Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie 8 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Die ursprüngliche Bekanntgabe über die Darstellung der Problematik mit der verzögerten Ausführung von Aufträgen wird in der nichtöffentlichen Sitzung erläutert.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.04.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Protokoll13.04.2021.pdf
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3. Außenbesichtigung - Keine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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3 |
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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4 |
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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4.1 |
Dokumente
Download Sachstandsbericht.pdf
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4.2. Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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4.2 |
Dokumente
Download SACHSTANDSBERICHT (003).pdf
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4.3. Statistik Ampel Markplatz Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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4.3 |
Sachverhalt
Nach Anfrage beim Staatlichen Bauamt Ansbach nach der aktuellen Statistik der Ampel am Marktplatz in Herrieden erreichte uns folgende E-Mail:
„Sehr geehrter Herr Albrecht,
aus dem Archiv habe ich folgende Werte ermittelt:
Montag 05.04.2021 = 10 Anforderungen
Dienstag 06.04.2021 = 28 Anforderungen
Mittwoch 07.04.2021 = 22 Anforderungen
Donnerstag 08.04.2021 = 36 Anforderungen
Freitag 09.04.2021 = 131 Anforderungen
Montag 12.04.2021 = 33 Anforderungen
Ein Großteil der Anforderungen erfolgte in der Zeit von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Anderweit
Staatliches Bauamt Ansbach
Würzburger Landstraße 22
91522 Ansbach
Telefon: +49 (981) 8905 1180
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4.4. Mitgliedschaft beim Arbeitskreis fahrradfreundliche Kommune (AGFK) Bayern - Info zur Vorbereisung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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4.4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung erhielt am Freitag, 07.05. folgende E-Mail:
„Von: Borovicka Birgit <birgit.borovicka@agfk-bayern.de>
Gesendet: Freitag, 7. Mai 2021 11:16
Betreff: AGFK Bayern Vorbereisung
Sehr geehrte Damen und Herren
Ihre Kommune hat die Mitgliedschaft in der AGFK Bayern beantragt.
Im Jahr 2020 mussten wir aufgrund der Corona-Pandemie eine Vielzahl an Bereisungen absagen und in das Jahr 2021 verschieben. Aktuell haben wir unsere Planung für 2021 abgeschlossen.
Nach dem jetzigen Planungsstand sind unsere Kapazitäten für eine Vorbereisung komplett ausgeschöpft, so dass wir Ihnen in diesem Jahr leider keinen Bereisungstermin anbieten können. Sollte ein Termin einer anderen Kommune freiwerden, würden wir Sie kontaktieren.
Andernfalls werden wir uns gegen Anfang 2022 wieder bei Ihnen melden. Eine Berücksichtigung erfolgt nach dem Datum des Antrageingangs bei uns.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Borovicka
_____________________________________________________________
AGFK Bayern Geschäftsstelle
Telefon 09131 616-0190
AGFK Bayern e.V.
Karl-Zucker-Straße 2
91052 Erlangen
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4.5. Information über die Genehmigung zweier Schleuderbetonmasten der Deutschen Funkmasten Gesellschaft (DFMG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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4.5 |
Sachverhalt
Die Bauanträge für den Neubau der Schleuderbetonmastens inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen am Bauort An der Autobahn 3 und in der Nähe Goldfeld Birkach/Elbersroth wurden vom Landratsamt genehmigt. Die Bauanträge wurden an den Bauherrn ausgehändigt.
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4.6. Breitbandanschluss Schulen - Ausschreibung und Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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4.6 |
Sachverhalt
Die Ausschreibung für den Glasfaseranschluss der Schulen ist an die entsprechenden Telekommunikationsunternehmen versendet worden. Submission ist für den 24.06.2021 festgelegt. Die Vergabe erfolgt in der BV-Sitzung am 06.07.2021. Die Vergabe für die Landkreisschulen erfolgt am 12.07.2021 im Kreisausschuss.
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5. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zum Verkehrskonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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5 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.03.2021 wurden erste Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit in der Altstadt beschlossen. Nach Vermessung der restlichen Bereiche in der Hinteren Gasse und Bahnhofstraße können nun weitere Maßnahmen beraten werden. Das Stadtplanungsbüro Jechnerer hat in Zusammenarbeit mit Verkehrsplaner R. Ulzhöfer Empfehlungen aus der Steuerungsgruppe Verkehr planerisch umgesetzt. Über die einzelnen Maßnahmen soll im Ausschuss jeweils separat abgestimmt werden. Nach Beschluss über die einzelnen Maßnahmen werden diese, wenn Eingriffe in die ST2248 notwendig sind, mit den Behörden detailliert abgestimmt. Die Maßnahmennummern wurden auf Basis des Fotoprotokolls einer Ortsbegehung mit Herrn Ulzhöfer erstellt. Bei den Maßnahmen Nr. 1, 10, und 11 sind keine Maßnahmen umsetzbar oder nötig.
Diskussionsverlauf
Zukünftig soll nach Möglichkeit auf die Markierung mit Nägel verzichtet werden (Stolperfallen).
Beschluss 1
Der BV-Ausschuss beschließt, dass die kurzfristigen Einzelmaßnahmen Nr. 12 und 15 entsprechend den einzelnen Abstimmungsergebnissen umgesetzt werden sollen. Die Einzelmaßnahme Nr. 14 wird zurückgestellt. Die Maßnahme muss noch abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der BV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen 16, 17 und 18 mit dem Staatlichen Bauamt hinsichtlich der Umsetzung und der Finanzierung abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
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6. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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6 |
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6.1. Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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6.1 |
Sachverhalt
Bauantrag für die Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbegebiet Rother Straße“, Rother Straße 1.
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 13.04.2021 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung einer Sichtschutzwand der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1, im Bebauungsplan Nr. 19 „Rother Straße“.
Das Bauvorhaben wird von den beauftragten Planern, Herrn Seipelt und Herrn Madl, vorgestellt.
Die Pläne hierzu sind im RIS hinterlegt.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme aufgrund der fehlenden Unterlagen (Antrag auf Befreiungen mit Begründung) nicht zu erteilen. Der Bauantrag ist dem BV-Ausschuss nochmals vorzulegen.“
Die Angelegenheit wurde in Abstimmung mit dem Antragsteller dem Stadtrat nicht zur Beschlussfassung vorgelegt, da zunächst die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden sollten.
Erste Bürgermeisterin Jechnerer führt folgende wichtige Grundlagen für die heutige Beratung aus:
- Das Bauvorhaben erfordert unterschiedliche Befreiungen vom gültigen B-Plan, den der Stadtrat von Herrieden beschlossen hat.
- Über eine Befreiung vom Bebauungsplan entscheidet die Baugenehmigungsbehörde (hier das Landratsamt Ansbach) im gesetzlichen Rahmen (Ermessensausübung).
- Das Gremium muss darüber entscheiden, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, muss begründet werden, warum diese Abweichung das gemeindliche Einvernehmen erhält, obwohl es vom B-Plan abweicht.
- Es geht also nicht darum, ob den Gremiumsmitgliedern die Mauer gefällt oder nicht, sondern, warum eine Befreiung vom B-Plan aus Sicht der Stadt hingenommen werden kann.
- Befreiungen benötigen eine hinreichende Begründung.
- Begründungen für Befreiungen müssen objektiv nachvollziehbar sein.
- Wie bei allen Entscheidungen gilt auch bei Befreiungen ein Gleichbehandlungsgrundsatz.
- Die Argumente, die heute für eine Befreiung herangezogen werden, müssen auch in anderen Fällen gelten.
- Das geplante Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplans in folgenden Punkten:
- Lage innerhalb der Bauverbotszone zur St 2249
- Festsetzung zu Einfriedungen (max. 2,50 m Höhe, Mindestabstand zum Boden von 10 cm)
- Die festgesetzte Baumreihe entlang des Radweges ist in der Form nicht mehr möglich / wirksam
Zu 1.
Die Gemeinde kann kein Einvernehmen zur Lage innerhalb der Bauverbotszone zur St 2249 erteilen, weil es sich hierbei nicht um eine Festsetzung nach BauGB (= gemeindliche Entscheidung) handelt, sondern um eine Vorgabe aus dem Straßenrecht. Hiervon kann demzufolge die Stadt nicht einfach befreien – sondern eine Abweichung kann nur durch das Staatliche Bauamt – Bereich Straßenbau – erfolgen.
Dies muss auch bei der Beschlussfassung so festgehalten werden.
Zu 2.
Festsetzung zu Einfriedungen (max. 2,50 m Höhe, Mindestabstand zum Boden von 10 cm)
- Der Höhenunterschied zwischen Firmengelände und Radweg beträgt ca. 1,5 m
- Die Barriere wird daher – je nach Standpunkt aus ca. 4 m oder 5,5 m
Mögliche Begründungen für Befreiung:
- notwendiger Sichtschutz: Fahrende LKW blenden den Verkehr auf der Straße
- gut nachzuvollziehen – Reine Heckenbepflanzung und Zaun würde das nicht leisten. Sichtschutz soll auch im Winter gewährleistet sein.
- Max. erforderliche Höhe von Niveau Firmengrundstück: max. 3,50 m um Lichter der LKW abzuschirmen -> erforderliche Höhe der Barriere von Niveau des Radweges aus 2 m
- Verzicht auf Mindestabstand der Barriere zum Boden von 10 cm aufgrund der lebensfeindlichen Umgebung hinter der zukünftigen Mauer
- Lärmschutz für Anwohner im Schrotfeld
- Das vorgelegte Lärmschutzgutachten weist KEINE Notwendigkeit einer Lärmschutzwand nach!
- Für welche Schallquelle ist der Lärmschutz notwendig?
- Entfernung der Wand zur Schallquelle (Emissionsort) – Umso größer die Entfernung, umso weniger wirksam
- Schall breitet sich nicht geradlinig wie in der Skizze dargestellt aus, sondern wellenförmig
- Bäume entlang der Wand haben keine schallmindernde oder schallschluckende Wirkung.
- Die Befreiung vom B- Plan für eine Betonmauer mit einer Gesamthöhe von 4 Metern ist nicht begründbar
- Vertretbar ist:
- eine vom Niveau des Radweges aus gesehen 2,5 m hohe Einfriedung (vom Niveau des Firmengeländes 4 Meter)
- eine Einfriedung mit städtebaulich vertretbarer Gestaltung (nicht nur Beton, auch Holz oder Begrünung)
- Der Verzicht auf die 10 cm Abstand aufgrund der lebensfeindlichen Umgebung für Tiere jenseits der Einfriedung
- Einer Einfriedung, deren bauliche Gestaltung die freistehende Reihe aus großen, ins Landschaftsbild hineinwirkenden Bäumen dauerhaft möglich macht.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbegebiet Rother Straße“ nach § 30 BauGB und bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen da die beantragte Sicht- und Lärmschutzwand eine bauliche Anlage ist und bauliche Anlagen innerhalb der Baugrenzen liegen müssen.
Im Bebauungsplan ist weiter festgesetzt: „Einfriedungen der Grundstücke sind bis zu einer Höhe von 2,50 m zulässig. Wegen der Durchgängigkeit der Tiere ist ein Mindestabstand von 10 cm zum Boden einzuhalten.“
Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung:
…Die Errichtung eines Lärmschutzwalls (gemäß dem Freiflächenplan vom 15.07.2019 bzw. des Plans des Ing.-Büro Heller vom 04.11.2019) oder der Bau einer Lärm- und Sichtschutzwand nördlich der geplanten Stellplatzfläche (gemäß vom 23.02.2021) wird die schalltechnische Situation verbessern. Die Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch aus schalltechnischer Sicht nicht zwingend erforderlich, um die schalltechnischen Anforderungen an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen entsprechend einzuhalten.
Die Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung ist im RIS hinterlegt.
Die entsprechenden Anträge auf die Befreiungen sind im RIS hinterlegt.
Beschluss
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
Die Einfriedung wird wie folgt gestaltet:
- Höhe: vom Niveau des Radweges aus gesehen 2,5 m, vom Niveau des Firmengeländes 4 Meter
- städtebaulich ansprechende Gestaltung am Ortseingang (nicht nur Beton, auch Holz oder Begrünung)
- Auf die 10 cm Abstand zwischen Einfriedung und Boden kann aufgrund der lebensfeindlichen Umgebung für Tiere jenseits der Einfriedung verzichtet werden
- Die freistehende Reihe aus großen, ins Landschaftsbild hineinwirkenden Bäumen muss dauerhaft erhalten bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde kein Einvernehmen zur Lage innerhalb der Bauverbotszone zur St 2249 erteilen kann, weil es sich hierbei nicht um eine Festsetzung nach BauGB (= gemeindliche Entscheidung) handelt, sondern um eine Vorgabe aus dem Straßenrecht. Hiervon kann demzufolge die Stadt nicht einfach befreien – sondern eine Abweichung kann nur durch das Staatliche Bauamt – Bereich Straßenbau – erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Dokumente
Download 03_Satzung FestsetzungenSchüller.pdf
Download 06_Lärmschutzgutachtenschüller.pdf
Download Befreiungsanträge Sicht- und Lärmschutzwand.pdf
Download Ergebnis schalltechnische Untersuchung.pdf
Download Genehmigungsplan Grundriss Ansicht Schnitt 1_200-210226.pdf
Download Lärmschutzwand - Parameterstudie_Wandhöhen.pdf
Download Planungsrechtliche Stellungnahme_Sichtschutzwand (003).pdf
Download Schreiben_Fa. Zäh.pdf
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6.2. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Garage von Anton Schlumprecht auf Flst. 95, Gemarkung Hohenberg, in Hohenberg.
Ein Erschließungsplan vom Ing.-Büro Heller liegt dem Antrag bei.
Folgende Beschlüsse wurden bis jetzt gefasst:
Behandlung in der BUL-Sitzung am 21.01.2020:
„Der BUL-Ausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück. Vor Beschlussfassung sollen Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer des Flurstückes hinsichtlich einer Gesamtüberplanung geführt werden.“
Behandlung in der BUL-Sitzung am 10.03.2020:
„Der BUL-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme für die Bebauung (Fluchtlinie bebautes Nachbargrundstück) in Aussicht. Eine formelle Bauvoranfrage ist einzureichen.“
Behandlung in der BV-Sitzung am 19.01.2021:
„Der BV-Ausschuss hält am Beschuss des BUL-Ausschusses vom 21.01.2020 fest. Es sollen nochmals Gespräche mit dem Eigentümer geführt werden, wobei die verschiedenen Möglichkeiten einer Bebauung aufgezeigt werden sollen.“
In dem nun vorgelegten Antrag auf Vorbescheid wurde das westliche Einfamilienhaus näher an die vorhandene Bebauung gerückt.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Gebiet des Ortsteiles Hohenberg, der Entwurf des FNP sieht dort eine gewerbliche Baufläche vor, diese wäre im weiteren Verfahren in eine Wohnbau- oder Mischbaufläche umzuwandeln. Das Baugrundstück liegt mit einer ausreichenden Breite an der Erschließungsstraße an, die Erschließung ist gesichert. Die Kosten für den Kanal- und Wasseranschluss sind im Rahmen einer zu schließenden Vereinbarung vom Bauherrn zu übernehmen. Städtebaulich sinnvoller ist eine Bebauung des Baugrundstückes angrenzend an die nördliche Wohnbebauung. Jedoch kann man aus städtebaulicher Sicht bei der nun vorgesehenen Bebauung mit zwei Wohnhäusern dies als Ortsabrundung sehen und eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB vertreten. Die vorhandene Bebauung des Nachbarn wurde im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens (V+E-Plan) genehmigt. Auch dieses Vorhaben bedarf eines V+E Plans
Beschluss
Der BV-Ausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. Die Erschließung soll über Flst. 96, Gemarkung Hohenberg erfolgen, damit eine Erschließung der Restfläche gewährleistet ist. Der Antrag wird an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6.3. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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6.3 |
Sachverhalt
Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Johannes Ortenreiter auf einer Teilfläche des Flst. 653, Gemarkung Oberschönbronn, am Rande des Ortsteiles Oberschönbronn.
Rechtliche Würdigung
Das vorgesehene Baugrundstück liegt außerhalb der Flächennutzungsplanabgrenzung und durch einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg mit Grünsteifen von ca. 15 m getrennt und somit im Außenbereich. Aus städtebaulicher Sicht kann man aber auch zu der Entscheidung kommen, dass das Baugrundstück im Zuge einer Ortsabrundung als bebaubar anzusehen ist, da auf der gegenüberliegenden Ortsstraßenseite eine Wohnbebauung vorhanden ist. Anschlussmöglichkeiten für Kanal und Wasser liegen in ca. 15 m Entfernung.
Die Verwaltung verweist jedoch auf einen ähnlich gelagerten Antrag auf Vorbescheid im Nachbarort dem nicht zugestimmt wurde.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. Der Antrag wird an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6.4. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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6.4 |
Sachverhalt
Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Flst. 787, Gemarkung Rauenzell, Nähe Veldener Straße.
In der BV-Sitzung am 13.04.2021 wurde dem Antragsteller Herrn Christian Dick freigestellt, durch die Aufstellung eine V+E Planes eine Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses zu erlangen.
Nunmehr ging bei der Verwaltung ein Antrag auf Vorbescheid ein, mit dem Hinweis diesen zur Entscheidung dem Landratsamt vorzulegen. Herr Dick weist in seinem Antrag auf Vorbescheid darauf hin, dass die Erschließung auf eigene Kosten erfolgen und diese mit der Stadt in Form eines Durchführungsvertrages (analog Carmen Dick) abgestimmt wird.
Rechtliche Würdigung
Das vorgesehene Baugrundstück liegt im unüberplanten Innenbereich innerhalb des Flächennutzungsplanes mit der Festsetzung als Wohnbaufläche. Durch die vorhandenen angrenzenden Wohnbebauungen ist dieser Bereich als Innenbereich nach § 34 BauGB anzusehen.
Die Erteilung der gemeindlichen Einvernahme kann auf Grundlage einer Vereinbarung erfolgen in der die Art der Bebauung und die Erschließung (Straße, Kanal- und Wasseranschluss) festgelegt wird. Sollte man den beschriebenen Weg einer Erteilung der gemeindlichen Einvernahme nicht gehen ist dieser Antrag auf Vorbescheid formell zurückzustellen, ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für diesen Bereich zu fassen und eine Veränderungssperre zu erlassen.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. Mit Herrn Dick ist hinsichtlich der geplanten Erschließung ein Durchführungsvertrag zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Bauleitplanung der Gemeinde Burgoberbach - "Kreuzäcker"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Benachrichtigung über die frühzeitige Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (4) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. XII „Kreuzäcker“.
Der Gemeinderat Burgoberbach hat in seiner Sitzung vom 22.04.2021 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. XII „Kreuzäcker“ beschlossen und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Bauleitplanung beteiligt werden.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Burgoberbach unter
eingesehen werden. Einwände bzw. Stellungnahmen sind bis zum 11.06.2021 bei der Gemeinde Burgoberbach einzureichen.
Beschluss
Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen das Bauleitplanverfahren – 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. XII „Kreuzäcker“ – der Gemeinde Burgoberbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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8 |
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8.1. Robert Goth: Aufstellung des Smiley in der Straße Zum Steinbachwald
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob der „Smiley“ in der Straße „Zum Steinbachwald“ aufgestellt werden kann. Dies Verwaltung sagt dies zu.
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8.2. Robert Goth: Lärmschutzwall im BG 10 "Am Mühlfeld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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8.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, warum ein Lärmschutzwall im BG 10 „Am Mühlfeld“ errichtet worden ist, obwohl die Angrenzer Bedenken geäußert haben. Die Verwaltung erläutert verweist auf den Beschluss TOP 6 der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020.
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8.3. Matthias Rank: OE- Lärm- und Sichtschutzwand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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8.3 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob ein Ortstermin hinsichtlich des Antrages Lärm- und Sichtschutzwand stattfinden kann und ob die Stellungnahme von Frau Vogelsang noch ins RIS eingestellt wird. Die Stellungnahme wird hinterlegt.
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8.4. Matthias Rank: Aufstellung 30 km Zonenschild im OT Roth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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8.4 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob man in Roth auf 30 km/h beschränken könnte. Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer erläutert, dass dies vorab in der Verkehrsschau abgeklärt werden müsste. Ein Termin steht noch nicht fest.
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8.5. Robert Goth: Einbahnstraße für Hintere Gasse im Zeitraum der Baustelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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8.5 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, wie es mit der Einbahnregelung für die Hintere Gasse aussieht, dies wurde von Frau Rauch in einer der vorherigen Sitzungen angesprochen. Die Verwaltung prüft dies.
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8.6. Stefan Beckenbauer: Straßenmarkierungsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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8.6 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer fragt an, bis wann die Straßenmarkierungen ausgeführt werden. Die Verwaltung erläutert, dass dies im August vorgesehen ist.
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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.06.2021
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ö
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9 |
Sachverhalt
Es liegen keine Bürgeranfragen vor.
Datenstand vom 15.07.2021 12:00 Uhr