Datum: 06.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grund- und Mittelschule Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.02.2022 und 16.03.2022
3 Bekanntgaben
3.1 Entscheidung über zwei Konzerte im Rahmen der Stiftsbasilikakonzerte 2023
3.2 Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushalts 2022
3.3 Zwischenbericht Koordination kommunale Entwicklungsarbeit
4 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 "Steinweg" - Billigung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss - Einbeziehungssatzung "Heuberg Nord" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
6 Bewerbungskonzept für die Landesgartenschau
7 Radverkehrskonzept
8 Erweiterung Holidayroom
9 Erweiterung FFW-Haus Rauenzell
10 Bauvoranfragen zu geplanten Photovoltaikanlagen
10.1 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlagen, Niederdombach, Gemarkung Neunstetten,
10.2 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Neunstetten, Gemarkung Neunstetten
10.3 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Böckau, Gemarkung Oberschönbronn
10.4 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Schönau, Gemarkung Stadel
11 Bekanntgabe: Mögliche Schaffung eines Waldkindergartens
12 Anfragen
12.1 Fritz Oberfichtner - Freibadsaison
12.2 Johann Heller - Radverkehrsnetz
12.3 Jürgen Leis - Kindergartenbus
12.4 Gaby Rauch - Postbriefkasten
13 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 14 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Bügermeisterin gibt bekannt, dass der TOP 4 „1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ – Billigung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 4Abs. 2 BauGB“ vertagt wird. Das Gremium ist damit einverstanden.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.02.2022 und 16.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 23.02.2022 und 16.03.2022 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, sind die Protokolle genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 16.03.2022.pdf
Download SR23.02.2022ö.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 3
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3.1. Entscheidung über zwei Konzerte im Rahmen der Stiftsbasilikakonzerte 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 beschlossen, die Regensburger Domspatzen für ein Adventskonzert am 03.12.2023 und das Berliner Barocktrompeten-Ensemble im Herbst 2023 vertraglich zu binden. Der Stadtrat folgte hierbei der Empfehlung aus dem KSS-Ausschuss.

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3.2. Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushalts 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.03.2022 hat das Landratsamt Ansbach die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Herrieden genehmigt. Die Aufnahme von Krediten in Höhe von 884.355 € zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes wurde genehmigt.

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3.3. Zwischenbericht Koordination kommunale Entwicklungsarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Seit der Neubesetzung der Verwaltungsstelle des Koordinators für kommunale Entwicklungsarbeit im April 2021 sind verschiedene Aktionen und Maßnahmen umgesetzt worden. Bis zum 31. März 2022 war ein Zwischenbericht über den aktuellen Stand des Projekts „Koordination kommunaler Entwicklungsarbeit in Herrieden“ bei der Förderstelle Engagement Global einzureichen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des Zwischenberichts ist im RIS einsehbar.

Dokumente
Download Zwischenbericht Stadtrat Koordination kommunale Entwicklungsarbeit.pdf

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4. 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 "Steinweg" - Billigung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Dokumente
Download 1Änd_Steinweg_Tabelle_ErarbeitungEntwurf_0329.pdf
Download BBP-Änd._Steinweg_Entwurf_Begründung_220329.pdf
Download BBP-Änd._Steinweg_Entwurf_Plan_220329.pdf
Download BBP-Änd._Steinweg_Entwurf_TextFest_2200329.pdf

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5. Aufstellungs- und Billigungsbeschluss - Einbeziehungssatzung "Heuberg Nord" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Im Ortsteil Heuberg soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel, einzelne Außenbereichsflächen einzubeziehen.

Mit dieser Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung 4 weitere Wohngebäude zu errichten. Der Bedarf ist gegeben, da es bereits mehrere Interessensbekundungen gegeben hat.

Die Voraussetzungen für dieses Verfahren sind in diesem Fall gegeben. 
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitende Bauleitplanung sieht für diesen Bereich bereits eine gemischte Baufläche vor.

Der Geltungsbereich der Satzung hat eine Größe von ca. 5.000 m² und umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 96 und eine Teilfläche der Flurnummer 105 (Ortsstraße) der Gemarkung Heuberg. Diese werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für die Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem Plan vom 06.04.2022.

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.

Diskussionsverlauf

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass im Bau- und Verkehrsausschuss über die Vergabekriterien noch gesondert beraten wird.
Frau Rauch schlägt vor, dass in der Satzung zusätzliche Dachformen, z. B. Satteldach, Walmdach und Krüppelwalmdach erlaubt werden.

Beschluss

  1. Im Ortsteil Heuberg wird für einen Bereich am nördlichen Ortsrand eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.
  2. Der Satzungsentwurf vom 06.04.2022 mit Begründung wird gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Begründung mit Grünordnung_220329.pdf
Download Einbeziehungssatzung_220322.pdf

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6. Bewerbungskonzept für die Landesgartenschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Planerinnen der beauftragten Bürogemeinschaft Schmidt & Wendt und Köppel präsentieren den aktuellen Stand des Bewerbungskonzepts für die Landesgartenschau und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten und Fördermittel. 

Diskussionsverlauf

Um 20:34 Uhr stellt Herr Enz den Antrag über den Beschlussvorschlag abzustimmen, dass der Stadtrat die vorgelegte Planung zur Kenntnis nimmt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 7

Die Bürgermeisterin unterbricht um 20:36 Uhr die Sitzung und setzt diese um 20:41 Uhr fort.

Um 20:44 Uhr stellt Herr Strauß den Antrag zur Abstimmung, dass keine Bewerbung eingereicht wird. 

Die Bürgermeisterin lässt zunächst über folgenden weitergehenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Umbrüche können aktuell weder verlässliche Prognosen für die Baukostenentwicklung noch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren erstellt werden. Gleichzeitig müssen in den nächsten Jahren unaufschiebbare Großinvestitionen von der Stadt Herrieden getätigt werden. Daher ist eine Bewerbung um die Landesgartenschau aus heutiger Sicht anders zu bewerten als zu Beginn des Bewerbungsverfahrens 2019. 
Unter den gegebenen Umständen soll die Bewerbung für den Zeitraum 2028-2032 nicht aufrechterhalten werden. 
Zudem ist die Frage nach der Verlegung des Sportgeländes noch nicht geklärt. Es erscheint somit sinnvoll, zunächst die Verlegung des Sportgeländes mit Variantenuntersuchungen zu prüfen. Im Falle einer positiven Entscheidung zur Sportplatzverlegung im Einvernehmen mit der SG TSV DJK Herrieden soll das heute präsentierte Konzept als Interessensbekundung für den nachfolgenden Bewerbungszeitraum (ab 2033) eingereicht werden. Bei zukünftigen städtebaulichen Planungen soll das bereits vorliegende Bewerbungskonzept herangezogen werden. Die Interessensbekundung stellt keinen Automatismus für das weitere Bewerbungsverfahren dar. Der Stadtrat muss im Falle einer neuen erfolgreichen Interessensbekundung erneut über das dann gültige Bewerbungskonzept beschließen.

Der Stadtrat stimmt dem geschilderten Vorgehen zu.

Abstimmungsergebnis: 7 : 13

Anschließend wird über den Antrag von Wolfgang Strauß abgestimmt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für das aktuelle Bewerbungsverfahren keine Bewerbung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2022-04-06_Präsentation_Stadtrat_April_Variante NEU_reduziert.pdf

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7. Radverkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 22.03.2022 beraten:

„Frau Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt Frau Anna Nägele vom Planungsbüro und Herrn Josef Leichs, Seniorenbeauftragte der Stadt Herrieden. Frau Nägele erläutert das Konzept. Herr Leichs schildert, in einem Vortrag seine Sichtweise, bzw. Bedenken und Anregungen.

Die Stadt Herrieden lässt derzeit ein Integriertes Verkehrskonzept erstellen. Dies betrachtet auch den Radverkehr. Im Verlauf der Entwicklung des Verkehrskonzeptes wurde deutlich, dass auf den Radverkehr ein größerer Schwerpunkt gelegt werden sollte. Gleichzeitig ist für die Beantragung von Fördermitteln aus Sonderprogrammen zur Förderung des Radverkehrs ein entsprechendes Konzept erforderlich. Das Planungsbüro Stadt Land Verkehr (München) wurde mit der Erarbeitung des Konzeptes beauftragt. 

Der Vorentwurf wurde in der Bauausschusssitzung am 07.12.2021 von Frau Anna Nägele vom Planungsbüro Stadt Land Verkehr (München) vorgestellt und diskutiert. Auf Basis der Beratungsergebnisse wurden die Maßnahmen weiter konkretisiert und finalisiert sowie das endgültige Konzept fertig gestellt. Dies liegt heute zur Beratung vor und ist im RIS hinterlegt.
Auf Grundlage des Konzepts sollen die empfohlenen Maßnahmen nach und nach umgesetzt werden. Eine regelmäßige Evaluierung und Fortschreibung des Konzepts wird zudem nachdrücklich empfohlen.“

Mit folgendem Diskussionsverlauf:
„Folgende Punkte werden angesprochen:
  • Ehrenamtliche Beauftragte (2 Personen) zur Unterstützung suchen.
  • Es soll bei der Beschilderung auf ein einheitliches System und auf eine klare Linie geachtet werden. 
  • Vermehrt Hinweise im Amtsblatt schalten.
  • Das Radverkehrskonzept soll fortgeschrieben werden.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Radverkehrskonzept zu beschließen.“

Diskussionsverlauf

Folgende Punkte werden angesprochen:
  • Ehrenamtliche Beauftragte (2 Personen) zur Unterstützung suchen.
  • Es soll bei der Beschilderung auf ein einheitliches System und auf eine klare Linie geachtet werden. 
  • Vermehrt Hinweise im Amtsblatt schalten.
  • Das Radverkehrskonzept soll fortgeschrieben werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und beschließt das Radverkehrskonzept. Es ist als Handlungsleitfaden gedacht. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen bedarf separater Beschlüsse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2150_Herrieden-Radverkehr_Bericht_komplett_220314.pdf
Download 2150_Herrieden-Radverkehr_Bericht_komplett_220421_AN.pdf

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8. Erweiterung Holidayroom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 22.03.2022 beraten:

„Bauantrag für die Erweiterung des Holidayroom von Max Schneider auf Flst. 114, Gemarkung Hohenberg, Schernberg 1.“





Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB anzusehen und somit genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Erweiterung FFW-Haus Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 22.03.2022 beraten:

„Bauantrag für die Erweiterung des FFW-Haus in Rauenzell von der Stadt Herrieden auf Flst. 29, Gemarkung Rauenzell, Zum Steinbachwald 6. Der Plan ist im RIS hinterlegt und wird in der Sitzung gezeigt.“


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB anzusehen und somit genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Eingabe.pdf

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10. Bauvoranfragen zu geplanten Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 10

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat Grundlagen für die Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen erarbeitet. Neben einem Kriterienkatalog bildet eine Potentialkarte die Grundlage für Beratungen zu Bauvoranfragen oder Bauanträgen. Bauvoranfragen oder Bauanträge für PV-Freiflächenanlagen, die außerhalb der Potenzialflächen geplant sind, werden zunächst vom UEL-Ausschuss hinsichtlich der festgesetzten Kriterien geprüft und bewertet, bevor die Bauanträge bzw. Bauvoranfragen gemäß der Geschäftsordnung dem Bau- und Verkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

In der UEL-Sitzung am 08.02.2022 prüfte der Ausschuss, inwiefern Negativfaktoren einer Fläche durch Gunstfaktoren aufgewogen werden. Die Antragsteller erhielten die Möglichkeit, ihre Anfrage ggf. zu ergänzen oder zu modifizieren. Die Stellungnahmen wurden bei der Beratung im BV-Ausschuss am 22.03.2022 berücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Herr Trottler wendet zu TOP 10.2 „Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Neunstetten, Gemarkung Neunstetten“ ein, dass im Bau- und Verkehrsausschuss eine Potenzialfläche hinzugefügt wurde. Dies hätte im Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss beraten werden müssen.

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10.1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlagen, Niederdombach, Gemarkung Neunstetten,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 10.1

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der UEL Sitzung am 08.03.2022 und in der BV-Sitzung am 22.03.2022 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage mit max. 2.900 kwp von Gerhard Lechner, Niederdombach 8, auf Flst. 694, Gemarkung Neunstetten.


Es ist eine überplante Fläche mit einer Größe von ca. 2,5 bis 2,8 ha vorgesehen.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss (7:2):
„Der UEL-Ausschuss hält die Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage für geeignet. Die Bewertung wird an den Antragsteller weitergeleitet. Die formlose Bauvoranfrage wird in der nächsten BV-Sitzung behandelt.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“


Am 29.03.2022 informierte Herr Dr. Fugmann vom Regionalen Planungsverband Bürgermeisterin Jechnerer in einem Telefonat über folgenden Sachverhalt: Da die Fläche in einem Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet liegt, ist davon auszugehen, dass der Planungsverband im Falle eines B-Plan-Verfahrens einen Zielverstoß feststellen muss. Wird der Zielverstoß festgestellt, kann eine Umsetzung des Projekts nicht erfolgen. 

Rechtliche Würdigung

Die Fläche liegt im Außenbereich und außerhalb einer Potentialfläche unserer Potentialflächenkarte hinsichtlich von PV-Freiflächen-Anlagen. Die Bodenwert für diesen Bereich beträgt 42 Bodenwertpunkte. Die Bewertung der Fläche nach dem Kriterienkatalog ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Dokumente
Download Bewertungsmatrix1_PV-Anlage_Lechner.pdf
Download PV6.3.2022.pdf
Download PV-Stellungsnahme-18.03.22 (4).pdf

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10.2. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Neunstetten, Gemarkung Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 10.2

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 08.03.2022 und im BV-Ausschusses am 22.03.2022 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage mit max. 3.500 kwp von Tobias Binder, Am Eulersfeld 4a, Neunstetten, auf Flst. 433, Gemarkung Neunstetten.


Es ist eine überplante Fläche mit einer Größe von ca. 3,15 ha vorgesehen.“  

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss (5:4):

„Der UEL-Ausschuss hält die Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage für geeignet. Die Bewertung wird an den Antragsteller weitergeleitet. Die formlose Bauvoranfrage wird in der nächsten BV-Sitzung behandelt.“

Mit folgendem Diskussionsverlauf:
„Eine Aufnahme in die Potenzialflächen bzw. Vorrangflächen soll erfolgen. Diese Fläche fließt in die gesamt ausgewiesene Fläche von 25 ha mit ein (keine zusätzlich ausgewiesene Fläche).“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen und die gesamte vorbelastete Fläche als Potentialfläche aufzunehmen.“

Rechtliche Würdigung

Die Fläche liegt im Außenbereich und außerhalb einer Potentialfläche unserer Potentialflächenkarte hinsichtlich von PV-Freiflächen-Anlagen. Die Bodenwert für diesen Bereich beträgt 42/40 Bodenwertpunkte. Die Bewertung der Fläche nach dem Kriterienkatalog ist im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass der Sachverhalt, die gesamte vorbelastete Fläche als Potentialfläche aufzunehmen, in den Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss zurück verwiesen wird.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Dokumente
Download 20220320_Stellungnahme_PV_Anlage_Neunstetten_Binder.pdf
Download Bewertungsmatrix1_PV-Anlage_Binder.pdf
Download Link zum Kurzvideo.pdf
Download PV_Neunstetten_Präsentation_u_Unterschriften.pdf
Download Ü-Gebiete.pdf

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10.3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Böckau, Gemarkung Oberschönbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 10.3

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der UEL-Sitzung am 08.03.2022 und in der BV-Sitzung am 22.03.2022 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage mit max. 2.500 kwp von Klaus Schäff, Böckau, auf Flst.Nrn. 88 und 89, Gemarkung Oberschönbronn.


Es ist eine überplante Fläche mit einer Größe von ca. 2,4 ha vorgesehen.  
Herr Schäff möchte die Anlage als Alleininvestor bauen und betreiben.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss (0:9):
„Der UEL-Ausschuss hält die Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage für geeignet. Die Bewertung wird an den Antragsteller weitergeleitet. Die formlose Bauvoranfrage wird in der nächsten BV-Sitzung behandelt.“

„Laut Abstimmung kann keine Empfehlung an den BV-Ausschuss ausgesprochen werden.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen.
Laut Abstimmungsergebnis kann keine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen werden.
 

Rechtliche Würdigung

Die Fläche liegt im Außenbereich und außerhalb einer Potentialfläche unserer Potentialflächenkarte hinsichtlich von PV-Freiflächen-Anlagen. Die Bodenwert für diesen Bereich beträgt 40 (Teilfl. 35) Bodenwertpunkte. Die Bewertung der Fläche nach dem Kriterienkatalog ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und stellt die gemeindliche Einvernahme nicht in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bewertungsmatrix1_PV-Anlage_Schäff.pdf
Download Stellungnahme zur Bewewrtungsmatrix.pdf

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10.4. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Schönau, Gemarkung Stadel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 10.4

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses vom 08.03.2022 und des BV-Ausschusses am 22.03.2022 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage mit max. 2.000 kwp von Heike und Alfred Höfling, Schönau 2a, auf Flst.Nrn. 266 und 526, Gemarkung Stadel. 


Es ist eine überplante Fläche mit einer Größe von ca. 2,2 ha vorgesehen mit einer möglichen Erweiterung.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss (0:9):
„Der UEL-Ausschuss hält die Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage für geeignet. Die Bewertung wird an den Antragsteller weitergeleitet. Die formlose Bauvoranfrage wird in der nächsten BV-Sitzung behandelt.“

„Laut Abstimmung kann keine Empfehlung an den BV-Ausschuss ausgesprochen werden.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen.“

„Laut Abstimmungsergebnis kann keine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen werden.“

Rechtliche Würdigung

Die Fläche liegt im Außenbereich und außerhalb einer Potentialfläche unserer Potentialflächenkarte hinsichtlich von PV-Freiflächen-Anlagen. Die Bodenwert für diesen Bereich beträgt 46 Bodenwertpunkte. Die Bewertung der Fläche nach dem Kriterienkatalog ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und stellt die gemeindliche Einvernahme nicht in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anschreiben Stadt_2.pdf
Download Bewertungsmatrix1_PV-Anlage_Höfling.pdf

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11. Bekanntgabe: Mögliche Schaffung eines Waldkindergartens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 11

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer führt seit mehreren Monaten Sondierungsgespräche für die Schaffung eines Waldkindergartens. Durch dieses Angebot kann die Herrieder frühkindliche Bildungslandschaft zusätzlich bereichert werden. 

Sie begrüßt Herrn Michael Bergmann (Geschäftsführer littlebigFuture gGmbH) und Frau Anke Wolfram (Leiterin Waldkindergarten Regensburg).
Am 17.03.2022 fand ein Webmeeting mit Vertretern von littlebigFuture statt. LittlebigFuture ist ein gemeinnütziger freier Träger, der sich zum Ziel gesetzt hat, moderne Kindertagesstätten zu betreiben. Bei diesem Online-Treffen wurden die Rahmenbedingungen für einen Waldkindergarten in Herrieden in der Trägerschaft von littlebigFuture geklärt. Als Trägervertreter nahmen an dem Treffen unter anderem der Geschäftsführer von littlebigFuture, Herr Bergmann, und Frau Wolfram, die Leiterin des Waldkindergartens Regensburg „Waldkinder-Regensburg“, der seit 01.02.2022 unter der Trägerschaft von littlebigFuture gGmbH steht, teil. 
Als Konsultationseinrichtungen geben die Waldkinder-Regensburg anderen Einrichtungen Unterstützung bei der Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP). Das Projekt wurde gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. 

In der heutigen Sitzung stellen sich die Vertreter des möglichen Trägers vor. Das pädagogische Konzept von littlebigfuture kann im Vorgriff auf die Sitzung unter https://littlebigfuture.de/downloads/lbF-Paedagogisches_Konzept_Bundesweit.pdf abgerufen werden. 
In der nichtöffentlichen Sitzung wird über die vertraglichen Details berichtet. Auch dort stehen die Trägervertreter für Fragen zur Verfügung. Eine Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 12
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12.1. Fritz Oberfichtner - Freibadsaison

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Oberfichtner fragt an, ob es in diesem Jahr einen normalen Freibadbetrieb mit Dauerkartenverkauf gibt?
Antwort: Es wird Normalbetrieb angestrebt und Dauerkarten werden angeboten.

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12.2. Johann Heller - Radverkehrsnetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 12.2

Sachverhalt

Herr Heller stellt dar, dass die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes lange Zeit braucht. Er vertritt die Auffassung, dass kurze Strecken schnell umgesetzt werden könnten.
Antwort: Die Diskussion wird im Bau- und Verkehrsausschuss geführt.

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12.3. Jürgen Leis - Kindergartenbus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 12.3

Sachverhalt

Herr Leis fragt an, wann der Kindergartenbus wieder eingesetzt wird?
Antwort: Nach den Osterferien wird geprüft, ob der Kindergartenbus wieder fahren kann.

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12.4. Gaby Rauch - Postbriefkasten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 12.4

Sachverhalt

Frau Rauch fragt an, ob es wieder einen Postbriefkasten in der Innenstadt geben wird?

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13. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 13

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 19.08.2022 08:56 Uhr