Datum: 28.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Hochwasser Juli 2021
3.2 Aktivstadtfest 2021
3.3 Kirchweih 2021
3.4 Information aus der Sitzung des Initiativkreises vom 01.07.2021
3.5 Bekanntgabe - Stoffwindelzuschuss
3.6 Evaluierung und Förderantrag - Stadtmanagement
3.7 Vergabe - Rahmenvertrag Buswartehäuschen
3.8 Vergabe - Schulanbindung ans Glasfasernetz
3.9 Landesgartenschau
3.10 Wasser - Abkochgebot
4 Verleihung der Bürgermedaille an Josef Göppel
5 Reaktivierung des Nägelein-Areals - Projekt Kehrberger - Vorstellung Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 "Steinweg"
6 Bauantrag - Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand
7 Bauantrag - Neubau Tankstelle mit Fahrergebäude
8 Bildung Arbeitskreis - Turnhalle und Außensportanlagen
9 Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Herrieden (Plakatierungsverordnung)
10 Anfragen
10.1 Matthias Rank - Lärmschutzgutachten
10.2 Max Heller - Hochwasserschutz
10.3 Andreas Baumgärtner - Finanzielle Hilfe für Hochwassergeschädigte
10.4 Wolfgang Strauß - Pegelmesser
11 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
11.1 Marlene und Willi Hirneiß - Gebäudehöhe
11.2 Konrad Müller - Lärmbelastung
11.3 Heinz Körber - Kneippanlage

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Peter Zumach und Chefredakteurin Gudrun Bayer von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Josef Göppel sowie 17 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.07.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 07.07.2021.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3
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3.1. Hochwasser Juli 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Im Nachgang zum Hochwasserereignis gingen am 12. und 13. Juli 2021 Schreiben der Stadt Herrieden an den Behördenleiter des Wasserwirtschaftsamts, Herrn Thomas Keller, an Herrn Staatsminister Thorsten Glauber und Staatsminister Joachim Herrmann. Die vollständigen Schreiben finden sich auf der Homepage der Stadt Herrieden bei den Sitzungsunterlagen zur Stadtratssitzung vom 28. Juli 2021, TOP 3.1 (siehe QR-Code). In den Schreiben an die beiden Staatsminister wurde darum gebeten, schnelle und unbürokratische Finanzhilfen wie beim Hochwasserereignis 2013 zur Verfügung zu stellen, dem Hochwasserschutz in Herrieden besondere Priorität einzuräumen und darauf hinzuwirken, dass das Durchflussmanagement am Altmühlüberleiter in Hinblick auf die Hochwassersituation in Herrieden überprüft und ggf. nachgebessert wird. 
Erfreulicherweise beschloss der Ministerrat am 20. Juli 2021 Soforthilfen für Hochwassergeschädigte. Die Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit. Die Staatsregierung unterstützt die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten unter anderem im Landkreis Ansbach durch ein Soforthilfeprogramm. Die direkt vom Hochwasser betroffenen Haushalte in Herrieden wurden in der Zwischenzeit von der Verwaltung in einem persönlichen Anschreiben über die verschiedenen Fördermöglichkeiten unterrichtet. Außerdem finden sich die entsprechenden Informationen auch auf der Homepage der Stadt Herrieden.
Im Antwortschreiben des Wasserwirtschaftsamtes vom 15. Juli 2021 werden die Kriterien für die Steuerung des Altmühlsees dargelegt: Demnach sind nach Betriebsvorschrift die Klappen am Wehr in Streudorf (Einleitungsbauwerk in den Altmühlsee) abzusenken und Rückhalt in den Altmühlsee bis 415,5m ü NN durchzuführen. Die Klappen wurden vom Wasserwirtschaftsamt bereits am 9. Juli 2021 gesenkt und gleichzeitig die Überleitung vom Altmühlsee zum Brombachsee angefahren. Da jedoch die Hochwasserspitze zu dieser Zeit am Wehr Ornbau (Abzweig in den Altmühlzuleiter) noch nicht angekommen war, konnte nur so viel Wasser übergleitet werden, damit der Altmühlseewasserspiegel nicht unter 415,00 m NN absank. Neben der Tatsache, dass ein früherer Beginn der Überleitung keine Verbesserung der Situation im Bereich von Herrieden gebracht hätte, hätte man wichtigen Stauraum im Altmühlsee durch den früheren Beginn verschenkt und eine erfolgreiche Reduzierung des Hochwasserscheitels für die Unterlieger im richtigen Moment wäre nicht möglich gewesen. 
Das vollständige Antwortschreiben findet sich ebenfalls auf der Homepage der Stadt Herrieden bei den Sitzungsunterlagen zur Stadtratssitzung vom 28. Juli 2021, TOP 3.1 (siehe QR-Code). 
In der nächsten Umweltausschusssitzung im Oktober wird ein Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes auf Einladung von der Stadt Herrieden die Kriterien der Steuerung des Altmühlsees ausführlich erklären und Fragen beantworten.
Um den vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern konkret zu helfen, wurden in der Woche nach dem Hochwasserereignis Sonderöffnungszeiten für Hochwassergeschädigte im Wertstoffhof eingerichtet. Außerdem wurde ein Spendenaufruf gestartet. Die eingegangenen Spenden werden an Bürgerinnen und Bürger auf Antrag für die Beseitigung der Hochwasserschäden und für die Hochwasservorsorge verwendet. 
Das städtische Bauamt hat mittlerweile bei einem Vororttermin mit der Feuerwehr Neunstetten neuralgische Stellen begutachtet. Es ist geplant, durch entsprechende bauliche Vorrichtungen die Hochwasserbekämpfung zu vereinfachen bzw. zu unterstützen. Hierzu wird es auch persönliche Gespräche mit den Hauseigentümern geben. Außerdem soll im Herbst eine Bürgerversammlung in Neunstetten stattfinden, um größer angelegte Hochwasserschutzmaßnahmen zu diskutieren.
Dezentrale Sandsacklager in den vom Hochwasser betroffenen Bereichen des Gemeindegebiets sollen in Zukunft die Hochwasserbekämpfung zusätzlich unterstützen.
Außerdem wird von Seiten der Stadt Herrieden beim Wasserwirtschaftsamt regelmäßig nachgefragt, wie sich der Maßnahmenfortschritt beim Hochwasserschutz für Stegbruck und Leutenbuch gestaltet und auf eine zügige Umsetzung gedrängt.
An dieser Stelle sei erneut auf die NINA-Warn-App und die Starkregen-App hingewiesen. Beide Alarmsysteme können im Falle von Hochwasser- oder Starkregenereignissen dazu beitragen, größere Schäden zu verhindern.

Dokumente
Download Anschreiben an das Wasserwirtschaftsamt 12_07_2021.pdf
Download Anschreiben an Staatsminister Glauber 13.07.2021.pdf
Download Anschreiben an Staatsminister Herrmann 13.07.2021.pdf
Download Antwortschreiben des Wasserwirtschaftsamtes 15_07_2021.pdf
Download Berechtigung für Sonderöffnungszeiten Wertstoffhof.pdf

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3.2. Aktivstadtfest 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Eigentlich hätten wir am 17./18. Juli unser traditionelles Altstadtfest feiern wollen. 
Aber nachdem lange nicht klar war, wie sich die Corona-Lage entwickeln würde, hatte das Altstadtfestkomitee verständlicherweise auch heuer das Altstadtfest absagen müssen.
Die Pandemie ist noch nicht überwunden und wir alle sind aufgerufen, uns so zu verhalten, dass wir uns und andere schützen. Aber wir lassen uns in Herrieden auch nicht von Corona lähmen.
Besonnen und unter Berücksichtigung aller erforderlichen Maßnahmen konnten wir gemeinsam ein Corona-taugliches Fest feiern, genauer ein Aktivstadtfest. 
AKTIVSTADTFEST heißt: gemeinsam feiern, gemeinsam aktiv sein. Corona-tauglich heißt: dezentrale Aktionen. Die Gesamtorganisation hierfür hat die Stadt Herrieden in enger Abstimmung mit dem Landratsamt übernommen. Und so darf ich mich an dieser Stelle bei unseren Mitarbeitern bedanken, die trotz aller Unwägbarkeiten, geduldig und flexibel alle Vorbereitungen für dieses Wochenende getroffen haben. Vielen Dank!
Mein Dank gilt in gleicher Weise allen Aktiven, die mit ihrem Beitrag zum Gelingen dieses abwechslungsreichen Wochenendes beitragen haben.  

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3.3. Kirchweih 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Auch wenn die Infektionszahlen erfreulicherweise auf einem niedrigen Niveau sind, raten die überörtlichen Behörden von Veranstaltungen mit Festzelten ab. Aus diesem Grund soll am Kirchweihwochenende in Herrieden auch in diesem Jahr noch einmal die Kirchweih mit einem Ersatzprogramm stattfinden.
Die Verwaltung stellt in Kürze das Programm zusammen und informiert über die Ergebnisse.

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3.4. Information aus der Sitzung des Initiativkreises vom 01.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Bericht aus der Sitzung des Initiativkreises vom 01.07.2021:

30 Mitglieder des Initiativkreises Stadtschloss trafen sich am 01.07.2021 im Ratssaal des Stadtschlosses zur Diskussion der Nutzungsvarianten für den Palas und den ehemaligen Brauereitrakt im Mittelteil der Anlage. Die Namen der Teilnehmenden sind in der von Frau Schwander geführten Anwesenheitsliste enthalten.

Frau Schwander stellte zunächst den bisherigen Beratungsstand des Stadtrats mit den Varianten 0 -1 -2 -3 vor.

Architekt Pludra ging darauf vertiefend ein. Er stellte dar, dass ein großer Saal im 4. OG des Palas zwei zusätzliche Treppenhäuser bräuchte. Mit einer Hotelnutzung seien diese Varianten außerdem wegen der Lärmemissionen zum Beispiel bei Hochzeiten nicht vereinbar.

Dem schloss sich ein intensiver dreistündiger Gedankenaustausch an. Zusammengefasst spricht der Initiativkreis folgende Empfehlungen an den Stadtrat aus:

  1. Der Initiativkreis plädiert für die Schaffung eines weiteren Saales, dessen Kapazität deutlich größer als die des Ratssaales ist. Das 3. Obergeschoß mit einem Foyer im Pallas und dem Saal im Brauereitrakt unter Einbeziehung der ehemaligen Malzdarre wird dafür als geeignetste Variante gesehen.

  1. Der Initiativkreis plädiert für die Aufnahme einer Nutzungsvariante 4 in die detaillierten Untersuchungen. Sie beinhaltet die Verlegung des Rathauses in das Stadtschloss sowie ein alternatives Nutzungskonzept für das bisherige Rathausareal.

  1. Ein klarer Wunsch des Initiativkreises sind räumliche Möglichkeiten für geschichtliche und zeitbezogene Ausstellungen. Altbürgermeister Herzog und der Eine-Welt-Verein unterbreiteten dazu konkrete Vorschläge.

  1. Die Gastronomie soll einen volkstümlichen Charakter bekommen, der für alle Schichten unserer Bürgerschaft einladend wirkt. Der Initiativkreis empfiehlt aus diesem Grund Pachtverhandlungen mit der Gutmann-Brauerei in Titting aufzunehmen. Damit könnten hohe Attraktivität und wirtschaftlicher Erfolg erreicht werden. Außerdem käme es so zur Wiederbelebung der jahrhundertelangen Verbundenheit der beiden fürstbischöflich-eichstättischen Brauereien; Titting wurde 1707 gegründet, Herrieden 1717.

  1. Alle Nutzungsvarianten müssen für die Bevölkerung mit Investitionskosten und laufenden Betriebskosten vor der abschließenden Entscheidung klar einsehbar sein.

  1. Die Wirkung der Schlossgebäude in der Stadtsilhouette hängt entscheidend vom Wiederaufbau der Umrisse des gotischen Palasdaches ab. Der Initiativkreis wiederholt daher seine Empfehlung, an diesem zentralen Restaurationsziel festzuhalten!


Josef Göppel

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3.5. Bekanntgabe - Stoffwindelzuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Am 13. Juli 2021 erreichte die Verwaltung folgende E-Mail aus dem LRA Ansbach:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreisausschuss hat am 10.05.2021 Folgendes beschlossen.
Zukünftig können Eltern im Landkreis Ansbach zur Geburt eines Kindes zwischen dem bereits bestehenden Gutschein für einmalig 10 kostenfreie Zusatzrestabfallsäcke (Wert 43 €) 
die weiterhin wie gewohnt über die Gemeinden ausgegeben werden…

…oder…

…einem gleichwertigen Zuschuss in Euro bei Vorlage einer Rechnung für den Kauf oder die Miete von Stoffwindeln wählen. Den Zuschuss müssen die Bürger selbst über das Antragsformular (s. Anhang) auf der Homepage des Landkreises Ansbach (http://intranet.dom-lra-an.intern/B%C3%BCrgerservice/Abfall/Formulare-und-Satzungen/) herunterladen und mit der Rechnung der gekauften/gemieteten Stoffwindeln und dem originalen Gutschein postalisch an das Landratsamt Ansbach versenden. Der Antrag wird ganz pragmatisch und unbürokratisch mit der Auszahlung abgeschlossen.

Wichtig:         
Wenn Bürger vor dem Kreisausschussbeschluss des 10.05.2021 ihr Kind bekommen haben und den bereits ausgegebenen alten Gutschein noch nicht in 10 Zusatzrestabfallsäcke getauscht haben, dürfen sie sich mit dem alten Gutschein ebenfalls für den Stoffwindelzuschuss entscheiden - solange die Rechnung der gekauften/gemieteten Stoffwindeln nach dem 10.05.2021 ausgestellt wurde (wird die Gemeindeverwaltung aber nicht betreffen, da der Bürger im Falle des Zuschusses den Antrag grundsätzlich selbst an das Landratsamt postalisch versendet).
Ihre Gemeinde wird diese Woche Mittwoch/Donnerstag mit den neuen Gutscheinen beliefert - gleichzeitig werden die „alten“ Gutscheine, die noch im Gemeindehaus vorhanden sind, 
vom Kurierdienst eingesammelt. Bitte geben Sie deshalb dem Kurierdienst die „alten“ Gutscheine mit. Vielen Dank.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alwin Bieber

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3.6. Evaluierung und Förderantrag - Stadtmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 beschlossen, dass das Stadtmanagement fortgeführt wird. Die Verwaltung wird im nächsten Schritt den entsprechenden Förderantrag stellen.

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3.7. Vergabe - Rahmenvertrag Buswartehäuschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.7

Sachverhalt

Für die Herstellung der Buswartehäuschen und Fahrradunterstellplätze wurden sechs Firmen für eine Angebotsabgabe mit einem Vierjahresrahmenvertrag angeschrieben. Dieser Rahmenvertrag beinhaltet die Preisfestschreibung von eventuell anfallenden Positionen im Rahmen der Erstellung von Buswartehäuschen und Fahrradunterstellplätzen in den nächsten vier Jahren. Ein Anspruch auf Abruf bestimmter Leistungen wird hierbei nicht begründet. Die Rahmenvereinbarung dient lediglich der Preisfestschreibung eventueller Abnahmepositionen. Um eine jährliche neuerliche Ausschreibung zu vermeiden, beträgt die Vertragslaufzeit vier Jahre. Darüber hinaus kann im Rahmen der Haushaltsplanerstellung bereits mit verlässlichen Zahlen agiert werden. Der BV-Ausschuss empfahl dem Stadtrat, der Vergabe an die Fa. Distler aus Neunstetten zuzustimmen. Der Stadtrat schloss sich in nichtöffentlicher Sitzung am 07.07.2021 der Empfehlung an.

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3.8. Vergabe - Schulanbindung ans Glasfasernetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 06.07.2021 beraten:
„Es wurde nur ein gültiges Angebot abgegeben. Die Fa. Lemka hat das Angebot geprüft und hält sowohl die Angebotssumme, wie auch die Anschlusskosten im Vergleich zu anderen Ausschreibungen von Kommunen im Bayerischen Förderprogramm als wirtschaftlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch wenn der angegebene Aufschaltzeitpunkt 4 Wochen später als der im Leistungsverzeichnis angegebene Termin ist, den Auftrag an die Firma Bisping & Bisping zu vergeben. Eine erneute Ausschreibung würde auf Grund der einzuhaltenden Fristen erst einen Aufschaltzeitpunkt Ende des Jahres ergeben.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Fa. Bisping & Bisping GmbH & Co. KG aus Lauf an der Pegnitz zuzustimmen.

Der Stadtrat folgte in nicht-öffentlicher Sitzung am 07.07.2021 der Empfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses.

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3.9. Landesgartenschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.07.2021 wurde die Bürgermeisterin informiert, dass der Fachbeirat der Landesgartenschau GmbH am 06.07.2021 über die eingegangenen Interessensbekundungen beraten hat. Es wurde entschieden, dass die Interessensbekundung der Stadt Herrieden grundsätzlich für das weitere Verfahren zugelassen wurde.


Von Seiten der Bayerischen Landesgartenschau GmbH wird empfohlen, dass für die Ausarbeitung der Bewerbung ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt wird. Die Verwaltung wird bis zum Herbst entsprechende Angebote einholen.

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3.10. Wasser - Abkochgebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 3.10

Sachverhalt

Wie die Stadt Herrieden heute auf Nachfrage vom Gesundheitsamt erfahren hat, kann die Stadt Herrieden eine Aufhebung des Abkochgebots beantragen, sobald drei negative Proben in Folge vorliegen. Sobald die Beprobung vollständig erfolgt ist und die Beantragung auf Aufhebung des Abkochgebots vorliegt, wird dir Stadt über die Homepage, per Aushang am Rathaus und über eine Pressemittelung die Bevölkerung über die Aufhebung des Abkochgebots informieren

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4. Verleihung der Bürgermedaille an Josef Göppel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 07.10.2020 beschlossen, Herrn Josef Göppel für seine besonderen Verdienste um die Stadt Herrieden die Bürgermedaille in Silber zu überreichen. Die Laudatio ist im RIS eingestellt.

Dokumente
Download Laudatio Josef Göppel.pdf

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5. Reaktivierung des Nägelein-Areals - Projekt Kehrberger - Vorstellung Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Das Planungsbüro Vogelsang in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsbüro Klebe aus Nürnberg stellen in der Sitzung den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ vor. 

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ wurde mit Satzungsbeschluss vom 03.04.2019 beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanaufstellung war die Wiedernutzbarmachung von teilweise brachliegenden aber bereits bebauten sowie versiegelten Flächen. Es sollte damit keine Entwicklung bisher unbebauter Flächen, sondern vielmehr durch den Umbau und die Aufwertung vorhandener Strukturen eine untergenutzte innerörtliche Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. 
Für das Gebiet wurde damals eine gemischte Nutzung mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandel, Wohnen, Büros, Dienstleistungsnutzungen und Räume für freie Berufe (bspw. heilkundliche Berufe) vorgesehen. 

Nachdem diese Nutzung jedoch nicht mehr angedacht ist und mittlerweile ein Gesamtkonzept mit unterschiedlichen verdichteten Wohnformen sowie einer Kindertagesstätte für das Areal vorliegt, soll der vorhandene städtebauliche Missstand durch die Schaffung von Planungsrecht für die geänderten Planungsabsichten beseitigt werden. Im Sinne der Innenentwicklung sollen im Plangebiet unterschiedliche Wohnformen in verdichteter Bauweise in zentraler und fußläufig oder mit dem Rad gut angebundener Lage Herriedens realisiert werden.

Da für das Plangebiet derzeit bereits Planungsrecht nach § 30 BauGB („qualifizierter Bebauungsplan“) besteht, ist zur Umsetzung der o.a. Planungsziele im Sinne einer städtebaulichen Ordnung und Entwicklung die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplans erforderlich.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Voraussetzungen liegen hierfür vor, da es sich hierbei um die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt, eine Fläche von weniger als 20.000 m² versiegelt wird und keine Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (= Natura 2000-Gebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt werden. Für die Bebauungsplanänderung ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 929/1 (TF), 951/15 (TF), 959/5, 959/6, 961/4, 1000/36 (TF), 1000/37 (TF), 1667/175, 1667/27 (TF), 1919/2, 1920, 1920/3, 1921/3, 1921/4 und 1930 (TF), alle Gemarkung Herrieden.
Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst etwa 1,49 ha. 

Die Unterlagen werden bis zum 23. Juli 2021 ins RIS eingestellt.

In der heutigen Sitzung soll über den Vorentwurf und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) beraten werden.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kommen folgende Hinweise:
  • es soll geprüft werden, ob die beiden Tiefgaragen miteinander verbunden werden können;
  • mögliche Ausfahrten aus dem „Nägelein-Areal“ sollen geprüft werden;
  • Ansiedlung von sog. „stillem Gewerbe“ im Obergeschoss der geplanten KiTa denkbar;
  • bei den Mehrfamilienhäusern nur 3 Vollgeschosse mit Satteldach planen, anstelle der 4. Vollgeschosse mit Flachdach;

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ in der Fassung vom 21.07.2021.

Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBP-Änd._Steinweg_Begründung.pdf
Download Her_Steinweg_II_Vorentwurf_Plan_210722.pdf

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6. Bauantrag - Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 5.2
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Der BV-Ausschusses hat sich in den Sitzungen vom 13.04. 2021, 08.06.2021 und 20.07.2021 mit dem Bauantrag beschäftigt. 

In der Ausschusssitzung vom 08.06.2021 hat das Gremium die gemeindliche Einvernahme mehrheitlich an die Voraussetzung geknüpft, dass die Höhe der Einfriedung vom Niveau des Radweges aus gesehen 2,5 m, vom Niveau des Firmengeländes 4 Meter max. betragen darf. Hierbei wurden die Aspekte Sichtschutz, Lärmschutz, städtebauliche Wirkung berücksichtigt. 
In der Sitzung vom 20.07.2021 wurden weitere Lärmmessungen präsentiert. Außerdem ist eine Stellungnahme der städtischen Beauftragten für Waldungen und Grünflächen zu diesem Thema eingegangen.
Das Gremium stellte sich aufgrund der Spitzenwertmessungen die Frage, ob man hinsichtlich der Höhe zu einer anderen Einschätzung als in der Sitzung vom 08.06.2021 gelangt. Es wurde daher über die einzelnen Höhen abgestimmt:

„Durch die vorgelegten Spitzenwertmessungen kann die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der max. Höhe von 2,50 m der Einfriedung, gemessen vom Straßenniveau aus, mit einer Höhe von
  • 4 Metern                dafür gestimmt:        0
  • 3,70 Metern        dafür gestimmt:        2
  • 3 ,50 Metern        dafür gestimmt:        7
  • 3,00 Metern        dafür gestimmt:        0
  • 2,50 Metern        dafür gestimmt:        2
begründet werden.“

Der BV-Ausschuss fasste daraufhin folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

  • Die Einfriedung soll bis zu 1,50 m in das Firmengelände hineinversetzt errichtet werden (in etwa dort, wo sich der jetzige Zaun befindet), um unter anderem eine Verpflanzung der Baumreihe vermeiden zu können.
  • Die max. Höhe der Einfriedung soll 3,50 m, vom Niveau der Straßenhöhe gemessen, sein.
  • Eine Unterpflanzung der bestehenden Baumreihe muss erfolgen.
  • Auf die 10 cm Abstand zwischen Einfriedung und Boden kann aufgrund der lebensfeindlichen Umgebung für Tiere jenseits der Einfriedung verzichtet werden
  • Die freistehende Reihe aus großen, ins Landschaftsbild hineinwirkenden Bäumen muss dauerhaft erhalten bleiben.
  • städtebaulich ansprechende Gestaltung am Ortsrand (nicht nur Beton, auch Holz oder Begrünung)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde kein Einvernehmen zur Lage innerhalb der Bauverbotszone zur St 2249 erteilen kann, weil es sich hierbei nicht um eine Festsetzung nach BauGB (=gemeindliche Entscheidung) handelt, sondern um eine Vergabe aus dem Straßenrecht. Hiervon kann demzufolge die Stadt nicht einfach befreien – sondern eine Abweichung kann nur durch das Staatliche Bauamt – Bereich Straßenbau – erfolgen.“

Für die heutige Sitzung liegt ein geänderter Bauantrag vor. Die Unterlagen werden bis zum 23. Juli 2021 ins RIS eingestellt.

Diskussionsverlauf

Gegen 20:45 Uhr stellt Matthias Rank den Antrag auf Geschäftsordnung. Die Bürgermeisterin gibt dem Antrag statt und erläutert, dass es sich hierbei um einen Änderungsantrag handelt. Herr Rank stellt folgenden Antrag: Der Stadtrat beschließt, sich der Empfehlung des BV-Ausschusses vom 08.06.2021 anzuschließen, mit der Änderung der Höhe der Einfriedung auf 2,50 m. Das Gremium stimmt über den Änderungsantrag ab.

Abstimmungsergebnis: 5 : 12    Der Antrag ist somit abgelehnt.

Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt die gemeindliche Einvernahme zum vorgenannten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download 03_Satzung FestsetzungenSchüller.pdf
Download 06_Lärmschutzgutachtenschüller.pdf
Download 2007-SUE-4GP-geänderte_Genehmigungsplanung-210722-B.pdf
Download 3201857 Anlage 1.pdf
Download 3201857 Anlage 2.pdf
Download 3201857 Anlage 3.pdf
Download 3201857 Anlage 4.pdf
Download 3201857 Textteil mit Unterschrift (002).pdf
Download Beauftragte für städtische Waldungen und Grünflächen (002).pdf
Download Befreiungsanträge Sicht- und Lärmschutzwand.pdf
Download Ergebnis schalltechnische Untersuchung.pdf
Download Genehmigungsplan Grundriss Ansicht Schnitt 1_200-210226.pdf
Download Lärmschutzwand - Parameterstudie_Wandhöhen.pdf
Download Planungsrechtliche Stellungnahme_Sichtschutzwand (003).pdf
Download Schreiben_Fa. Zäh.pdf

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7. Bauantrag - Neubau Tankstelle mit Fahrergebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 7

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau einer Tankstelle mit Fahrergebäude der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbegebiet Rother Straße“, Rother Straße 1.

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 13.04.2021 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage für den Neubau einer Tankstelle mit Fahrergebäude der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1, im Bebauungsplan Nr. 19 „Rother Straße“.  Das Vorhaben wird vom beauftragten Planer, Herrn Madl, vorgestellt.“



Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen, wenn es durch diese Maßnahme zu keiner Erhöhung der Lärmemissionen kommt. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.“

In der Zwischenzeit ist der Nachweis über die Auswirkungen auf die Lärmemissionen erbraucht. Dieser ist im RIS eingestellt.

Der Sachverhalt wurde in den Sitzungen des BV-Ausschusses am 13.04.2021, 8.06.2021 und am 20.07.2021 beraten.

Folgender Beschluss hat der Stadtrat in der Sitzung am 16.06.2021 gefasst:
„Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.“  

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im überplanten Gebiet des Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ nach § 30 BauGB. Das Bauvorhaben überschreitet die Baugrenze um ca. 50% in diesem Bereich. Eine Befreiung hiervon kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht   beeinträchtigt sind. 
Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung:
… Die Errichtung eines Lärmschutzwalls (gemäß dem Freiflächenplan vom 15.07.2019 bzw. des Plans des Ing.-Büro Heller vom 04.11.2019) oder der Bau einer Lärm- und Sichtschutzwand nördlich der geplanten Stellplatzfläche (gemäß vom 23.02.2021) wird die schalltechnische Situation verbessern. Die Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch aus schalltechnischer Sicht nicht zwingend erforderlich, um die schalltechnischen Anforderungen an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen entsprechend einzuhalten. …. 
Die Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung ist im RIS hinterlegt. 
Die Festsetzung zur Gebäudehöhe werden eingehalten.   

Beschluss

Der Stadtrat erteilt die gemeindliche Einvernahme zum vorgenannten Bauvorhaben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download PEW_Lageplan_Ausbaustufe1_aktuell_PPZ_TFG_Wand.pdf

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8. Bildung Arbeitskreis - Turnhalle und Außensportanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung der Mittelschulverbandsversammlung vom 06.10.2020 wurde beschlossen, einen Runden Tisch einzurichten. In der Sitzung vom 13. Juli 2021 wurde über die Zusammensetzung eines zukünftigen Arbeitskreises beraten werden und dessen Aufgaben definiert.

Über die Zusammensetzung des Arbeitskreises „Turnhalle und Außensportanlagen“ und dessen Aufgaben muss heute im Stadtrat der Stadt Herrieden abschließend beraten werden.


Die Mittelschulverbandsversammlung fasste folgenden Beschluss: 

„Es soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Hierfür entsenden die Partnerkommunen jeweils einen Vertreter. Da die Stadt Herrieden die Investitionskosten trägt, entsendet jede Fraktion des Herrieder Stadtrates einen Vertreter in diese Arbeitsgruppe. Somit sollen der Arbeitsgruppe angehören:
  • je ein Vertreter der Partnerkommunen
  • je ein Vertreter der Fraktionen des Stadtrates von Herrieden
  • ein Vertreter der Schulleitung der Grund- und Mittelschule
  • eine Sportlehrkraft der Grund- und Mittelschule
  • Hausmeister der Grund- und Mittelschule
  • je ein Vertreter der Vereine, die die Halle derzeit nutzen
  • ein Inklusionsbeauftragter
  • die Leitung der vhs
  • der Klimaschutzmanager der Stadt Herrieden, sofern die Stelle besetzt ist
  • bei Bedarf für Abstimmungen zu Außensportanlagen: 
    • ein Vertreter des Landkreises, 
    • je ein Vertreter der Schulleitungen der Realschule, der Sebastian-Strobel-Schule und der Wolfhard-Schule 
Die Sitzungsleitung übernimmt die Erste Bürgermeisterin der Stadt Herrieden.

Als Aufgaben der Arbeitsgruppe „Turnhalle und Außensportanlagen“ werden festgehalten: 
  • Bestandsaufnahme 
  • Bedarfsanalyse 
  • Erarbeitung von Konzeptentwürfen 
  • Organisation und Durchführung der Bürgerbeteiligung 
  • Zusammenstellung von Beratungsgrundlagen für die Gremienarbeit  
  • Begleitung des Planungsprozesses bis zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts 

Beschluss

Der Stadtrat erhebt keine Einwände gegen die beschriebene Vorgehensweise und trägt den Beschluss der Mittelschulverbandsversammlung mit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Herrieden (Plakatierungsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Der KSS-Ausschuss hat in seinen Sitzungen am 18.05.2021 und am 27.07.2021 über die Novellierung der Plakatierungsverordnung beraten. Die letzten Änderungen vom 27.07.2021 sind im Folgenden farbig markiert. 


Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Herrieden (Plakatierungsverordnung)
Stand: 27.07.2021


Die Stadt Herrieden erlässt auf Grund des Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236) folgende Verordnung:

§ 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

  1. Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das gesamte Stadtgebiet.
  2. Anschläge in der Öffentlichkeit im Sinne dieser Verordnung sind Plakate, Zettel oder Tafeln, Aufkleber und sonstige schriftliche oder bildliche Druckerzeugnisse, die an unbeweglichen Gegenständen wie Häusern, Mauern, Zäunen, Wartehäuschen, Fahrradabstellanlagen, Briefkästen, Lichtmasten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, ferner Verteiler- und Schaltkästen oder an beweglichen Gegenständen wie Ständern und Fahrzeuganhängern angebracht werden, wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Menschenmenge, insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum aus, wahrgenommen werden können. Hierunter fallen nicht Anschläge, die in Schaukästen, an Verkaufsstellen in gewerblichen Räumen, an Schaufenstern oder Ladentüren angebracht sind.
  3. Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Werbeanlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung. 


§ 2
Beschränkung von Anschlägen

  1. Innerhalb des Geltungsbereiches (vgl. § 1 Abs. 1 dieser VO), ist das Plakatieren und Anbringen von Anschlägen aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes grundsätzlich nur nach Genehmigung durch die Stadt Herrieden erlaubt. Bäume dürfen durch Plakatständer und Plakate nicht berührt werden.
  2. Die Stadt Herrieden bestimmt jeweils für den Einzelfall, wo die Anschläge angebracht werden dürfen. Dabei wird generell festgelegt, dass innerhalb der Stadtmauern nicht plakatiert werden darf.
  3. An den Ortseingängen werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
  4. Eine Plakatierungsgenehmigung kann für Veranstaltungen, die im Herrieder Stadtgebiet stattfinden, und von Herrieder Unternehmern, beantragt werden.
  5. Die Anschläge dürfen weder durch Form, Farbe und Größe noch durch Art und Ort (z.B. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen, Vorschrifts- und Gefahrenzeichen) der Anbringung Anlass zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Durch die Anschläge darf weder der Fußgängerverkehr noch der fließende Verkehr auf den öffentlichen Straßen und Wegen beeinträchtigt werden. Evtl. erforderliche Genehmigungen von Straßenbaulastträgern bleiben von dieser Verordnung unberührt.
  6. Auf den Anschlägen ist jeweils die für den Inhalt und die Aufstellung verantwortliche Person mit Adresse und ggf. der Firmenname zu benennen. Die verantwortliche Person ist alleinig für die Verkehrssicherheit und den ordentlichen Zustand des Anschlags und dessen Anbringung, sowie der verwendeten Plakatständer verantwortlich. Nicht mehr verkehrssichere Plakatständer sind unverzüglich zu entfernen, in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen oder auszutauschen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Anschlag oder der Plakatständer nicht mehr ordentlich ist.
  7. Genehmigte Anschläge oder Ankündigungen dürfen frühestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin aufgestellt werden. 
  8. Solange keine schriftliche Plakatierungserlaubnis vorliegt, darf nicht mit der Plakatierung begonnen werden.
  9. Soweit öffentlicher Verkehrsgrund benutzt wird, dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Die Stadt Herrieden stellt im Benehmen mit der Polizei einen solchen Zustand fest und erlässt die notwendige Anordnung. Die erforderliche Erlaubnis nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes gilt für die Dauer der berechtigten Aufstellung als erteilt. 



§ 3
Ausnahmen

  1. Von der Beschränkung nach § 2 Abs. 1 ausgenommen sind Bekanntmachungen, auf Privatgrund, d.h. solche, die von den Eigentümern, dinglich Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grundstücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden. 

  2. Von den Beschränkungen nach § 2 Abs. 1 ebenfalls ausgenommen sind:  
a)        Politische Parteien und Wählergruppen, die für eine Wahl zugelassen sind, dürfen jeweils bei 
Europawahlen                6 Wochen vor dem Wahltermin
Bundestagswahlen                6 Wochen vor dem Wahltermin
Landtagswahlen                6 Wochen vor dem Wahltermin
Kommunalwahlen                6 Wochen vor dem Wahltermin

b)        die jeweiligen Antragsteller bei Volksbegehren und Bürgerbegehren 6 Wochen vor Ende der Auslegungsfrist der Eintragungslisten.

c)        die jeweiligen Antragsteller und die jeweiligen politischen Parteien und Wählergruppen bei Volksentscheiden 6 Wochen vor dem Abstimmungstermin plakatieren.

Fällt der Beginn der Plakatierungserlaubnis auf einen Feiertag, dürfen die Plakate auch bereits am Vortag aufgestellt werden. 

  1. Innerhalb der Stadtmauern ist das Anbringen nur auf den durch die Stadt Herrieden zum Anschlag bestimmten Anschlagstafeln am Marktplatz erlaubt. Politischen Parteien und Wählergruppen, die für eine Wahl zugelassen sind, wird auf Antrag eine entsprechende Fläche auf den Anschlagstafeln zugewiesen. Dies gilt auch bei Volks- und Bürgerbegehren, Volks- oder Bürgerentscheiden.

§ 4
Beseitigungspflicht und Ersatzvornahme
  1. Die Plakatträger sind innerhalb einer Woche nach Veranstaltungen, Wahlen oder Abstimmungen bzw. nach Abschluss von Eintragungszeiten bei Volks- oder Bürgerbegehren bzw. nach Abschluss von Eintragungszeiten bei Volksbegehren oder der endgültigen Abgabe der Unterschriftslisten bei Bürgerbegehren zu entfernen. 
  2. Die Stadt Herrieden kann zum Vollzug dieser Anordnung Auflagen oder Beseitigungsanordnungen für den Einzelfall treffen.
  3. Kommt ein Verpflichteter einer Anordnung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Stadt Herrieden die versäumte Handlung im Wege der Ersatzvornahme durchführen. Die Vollstreckung der Beseitigungsanordnung richtet sich nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. 




§ 5
Ordnungswidrigkeiten und deren Folgen

  1. Sind Plakate, Plakatständer oder –tafeln unter Nichtbeachtung der Vorschriften dieser Verordnung angebracht oder aufgestellt, sind der Plakatierer und der Verantwortliche für die Veranstaltung, für die geworben wird, als Gesamtschuldner zur Beseitigung verpflichtet.

  1. Kommt der Verantwortliche im Sinne des Abs. 1 seiner Pflicht zur Beseitigung nicht unverzüglich nach, werden die Plakate durch die Stadt Herrieden beseitigt. Die Kosten der Beseitigung werden einem Verantwortlichen nach Abs. 1 auferlegt.


  1. Nach Art 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Plakatierungsverordnung Anschläge anbringt oder anbringen lässt. Oder auf seinem Besitz oder Eigentum duldet, obwohl er zur Entfernung in der Lage wäre. 



§ 6
In-Kraft-Treten und Geltungsdauer

  1. Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. 
  2. Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden vom 17.01.2019 außer Kraft.



Herrieden, den 27.07.2021
 
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin



Der KSS-Ausschuss fasste in seiner Sitzung vom 27.07.2021 folgenden Beschluss: 

„Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Plakatierungsverordnung zu verabschieden.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des KSS-Ausschusses an und eine Evaluierung soll in 2 Jahren erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 10
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10.1. Matthias Rank - Lärmschutzgutachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Herr Rank fragt an, ob das beauftragte Lärmschutzgutachten im Rahmen des Verkehrskonzeptes auch die Industriestraße beinhaltet?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass das Lärmschutzgutachten ein Teil des Verkehrskonzepts ist und grundsätzlich ganz Herrieden umfasst.

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10.2. Max Heller - Hochwasserschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 10.2

Sachverhalt

Herr Max Heller fragt an, welche Maßnahmen die Stadt Herrieden zum Hochwasserschutz ergreift?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass folgende Maßnahmen in der Planung sind:
  • einfache bauliche Maßnahmen
  • Austausch mit dem Wasserwirtschaftsamt
  • Große Priorität für Stegbruck und Leutenbuch
  • Bessere Information für die Bürger

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10.3. Andreas Baumgärtner - Finanzielle Hilfe für Hochwassergeschädigte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 10.3

Sachverhalt

Herr Baumgärtner fragt an, ob ein Fond im Haushalt eingestellt werden kann, um für vom Hochwasser betroffene Bürger finanzielle Hilfe leisten zu können?
Die Frau Jechnerer sagt zu, dies im Finanz- und Personalausschuss zu beraten.

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10.4. Wolfgang Strauß - Pegelmesser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 10.4

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, ob in Neunstetten an der Altmühlbrücke Pegelmesser installiert werden können, um Informationen zu bekommen?
Frau Jechnerer antwortet, dass sie hierüber bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt gesprochen hat. Es ist eine Frage der Finanzierung, da sich die Kosten auf 200.000 bis 300.000 € belaufen können. Aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes wäre es begrüßenswert, zusätzliche Pegelstandsmesser einzurichten.

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11. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 11
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11.1. Marlene und Willi Hirneiß - Gebäudehöhe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 11.1

Sachverhalt

Bürgeranfrage von Marlene und Willi Hirneiß – per E-Mail eingegangen am Dienstag, 27.07.2021, um 11:51 Uhr

Hallo Dorina,
 
meine Bürgeranfrage vom 08.12.20 wurde dahingehend beantwortet, daß das neue Gebäude nicht höher gebaut werden darf wie das einstige und noch bestehende Fabrikgebäude. Warum wurde bei der jetzigen Vorplanung diese Zusage nicht eingehalten?
Diese Frage würde ich gerne als Bürgerfrage einreichen.
 
Mit besten Grüßen
Marlene & Willi Hirneiß

Antwort:
In der Stadtratssitzung vom 9. Dezember 2020 fragten die Herren Hirneiß und Strohal unter anderem an, ob sie es richtig verstehen, dass sich die neue Bauplanung an der Höhe des ursprünglichen Firmengebäudes (vor Abriss) orientieren muss, damit die Schattenbildung nicht größer ausfällt?
Die Antwort, die auch gleichlautend im Protokoll festgehalten wurde, lautete, dass nach Eindruck der Bürgermeisterin Konsens über die Fraktionen hinweg besteht, dass sich die Schattensituation für die Anwohner durch den neuen Gebäudekomplex im Vergleich zu früher, als das Firmengelände noch stand, nicht merklich verschlechtern darf.
Die jetzige Vorplanung trägt dem Konsens Rechnung, dass sich für die Anwohner durch den neuen Gebäudekomplex im Vergleich zu früher, als das Firmengelände noch stand, die Schattensituation nicht merklich verschlechtert.

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11.2. Konrad Müller - Lärmbelastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 11.2

Sachverhalt

Bürgeranfrage von Konrad Müller – per E-Mail eingegangen am Montag, 26.07.2021, um 19:28 Uhr

Hallo Dorina,
Zum Thema Lärmbelastung durch die Firma Schüller habe ich eine Bürgeranfrage zur Stadtratssitzung am 28.07.2021
Es wurde eine Lärmmessung über Spitzenbelastungen durchgeführt.
Hierzu habe ich ein paar Fragen:
1. Welche Maßnahmen sind konkret für das Wohngebiet Roth geplant?
2. Welche sind das und bis wann sind diese umgesetzt?
3. Was ergab die Spitzen Pegelmessung in der Ortschaft Roth?

Antwort:
Bei der geplanten Wand handelt es sich um eine private Baumaßnahme der Firma Möbelwerk Schüller. Ergebnisse einer Spitzenpegelmessung in der Ortschaft Roth wurden nach heutigem Kenntnisstand der Stadt nicht durchgeführt. Beim Ortstermin zur Lärmschutzwand wurde aus den Reihen des Gremiums an die Geschäftsführer appelliert, dass nachdem auch die Bewohner des Ortsteiles Roth von den Auswirkungen des Lärms betroffen sind, auch die Lernschutzmaßnahmen Richtung Roth ertüchtigt werden. Welche Maßnahmen konkret geplant sind, darüber liegen der Stadt Herrieden bislang keine Informationen vor. 

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11.3. Heinz Körber - Kneippanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 11.3

Sachverhalt

Bürgeranfrage von Heinz Körber – per E-Mail eingegangen am Freitag, 23.07.2021, um 15:35 Uhr
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, werter Stadtrat,
 als Einwohner von Rauenzell möchte ich im Rahmen der Erneuerung der städtischen Wasserversorgung die Errichtung eines Kneippbeckens oder einer Kneippanlage in Rauenzell vorschlagen. 
Um einen Lückenschluss für eine “Kneipproute” im Radwegnetzes der AGIL- Gemeinde, würde sich Rauenzell als idealer Standort anbieten: Das Areal am Pumpenhaus wäre durch vorhandene Radwege, gute Frischwasser-Ver- und Entsorgung als Standort für eine Kneippanlage bestens geeignet. Alternative Standorte wären der Dorfweiher am Kindergarten oder der Bach (hierfür wären verschiedene Standorte möglich). Als Beispiel könnte man Altendorf (Markt Mörnsheim) - direkt gelegen am Altmühlradweg - anführen: Dort ist eine Kneippanage in den Dorfbach integriert. 
Touristisch und als Mehrwert unserer Freizeitgestaltung wäre dies ein weiterer Gewinn für unsere Gemeinde und auch für die Region.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Körber

Antwort:
Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 hat der Finanz- und Personalausschuss über die Errichtung einer weiteren Kneipp-Anlage auf Herrieder Gebiet beraten. Die Finanzmittel wurden bei den Haushaltsberatungen letztlich nicht eingestellt.

Datenstand vom 16.09.2021 08:10 Uhr