Datum: 22.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2022
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.2 Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept und Hinweis auf Workshops
4.3 Verkehrsschau LRA Ansbach
4.4 Vergabe Spielgeräte KiTa St. Salvator Rauenzell
4.5 Vergabe Geschlossene Kanalsanierung "Am Martinsberg"
4.6 Marktautomat Vordere Gasse
4.7 Turnhallenarbeitsgruppe - aktueller Sachstand
4.8 Vorfahrt-gewähren-Schild - Einbahnstraße
5 Bauanträge
5.1 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
5.2 Erweiterung Holidayroom
5.3 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses
5.4 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses
5.5 Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
5.6 Erweiterung FFW-Haus Rauenzell
6 Radverkehrskonzept mit Beschlussempfehlung für den SR
7 Bauvoranfragen zu geplanten Photovoltaikanlagen
7.1 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlagen, Niederdombach, Gemarkung Neunstetten,
7.2 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Neunstetten, Gemarkung Neunstetten
7.3 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Böckau, Gemarkung Oberschönbronn,
7.4 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Schönau, Gemarkung Stadel
8 Anfragen
8.1 Matthias Rank: HQ 100
8.2 Robert Goth: Grüngutanahme im Wertstoffhof
8.3 Jürgen Leis: Verkehrsspiegel in Birkach
8.4 Johann Heller: Sachstand Radwege
8.5 Johann Heller: Nachfrage Asphaltierungsprogramm
8.6 Johann Heller: Anfrage Moststraße hinsichtlich Marktautomat
8.7 Matthias Rank: Querungshilfe in Rauenzell, Anbringung Smiley in Neunstetten
8.8 Matthias Rank: Hochwasserschutzmaßnahmen Mehrfamilienwohnhaus
8.9 Andreas Baumgärtner: Neue Fahrradständer in der Altstadt
9 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie 7 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben TOP 5.4 wird vor Ort zu besichtigt. Die Beratung findet gemäß der Reihenfolge der Tagesordnung im Sitzungssaal statt.

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 4
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 4.1

Dokumente
Download Bekanntgabe Projektstände.pdf

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4.2. Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept und Hinweis auf Workshops

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Bürgerworkshop "Altstadt" am 01. und 02.04.2022, Bürgerworkshop "Motorisierter Individualverkehr" am 29. und 30.04.2022
Nach dem Auftakt im Juli 2019 wird seit September 2020 auf verschiedenen Ebenen am Verkehrsentwicklungsplan gearbeitet. Im Rahmen von Verkehrserhebungen, Haushaltsbefragungen, zahlreichen Sitzungen der Steuerungs- bzw. Unterstützungsgruppe, Vor-Ort-Terminen, Bürgerinformationsveranstaltungen und Online-Workshops zum Thema Radverkehr, Fußgänger, Außenorte, ÖPNV konnte bereits eine sehr umfangreiche Ideensammlung und Datengrundlage erarbeitet werden.
Die Untersuchungen zum Verkehr und die Ergebnisse der Verkehrsbefragungen wurden zwischenzeitlich vom beauftragten Verkehrsplaner, Robert Ulzhöfer, vom Planungsbüro „stadtlandverkehr“ ausgewertet.
All diese Erkenntnisse sollen in den nächsten beiden Workshops vorgestellt werden. Vor allem aber sollen mit den Bürgerinnen und Bürgern Probleme analysiert und Lösungsansätze diskutiert werden.
Mit der Konzeption und Umsetzung der Workshops hat die Stadt Herrieden Stephanie Utz vom Büro „SINNWERKSTADT“ aus Regensburg beauftragt.


• Bürgerworkshop: Altstadt

am Freitag, den 01. April 2022, ab 15.30 Uhr bis voraussichtlich 21 Uhr
und Samstag den 02. April von 9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.30 Uhr
Veranstaltungsort: Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden


• Bürgerworkshop: Motorisierter Individualverkehr

am Freitag, den 29. April 2022, ab 15.30 Uhr bis voraussichtlich 21 Uhr
und Samstag den 30. April 2022 von 9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.30 Uhr
Veranstaltungsort: Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden


Im Workshop am 1. und 2. April steht der Verkehr (Fußgänger, Radfahrer, Pkw, Lkw, Parken) in der Altstadt im Zentrum der Betrachtungen.
Alle Bürgerinnen und Bürger – nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt – sind hierzu ausdrücklich eingeladen.
Im Workshop am 29. und 30. April geht es um den sog. motorisierten Individualverkehr. Darunter versteht man alle Fahrten mit dem Pkw oder Lkw.
In diesem Rahmen werden sowohl bisher diskutierte Trassenüberlegungen betrachtet, als auch Umsetzungsvorschläge für die Verkehrslenkung, -steuerung und -entlastung diskutiert.
Die Workshops sind als offene Veranstaltungen konzipiert. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Für die aktive Mitarbeit in den Arbeitsgruppen und aufgrund der Regelungen zur Pandemie ist eine Anmeldung zwingend erforderlich.
Es wäre wünschenswert, wenn sich Interessierte für den jeweiligen Workshop für beide Tage anmelden. Freitags steht zunächst die Vorstellung der bisherigen Untersuchungen und der ersten Überlegungen auf der Tagesordnung. Anschließend werden in Gruppen (max. 12 Teilnehmer pro Gruppe) die Problembereiche untersucht. Am Samstag werden ebenfalls in Gruppen Ideen und Lösungsansätze erarbeitet, diskutiert und miteinander bewertet. Eine Teilnahme an nur einem Tag ist grundsätzlich auch möglich (Bitte bei Anmeldung angeben).
Anmeldung:
Matthias Albrecht

Telefon: 09825 808-12

Mobil: 0152 04137498

matthias.albrecht@herrieden.de

Zur Sicherheit müssen sich alle Teilnehmenden zu Beginn des jeweiligen Workshoptages einem kostenlosem Corona-Schnell-Test unterziehen.
Das Testzentrum eröffnet am Freitag um 15 Uhr und am Samstag um 8.30 Uhr.

Während der Veranstaltung werden Fotos und/oder Filmaufnahmen gemacht, die potenziell für Zwecke der Veranstaltungsberichterstattung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung zur Ideenwerkstatt erfolgt eine Einwilligung zur Veröffentlichung. Sollten Sie nicht mit einer Veröffentlichung Ihrer Fotos einverstanden sein, bitten wir bei der Registrierung am Veranstaltungstag um einen entsprechenden Hinweis beim Organisationsteam.
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden allein zum Zweck der Durchführung der Veranstaltungsorganisation verarbeitet und danach gelöscht. Eine Verwendung der Daten für andere Zwecke erfolgt nicht.
Sie können jederzeit gegenüber der Stadt per Post oder E-Mail an Matthias.Albrecht@herrieden.de  die Berichtigung, Löschung und Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten und Fotos verlangen.
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.

Dokumente
Download SACHSTANDSBERICHT Verkehrskonzept.pdf

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4.3. Verkehrsschau LRA Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 4.3

Sachverhalt

Am 28.12.2021 hat die Verwaltung um eine Verkehrsschau bezüglich verschiedener Verkehrssituationen beim LRA Ansbach gebeten. Am 24.01.2022 erfolgte nachfolgende Antwort per E-Mail: 

„Sehr geehrter Herr Albrecht,

zu Ihrer Anfrage vom 28.12.2021 darf Ihnen wie folgt geantwortet werden: 

Tempo 30, Herrieden, Ansbacher Straße

Zu den Rechtsgrundlagen einer Geschwindigkeitsbeschränkung wurde bereits ausführlich in unseren Schreiben vom 08.10.2020 und 24.06.2021 Stellung bezogen. Insofern möchten wir um Wiederholungen zu vermeiden auf die dort bereits getroffenen Ausführungen verweisen. Eine erhebliche über das allgemeine Risiko hinausgehende Gefahrenlage lässt sich in dem von Ihnen genannten Bereich nach Auswertung der Unfalldaten nicht erkennen. Insbesondere für Fußgänger bestehen beidseitig Fußgängerwege sowie im Bereich des Steinweges eine Straßenunterführung die ein sicheres queren der Fahrbahnseiten möglich macht. 

Mit Ihrem Hinweis auf die mögliche Errichtung einer Kindertagesstätte, sprechen Sie eine vom Gesetzgeber im Jahre 2017 eingeführte Erleichterung zur Anordnung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen an. Das bayerische Staatsministerium des Inneren hat bereits mit Schreiben vom 02.08.2017 festgestellt, dass diese Regelung über deren eigentlichen Zweck hinaus Anwendung findet und sah sich daher gezwungen Leitlinien aufzustellen.  Diese sehen eine Beschränkung der Geschwindigkeit nur dann vor, wenn die schützenswerte Einrichtung im „unmittelbaren Bereich“ der überörtlichen Straße liegt. Eine Kita wie hier in zweiter Reihe geplant mit entsprechend großem Vorplatz kann daher kein Anlass für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße sein. 

Allgemein ist festzuhalten, dass auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und städtischen Hauptverkehrsstraßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur bei Vorliegen zwingender Gründe in Frage kommt. Sinn dahinter ist vor allem die besondere Verkehrsfunktion die einer Straße nach deren Klasse zukommt. So bündelt sich der Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen und sorgt gleichzeitig für eine Entlastung in den Wohngebieten. Eine dadurch bedingte Mehrbelastung einiger stark betroffener Anwohner ist dabei laut Rechtsprechung sachgerecht. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ansbacher Straße ist daher, wie zuvor erläutert, nicht möglich. 

Tempo 30, Rauenzell, Röser Straße

Hierzu dürfen wir auf die vorigen allgemeingültigen Ausführungen verweisen. Die dort bestehende abknickende Vorfahrtsstraße und eingeschränkten Sichtweiten lassen ein Erreichen der zulässigen Geschwindigkeit bereits aus fahrdynamischen Aspekten nicht zu. Das bereits bestehende Gefahrenzeichen „Kinder“ Vz 136 soll den Verkehrsteilnehmer zusätzlich zu erhöhter Wachsamskeit mahnen. Polizei und Straßenbaulastträger sehen daher keine Notwendigkeit weitergehende Verkehrsregelungen zu treffen. Die Aufstellung des Vz274-30 ist demnach abzulehnen.  

Vor-Ort-Geschwindigkeitsbeschränkung, Rauenzell (von Velden kommend)

Nach der für die Straßenverkehrsbehörden bindenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Beginn geschlossener Ortschaften zur stufenweisen Anpassung der innerorts geltenden Geschwindigkeit (Trichter) nur dort angeordnet werden, wo das Ortsschild nicht rechtzeitig, im Regelfall aus 100m Entfernung, zu erkennen ist. Ausweislich des im Anhang dargestellten Bildes ist eine Erkennbarkeit des Ortsschildes bereits aus großer Entfernung gegeben. Eine Vor-Ort-Geschwindigkeitsbeschränkung mittels Vz274-70 scheidet daher bereits mangels rechtlicher Grundlagen aus. 


Mit freundlichen Grüßen

Markus Leisner“


Nach RS zwischen Frau Bürgermeisterin Jechnerer und Herrn Leisner, dass es bei dem gewünschten Tempo 30 in der Ansbacher Straße nicht um den Neubau, sondern um die bestehende KiTa geht, erfolgte am 22.02.2022 eine ergänzende Antwort. 


„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Jechnerer,

im Zuge der Besprechung zur weiteren Verwendung des Nägelein Areals baten Sie um Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ansbacher Straße (St2248) aufgrund der dortigen Kindertagesstätte. Wie Ihnen aus den Stellungnahmen voriger Schreiben bekannt ist, dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur dort angeordnet werden, wo aufgrund besonderer örtlicher Verhältnissen eine Gefahrenlage besteht die das Allgemeine Risiko erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO). 

Zur Feststellung der vom Gesetzgeber geforderten erheblichen Gefahrenlage wurde eine Auswertung der Unfalldaten durch den Sachbearbeiter für Verkehr der Polizei Ansbach für den Zeitraum 01.02.2018 bis 31.01.2022 veranlasst. Hierbei konnte festgestellt werden, dass sich im Zusammenhang mit der St2248 kein einziger Verkehrsunfall im zur Diskussion stehenden Bereich ereignete. Ein (erhöhtes) Unfallrisiko ist an dieser Stelle somit nicht existent.

Seit 2016 hat der Gesetzgeber die hohe Anordnungshürde des § 45 Abs. 9 StVO dahingehend abgesenkt, dass u.a. streckenbezogene Anordnungen für Tempo 30 vor besonders schützenswerten Einrichtungen wie Kindergärten auch auf den klassifizierten Straßen grundsätzlich möglich sind. Voraussetzung dabei ist u.a., dass diese Einrichtungen unmittelbar an den genannten Straßen liegen. Allerdings wurde diese Erleichterung der Anordnung insoweit eingeschränkt, als dass kein Automatismus zur Anordnung solcher Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen, die dem überörtlichen Verkehr dienen, entstehen darf. Dies wurde explizit nochmals mit Ministerialschreiben vom 02.08.2017 (IC4-3612.032-123) festgestellt. Hintergrund ist, dass diese schützenswerten Einrichtungen in der Vergangenheit oft als Vorwand angeführt wurden, eine flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung und damit Verkehrsberuhigung auch im überörtlichen Straßennetz zu erreichen. Es muss daher an jeder in Frage kommenden Örtlichkeit auch weiterhin eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden. 

Zur Feststellung der Situation vor Ort, fand am 15.02.2022 im Zeitraum von 07:15 bis 08:15 Uhr eine Verkehrsbeobachtung statt bei der sowohl das Staatliche Bauamt als auch der Sachbearbeiter Verkehr der Polizei Ansbach anwesend waren. Demnach ergibt sich folgendes Bild:

Die Ansbacher Straße ist in dem besagten Bereich großzügig ausgebaut. Für Fußgänger stehen Fußwege an beiden Straßenseiten in ausreichender Breite zur Verfügung. Zur Querung der Ansbacher Straße dient eine Unterführung der ehemals vorhandenen „Bockerla-Bahn“. Diese ermöglicht vor allem Schulkindern ein gefahrloses unterqueren der Straße. Der Streckenverlauf ist kurvig und in Fahrtrichtung Stadtzentrum abschüssig mit einer geschätzten Längsneigung von ca. 5-6 %. Nach eigener Einschätzung wurde die innerorts erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h von einem Großteil der Verkehrsteilnehmer eingehalten - in Fahrtrichtung Ansbach aufgrund der Steige meist unterschritten. 

Die Mehrzahl der Kindergartenkinder wurde durch Elternteile mit dem Auto gebracht - einige wenige Kinder wurden durch einen Elternteil zu Fuß oder mit dem Fahrrad gebracht. Eine Parkmöglichkeit für ca. 7-8 Fahrzeuge befindet sich oberhalb der KiTa was sich trotz der hohen Anzahl an Eltern die ihr Kind per Kfz anlieferten als ausreichend erwies. Während des gesamten Beobachtungszeitraums konnte zu keinem Zeitpunkt eine gefährliche oder kritische Situation festgestellt werden. 

Das Staatliche Bauamt Ansbach weist in seiner Stellungnahme neben voriger Feststellung darauf hin, dass durch die Umplanung südöstlich der Schlesierstraße eine zusätzliche Querungshilfe geschaffen werden soll welche die Verkehrssicherheit weiter erhöht. Zusätzlich könnte die Anbringung eines Kettengeländers im Bereich des Parkplatzes ein ungehindertes Erreichen der Staatsstraße über die Busbucht verhindern. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung wird von dort abgelehnt. 

Der Sachbearbeiter Verkehr der Polizei Ansbach verweist obendrein darauf, dass der direkte Zugang der KiTa an der Schlesier- und eben nicht an der Staatsstraße liege. Ein direkter Zugang zur Staatsstraße ist jedoch Anordnungsvoraussetzung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Anordnung entsprechender Geschwindigkeitsbeschränkung wird in der Gesamtschau auch von dort abgelehnt. 

Wir bitten daher um Verständnis, dass bereits aufgrund der negativen Stellungnahme beider Anhörstellen keine Möglichkeit besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ansbacher Straße (St2248) anzuordnen.  


Mit freundlichen Grüßen

Markus Leisner“
 

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4.4. Vergabe Spielgeräte KiTa St. Salvator Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen BV-Sitzung am 08.02.2022 hat der BV-Ausschuss die Vergabe für die Neuanschaffungen von Spielgeräten für die Außenanlagen „KiTa St. Salvator Rauenzell“ an die Firma Eibe, Röttingen, beschlossen.

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4.5. Vergabe Geschlossene Kanalsanierung "Am Martinsberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö beschließend 4.5

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen BV-Sitzung am 08.02.2022 hat der BV-Ausschuss die Vergabe für die Planungen der geschlossenen Kanalsanierung „Am Martinsberg“ an das Ing.-Büro Biedermann vergeben.

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4.6. Marktautomat Vordere Gasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 4.6

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen BV-Sitzung am 08.02.2022 hat der BV-Ausschuss die Ausschreibung der Verpachtung des Marktautomatens am Marktplatz beschlossen.

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4.7. Turnhallenarbeitsgruppe - aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 4.7

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Arbeitsgruppensitzung ist im RIS eingestellt.

Dokumente
Download AG Turnhalle 15_02_2022 II.pdf

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4.8. Vorfahrt-gewähren-Schild - Einbahnstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 4.8

Sachverhalt

Ein Bürger hat im Rathaus angefragt, ob nicht das Vorfahrt-gewähren-Schild gegenüber der Sparkasse nun wegen der neuen Einbahnstraßenregelung entfernt bzw. abgedeckt werden müsste. Da die Straße auch entgegen der Einbahnstraßenregelung für Radfahrer frei ist, muss das Vorfahrt-gewähren-Schild unbedingt an Ort und Stelle bleiben, um die Radfahrer auf die vorfahrtsberechtigte Straße „Vordere Gasse“ aufmerksam zu machen. 

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 5
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5.1. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Frank Meyer, Stegbruck, auf Flst. 859/1, Gemarkung Heuberg.


Rechtliche Würdigung

Das vorgesehene Bauvorhaben im Ortsteil Stegbruck liegt im Außenbereich, dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Es steht keine verfügbare Fläche im Innenbereich zur Verfügung. Das Bauvorhaben ist nach § 35, Abs. 1 Satz 1 BauGB genehmigungsfähig.  

Beschluss

Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Eine Sondervereinbarung hinsichtlich  der Erschließung für Kanal und Wasser ist noch abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.2. Erweiterung Holidayroom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Bauantrag für die Erweiterung des Holidayroom von Max Schneider auf Flst. 114, Gemarkung Hohenberg, Schernberg 1.



Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB anzusehen und somit genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.3. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 5.3

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses von Sophia und Julius Kraft auf Flst. 972/1, Gemarkung Herrieden, und Nutzungsänderung der Scheune im Obergeschoss, Lagerraum zum Musik-Studioraum auf Flst. 969, Gemarkung Herrieden, Am Steinweg 20.


Die Pläne sind im RIS hinterlegt.

Sollte eine Bebauung aus Sicht der Stadt im Zuge der Nachverdichtung ermöglicht werden, ist dies bei den weiteren Beratungen zum Flächennutzungsplan zu berücksichtigen.

Rechtliche Würdigung

Das geplante Wohnhaus befindet sich im Außenbereich. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist ein Grünzug festgesetzt, in unmittelbarer Nähe zum „Wohnen“. Die Scheune befindet sich im Innenbereich und ist laut § 34 BauGB genehmigungsfähig. 

Diskussionsverlauf

Die Erschließung für das Bauvorhaben ist gesichert.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Entsprechend soll bei den weiteren Beratungen zum FNP die Fläche in die angrenzende Wohnfläche „W“ mit einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download 220224 Kraft Antrag auf Vorbescheid Plan-5.pdf

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5.4. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses von Klaus Böhmdorfer auf Flst. 1908, Gemarkung Herrieden, Baumteilweg 25 im Bebauungsplan Nr. 4 „Herrieden“.



Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Pläne und eine Skizze von Georg Schimmel sind im RIS hinterlegt. 

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 4 „Herrieden“. Der Bebauungsplan sieht zwei Vollgeschosse vor (II/U), hiervon eines im Untergeschoss und eines im Erdgeschoss, sowie ein Satteldach mit einer Dachneigung von 32 – 38° und einer Kniestockhöhe von 20 cm. Abweichend von der vorgeschriebenen Dachneigung wird eine Dachneigung von 20 ° und die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung auf zwei Vollgeschosse beantragt (II), eines im Erdgeschoss und eines im 1. Obergeschoss. Das Kellergeschoss ist aufgrund der Eingrabung kein rechnerisches Vollgeschoss. Befreiungen für zwei Vollgeschosse (Erd- und 1. Obergeschoss) wurden im Baugebiet schon erteilt. Das Maß der baulichen Nutzung im Bereich der Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl sind eingehalten.
Die beantragten 10 Wohneinheiten sind alle unter 50 m² Wohnfläche und benötigen nach der Garagen- und Stellplatzsatzung 1 Stellplatz pro Wohneinheit, die nachgewiesen sind. Die Anzahl von zulässigen Wohneinheiten auf dem Baugrundstück sind im Bebauungsplan nicht festgeschrieben. 

Diskussionsverlauf

Während der Beratung wurden folgende Punkte angesprochen:

Zu beachten sind für dieses Bauvorhaben die Starkregenereignisse hinsichtlich der Entwässerung des Grundstückes und wie weit Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Der Keller ist quasi als Vollgeschoss zu bewerten. Ebenso wird die Gebäudekubatur für diese Grundstückslage zu mächtig angesehen.

Beschluss

Der BV-Ausschuss hält aufgrund der Lage und der Kubatur des Gebäudes an den Festsetzungen des Bebauungsplanes fest. Befreiungen diesbezüglich werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.5. Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 5.5

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Selina und Johannes Mäckler auf Flst. 554/17, Gemarkung Rauenzell, im Baugebiet Nr. 6 „Weidenweg“, Am Weidenweg 15.


Für das Bauvorhaben werden zwei Befreiungen beantragt:
  1. Erhöhung Wandhöhe auf 4,50 m anstatt 3,50 m. Hier gibt es Bezugsfälle und die Zustimmung kann aus Sicht er der Verwaltung erteilt werden.
  2. Die Firstrichtung soll gedreht werden. Hier gibt es keine Bezugsfälle. Aus Sicht der Verwaltung stellt eine geänderte Firstrichtung die Grundzüge der Bauleitplanung in Frage.

Beschluss

Der BV-Ausschuss hält an der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 6 „Weidenweg“ hinsichtlich der Firstrichtung fest. Eine Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.6. Erweiterung FFW-Haus Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 5.6

Sachverhalt

Bauantrag für die Erweiterung des FFW-Haus in Rauenzell von der Stadt Herrieden auf Flst. 29, Gemarkung Rauenzell, Zum Steinbachwald 6. Der Plan ist im RIS hinterlegt und wird in der Sitzung gezeigt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB anzusehen und somit genehmigungsfähig

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Eingabe.pdf

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6. Radverkehrskonzept mit Beschlussempfehlung für den SR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Frau Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt Frau Anna Nägele vom Planungsbüro und Herrn Josef Leichs, Seniorenbeauftragte der Stadt Herrieden. Frau Nägele erläutert das Konzept. Herr Leichs schildert, in einem Vortrag seine Sichtweise, bzw. Bedenken und Anregungen.

Die Stadt Herrieden lässt derzeit ein Integriertes Verkehrskonzept erstellen. Dies betrachtet auch den Radverkehr. Im Verlauf der Entwicklung des Verkehrskonzeptes wurde deutlich, dass auf den Radverkehr ein größerer Schwerpunkt gelegt werden sollte. Gleichzeitig ist für die Beantragung von Fördermitteln aus Sonderprogrammen zur Förderung des Radverkehrs ein entsprechendes Konzept erforderlich. Das Planungsbüro Stadt Land Verkehr (München) wurde mit der Erarbeitung des Konzeptes beauftragt. 

Der Vorentwurf wurde in der Bauausschusssitzung am 07.12.2021 von Frau Anna Nägele vom Planungsbüro Stadt Land Verkehr (München) vorgestellt und diskutiert. Auf Basis der Beratungsergebnisse wurden die Maßnahmen weiter konkretisiert und finalisiert sowie das endgültige Konzept fertig gestellt. Dies liegt heute zur Beratung vor und ist im RIS hinterlegt.
Auf Grundlage des Konzepts sollen die empfohlenen Maßnahmen nach und nach umgesetzt werden. Eine regelmäßige Evaluierung und Fortschreibung des Konzepts wird zudem nachdrücklich empfohlen.

Diskussionsverlauf

Folgende Punkte werden angesprochen:
  • Ehrenamtliche Beauftragte (2 Personen) zur Unterstützung suchen.
  • Es soll bei der Beschilderung auf ein einheitliches System und auf eine klare Linie geachtet werden. 
  • Vermehrt Hinweise im Amtsblatt schalten.
  • Das Radverkehrskonzept soll fortgeschrieben werden kann.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Radverkehrskonzept zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2150_Herrieden-Radverkehr_Bericht_komplett_220314.pdf

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7. Bauvoranfragen zu geplanten Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat Grundlagen für die Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen erarbeitet. Neben einem Kriterienkatalog bildet eine Potentialkarte dir Grundlage für Beratungen zu Bauvoranfragen oder Bauanträgen. Bauvoranfragen oder Bauanträge für PV-Freiflächenanlagen, die außerhalb der Potenzialflächen geplant sind, werden zunächst vom UEL-Ausschuss hinsichtlich der festgesetzten Kriterien geprüft und bewertet, bevor die Bauanträge bzw. Bauvoranfragen gemäß der Geschäftsordnung dem Bau- und Verkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Die Beratungen zu den Bauvoranfragen 7.1-7.4 sind in der UEL-Sitzung am 8.2.2022 erfolgt. Das Beratungsergebnis des UEL-Ausschusses ist im Sachverhalt jeweils dokumentiert.

Dabei prüfte der BV-Ausschuss, inwiefern Negativfaktoren einer Fläche durch Gunstfaktoren aufgewogen werden. Die Antragsteller erhielten die Möglichkeit, ihre Anfrage ggf. zu ergänzen oder zu modifizieren. Die Stellungnahmen der Antragsteller sind – sofern eingereicht – dem Beratungspunkt angefügt.


Außerdem soll keine Flächenscharfe Ausweisung von Potentialflächen erfolgen. Die Stadt behält sich einen Abwägungspielraum vor, in denen Kriterien miteinander in Konkurrenz stehen.

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7.1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlagen, Niederdombach, Gemarkung Neunstetten,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der UEL-Sitzung am 08.03.2022 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage mit max. 2.900 kwp von Gerhard Lechner, Niederdombach 8, auf Flst. 694, Gemarkung Neunstetten.


Es ist eine überplante Fläche mit einer Größe von ca. 2,5 bis 2,8 ha vorgesehen.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss (7:2):
„Der UEL-Ausschuss hält die Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage für geeignet. Die Bewertung wird an den Antragsteller weitergeleitet. Die formlose Bauvoranfrage wird in der nächsten BV-Sitzung behandelt.“

Rechtliche Würdigung

Die Fläche liegt im Außenbereich und außerhalb einer Potentialfläche unserer Potentialflächenkarte hinsichtlich von PV-Freiflächen-Anlagen. Die Bodenwert für diesen Bereich beträgt 42 Bodenwertpunkte. Die Bewertung der Fläche nach dem Kriterienkatalog ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Dokumente
Download Bewertungsmatrix1_PV-Anlage_Lechner.pdf
Download PV6.3.2022.pdf
Download PV-Stellungsnahme-18.03.22 (4).pdf

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7.2. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Neunstetten, Gemarkung Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 7.2

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 08.03.2022 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage mit max. 3.500 kwp von Tobias Binder, Am Eulersfeld 4a, Neunstetten, auf Flst. 433, Gemarkung Neunstetten.


Es ist eine überplante Fläche mit einer Größe von ca. 3,15 ha vorgesehen.“  

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss (5:4):

„Der UEL-Ausschuss hält die Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage für geeignet. Die Bewertung wird an den Antragsteller weitergeleitet. Die formlose Bauvoranfrage wird in der nächsten BV-Sitzung behandelt.“

Rechtliche Würdigung

Die Fläche liegt im Außenbereich und außerhalb einer Potentialfläche unserer Potentialflächenkarte hinsichtlich von PV-Freiflächen-Anlagen. Die Bodenwert für diesen Bereich beträgt 42/40 Bodenwertpunkte. Die Bewertung der Fläche nach dem Kriterienkatalog ist im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Eine Aufnahme in die Potenzialflächen bzw. Vorrangflächen soll erfolgen. Diese Fläche fließt in die gesamt ausgewiesene Fläche von 25 ha mit ein (keine zusätzlich ausgewiesene Fläche). 

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen und die gesamte vorbelastete Fläche als Potentialfläche aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20220320_Stellungnahme_PV_Anlage_Neunstetten_Binder.pdf
Download Bewertungsmatrix1_PV-Anlage_Binder.pdf
Download Link zum Kurzvideo.pdf
Download PV_Neunstetten_Präsentation_u_Unterschriften.pdf
Download Ü-Gebiete.pdf

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7.3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Böckau, Gemarkung Oberschönbronn,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 7.3

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der UEL-Sitzung am 08.03.2022 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage mit max. 2.500 kwp von Klaus Schäff, Böckau, auf Flst.Nrn. 88 und 89, Gemarkung Oberschönbronn.


Es ist eine überplante Fläche mit einer Größe von ca. 2,4 ha vorgesehen.  
Herr Schäff möchte die Anlage als Alleininvestor bauen und betreiben.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss (0:9):
„Der UEL-Ausschuss hält die Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage für geeignet. Die Bewertung wird an den Antragsteller weitergeleitet. Die formlose Bauvoranfrage wird in der nächsten BV-Sitzung behandelt.“

Laut Abstimmung kann keine Empfehlung an den BV-Ausschuss ausgesprochen werden.

Rechtliche Würdigung

Die Fläche liegt im Außenbereich und außerhalb einer Potentialfläche unserer Potentialflächenkarte hinsichtlich von PV-Freiflächen-Anlagen. Die Bodenwert für diesen Bereich beträgt 40 (Teilfl. 35) Bodenwertpunkte. Die Bewertung der Fläche nach dem Kriterienkatalog ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Somit kann keine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen werden.

Dokumente
Download Bewertungsmatrix1_PV-Anlage_Schäff.pdf
Download Stellungnahme zur Bewewrtungsmatrix.pdf

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7.4. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Schönau, Gemarkung Stadel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 7.4

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 08.03.2022 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage mit max. 2.000 kwp von Heike und Alfred Höfling, Schönau 2a, auf Flst.Nrn. 266 und 526, Gemarkung Stadel. 


Es ist eine überplante Fläche mit einer Größe von ca. 2,2 ha vorgesehen mit einer möglichen Erweiterung.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss (0:9):
„Der UEL-Ausschuss hält die Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage für geeignet. Die Bewertung wird an den Antragsteller weitergeleitet. Die formlose Bauvoranfrage wird in der nächsten BV-Sitzung behandelt.“

Laut Abstimmung kann keine Empfehlung an den BV-Ausschuss ausgesprochen werden.

Rechtliche Würdigung

Die Fläche liegt im Außenbereich und außerhalb einer Potentialfläche unserer Potentialflächenkarte hinsichtlich von PV-Freiflächen-Anlagen. Die Bodenwert für diesen Bereich beträgt 46 Bodenwertpunkte. Die Bewertung der Fläche nach dem Kriterienkatalog ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Somit kann keine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen werden.

Dokumente
Download Anschreiben Stadt_2.pdf
Download Bewertungsmatrix1_PV-Anlage_Höfling.pdf

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8
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8.1. Matthias Rank: HQ 100

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob bei zukünftigen Anträgen zu Freiflächen PV-Anlagen auf das HQ extra in der Matrix berücksichtigt werden kann. Die Verwaltung notiert das.

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8.2. Robert Goth: Grüngutanahme im Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob nicht wieder die Grüngutannahme im Wertstoffhof erfolgen kann. Bürgermeisterin Jechnerer erläutert, dass der UEL-Ausschuss die Auslagerung beschlossen hat, um die Wartezeiten am Wertstoffhof zu reduzieren. Im Amtsblatt werden diesbezüglich noch Infos erfolgen. Eine Umgewöhnungsphase soll abgewartet werden.

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8.3. Jürgen Leis: Verkehrsspiegel in Birkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Jürgen Leis fragt an, ob seine Bilder, die er vor Ort gemacht hat, hinsichtlich abgelehnten Verkehrsspiegel in Birkach an die Polizei weitergeleitet werden können. Herr Albrecht wird dies veranlassen.

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8.4. Johann Heller: Sachstand Radwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8.4

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Johann Heller fragt nach dem momentanen Sachstand der geplanten Radwegeverbindung Herrieden – Feuchtwangen. Bürgermeisterin Jechnerer erläutert diesen.

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8.5. Johann Heller: Nachfrage Asphaltierungsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8.5

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Johann Heller fragt an, warum die Straße Leukersdorf nicht mit in der Vergabe ist. Bürgermeisterin Jechnerer erklärt, dass das, was beschlossen wurde, gemacht wird.

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8.6. Johann Heller: Anfrage Moststraße hinsichtlich Marktautomat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8.6

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Johann Heller fragt, ob die Moststraße zwecks Abgabe eines Angebotes angefragt wurde. Die Verwaltung wird ein Angebot einholen.

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8.7. Matthias Rank: Querungshilfe in Rauenzell, Anbringung Smiley in Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8.7

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob alle Maßnahmen, die im Moment bei der Querungshilfe vorhanden sind, bestehen bleiben und fragt gleichzeitig an, ob der Smiley in Neunstetten aufgestellt werden kann. Bürgermeisterin Jechnerer erläutert, dass das Blinklicht im Frühjahr/Sommer entfernt wird und dass es bereits vorgesehen ist, den Smiley in Neunstetten aufzuhängen.

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8.8. Matthias Rank: Hochwasserschutzmaßnahmen Mehrfamilienwohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8.8

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob beim Starkregenmanagement Neubaumaßnahmen berücksichtigt werden. Bürgermeisterin Jechnerer erläutert, dass dies jährlich erfolgt.

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8.9. Andreas Baumgärtner: Neue Fahrradständer in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 8.9

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Andreas Baumgärtner fragt an, ob man bei den neuen Fahrradständern noch Reflektoren (nachts schwer sichtbar) und Kantenschutz zur Entschärfung angebracht werden. Bürgermeisterin Jechnerer erläutert, dass diese Maßnahme, noch nicht abgeschlossen ist und eine Prüfung erfolgt.

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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 22.03.2022 ö 9

Sachverhalt

Es gingen keine Bürgeranfragen ein.

Datenstand vom 18.08.2022 11:21 Uhr