Datum: 16.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 05.05. 2021und 19.05.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Aktion Lesezeichen Bayernwerk - Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden ist Preisträger
3.2 Sichtschutz am Hohenberger Spielplatz
3.3 Mitfahrerbänke
3.4 Hintergrundinformationen zu den Planungen zum Wohnmobilstellplatz
3.5 AKTIVSTADTFEST am 17./18. Juli 2021
3.6 Verkauf von Baugrundstücken in Elbersroth
3.7 temporäre Änderung der Verkehrsregelung in der Altstadt
3.8 Aktuelles zu Corona
3.9 Informationen zum Freibadbetrieb
4 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 "Schrotfeld" - Billigung des Bebauungsplanentwurfs
5 Evaluierung der Video-Aufzeichnungen von Stadtratssitzungen
6 Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken
7 Bauantrag - Neubau Personalzugangs- u. Pfortengebäude
8 Neubau Tankstelle mit Fahrergebäude
9 Verkehrskonzept Herrieden - Beschluss zum weiteren Vorgehen
10 Anfragen
10.1 Jürgen Leis: Stellplatz für Wohnmobile im neuen Baugebiet Schrotfeld
10.2 Matthias Rank: Info-Zettel in der Grund-und Mittelschule
10.3 Max Heller: Lärmschutzwall BG "Am Mühlfeld"
10.4 Wolfgang Strauß: Wiese vor der ehem. Berufsschule
10.5 Johann Heller: Vermessung im BG Steinbuck "Am Kräuterlehrgarten"
10.6 Gaby Rauch: Hochzeiten im Stadtschloss
10.7 Armin Jechnerer: Hackschnitzelheizung am Freibad
11 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 10 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 05.05. 2021und 19.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzungen vom 05.05.2021 und 19.05.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, sind die Protokolle genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 05.05.2021.pdf
Download Niederschrift ö. vom 19.05.2021.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3
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3.1. Aktion Lesezeichen Bayernwerk - Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden ist Preisträger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bibliotheken kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft in Städten und Gemeinden mit nicht mehr als 100.000 Einwohnern konnten sich auch in diesem Jahr beim Bayernwerk für die Aktion Lesezeichen 2021 bewerben. 

Die Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden ist eine von 50 Preisträgern. Damit verbunden ist ein Gutschein im Wert von 1.000 Euro zur Beschaffung neuer Bücher und Medien. Die Büchereileitung freut sich darauf, mit dem Geld neue Kinder- und Erstlesebücher einzukaufen, insbesondere für den Sommerferienleseclub, der heuer zum erste Mal stattfindet.
Während das Bayernwerk den Rahmen schafft, stehen die Fachverbände für die Qualität des Inhalts. Deshalb werden die Gewinner gemeinsam mit den Partnern, der Bayerischen Staatsbibliothek/Landesfachstelle für das öffentliche Büchereiwesen und dem Sankt Michaelsbund, ausgewählt. Hand in Hand mit diesen Partnern hat der bayerische Energieversorger mit dem großen Preis, dem Kinderbibliothekspreis, und dem kleinen Preis, dem Lesezeichen, bereits das 15. Jahr in Folge nahezu 1.000 Büchereien und Bibliotheken neuen Lesestoff beschert.

Das Bayernwerk ist sich bewusst, dass es auch als Unternehmen Teil der Gesellschaft ist. Die regionale Nähe zu Land und Leuten ist der Antrieb, sich in gesellschaftlich wichtige Themen aktiv einzubringen. Dabei legt das Unternehmen großen Wert darauf, sich in Bereichen zu engagieren, die Kinder und Jugendliche ansprechen. Junge Generationen zu unterstützen heißt, Zukunft fördern. Mit der Aktion Lesezeichen bringt sich das Bayernwerk genau dort ein, wo es möglichst viele Menschen erreicht. Denn Bibliotheken und Büchereien sind unverzichtbare Einrichtungen, weil sie kostenlos Zugang zu Bildungs- und Unterhaltungsangeboten bieten. 

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3.2. Sichtschutz am Hohenberger Spielplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Das Weidengeflecht am Spielplatz in Hohenberg muss ersetzt werden. Eine alternative Gestaltung soll in Absprache mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Hohenberg umgesetzt werden.

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3.3. Mitfahrerbänke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Nach den Lockerungen der Corona-Beschränkungen wurden die Herrieder Mitfahrerbänke in der Woche vom 7. Juni 2021 aufgestellt. Das spezielle Herrieder Schildersystem wurde vom Team des Bauhofs unter der Federführung von Thomas Schneeberger auch in Kooperation mit der Herrieder Firma Sielaff entwickelt und umgesetzt. Die reflektierenden Richtungsschilder, die auch bei schlechten Sichtverhältnissen von Weitem gut zu sehen sind, sind mühelos auszuklappen und zeigen an, wohin die Fahrt gehen soll.
Auf Beschluss des Bauausschusses wurden an folgenden Standorten insgesamt fünf Mitfahrerbänke aufgestellt:
  • beim Herrieder Rathaus
  • in Herrieden in der Industriestraße
  • in Neunstetten an der Hauptstraße
  • in Elbersroth am Dorfplatz
  • in Rauenzell gegenüber dem Gemeinschaftshaus
Die Mitfahrerbank ist ein Treffpunkt für spontane Fahrgemeinschaften. Im Unterschied zum Trampen setzt das Konzept auf das enge soziale Geflecht des ländlichen Raums. Wer nicht mit einem Fremden fahren möchte, der wartet einfach, bis ein bekanntes Gesicht anhält.
Wie funktioniert die Mitfahrerbank?
Wenn ich bei jemandem mitfahren möchte:
Jede Mitfahrerbank ist mit Richtungsschildern ausgestattet.
1. Richtungsschilder einfach in die gewünschte Fahrtrichtung umklappen.
2. Warten, bis jemand anhält.
3. Wenn der Fahrer/die Fahrerin vertrauenserweckend erscheint: Ziel mündlich klären, einsteigen und am vereinbarten Zielort wieder aussteigen.
Wenn ich jemanden mitnehmen möchte:
1. Jemand sitzt auf der Mitfahrerbank und möchte mitgenommen werden.
2. Als Autofahrer wollen Sie ohnehin in diese Richtung.
3. Wenn der Wartende Ihnen vertrauenserweckend erscheint: anhalten, Ziel mündlich klären, einsteigen lassen und am vereinbarten Zielort absetzen.
Wenn ich die Bank als Ruhebank nutzen möchte:
1. Kein Richtungsschild aufklappen.
2. Platz nehmen.
3. Ausruhen.
Hinweis: Benutzung auf eigene Gefahr
Empfehlung: Benutzung ab 16 Jahren
Die Mitfahrer von den Mitfahrerbänken sind über die KFZ-Versicherung des Mitnehmenden versichert.
Nach einem Jahr des Testbetriebs soll mit einer Umfrage das Projekt "Mitfahrerbank" evaluiert werden. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge oder Anregungen zu den Mitfahrerbänken haben, können Sie diese direkt an verkehrskonzept@herrieden.de senden.

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3.4. Hintergrundinformationen zu den Planungen zum Wohnmobilstellplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Am 15. Juni 2021 überreichte Frau Ingrid Leichs im Rathaus eine Unterschriftenliste mit 142 Unterschriften, der folgendes Anschreiben vorangestellt ist:
Die Planungen zu einem Wohnmobilstellplatz auf dem Freibadareal werden bereits seit mehr als 2 Jahren immer wieder im zuständigen Ausschuss beraten. Um dies auch allen Bürgerinnen und Bürgern bekanntzumachen, wurde über den aktuellen Beratungsstand im Amtsblatt KW 22/2021 informiert. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass diese Planungen nun auch intensiv öffentlich diskutiert werden. 
Folgende Hintergrundinformationen sind für die Diskussion hilfreich:
In der 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales am 18.05.2021 hat sich das Gremium erneut mit dem Wohnmobilstellplatz befasst. Folgende Beratungen waren bereits früher geführt worden:
Im April 2019 hatte der Ausschuss beschlossen, dass auf dem Gelände des Parkbades ein Wohnmobilstellplatz mit ca. 10 Stellplätzen entstehen soll. Im Rahmen dieser Planungen sollte untersucht werden, ob auch eine Boulder-Anlage errichtet werden kann. Außerdem sollte die Verlegung des Kiosks im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden. Beratungen über Modernisierungsmaßnahmen des Kiosks hatte man in einer früheren Sitzung auch deshalb zurückgestellt, weil man im Zuge der Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes die Verlegung des Kiosks prüfen wollte.
Vorher wurde bereits untersucht, ob auf dem Festplatz ein Wohnmobilstellplatz errichtet werden kann. Das wurde vom Wasserwirtschaftsamt aus wasserwirtschaftlicher Sicht und mit Verweis auf die Regenereignisse im Juni 2018 damals abgelehnt. 
Als Potentialfläche für den Wohnmobilstellplatz wurde 2019 folgender Bereich vorgesehen (Potentialfläche 1: ca. 2.550 m² aufgeteilt in der Fl.Nr. 974, Steinweg 12 mit ca. 2.000 m² und der Fl.Nr. 969/2 mit 550 m²):
 

In Gesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt im Zusammenhang mit der Altmühl-Renaturierung und der Realisierung eines barrierefreien Angelplatzes im Juni 2020 kam erneut die Frage nach einem Wohnmobilstellplatzes zur Sprache. Dabei deutete sich an, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Wohnmobilstellplätze nahe der Altmühl realisiert werden könnten. Eine solche Maßnahme kann aber nicht kurzfristig erfolgen, sondern müsste in größere Planungsmaßnahmen im Rahmen der Altmühl-Renaturierung oder auch im Rahmen einer Landesgartenschau eingebettet werden.
Im März 2021 stand dann erneut das Thema „Wohnmobilstellplatz“ auf der Tagesordnung des Ausschusses. Im Sachverhalt wurde wie folgt informiert: „Nun erschien es bei Gesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt im Rahmen der Altmühlrenaturierung für möglich, dass es insgesamt noch geeignetere Lösungsansätze (für einen Wohnmobilstellplatz) geben kann. Außerdem schlägt Bürgermeisterin Jechnerer vor, vor der endgültigen Entscheidung über den Wohnmobilstellplatz das Ergebnis der Bewerbung um die Landesgartenschau abzuwarten. Denn auch daraus kann es Hinweise für einen geeigneteren Stellplatz geben. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den am 30.04.2019 gefassten Beschluss so lange auszusetzen, bis die Entscheidung über unsere Bewerbung um die Durchführung der Landesgartenschau vorliegt und die Planungen zur Altmühlrenaturierung soweit abgeschlossen sind, dass auch die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Standortüberlegungen mit einbezogen werden können.
In der Sitzung sprach sich ein Teil der Ausschussmitglieder allerdings angesichts des allgemeinen Wohnmobil-Booms für eine möglichst rasche Realisierung von mind. 10 Wohnmobilstellplätzen auf dem Freibad-Areal aus. In der weiteren Diskussion kam man schließlich zu einem weiteren Lösungsansatz: Deutlich günstiger und mit weniger Aufwand verbunden erschien es, nicht den Kiosk umzuziehen, sondern die Wohnmobilstellplätze im Umgriff des Kiosks zu realisieren (Potentialfläche 2). Auch die Nähe zu den sanitären Anlagen und zum Hallenbad im Winterhalbjahr wurde positiv bewertet.
Aufgrund dieser Überlegungen fasste das Gremium einstimmig folgenden Beschluss: „Der KSS-Ausschuss beauftragt die Verwaltung innerhalb des Parkplatzareals (red. Anmerkung: Parkbadareals) einen alternativen Standort zu ermitteln. Die Planung soll in der KSS-Sitzung im Juli vorgestellt werden. Angebote für die Planung von ca. 10 Stellplätzen für Wohnmobile sollen eingeholt werden.“ 
In der Mai-Sitzung stellte die Verwaltung dann Skizzen für die Schaffung von 10 Stellplätzen in der Nähe des Kiosks vor. Bei diesem Standort wäre insgesamt weniger Fläche des Freibadareals von einer Überplanung betroffen. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung wäre etwa gleich groß wie bei Standort 1. Im Zuge der Realisierung des Wohnmobilstellplatzes könnte zudem eine Modernisierung des Kioskbereichs im Bestand erfolgen. Außerdem könnte dieser dann durch entsprechende bauliche Gestaltung unabhängig vom Freibad als Biergarten betrieben werden. In der Diskussion wurden unter anderem folgende Aspekte festgehalten: Wie genau die Anordnung der Stellplätze erfolgen soll und wie die verkehrliche Erschließung gestaltet werden kann, muss im Planungsverfahren erarbeitet werden. Außerdem muss mit der Volleyballabteilung der SG Herrieden über mögliche Alternativstandorte – möglichst auf dem Parkbad-Areal – für das Volleyballfeld beraten werden. Vor diesem Hintergrund wurde mit 6 zu 2 Stimmen folgender Beschluss gefasst: „Der KSS-Ausschuss stimmt der Standortauswahl zu und beauftragt die Verwaltung nun die entsprechenden Angebote für diesen Standort einzuholen.“ Außerdem folgte das Gremium einstimmig folgendem Vorschlag der Verwaltung: „Es soll geprüft werden, ob die Emissionsrose im Baugebiet Schrotfeld für die Errichtung von Garagen und Wohnmobilabstellplätzen genutzt werden könnte. Damit könnte die Stadt Herrieden in der Zeit, in der eine Überplanung nicht möglich ist, Mieteinnahmen erzielen.“
Da es wichtig ist, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubinden, wurde im nächsten Amtsblatt nach der Ausschusssitzung der Beschluss aus der Ausschusssitzung veröffentlicht. Zahlreiche Anregungen und Bedenken sind daraufhin geäußert worden.

Alle Auszüge aus den Niederschriften sowie die vollständigen Tagesordnungspunkte zu diesem Thema können im Ratsinformationssystem in den entsprechenden Sitzungen nachgelesen werden. Über die Funktion „Volltextsuche“ lassen sich unter dem Schlagwort „Wohnmobil“ alle Beratungen aufrufen. 




Wie geht es nun weiter? 
Eine breite Bürgerbeteiligung ist stets begrüßenswert, denn so können möglichst viele Belange schon am Beginn des Planungsprozesses berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Skizzen im Ausschuss noch nicht um Planungen handelt. 
Wie bei allen politischen Entscheidungen müssen nun auch in der Frage eines möglichen Wohnmobilstellplatzes am Standort 2 die unterschiedlichen Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewägt werden. Dabei wird das Gremium unter anderem folgende Aspekte prüfen müssen:
  • Kann ein gleichwertiger Standort für die Sportanlagen im Bereich des Parkbadareals gefunden werden?
  • Welche Kosten sind mit einer Verlegung und ggf. Erweiterung der Sportanlagen verbunden?
  • Können diese Sportanlagen vormittags von den Schulen mitgenutzt werden?
  • Würde sich in diesem Fall der Landkreis an den Kosten beteiligen?
  • Welche Auswirkungen hätte ein Wohnmobilstellplatz an dieser Stelle auf die Anwohner, den Parkbadbetrieb und die Schulkinder?
  • Welche Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung gibt es?
  • Wie gestaltet sich die Ver- und Entsorgung?
  • Mit welchen Kosten ist für die Errichtung der Anlage insgesamt zu rechnen?
  • Welche Auswirkungen hätte ein Wohnmobilstellplatz auf den Kiosk? 

Um nur einige der Beratungsaspekte zu benennen. Es müssen zunächst Angebote eingeholt und verschiedene Abstimmungsgespräche geführt werden. Erst wenn dies geschehen ist, kann sich das Gremium erneut mit der Frage beschäftigen. Im Amtsblatt wird darüber informiert.
Nachdem mit einer erneuten Beratung nicht vor Herbst zu rechnen ist, wurde bislang noch zu keiner offiziellen Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema eingeladen. 
In diesem Zusammenhang sei auf die aktuell geltenden Bestimmungen hingewiesen:
Veranstaltungen können aktuell unter anderem nur dann „in Präsenzform im Freien mit bis zu 100 oder in geschlossenen Räumen mit bis zu 50“ stattfinden, wenn es sich um einen von vorneherein „klar begrenzten und geladenen Personenkreis“ handelt. Es darf sich um „kein beliebiges Publikum“ handeln.

Nachdem in der öffentlichen Diskussion verstärkt die Anregung geäußert wird, dass man in Herrieden über mehr als 10 Wohnmobilstellplätze nachdenken sollte, stellt sich die Frage einer Grundsatzentscheidung. Denn bei einem größeren Wohnmobil- oder Campingplatz
sind die grundsätzlichen Angelegenheiten gemeindlicher Planungen betroffen. Aus diesem Grund wird der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung darüber beraten, ob er das Thema „Wohnmobilstellplatz/Campingplatz“ aus dem Ausschuss in seinen Zuständigkeitsbereich ziehen möchte.  

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3.5. AKTIVSTADTFEST am 17./18. Juli 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Die bisherigen Planungen für das AKTIVSTADTFEST lassen ein attraktives und Corona-konformes Festwochenende erwarten. Auf großangelegte Werbung wird bewusst verzichtet, da das AKTIVSTADTFEST keine Besucherströme anziehen soll. Dies entspricht den geltenden Bestimmungen, hat jedoch zur Folge, dass eine sonn- oder feiertägliche Ladenöffnung nach § 14 LadSchlG nicht ermöglicht werden kann. Darauf hat das Landratsamt in einem Schreiben um 14. Juni 2021 ausdrücklich hingewiesen. Der verkaufsoffene Sonntag am 18. Juli 2021 darf derzeit daher nicht festgesetzt und durchgeführt werden.

Auch alle weiteren Planungen erfolgen selbstverständlich vorbehaltlich der weiteren Corona-Lage und in enger mit dem Landratsamt. Je nachdem wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt, und abhängig davon, welche Regelungen am AKTIVSTADTFEST-Wochenende gelten, soll folgendes Programm stattfinden.

Samstag, 17. Juli 2021
  • Tag des Fahrrades mit vielen Aktionen rund ums Fahrrad: Fahrradbasar, Codierungsaktion, Reparatur-Café, 
  • Platzkonzert mit der Herrieder Stadtkapelle
  • Sportler- und Ehrenamtsehrung der Stadt Herrieden
  • Herrieder Schlosskino

Sonntag, 18. Juli 2021
  • Freiluftgottesdienst im Schlosshof
  • Rad-Touristik-Fahrt
  • Marktstände
  • Bücherei-Flohmarkt
  • Puppentheater
  • Verschiedene Stände der Vereine

Für das leibliche Wohl sorgen die Herrieder Gastronomiebetriebe.

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3.6. Verkauf von Baugrundstücken in Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Nachdem die Vermessung der neuen Bauplätze in Elbersroth abgeschlossen ist, können die Baugrundstücke bald vermarktet werden. Voraussetzung hierfür ist die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabekriterien. Dies ist für die Bau- und Verkehrsausschusssitzung am 6. Juli 2021 vorgesehen.

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3.7. temporäre Änderung der Verkehrsregelung in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.7

Sachverhalt

Aufgrund einer Baustelle in der Hinteren Gasse wird für die Dauer der Baustelle eine Einbahnstraßenregelung für die Hintere Gasse geprüft.
Wie im Vorjahr werden gaststättenrechtliche Anträge auf Erweiterung der Außengastronomie aufgrund der geltenden Abstandsregeln antragsstellerfreundlich genehmigt. In diesem Zusammenhang kann es in nächster Zeit von Freitagabend bis Sonntagabend zu einer Sperrung der Durchfahrt auf Höhe der Steuerkanzlei am Marktplatz kommen.

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3.8. Aktuelles zu Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.8

Sachverhalt

Nachdem die Inzidenzen nun deutlich gesunken sind, ist erfreulicherweise sehr vieles wieder möglich. Auf der Homepage des Landkreises Ansbach finden sich die stets aktuellen Regelungen: https://www.landkreis-ansbach.de/Corona. Auch in der FLZ und auf der Homepage der Stadt Herrieden können Sie sich tagesaktuell informieren. Smartphone-Nutzer erhalten über die NINA-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aktuelle Informationen. Außerdem können Sie selbstverständlich auch persönlich oder telefonisch im Rathaus nachfragen. Ein Besuch im Rathaus ist wieder ohne Terminvereinbarung möglich.

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3.9. Informationen zum Freibadbetrieb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.9

Sachverhalt

Auf Grundlage von § 13 Abs. 1 und 3 der 13. BayIfSMV vom 05.06.2021 wird die Anzahl der sich gleichzeitig im Parkbad befindlichen Personen ab dem 19.06.2021 auf 500 festgesetzt. Die Anzahl der sich in den Becken befindlichen Schwimmern bleibt unverändert.

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4. Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 "Schrotfeld" - Billigung des Bebauungsplanentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum in Form von gemischten Wohnformen (Miete, Eigentum), für die aufgrund der stabilen Bevölkerungsentwicklung Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus sollen in diesem Zuge großflächige Grünflächen zur Gliederung des Wohngebiets geschaffen werden. Des Weiteren wird auf eine gute Vernetzung der Fuß- und Radwege im Plangebiet sowie an die bestehenden Wohngebiete und die freie Landschaft abgezielt.
Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wird ein Teilbereich des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Flst Nrn. 682/1, 683/2) erneut überplant. Sämtliche Festsetzungen, welche in diesem Teilbereich gelten, werden durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) wurden mit einzelnen TöB Abstimmungsgespräche geführt und ein Workshop mit dem Stadtrat durchgeführt, in dem u.a. Fragestellungen zur Erschließung und Größe des Plangebiets diskutiert wurden. In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken wurde vereinbart, dass in Hinsicht des Bedarfsnachweises der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur zur Hälfte entwickelt wird. Demnach umfasst der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ zum Entwurfsstand nunmehr 7,2 ha. In der Sitzung vom 07.10.2020 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ behandelt und abgewogen. Anschließend wurde die verkehrliche Erschließungsstruktur erarbeitet und unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse, der schalltechnischen Untersuchung und des Geruchsgutachtens der vorliegende Bebauungsplanentwurf erstellt. 
Außerdem fand eine Bürgerversammlung und eine Stadtratsklausur zum Thema statt.

Über folgende Einzelfragen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. April 2021 bereits beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst: 
  • KiTa Standort: Die Fläche der Variante B/C soll als Potenzialfläche für eine KiTa im B-Plan als eine weitere Option neben Mehrfamilienhäusern festgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: 18 : 1
  • Der Straßenquerschnitt der Verbindungsstraße E soll 5 Meter betragen. An der Engstelle wird die Fahrbahnbreite auf 3 Meter reduziert. Die Verengung soll baulich so gestaltet werden, dass die Feuerwehr problemlos diese Straße nutzen kann. Abstimmungsergebnis: 16 : 3
  • Baudichte, Regelung der Geschosse: 
    • Im westlichen dunkelblauen Gebiet soll eine maximale Geschossigkeit von 3 Vollgeschossen + 1 Staffelgeschoss festgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: 17 : 2
    • Im östlichen dunkelblauen Gebiet soll eine maximale Geschossigkeit von 3 Vollgeschossen festgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: 18 : 1
    • In den hellblauen Gebieten sollen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser möglich sein. Abstimmungsergebnis: 19 : 0
    • Für den grünen und orangen Bereich wird keine Dachform festgesetzt. Abstimmungsergebnis: 17 : 2
  • Fußwegverbindung innerhalb des Baugebietes. Abstimmungsergebnis: 19 : 0

In derselben Sitzung wurde beschlossen, dass auf Grundlage des in der Sitzung vorgestellten und modifizierten städtebaulichen Konzeptes der Entwurf des BBP Nr. 15.4 "Schrotfeld" mit dem verkleinerten Geltungsbereich erarbeitet werden soll. Das vorgestellte und modifizierte städtebauliche Konzept beinhaltete auch die Breiten der unterschiedlichen Straßen. 




Im Vorfeld der Sitzung wurden die Faktionen gebeten, die Punkte, die aus Ihrer Sicht noch klärungsbedürftig sind, einzureichen:

Klärungsbedürftige Aspekte aus Sicht der CSU:
Straßenbreiten: die beiden mit 4,2 m
ausgezeichneten Straßen auf 5 m
verbreitern wegen Begegnungsverkehr.
Die Straßenbreite der Sammelstraße wurde mit
einem Verkehrsplaner abgestimmt und von
einem Erschließungsplaner geprüft. Gemäß
deren Aussagen sind die vorgesehenen
Straßenbreiten angemessen.
In der SR am 14.04.2021 wurden die Straßenbreiten bereits in der geplanten Breite
beschlossen.
Der Antrag auf Verbreiterung der Straßen wurde abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: 10:10
Somit ist der Antrag abgelehnt, es bleibt bei 4,2 m.

Gebäudelängen: Sind in WA5 bis 50 m
zulässig, dass erscheint uns sehr lang.
In der offenen Bauweise sind gemäß § 22 Abs.
2 BauNVO Gebäudelängen bis 50 m zulässig.
Die offene Bauweise wurde gewählt, um eine
flexible Anordnung der Gebäude zu ermöglichen.
Es bleibt bei der Festsetzung. Die Einflussnahme der Stadt Herrieden auf die Gestaltung wird über einen Investorenwettbewerb geregelt.

S3: Hecken bis 2 m Höhe zulassen, keine
Bepflanzungsvorgabe bei der Art der
Sträucher oder Bäume.
Erhöhung der Maximalhöhe von
Einfriedungshecken wäre denkbar (Schrotfeld 3:
1,8 m) -> Abstimmung!
Vorgaben bzgl. der zu pflanzenden Baum- und
Straucharten sind Standardinhalt von B-Plänen;
ein Verzicht darauf ist nicht sinnvoll und würde
zu negativen Stellungnahmen der UNB führen.
Über die Höhe der Hecken wurde abgestimmt. Hecken soll bis 2 m Höhe zugelassen werden. Die Art der Bepflanzung soll so belassen werden.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Hinweis: Art. 57 BayBO.



S5: Verpflichtung für Photovoltaik ergänzen 
Da im Nachgang ein Energiekonzept erstellt
werden soll und die Art der Energieversorgung
noch nicht feststeht wird eine verpflichtende
Errichtung von PV-Anlagen nicht als zielführend
gesehen.
Grundsätzlich kann eine Regelung zu PV
Anlagen auch im privatrechtlichen Vertrag
erfolgen.
Fraktion Grüne – Anregung

Bürgerforum - Anregung
Schaffung eines Bonussystems für energiesparende Bauweise.
Schaffung Förderprogramm 4.0 für PV-Anlagen
S11: Zisternen, muss statt soll, gilt ebenso
für Photovoltaik und -thermie.
Zisternen dürfen nicht verpflichtend festgesetzt
werden, dazu gibt es Präzedenzurteile.
Regelung im privatrechtlichen Vertrag.
Ergänzen:
• Keine Steingärten
• Anliegerstraßen bleiben im städtischen
Besitz
• Uns fehlt noch ein Energiekonzept für das komplette Quartier.
Bereits in der BayBO und zusätzlich nochmal
detailliert in der Festsetzung Nr. 12.1 geregelt
Ja, die Anliegerstraßen bleiben im städtischen
Besitz
Ein Energiekonzept wird im Nachgang an das
Bebauungsplanverfahren erstellt.

Klärungsbedürftige Aspekte aus Sicht der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:
Aussagen zu verkehrlichen Auswirkungen
sollten noch in der Begründung ergänzt
werden (z.B. erwartetes Verkehrsaufkommen, erwartete Belastung innerhalb und außerhalb des Plangebietes)
Da die Verkehrszählung noch nicht beendet ist,
kann noch keine begründete Aussage zu den
verkehrlichen Aussagen getroffen werden. Eine
überschlägige Einschätzung des zu erwartenden
Verkehrsaufkommens wird in der Begründung
hinzugefügt.
Wenn das Verkehrskonzept vorliegt, sollen die verkehrlichen Maßnahmen gemeinsam betrachtet werden.

Festsetzung von Radabstellanlagen im
Bereich der Mehrfamilienhäuser (WA 4+5)
Festsetzungsvorschlag:
Im WA 4 und WA 5 ist pro Wohneinheit ein
Radstellplatz nachzuweisen.
Mit dem Festsetzungsvorschlag besteht Einverständnis auch im Hinblick, dass die Stadt Herrieden eine radfreundliche Kommune ist.

Gestaltung des öffentlichen Grünzuges mit Naturschutzelementen, Spielgeräten und Obstbäumen (Vorschlag: gemeinsames Konzept mit den Bürger/-innen entwickeln)
Gestaltung des öffentlichen Grünzugs kann in
Form eines gemeinschaftlichen Konzepts im
Nachgang an das Bebauungsplanverfahren
erfolgen, gerne in Zusammenarbeit mit den
Bürgern. Flächen, die nur dem
Naturschutz dienen, funktionieren allerdings in
Grünanlagen, die vorwiegend der Erholung
dienen, nur mit Einfriedungen und
Betretungsverboten.
Festsetzung 5.3. und 5.4: 
Sind Hecken jeweils auf 1,50 m begrenzt oder nur in Sichtbereichen von Ausfahrten?
Für alle Hecken, die als Einfriedungen zur
öffentlichen Verkehrsfläche oder zu öffentlichen
Grünflächen dienen. Anheben der Maximalhöhe
wäre denkbar (s.o.).
Hier siehe Abstimmung über die Höhe der Hecken.

Festsetzung 12.3: standortgerechten und
heimischen Laubbaum ergänzen
Es gilt – wie für alle festgesetzten Pflanzpflichten – die Artenliste in der Begründung. Darin sind aus Gründen der Klimaanpassung auch einige nicht heimische Arten enthalten, was fachlich heute auch erforderlich ist (vgl. die Diskussion zu stadtklimaangepassten Baumarten in der Sitzung zum Vorentwurf).
Festsetzung 12.9: ein Baum pro angefangene 450 m² Grundstücksfläche
erscheint uns sehr wenig – wäre es ggf.
möglich die Anzahl der Bäume je m²
Grundstücksfläche zu erhöhen oder
alternativ das Angebot zu machen, dass
Grundstückseigentümer die
Baumpatenschaft für einen öffentlichen
Baum im Straßenraum übernehmen
können?
Ein Baum pro angefangene 450 m²
Grundstücksfläche ist relativ viel, da die
bebauten und versiegelten Grundstücksteile
nicht herausgerechnet werden. Zum Vergleich
Schrotfeld 3: ein Baum pro angefangene 600 m²
Grundstücksfläche, mindestens jedoch 1 Baum
pro Grundstück. Hier wurde auf letzteres
verzichtet, da es mehrere kleine
Reihenhausgrundstücke gibt.


Klärungsbedürftige Aspekte aus Sicht der Fraktion Fortschrittliche Bürger:
Warum wird bei der Prognose der
Wohnfläche von einer Steigerung der
Wohnfläche pro qm pro Person in der
Zukunft ausgegangen?
Mit dem Wandel der Lebensstile und einer
einhergehenden Erhöhung von
Singlehaushalten wird die Wohnfläche pro Kopf
in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Laut
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung wird bundesweit eine Zunahme
der Wohnfläche pro Kopf von jährlich ca.
0,27 m² 1 und ca. 0,4 m² prognostiziert. Bei der
Berechnung des künftigen Wohnflächenbedarfs
von Herrieden wird von einem Anstieg
der Wohnfläche pro Kopf von 0,27 m² pro Jahr
ausgegangen. Aufgrund der bereits überdurch-
schnittlichen Pro-Kopf-Wohnfläche und der
raumstrukturellen Lage im ländlichen Raum
stellt dieser Wert eine realistische Größe dar.
Wir sollten noch einen Hinweis zur
Entwicklung des Verkehrs durch die
Bebauung Schrotfeld aufnehmen.
Da die Verkehrszählung noch nicht beendet ist,
kann noch keine begründete Aussage zu den
verkehrlichen Aussagen getroffen werden. Eine
überschlägige Einschätzung des zu erwartenden
Verkehrsaufkommens wird in der Begründung
hinzugefügt.
Eine Verkehrszählung wird nach Bebauung Schrotfeld 15.4 nochmals durchgeführt.


Klärungsbedürftige Aspekte aus Sicht der Fraktion Freie Wähler:
Verkehrsbelastung durch das Schrotfeld
(neu und insgesamt), auch für Anrainer
außerhalb des neuen Bebauungsplanes
Da die Verkehrszählung noch nicht beendet ist,
kann noch keine begründete Aussage zu den
verkehrlichen Aussagen getroffen werden. Eine überschlägige Einschätzung des zu erwartenden
Verkehrsaufkommens wird in der Begründung
hinzugefügt.
Sicherstellung von ausreichend Parkraum durch Rückversetzung der Garagen bei EFH und DHH um min. 5 Meter von der Grundstücksgrenze (Ausnahme: Carport mit dahinterliegender Garage)

Festsetzungsvorschlag:
Im WA 1 und WA 2 ist vor Garagen ein zur
Verkehrsfläche nicht einzufriedender Stauraum
von mindestens 5,00 m und vor Carports von
3,00 m (überdachte Stellplätze) freizuhalten.
Dies gilt nicht bei Garagen und Carports
(überdachte Stellplätze) in die seitlich von
der Verkehrsfläche eingefahren.
Über den Festsetzungsvorschlag wurde abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: 20:0

Sichtschutz sollte bis 2,50 Meter erlaubt
sein
In den textlichen Festsetzungen sind keine
Regelungen zu Sichtschutzzäunen enthalten.
Diese sind gemäß Art. 57 Nr. 7 BayBO bis zu
einer Höhe von 2 m zulässig. Von einer Höhe
von 2,5 m ist aus gestalterischen Gründen
abzusehen.
Falls es um Hecken zur Einfriedung geht – s.o.
Hier erfolgte keine Abstimmung. Sichtschutz gemäß Art. 57 Nr. 7 BayBO

Wir halten die Straßen nach wie vor für zu eng und den öffentlichen Parkraum für zu gering
Die Straßenbreiten wurden mit einem
Verkehrsplaner abgestimmt und von einem
Erschließungsplaner geprüft. Gemäß deren
Aussagen sind die vorgesehenen
Straßenbreiten angemessen.
Mit Vorsehen von Parkstreifen entlang der
Haupterschließungsstraße (beidseitig) und
Sammelstraße (einseitig) sowie vereinzelten
Stellplätzen in der Wohnstraße ist ausreichend
Kapazität für Besucherstellplätze im öffentlichen
Raum eingeplant.
Die Straßenbreiten wurden in der vergangenen Sitzung beschlossen.

Folgender Zeitplan ist vorgesehen: 
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 01.07.2021
  • Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung 09.07.2021 - 09.08.2021
Abwägung voraussichtlich im Oktober 2021

Diskussionsverlauf

Die Festsetzungen hinsichtlich der Ausführung von verschiedenen Garagendächern wurde ausführlich diskutiert.

Beschluss

a)        Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Modifizierungen samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.06.2021 mit dem verkleinerten Geltungsbereich (7,2 ha).
b)        Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
c)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. 
d)        Die Verwaltung / das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBP 15.4 Schrotfeld_Begr_ENTWURF_20210906.pdf
Download BBP Schrotfeld 15.4_PLAN_ENTW_202100609.pdf
Download VBBP Schrotfeld 15.4_PLAN_ENTW_201014_Erschließung E_mK (002).pdf

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5. Evaluierung der Video-Aufzeichnungen von Stadtratssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Nicht nur in Zeiten von Corona erleichtert die Video-Aufzeichnung die Teilhabe am demokratischen Prozess. 
Alle Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (Gesundheit, Familie, Arbeit, …) Stadtratssitzungen nicht besuchen können, können durch die Video-Aufzeichnungen trotzdem die Sitzungen verfolgen. 
Insgesamt gab es 859 Zugriffe bei 15 Sitzungen. 
Gleichzeitig sind für diesen Zeitraum auch verhältnismäßig hohe Besucherzahlen in der Sitzung zu verzeichnen 20-30 (abgesehen von den recht wenigen Zuschauern zur Zeit der strikten Corona-Begrenzungen).
Die Aufzeichnung der Bekanntgaben im Vorfeld wirkt sich günstig auf die Sitzungsdauer aus.
Die Verlinkung der Tagesordnung erhöht die Nutzerfreundlichkeit deutlich.
Auch bei der Erstellung der Niederschrift lässt sich bei Unsicherheiten noch einmal nachschauen, was sich tatsächlich zugetragen hat.
Die Verwaltung schlägt aus diesen Gründen vor, die Stadtratssitzungen weiterhin aufzuzeichnen und eine Ausschreibung vorzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung unverändert bestehen bleibt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung durchzuführen. Die Ausschreibung soll Regionalität als ein Wertungskriterium beinhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 04.05.2021 beraten:

„Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer informiert über den Verein Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken. Herr Klebe vom Landschaftsplanungsbüro Klebe, Nürnberg berichtet über die Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Verein Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken beizutreten.“

Abstimmungsergebnis: 0 : 9

Somit wird keine Empfehlung zum Beitritt an den Stadtrat ausgesprochen.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des UEL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken.pdf

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7. Bauantrag - Neubau Personalzugangs- u. Pfortengebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 7

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Personalzugangs- und Pfortengebäude der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbegebiet Rother Straße“, Rother Straße 1.

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 13.04.2021 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage für den Neubau Personalzugangs- u. Pfortengebäude der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1, im Bebauungsplan Nr. 19 „Rother Straße“. Das Bauvorhaben wird vom beauftragten Planer, Herrn Madl, vorgestellt.“ 


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen, wenn es durch diese Maßnahme zu keiner Erhöhung der Lärmemissionen kommt. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.“

In der Zwischenzeit ist der Nachweis über die Auswirkungen auf die Lärmemissionen erbracht. Dieser ist im RIS eingestellt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im überplanten Gebiet nach § 30 BauGB und ist genehmigungsfähig. 


Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung:
…Die Errichtung eines Lärmschutzwalls (gemäß dem Freiflächenplan vom 15.07.2019 bzw. des Plans des Ing.-Büro Heller vom 04.11.2019) oder der Bau einer Lärm- und Sichtschutzwand nördlich der geplanten Stellplatzfläche (gemäß vom 23.02.2021) wird die schalltechnische Situation verbessern. Die Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch aus schalltechnischer Sicht nicht zwingend erforderlich, um die schalltechnischen Anforderungen an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen entsprechend einzuhalten. …. 
Die Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung ist im RIS hinterlegt. 

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download PEW_Lageplan_Ausbaustufe1_aktuell_PPZ_TFG_Wand.pdf

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8. Neubau Tankstelle mit Fahrergebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 8

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau einer Tankstelle mit Fahrergebäude der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbegebiet Rother Straße“, Rother Straße 1.

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 13.04.2021 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage für den Neubau einer Tankstelle mit Fahrergebäude der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1, im Bebauungsplan Nr. 19 „Rother Straße“.  Das Vorhaben wird vom beauftragten Planer, Herrn Madl, vorgestellt.“



Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen, wenn es durch diese Maßnahme zu keiner Erhöhung der Lärmemissionen kommt. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.“

In der Zwischenzeit ist der Nachweis über die Auswirkungen auf die Lärmemissionen erbraucht. Dieser ist im RIS eingestellt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im überplanten Gebiet des Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ nach § 30 BauGB. Das Bauvorhaben überschreitet die Baugrenze um ca. 50% in diesem Bereich. Eine Befreiung hiervon kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht   beeinträchtigt sind. 
Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung:
…Die Errichtung eines Lärmschutzwalls (gemäß dem Freiflächenplan vom 15.07.2019 bzw. des Plans des Ing.-Büro Heller vom 04.11.2019) oder der Bau einer Lärm- und Sichtschutzwand nördlich der geplanten Stellplatzfläche (gemäß vom 23.02.2021) wird die schalltechnische Situation verbessern. Die Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch aus schalltechnischer Sicht nicht zwingend erforderlich, um die schalltechnischen Anforderungen an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen entsprechend einzuhalten. …. 
Die Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung ist im RIS hinterlegt. 
Die Festsetzung zur Gebäudehöhe werden eingehalten.   

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download PEW_Lageplan_Ausbaustufe1_aktuell_PPZ_TFG_Wand.pdf

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9. Verkehrskonzept Herrieden - Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 9

Sachverhalt

Ergebnisse der Stadtratsklausur zum Verkehrskonzept vom 21. Mai 2021
  1. Der Stadtrat bekennt sich zu einer intensiven Bürgerbeteiligung und einem ergebnisoffenen Prozess.
  2. Die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplaner R. Ulzhöfer und der Moderatorin S. Utz wird auf Grundlage der beauftragten Angebote fortgesetzt. Dem Stadtrat ist es außerdem besonders wichtig, dass das gesamte Gemeindegebiet bei der Verkehrsentwicklungsplanung berücksichtigt wird.
  3. Die Steuerungsgruppe soll von nun an „Unterstützungsgruppe“ heißen. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Gruppe den Stadtrat unterstützt.
  4. Der Stadtrat begrüßt es, wenn die bisherigen Mitglieder der Steuerungsgruppe der Unterstützungsgruppe angehören. 
  5. Über weitere Mitglieder in der Unterstützungsgruppe berät und beschließt der Stadtrat.
  6. Nachdem bislang keine Bürgerworkshops in Präsenz stattfinden konnten, spricht sich der Stadtrat dafür aus, dass Bürgerworkshops im Zweifelsfall lieber als Online-Veranstaltung abgehalten werden sollen, anstatt diese Bürgerworkshops weiter zu vertagen. Grundsätzlich wären Workshops als Präsenzveranstaltungen wünschenswert.
  7. Es sollen neben den Bürgerworkshops weiterhin Bürgerinformationsveranstaltungen (online oder in Präsenz) zu verschiedenen Themen stattfinden. 
  8. Die Aufgabenverteilung zwischen Fachplaner, Stadtrat, Bürgern und Unterstützungsgruppe gliedert sich wie folgt:


  1. Aufgaben und Zuständigkeiten der am Prozess Beteiligten:

  • Aufgaben des Fachplaners (siehe Angebot):
  • fachliche Betreuung und Planung des VEP
  • Bestandsaufnahme und –analyse
  • Vorbereitung und Durchführung Verkehrserhebungen
  • Auswertung der Verkehrserhebungen und Befragungen
  • Verkehrsmodell und Prognose-Nullfall 2035
  • Potenzialanalyse, Zielsetzung, Szenarien, Empfehlungen
  • Integriertes Verkehrskonzept
  • Ergebnispräsentation und Berichte an den Stadtrat und seine Ausschüsse
  • Fachliche Begleitung der Bürgerbeteiligung

  • Aufgaben der Unterstützungsgruppe:
  • Inhaltliche und konzeptionelle Vorbereitung von Bürgerveranstaltungen zusammen mit Moderation und Verkehrsplaner und Anpassen der Konzeption aufgrund der Rückmeldungen des Stadtrates und der Bürger
  • Werben für Bürgerbeteiligung 
  • Nachbearbeitung der Bürgerveranstaltungen zusammen mit Moderation und Verkehrsplaner
    • Sortieren der eingebrachten Ideen aus der Bürgerschaft
    • ggf. Ergänzung zu den eingebrachten Ideen aus der Bürgerschaft
    • möglichst umfassende Zusammenstellung aller Argumente zum Thema, das mit der Bürgerschaft erarbeitet wurde. 
    • Inhaltliche Vorbereitung – keine Empfehlung! Keine Bewertung! – für die Beratung im Stadtrat und seinen Gremien

  • Der Stadtrat mit seinen Ausschüssen ist das einzig legitimierte Gremium, um Beschlüsse zu fassen! Weder in der Unterstützungsgruppe, noch in Bürgerveranstaltungen können Beschlüsse vorweggenommen werden.

  • Aufgaben der Moderation (siehe Angebot):
  • Unterstützung der Verwaltung und des Stadtrats bei der Entwicklung des Bürgerbeteiligungsprozesses zum VEP
  • Mediatorin und Fachberaterin im Bürgerbeteiligungsprozess
  • Vorbereitung der Veranstaltungen, incl. Erarbeiten von methodischen und didaktischen Konzeptionsvorschlägen
  • Moderation der Veranstaltungen
  • Dokumentation der Veranstaltungen und des gesamten Entwicklungsprozesses
  • Inhaltliche Abstimmung mit dem Fachplaner, der Verwaltung und bei Bedarf mit dem Stadtrat

  • Aufgaben der Bürgerinnen und Bürger

  1. Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass das Verkehrskonzept auf Grundlage der in der Stadtratsklausur vom 21. Mai 2021 erarbeiteten Ergebnisse inklusive der Aufgabenverteilung, wie im Sachverhalt dargestellt, erarbeitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 10
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10.1. Jürgen Leis: Stellplatz für Wohnmobile im neuen Baugebiet Schrotfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Jürgen Leis fragt an, ob ein Wohnmobilestellplatz im Bereich des neuen Baugebiet Schrotfeld bereits vorhanden ist, da bei ihm nachgefragt wurde. Bürgermeisterin Jechnerer informiert, dass dies im Kulturausschuss angesprochen wurde und die Verwaltung prüfen soll, ob im Bereich der Immissionsrose dies möglich wäre.

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10.2. Matthias Rank: Info-Zettel in der Grund-und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 10.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob es stimmt, dass ein Info-Zettel bezüglich der geplanten Neuausweisung von Wohnmobilstellplätze am Freibad in der Grund- und Mittelschule ausgeteilt wurde. Bürgermeisterin Jechnerer erläutert die Situation.

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10.3. Max Heller: Lärmschutzwall BG "Am Mühlfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 10.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Max Heller fragt nach dem aktuellen Sachstand des Lärmschutzwalles im Baugebiet „Am Mühlfeld“. Bürgermeisterin Jechnerer informiert, dass dies bereits eine Anfrage im BV-Ausschuss war und der Lärmschutzwall, so wie er im Bebauungsplan vorgesehen ist, auf Antrag eines Anwohners errichtet wird.

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10.4. Wolfgang Strauß: Wiese vor der ehem. Berufsschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 10.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Wolfgang Strauß fragt an, ob nicht die Wiese vor der ehem. Berufsschule gemäht werden könnte, da hier in nächster Zeit, sicherlich vermehrt wieder Freibadbesucher parken werden und dadurch erhöhte Brandgefahr besteht. Bürgermeisterin Jechnerer teilt mit, dass die Gärtnerei bereits mit dem Mähen angefangen hat.

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10.5. Johann Heller: Vermessung im BG Steinbuck "Am Kräuterlehrgarten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 10.5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an, ob man die Vermessung in Elbersroth nochmal überprüfen kann, da die Bauplätze möglicherweise zu nahe an der Straße zum Kräuterlehrgarten sind. Die Verwaltung wird dies nochmal überprüfen.

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10.6. Gaby Rauch: Hochzeiten im Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 10.6

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt an, wie es sich mit Genehmigungen von Feuerwerks wegen den Störche verhält und wie man Störungen am Festplatz begegnet. Bürgermeisterin Jechnerer erläutert, dass die Verwaltung im Austausch mit der Polizei steht und dass demnächst die Infotafel für die Nutzungsordnung des Stellplatzes angebracht wird.

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10.7. Armin Jechnerer: Hackschnitzelheizung am Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 10.7

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Armin Jechnerer fragt an, ob man nicht die Immissionswerte der Hackschnitzelheizung am Freibad, insbesondere die Filteranlage überprüfen kann. Bürgermeisterin Jechnerer gibt bekannt, dass dies im Ausschuss nochmal beraten bzw. überprüft wird.

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11. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 11

Sachverhalt

Folgende Bürgeranfrage von Alois Schötz ist eingegangen: 
Gesendet: Mittwoch, 16. Juni 2021 09:19
An: Jechnerer Dorina <Dorina.Jechnerer@herrieden.de>
Betreff: Bürgeranfrage zu Geschwindigkeitsmessungen in der Nürnberger Str.

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Anlieger/Anwohner der Nürnberger Straße erwarten eine nachvollziehbare Erklärung, warum in der Nürnberger Straße keine Geschwindigkeitsmessungen, wie in vergleichbaren Straßen, durchgeführt wird.
 
MfG
Alois Schötz 

Antwort auf die eingereichte Bürgeranfrage: 
Die Stadt Herrieden arbeitet bei der Geschwindigkeitsüberwachung mit der 
gGKVS, der gemeinnützigen Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH zusammen. 
Diese haben in Zusammenarbeit mit der Stadt Herrieden ein Messstellenverzeichnis, aktuell 
mit ca. 50 Einträgen, erstellt. Dieses wird auch laufend mit neuen Messstellen erweitert. 
Monatlich werden zwischen der Stadt Herrieden und der gGKVS die Messstellen abgestimmt. 
Aufgrund der Vielzahl der Messstellen, die z.T. auch auf Bitten von Bürgerinnen und Bürgern festgelegt worden sind, werden bestimmte Straßen in einem bestimmten Turnus gemessen. Messstellen, bei denen eine Häufung an Geschwindigkeiten zu verzeichnen sind, werden häufiger gemessen. Denn das Ziel der Messung ist es, die Sicherheit zu erhöhen. 
Gemessen wurde in der Nürnberger Straße an folgenden Tagen: 

24.07.2018     ca. 10.00 Uhr – 13.00 Uhr, gemessene Fahrzeuge: 549, verwarnt: 10
14.08.2019      ca. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr, gemessene Fahrzeuge: 582, verwarnt: 5
06.07.2020    ca. 11.00 Uhr – 14.00 Uhr, gemessene Fahrzeuge: 726, verwarnt: 9
04.06.2021        ca. 6.00-9.00 Uhr, gemessene Fahrzeuge: 403, verwarnt: 10

Die Verstoß-Quote weist einen vergleichsweise sehr niedriger Wert.  Bitte nochmal anschauen.
Anders als in der Nürnberger Str. handelt es sich bei der Messstelle „Schrotfeld“ um einen übergeordneten Begriff für verschiedene Standorte innerhalb des Wohngebietes. In Zukunft werden bei der Veröffentlichung der Messergebnisse ausschließlich die Straßenbezeichnungen verwendet. Anderenfalls kann der Eindruck entstehen, dass an einer Stelle mit geringen Verstößen unverhältnismäßig oft kontrolliert wird. 

Datenstand vom 08.07.2021 08:18 Uhr