Datum: 07.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.06.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Nachruf: Konrad Dietrich
3.2 Verkehrsbefragung am Dienstag, 20.07.2021
3.3 Aktivstradtfest 17./18.07.2021
4 Projekt Kehrberger - Reaktivierung ehemaliges Nägelein-Areal
5 Förderung von Marktautomaten für regionale und / oder faire Produkte
6 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Humuslager Hammerbacher
7 Anfragen
7.1 Walter Weckerlein - Städt. KiTa Oberschönbronn
7.2 Wolfgang Strauß - Jubiläum im Jahr 2022
8 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Frau Kiendl von der Fränkischen Landeszeitung, Frau Vogelsang, Planungsbüro Vogelsang Nürnberg, Herrn Heller, Ing.-Büro Heller Herrieden, Frau und Herrn Schneider, art schneider architekten, und Herrn Kehrberger, Kehrberger Immobilien Ansbach, sowie 13 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
Die Bürgermeisterin schlägt vor, den TOP 6 „Wohnmobilstellplatz“ von der Tagesordnung zu nehmen. In der Vorbesprechung mit den Fraktionsführern bestand Einigkeit darin, dass die Standortentscheidung in Bezug auf einen Wohnmobilstellplatz im Stadtrat beraten und beschlossen wird. Die Vorberatungen sollen aber nach wie vor in den jeweils zuständigen Ausschüssen erfolgen. Der Standort des Wohnmobilstellplatzes betrifft die grundsätzliche Angelegenheit der gemeindlichen Planungen. Die übrigen Punkte, die die Entstehung des Wohnmobilstellplatzes betreffen, werden in den nach der Geschäftsordnung zuständigen Ausschüssen abgearbeitet oder für den Stadtrat vorberaten. 
Insofern entspricht die vorgeschlagene Vorgehensweise dem § 2 Nr. 23 der Geschäftsordnung. Deshalb ist eine Abstimmung nicht erforderlich. 
Das Gremium ist mit der Änderung der Tagesordnung einverstanden.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 16.06.2021.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 3
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3.1. Nachruf: Konrad Dietrich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Konrad Dietrich und zur anschließenden Schweigeminute von ihren Plätzen zu erheben.

Die Stadt Herrieden trauert um ihren ehemaligen Ortssprecher 
Herrn Konrad Dietrich
aus Winn, der am 18. Juni 2021 im Alter von 75 Jahren verstarb.

Herr Konrad Dietrich war von 1984-1990 Ortssprecher der Altgemeinde Lammelbach und setzte sich in dieser Zeit im Stadtrat engagiert für die Belange seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger ein. Darüber hinaus machte er sich in besonderer Weise um die Erinnerungskultur unserer Heimat verdient. Im Auftrag der Ortsgemeinschaft Winn-Sauerbach kümmerte er sich 1985 um die Finanzierung für die Restaurierung der 130 Jahre alten Kapelle. Außerdem übernahm er die Patenschaft für das Flurkreuz bei Winn aus dem Jahr 1844. Von ebenso unschätzbarem Wert sind seine Arbeiten für das Herrieder Stadtarchiv. Durch die akribische und mühevolle Übertragung der Stadtbücher, der Beschlussbücher der Gemeinde Lammelbach, der Gemeindechronik von Rauenzell, der Herrieder Sitzungsprotokolle und anderer Dokumente leistete er einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewahrung unseres kollektiven Gedächtnisses für zukünftige Generationen.
Mit tiefem Dank nehmen wir Abschied von einem hochgeschätzten und verdienten Pädagogen und Mitbürger, der sich großer Achtung und Anerkennung erfreute.
Wir werden Herrn Konrad Dietrich dankbar in Erinnerung behalten.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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3.2. Verkehrsbefragung am Dienstag, 20.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Nachdem die Verkehrsbefragung im letzten Herbst ausgefallen ist, wollen wir diese 
nun am Dienstag, 20.07.2021 nachholen. Dafür benötigen wir Helfer (über 18 Jahre alt). 
Bitte melden Sie sich über verkehrskonzept@herrieden.de oder telefonisch unter 09825-808-12 an. Für Bedienstete der Stadt Herrieden zählt die Zeit als Arbeitszeit. 

Jeder Zähler, der nicht bei der Stadt Herrieden beschäftigt ist, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € pro Schicht. 
Es ist möglich, sich für ein, zwei oder alle drei Schichten anzumelden. 

Verkehrsbefragung zusammen mit der Polizei an den Ortsausgängen: 
6:30 Uhr – 9:30 Uhr, 11:30 Uhr – 13:30 Uhr,  15:30 Uhr – 18:30 Uhr 

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3.3. Aktivstradtfest 17./18.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer stellt den aktuellen Stand der Planungen für das Aktivstadtfest am 17./18.07.2021 vor.
Samstag:
  • Tag des Fahrrads koordiniert von Bündnis90/Die Grünen u.a. mit Aktionsstand und Codierungsaktion des ADFC und Reparaturcafé
  • Gemeinsames Musizieren in der Stiftsbasilika mit der Kolpingsfamilie Herrieden
  • Mitmachfitness im Bürgerpark mit den Herrieder Aquathleten um 15.00 Uhr
  • Sportler- und Ehrenamtsehrung der Stadt Herrieden ab 17:00 Uhr
  • Sommernachtskino mit einem Herrieder Film von Hans Christ um 21:00 Uhr
Sonntag:
  • ab 8:00 Uhr: Radtouristikfahrt (16km, 54km oder 80km) der Herrieder Aquathleten und des DAV Sektion Herrieden in Kooperation mit der Stadt Wassertrüdingen
  • 10:00 Uhr: Freiluftgottesdienst im Schlosshof mit Pfarrerin Knoch
  • 14:00 Uhr: Puppentheater der Kleinkunstbühne Alte Seilerei im Schlosshof (VVK € 5/4* | Tageskasse € 7/6* | Einlass: ab 13:30 Uhr Vorverkauf: Schreibwaren Erl, Vordere Gasse, Herrieden)
  • Fahrzeugübergabe und –weihe um 15:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus in Elbersroth
  • Büchereiflohmarkt der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden
  • Fußball-Dart der SG TSV/DJK Herrieden
  • Kneipp-Aktion des Kneippvereins AGIL e.V.
  • Genussangebote durch unsere heimische Gastronomie
  • Marktstände - voraussichtlich: doch verkaufsoffener Sonntag möglich
  • Entenwettrutschen des Gewerbe- und Stadtmarketingvereins Herrieden 3000 e.V.
Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 7. Juli 2021 auf das Schreiben von Gewerbeverein und Stadt Herrieden 29.06.2021: 

Ihre Anfrage zu verkaufsoffenen Sonntagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Holzhäuer,
sehr geehrte Frau Schnell,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Staatsminister Aiwanger. Diese wurde an das für Handel, Dienstleistungen und Freie Berufe zuständige Referat zur Beantwortung weitergeleitet. Ich kann Ihr Anliegen sehr gut verstehen. Es ist an der Zeit die Belebung der Innenstädte voranzutreiben und Märkte, verbunden mit verkaufsoffenen Sonntagen, tragen hierzu maßgeblich bei. Wir haben gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ein Rahmenkonzept für Märkte erarbeitet und veröffentlicht (abrufbar auf unserer Website unter: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2021-06-15_Rahmenkonzept_Märkte.pdf).
Seit dem Verfassen Ihrer Anfrage hat sich die Rechtslage für die Durchführung von Märkten in Verbindung mit verkaufsoffenen Sonntagen erfreulicherweise geändert. Diese stellt sich folgendermaßen dar:
Märkte ohne Volksfestcharakter sind nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wieder zulässig. In der letzten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde der Passus, dass Märkte keine „großen Besucherströme“ anziehen dürfen, gestrichen. Märkte mit überörtlicher Ausstrahlungswirkung sind daher wieder erlaubt. Zur Öffnung des Einzelhandels sind die Besonderheiten des Ladenschlussgesetzes zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung muss es sich um einen Markt mit einem „beträchtlichen Besucherstrom“ handeln um als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag dienen zu können. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine hohe Kundenzahl sichergestellt.
Durch die Änderung der BayIfSMV wurde der von Ihnen kritisierte Konflikt zwischen Infektionsschutz und Ladenschlussgesetz gelöst. Aus diesem Grund ist keine Ausnahmegenehmigung der Kreisverwaltungsbehörde mehr für den verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit einem Markt notwendig. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen helfen konnte und wünsche Ihnen
weiterhin alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Franz Müller
Ministerialrat

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4. Projekt Kehrberger - Reaktivierung ehemaliges Nägelein-Areal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 17. 03. 2021 hat der Stadtrat beschlossen, dass das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ nicht weiterverfolgt wird und stattdessen ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ auf den Weg gebracht wird. Im Anschluss wurden mit Polizei und staatlichem Bauamt, Verkehrsplaner R. Ulzhöfer und Erschließungsplaner W. Heller verschiedene Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung geprüft. Am 14. Juni 2021 fand zum Thema „Reaktivierung des Nägelein-Areals“ eine Stadtratsklausur statt. 
In der heutigen Sitzung wird ein Planungsentwurf vorgestellt. Bei der Erarbeitung wurden die Belange der Nachbarn, die im Rahmen eines „Runden Tisches“ geäußert wurden, mit einbezogen und die Beratungen aus der Stadtratsklausur berücksichtigt. 

Verkehrliche Erschließung:
Es handelt sich um ein von drei Seiten (vier Zufahrten) verkehrlich erschlossenes Gelände.
  1. Grundstückszufahrt im Bereich Trafohaus in der Ansbacher Straße
  2. Grundstückszufahrt im Bereich Kohlenhof in der Ansbacher Straße (Flstn. 258/1)
  3. Grundstückszufahrt vom Steinweg
    • Zufahrt über „unteren“ Steinweg
    • Zufahrt über Parkplatz

Da der Fuß- und Radweg, der auch als hochfrequentierter Schulweg dient, idealerweise nicht gekreuzt werden soll, empfiehlt sich folgende Erschließung: 

  1. Über die Ansbacher Straße nördlich des Trafohauses wird ausschließlich der nördliche Teil des Areals – hier ist die Ansiedlung einer KiTa geplant – erschlossen. 
  2. Die Bebauung südlich des Fuß- und Radweges wird separat erschlossen. Südlich des bestehenden Radweges sollen eine Wohnanlage und Mehrfamilienhäuser errichtet werden (ca. 46 Wohneinheiten in der Wohnanlage, je bis zu 10 Wohneinheiten in den Mehrfamilienhäusern). Die Erschließung der Tiefgarage könnte aus Sicht der Behörden, des Verkehrsplaners und des Erschließungsplaners vollständig über den Parkplatz des Steinweges erfolgen (siehe hierzu Protokoll des Vor-Ort-Termins vom 14. Januar 2021. 

Vorteile
Nachteile
  • Die Umsetzung ist über die bestehenden Zufahrten ohne zusätzliche Versiegelung möglich. Die Zufahrten wären lediglich zu ertüchtigen.
  • Es ist kein Eingriff in die Landschaft erforderlich.
  • Änderungen von Grundstückszuschnitten sind nicht erforderlich.
  • Die Nutzung entspricht der früheren Nutzung.
  • Zusätzliche Verkehrsbelastung (zu erwartende Verkehrsbewegungen ca. 230 Fahrzeuge/24h): des Steinwegs gegenüber dem heutigen Zustand. Aktuell konzentriert sich der Verkehr im Steinweg auf die Stoßzeiten zum Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende.


BA1: Bestand + 1 Mehrfamilienhaus: ca. 56 Wohneinheiten
BA2: 2 Mehrfamilienhäsuer mit bis zu 20 Wohneinheiten

  1. Denkbar ist auch eine zweite, zusätzliche Erschließung der Tiefgarage über die Ansbacher Straße auf Höhe der Brücke südlich des Trafohauses. Auch bei dieser Variante wird der Schulweg nicht gekreuzt. 
Vorteile
Nachteile
  • Zusätzliche Erschließung der Tiefgarage, die lediglich als Garagen-Ein- und Ausfahrt dient.
  • Reduzierung des zusätzlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens im Steinweg 
  • Zwei kurz hintereinander anschließende Einmündungen
  • Mögliche Irritationen bei Abbiegevorgängen
  • Erhebliche Eingriffe in die bestehenden Grundstücke
  • Erheblicher Eingriff in die Landschaft
  • Verlängerung des Tunnels wäre erforderlich. Die Attraktivität des Tunnels wird dadurch gemindert.
  • Baulich sehr aufwendig, Stützmauern erforderlich
  • Stellungnahme des staatlichen Bauamtes steht noch aus

  1. Der „untere“ Steinweg soll lediglich zur Erschließung der Besucherparkplätze genutzt werden. Dies bedeutet eine deutlich geringere Verkehrsbelastung gegenüber der früheren Nutzung.
  2. Die erforderlichen Stellplätze für die Mehrfamilienhäuser können im Untergeschoss der Mehrfamilienhäuser bzw. in der Tiefgarage des Bestandgebäudes realisiert werden. Die beiden südlich gelegenen Mehrfamilienhäuser können im Bereich des Kohlenhofs über die Ansbacher Straße (Flstn. 258/1) erschlossen werden.

Erforderliche Abstimmungen: 
  • Über die Ansbacher Straße nördlich des Trafohauses wird ausschließlich der nördliche Teil des Areals – hier ist die Ansiedlung einer KiTa geplant – erschlossen. Die Bebauung südlich des Fuß- und Radweges wird separat erschlossen. 
Abstimmung: 16:0
  • Der „untere“ Steinweg soll lediglich zur Erschließung der dargestellten Parkplätze genutzt werden.
Abstimmung: 16:0
  • Die beiden südlich gelegenen Mehrfamilienhäuser können im Bereich des Kohlenhofs über die Ansbacher Straße (Flstn. 258/1) erschlossen werden. 
Abstimmung: 16:0
  • Eine zweite zusätzliche Erschließung der Tiefgarage über die Ansbacher Straße ist wünschenswert, um die Erschließung nicht im Steinweg zu konzentrieren.
Abstimmung: 16:0
  • Wenn eine zweite zusätzliche Erschließung der Tiefgarage über die Ansbacher Straße keine Zustimmung der Behörden findet, erfolgt die Erschließung der Tiefgarage über den Parkplatz am Steinweg. 
Abstimmung: 15:1

Anordnung und Gestaltung der Gebäude:
Dazu werden die Modifizierungen gegenüber den Entwürfen, die in einer ersten Version im Bau- und Verkehrsausschuss vom 20. Oktober 2020 und in einer überarbeiteten Version in der Stadtratssitzung vom 24. Februar 2021 präsentiert wurden, erläutert:

Planungsentwurf Stand: Oktober 2020

Planungsentwurf Stand: Februar 2021

Aktueller Planungsentwurf: 

Erforderliche Abstimmungen: 
  • Im nördlichen Bereich sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem rückversetzten Staffelgeschoss geschaffen werden, das eine 5-gruppige KiTa (EG und 1.OG) sowie Wohnen (2.OG) vorsieht. 
Abstimmung: 16:0
  • Das Bestandsgebäude wird um ein rückversetztes Staffelgeschoss ergänzt, das so gestaltet ist, dass der Schattenwurf nach Norden hin nicht stärker ausfällt, als der Schattenwurf, den die frühere Fabrikhalle nach Norden hin verursacht hat. 
Abstimmung: 15:1
  • Nach Norden hin werden max. zwei Anbauten realisiert, die jeweils max. 3 Geschosse umfassen und terrassenförmig angeordnet sind. 
Abstimmung: 16:0
  • Eine geringe stärkere Verschattung durch die zwei Anbauten können in Kauf genommen werden, da die Abstandsflächen gewahrt sind.
Abstimmung: 16:0
  • Neben dem Bestandsgebäude können Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Über die endgültige Anzahl der Geschosse wird nach Vorliegen eines Höhenprofils beraten. 
Abstimmung: 16:0
  • Vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn können im Bereich des Parkplatzes Carports als Grenzbebauung realisiert werden. 
Abstimmung: 16:0

Erläuterung zum Änderungsverfahren des bestehenden B-Planes:
Die Erläuterung übernimmt Planerin K. Vogelsang in der Sitzung.

Beschluss

Auf Grundlage der heutigen Abstimmungen soll der Entwurf für den Bebauungsplan erarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download Herrieden_Steinweg_Besonnungsstudie_210625.mp4
Download Revitalisierung_Steinweg_Herrieden_210610_Bebauungsstudie_B-Plan_A2_compressed.pdf
Download Revitalisierung_Steinweg_Herrieden_Stellplätze_Vorbereitung_Bebauungsplan_210611.pdf

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5. Förderung von Marktautomaten für regionale und / oder faire Produkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Der KSS-Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.03.2021 mit dem Thema der Förderung von Marktautomaten beschäftigt. Nach der Behandlung im Stadtrat am 05.05.2021 hat sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2021 erneut mit dem Thema befasst.
 
Der Beschluss des KSS-Ausschusses fasste folgenden Beschluss:

Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Förderung der Marktautomaten mit den Ergebnissen aus der heutigen Sitzung zuzustimmen:

  1. Um in den Ortsteilen die Versorgungslage zu verbessern, fördert die Stadt Herrieden die Errichtung von Marktautomaten.
  2. Es werden bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Kosten, die für den Kauf eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel anfallen, gewährt. 
  3. Der Automat muss mindestens 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
  4. Im Falle einer Automatenmiete werden jährlich 50% für den Unterhalt (nicht Betriebskosten) max. 1000,-€ jährlich an Förderung gewährt. Der max. Förderzeitraum beträgt im Falle der Automatenmiete 6 Jahre. 
  5. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Betreiber. Betreiber können sein: Vereine, Privatpersonen oder Unternehmer aus Herrieden. 
  6. Geht ein Förderantrag bei der Stadt Herrieden ein, wird dies zunächst als Bekanntgabe im Bau- und Verkehrsausschuss und im Amtsblatt angezeigt. Erst in der darauffolgenden Sitzung berät der Bau- und Verkehrsausschuss über den Förderantrag. 
  7. Der Antragsteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten, über die er von der Stadtverwaltung auf Nachfrage informiert wird, nutzen und dies nachweisen.  Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht.
  8. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet und die Förderung bewilligt. Bei der Prüfung des Antrags spielen der Ortsbezug, die Erstmaligkeit einer Antragsstellung und die Sozialverträglichkeit eine besondere Rolle.
  9. Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

Rechtliche Würdigung

Diese Art der Förderung stellt keine unerlaubte Wirtschaftsförderung dar.

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Alfons Brandl macht darauf aufmerksam, dass die Betreiber des Marktautomaten einen Hauptwohnsitz oder die Betriebsniederlassung in Herrieden haben.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des KSS-Ausschusses mit der Ergänzung aus dem Diskussionsverlauf an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Humuslager Hammerbacher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der BV-Ausschusssitzung am 6.07.2021 beraten:

„Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach der BImSchV für den Betrieb zur Lagerung und Verarbeitung von Humusmaterial, der Fa. Landwirtschaftlicher Betrieb Hammerbacher, Steinbach 13, 91567 Herrieden, auf Flst. 803, Gemarkung Neunstetten.“

Rechtliche Würdigung

Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ wurde die baurechtliche Zulässigkeit zur Lagerung von Oberboden- und Humusmaterial geschaffen. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 7
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7.1. Walter Weckerlein - Städt. KiTa Oberschönbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Herr Weckerlein teilt mit, dass die Brandmeldeanlage in der städtischen Kindertagesstätte ausgelöst hat, ohne dass es einen Anlass gab. Er fragt an, ob die Überprüfung der Brandmeldeanlage erfolgen kann?
Die Bürgermeisterin gibt die Anregung an die Verwaltung weiter.

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7.2. Wolfgang Strauß - Jubiläum im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Herr Strauß teilt mit, dass die Stadt Herrieden im Jahr 2022 auf eine 1.240-jährige Geschichte zurückblicken kann und dass die Eingemeindung von früheren selbständigen Gemeinden in die Stadt Herrieden vor 50 Jahren erfolgt ist. Dies kann als Anlass genommen werden, um ein Stadtfest zu feiern.
Die Bürgermeisterin sieht dies als Anlass, hierfür ein Festkomitee zu gründen, das die Feierlichkeiten organisiert. Jede Fraktion soll einen Vertreter in das Festkomitee entsenden.

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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 29.07.2021 09:27 Uhr