Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses, Herrn Fürhäußer vom Architekturbüro Holzinger, Eberl, Fürhäußer, Herrn Leichs sowie 2 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 17.01.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt. Der Tagesordnungspunkt TOP 6 Radwegeverbindung Rauenzell – Burgoberbach wird in die nächste Sitzung verschoben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Außenbesichtigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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3 |
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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4 |
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4.1. Kreisverkehr Schernberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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4.1 |
Sachverhalt
Die Verwaltung hat mit dem Schreiben vom 8.2.2023 die Mitteilung erhalten, dass eine Förderung eines Kreisverkehrs bei Schernberg abgelehnt wird.
Aus dem Schreiben:
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4.2. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Stadtschloss:
- Beamerüberprüfung durchgeführt – Kabel evtl. beschädigt
- Reparatur Fensterbänke bei passender Witterung
Kita Elbersroth
- Neuer Sanitärbereich im OG fertig
- Fundamentarbeiten für neuen Treppenturm laufen
- Malerarbeiten, Elektroarbeiten, Trockenbauarbeiten laufen
- Umbau bestehender Sanitärbereich
- Küche im neuen Regelgruppenraum OG fertig montiert
- Umzug der Regelgruppe vom EG ins OG in KW 6-7 angedacht
- Lieferung und Montage der Möbel in KW 6
- Türen, Garderoben wurden eingebaut
- Fluchttreppe wird in KW 7 montiert
- Möbellieferung und Aufbau ist erfolgt
- Regelgruppe zieht ins OG wenn Nottreppe montiert Wurde – in KW 8
Kita Neunstetten - ehem. SVE-Gebäude
- Treppenpodest im „Bewegungsraum“ KG angefragt
- Treppenpodest und Windfangtüre wurde beauftragt
FFW Roth
- Mitte Februar Ausräumen altes Gerätehaus, Grundreinigung, Umzug Gefahrstofflager, etc.
FFW Rauenzell – Anbau Fahrzeuggasse
- Ausschreibung erfolgt sobald Statik vorhanden
- Ausschreibungen werden erstellt – Versand Ende KW7
Instandhaltung / Optimierung des Nahwärmenetzes am Schulzentrum / Biomasseheizwerk
- Umsetzung und Zeitplan wird aktuell mit der Fa. Mawera abgeklärt
Herrieden Rathausumbau/Brandschutzsanierung
- Angebotsanfrage Hausalarm einschl. Archiv und Musikschule
Buswartehallen und Fahrradüberdachung
- Fundament ZOB fertiggestellt. Fahrradunterstellhäuschen bis Ende November geplant – aktuelle Verzögerung
- Überdachung am ZOB aufgestellt
Freibad / Hallenbad – neues Kassensystem
- Neue Heizungsklappe für Hallenbad installiert und in Betrieb
Brückengeländer 2023
- Liste für 2023 wird erstellt
- Erneuerung Brückengeländer 2023 beauftragt.
Solarleuchten Hohenberg/Lückenschluss Straßenbeleuchtung
- Lampen der N-ERGIE (Lückenschluss) werden bis Ende Februar aufgestellt.
Schachtregulierung
- Ausführung benötigter Schachtregulierungsmaßnahmen in Leuckersdorf und Gräbenwinden im Zuge der Deckensanierung AN 37 bis Ende Mai.
Waldkindergarten Bärenlochhütte
Straßenbauarbeiten Stadt Herrieden 2022
Asphaltierungsarbeiten (Deckschicht Schrotfeld 15.3, Rauenzell und Schernberg)
- sobald Fa. Thannhauser wieder mit Asphaltierungsarbeiten beginnen (März – April) wird die Deckschicht fertiggestellt.
Erschließung Nr. 7 Rauenzell Mitte
- Auftrag Erschließung an Fa. Neureiter/Fa. Thannhauser durch Bayerngrund vergeben
- Geplanter Erschließungsbeginn Anfang Februar, sobald es die Witterung zulässt.
- Geplante Fertigstellung Juni/Juli
- Anschließend Vermessung
- Vermarktung 4. Quartal 2023
Erschließung BG Schrotfeld 15.4
- Entwurfsplanung fertig.
- Ausschreibung bis Ende Februar fertiggestellt.
- Ablaufplanung (Teilbereiche) durch Ing.-Büro Heller bis Ende Februar.
- Verkrämungsmaßnahmen bis Ende Februar
Erschließung BG Halmonslache Neunstetten
- Auftrag an Ing.-Büro Heller erteilt.
- Beratung zum Vorentwurf in der Februar Sitzung des BV-Ausschusses.
- Beratung über den Entwurf im Stadtrat.
- Anschließend Auslegung und Bürgerbeteiligung (4 Wochen)
- Nach Auslegung Beratung im Stadtrat mit Abwägung und evtl. Fassung des Satzungsbeschlusses.
- Nach Fassung des Satzungsbeschlusses erfolgt die Erschließungsplanung.
Erschließung BG Heuberg
- Auftrag an Ing.-Büro Heller für Erschließungsplanung erteilt.
- Fertigstellung Erschließungsplanung bis Ende Januar.
- Fertigstellung der Ausschreibung für die Erschließung bis Ende März.
- Geplanter Erschließungsbeginn Juni/Juli
- Anschließend Vermessung
- Vermarktung 4. Quartal 2023
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
KidZ Lebenshilfe
- VgV – Verfahren für das KidZ Bauvorhaben der Lebenshilfe wurde
veröffentlicht
- Für die Fachplaner ist ebenfalls ein VgV-Verfahren auf Grund der Honorarsummen notwendig
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4.3. Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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4.3 |
Sachverhalt
Das angekündigte Schallschutzgutachten konnte von der Fa. Möhler + Partner noch nicht angefertigt werden. Trotz mehrmaliger Aufforderung hat Herr Ulzhöfer, PLSV, die Daten noch nicht an die Beratungsgesellschaft übermittelt.
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5. Neubau der Sporthalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Der BV-Ausschuss fasste in der Sitzung vom 08.11.2022 folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss spricht sich grundsätzlich für die Umsetzung der Variante 3 aus. Die Beschlussfassung in Bezug auf die Frage nach der Berücksichtigung von zusätzlichen Räumen im OG erfolgt nach Überarbeitung des schulischen Raumkonzeptes. Das Planungsbüro soll auf dieser Basis die Planungen fortführen.“
Die Machbarkeitsstudie für Variante 3 wird in der heutigen Sitzung vorgestellt. Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.
Eine Elternumfrage, die für die Förderung von zusätzlichen Räumen im OG für die Ganztagesbetreuung erforderlich ist, wird aktuell von der Verwaltung zusammen mit der Schulleitung durchgeführt.
Wenn der Ausschuss der Machbarkeitsstudie zustimmt, muss im nächsten Schritt das VgV-Verfahren eingeleitet werden. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Planungsleistung ausgeschrieben. Erst nach Abschluss des VgV-Verfahrens erfolgt die verbindliche Planung des Gebäudes. Vor Einleitung des VgV -Verfahrens muss die Entscheidung getroffen werden, ob zusätzliche Räume für die Ganztagsbetreuung im ersten OG realisiert werden sollen. Eine Aussage zur Förderung wird erst nach Auswertung der Elternumfrage möglich sein.
Nächste Schritte:
- Beschlussfassung im BV-Ausschuss
- Empfehlung an die Mittelschulverbandsversammlung
- Nach Förderzu- bzw. -absage Entscheidung über Realisierung des ersten Obergeschosses im Mittelschulverband
- Beschluss der 1 ½-fach Turnhalle (mit oder ohne erstes OG) im Stadtrat
- Einleitung des VgV-Verfahrens durch die Verwaltung
Diskussionsverlauf
Herr Fürhäußer erläutert, dass es neue Kostenrichtwerte im Januar 2024 gibt und ein Förderbescheid im Januar 2024 günstiger wäre, da hier die Förderung höher ausfallen könnte. Baubeginn im II Quartal 2024 möglich.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stimmt der Machbarkeitsstudie (Variante 3.2) zu und empfiehlt dem Mittelschulverband und dem Stadtrat, ebenfalls den Planungen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download SCHRITT 4_1_Grundrisse_24.pdf
Download SCHRITT 4_2_Ansichten_Schnitt_25.pdf
Download SCHRITT 4_3_Ansichten_Schnitt_inkl. OG.pdf
Download Zwischenvorstellung 14.2.2023.pdf
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6. Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats: Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Senioren- und Inklusionsbeirat hat in einer E-Mail vom 08. Januar 2023 an Bürgermeisterin Jechnerer den Antrag gestellt, über Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen zu beraten. Der Antrag lautet wie folgt:
„Vertretung von Problemen und Wünschen älterer und behinderter Menschen:
Mehr Sicherheit durch Fußgängerüberwege mit Zebrasteifen auf den stark befahrenen Durchgangsstraßen in Herrieden
Sehr geehrte Frau Bürgermeister Jechnerer,
sehr geehrte Damen und Herren des Bau- und Verkehrsausschusses,
angeregt durch zwei Berichte in der FLZ vom Juni und September letzten Jahres, in denen über einen neu geschaffenen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen in der Rothenburger Straße in Feuchtwangen berichtet wurde, greift der Beirat dieses aktuelle Thema auf.
Der Beirat ist überzeugt, mit Zebrastreifen gekennzeichnete Fußgängerüberwege erbringen in Herrieden auf den stark befahrenen Durchgangsstraßen mehr Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Kinder, Schüler und älteren Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Ein Handlungsbedarf besteht. Im Frühjahr 2022 reagierte die Stadt Herrieden und behalf sich an der Hohenberger Straße und der Nürnberger Straße mit Notlösungen. Neu aufgehstellte Gefahrenzeichen 136 „Kinder“ weisen die Autofahrer auf die Straßen querende „Kinder“ hin.
Aus unserer Sicht erbringen diese Ersatzlösungen nicht das Mehr an Sicherheit, das mit Zebrasteifen gekennzeichnete Fußgängerüberwege erreicht werden könnte:
- Das Gefahrenzeichen 136 weist den Autofahrer lediglich auf „Kinder“ hin und nicht einmal indirekt auf einen Fußgängerüberweg. In der Regel ist es vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Es wird signalisiert, dass sich eine Gefahrensituation durch plötzlich auf die Fahrbahn laufende Kinder ereignen kann. Der Fahrverkehr ist zwar bevorrechtigt, es ist jedoch eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber „schwächeren“ Verkehrsteilnehmern geboten.
- Die gedanklichen Verbindungen, - Gefahr - Kinder - überqueren die Straße -, entstehen, wenn überhaupt, sehr spät.
- Der beabsichtigte Hinweis, hier ist ein Fußgängerüberweg, erschließt sich den Autofahrern nicht sofort, den Ortsfremden unter ihnen überhaupt nicht.
Mit Zebrastreifen gekennzeichnete Fußgängerüberwege erbringen nach Überzeugung des Beirats dieses „Mehr an Sicherheit:
- Fahrzeuge müssen den Fußgängern, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.
- Sie dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie anhalten und warten.
- Es ist verboten, auf bzw. bis zu 5 Meter vor dem Zebrastreifen zu halten oder zu parken.
- Ab dem Zeichen 350 „Fußgängerüberweg“ darf nicht mehr überholt werden.
Am Rande ein ergänzender Hinweis: Nicht nur Kinder, sondern alle Bevölkerungsgruppen die als Fußgänger unterwegs sind, insbesondere auch ältere Senioren mit körperlichen Einschränkungen, benötigen gesicherte Überwege.
In seiner letzten Sitzung am 21. Dezember 2022 fasste der Senioren- und Inklusionsbeirat nach ausführlicher Debatte einstimmig den nachstehenden Beschluss:
Der Vorsitzende wird beauftragt, zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Kinder, Schüler und ältere Menschen, Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen in
- der Hohenberger Straße (Einmündung Fritz-Baumgärtner-Straße),
- der Nürnberger Straße (Einmündungen Fritz-Baumgärtner-Straße - Bayernring),
- der Ansbacher Straße (Nördliche Einmündung Am Martinsberg) und
- der Stegbrucker Straße (im Stadtplan steht „Am Wasserturm“?) - Einmündung Königsberger Straße
beim BV-Ausschuss zu beantragen. Die vorgeschlagenen Fußgängerüberwege liegen auf den wichtigsten Fußverkehrsachsen zur Kernstadt und kreuzen stark befahrene Durchgangsstraßen.
Uns ist wohl bewusst, nicht nur die Gremien der Stadt Herrieden, auch die vorgesetzten Aufsichtsbehörden entscheiden hier mit. Wir sind gerne bereit, unsere Argumente auch gegenüber den Vertretern der Behörden sachlich vorzubringen.
Im Namen des Beirats bitte ich Sie um wohlwollende Prüfung unseres Antrags.
Mit freundlichen Grüßen Josef Leichs“
Der Antrag sowie zwei Zeitungsberichte, die das Thema Zebrastreifen betreffen, sind im RIS hinterlegt.
Diskussionsverlauf
Bei der nächsten Verkehrsschau soll die Anbringung von Zebrastreifen bei den Kreisverkehren beim Griechen und beim Wohnzentrum Schüller mit der Polizei diskutiert werden, ob etwas gegen die Errichtung spricht. Es gibt verschiedene Ausführungen von Zebrastreifen (optische Täuschung, aufgelegt oder gefräst).
Die Anbringung eines Fuß-u. Radwegeschildes beim Anwesen Engelhard ist bereits in der nächsten Verkehrsschau vorgesehen.
Beschluss
Der BV-Ausschuss befürwortet die Anbringung der Zebrastreifen wie beantragt und beauftragt die Verwaltung die Ausführung in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2022_06_29 - FLZ - FEU - Zebrastreifen.pdf
Download 2022_09_16 - FLZ - FEU - Freigabe Zebrastreifen.pdf
Download 2023_01_08 - Antrag Zebrastreifen.pdf
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7. Verkehrsschau am 13.12.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt
Am 13.12.2022 fand eine Verkehrsschau in Herrieden statt. Anwesend waren Heinz Lechler – PI Feuchtwangen (Polizeihauptkommissar), Thomas Schneeberger (Leiter Bauhof), Bettina Haubner (Stellv. Leitung Ordnungsamt) und Matthias Albrecht (Leiter Ordnungsamt). Folgendes wurde besprochen:
Herrieden:
Verkehrsspiegel: Spielplatz – Adolph-Kolping-Straße
Begründung: Schlechte/Späte Einsicht des Gehsteiges, wenn man aus der Stichstraße rausfährt. Spielplatz ggüber. Kinder bis 10 Jahren und begleitende Eltern auf dem Gehsteig.
Ergebnis: Es kann ein Spiegel (Antibeschlag) aufgestellt werden.
Straße „Am Schrotfeld“
Verkehrsspiegel: Ausfahrt – Am Schrotfeld
Begründung: Bessere Wahrnehmung der Fahrradfahrer
Ergebnis: Die Sicht auf die Fahrradfahrer ist nur minimal eingeschränkt. Die störende Hecke wird zurückgeschnitten.
Es muss kein Spiegel aufgestellt werden Gärtnerei schneidet Hecke zurück.
Anmerkung: Die Markierungsmaßnahmen 2023 für die Durchgängigkeit der Fahrradwege werden in der nächsten BV-Ausschusssitzung vorgestellt.
Straße „Bayernring“
Bayernring 67/69 – Parkverbot ggüber Garagen?
Begründung: Arztbesucher parken ggüber der Garagen und behindern teilweise die Zufahrt zu diesen
Ergebnis: Es wurde mit den anwesenden Anwohnern vereinbart, dass an den Parkplätzen direkt an der Zufahrt ein Schild „Parkplatz Arztbesucher“ angebracht wird. Sollte damit noch keine Besserung der Parksituation eintreten, kann im zweiten Schritt über eine Schraffierung der rot markierten Fläche nachgedacht werden.
Schild „Parkplatz Arztbesucher“ aufstellen.
Straße oberhalb „Pfarrer-Speinle-Straße“ – Abenteuerspielplatz
Tempo 30 auf der Straße am Abenteuerspielplatz
Begründung: Abenteuerspielplatz – Kinder laufen auf den Weg
Ergebnis: Tempo 30 ist aus Sicht der Polizei nicht erforderlich und notwendig. Im Bereich der Hecke (rotes Kreuz) wird der Zugang zum Spielplatz mit einer Absperrung versehen. Damit laufen keine Kinder mehr direkt vom Spielplatz über den Parkplatz auf die Straße.
Hohenberg:
Verlängerung von Tempo 30 von der Bärenlochhütte bis nach Hohenberg
Begründung: Die Kinder der Wald Kita haben zwei Standorte. Einen an der Bärenlochhütte und einen nördlich von Hohenberg im Wald/Lichtung. Sie laufen dahin auf der Straße.
Ergebnis: Die Unübersichtlichkeit der Strecke ist nur am Berg gegeben. Dort ist bereits Tempo 30 ausgeschildert. Der Rest der Strecke ist sehr übersichtlich. Personen werden bereits aus großer Entfernung wahrgenommen. Der Winterdienst ist ab 04.45 Uhr im Einsatz und räumt/streut die Straße. Aus Sicht der Polizei ist hier kein Handlungsbedarf notwendig.
In der Ortsmitte wurden Tempo 30 Schilder aufgestellt. Muss von den Seitenstraßen herkommend (in der Kurve) auf dieses Tempo 30 hingewiesen werden?
Ergebnis: Nein, muss nicht, da bereits kurz nach der S-Kurve Tempo 30 aufgehoben wird.
Höfstetten:
Tempo 30 in der Ortschaft
Begründung: Sehr enge Straßen (S-Kurve), kein Gehsteig, reger LKW Verkehr von und nach Seebronn
Ergebnis: Aufgrund der engen und unübersichtlichen Straßenführung ist es nicht möglich, schneller als Tempo 30 zu fahren. Eine angenommene höhere Geschwindigkeit ist oft dem eigenen subjektiven Eindruck geschuldet. Tempo 30 wird von der Polizei abgelehnt.
Rauenzell:
Parkverbot auf der rechten Seite zur Einfahrt „Am Weidenweg“
Begründung: Enge Straßenführung
Ergebnis: Auf der linken Seite in der Einfahrt zur Straße „Am Weidenweg“ ist bereits ein Halteverbot ausgeschildert. Die Straße ist breit genug, so dass auch bei parkenden Fahrzeugen auf der rechten Seite noch die Mindes breite von 3,05 Metern eingehalten wird. Ein Parkverbot ist daher nicht zu befürworten.
Parkverbot im rot markierten Bereich
Begründung: Zufahrt zu den Anliegern manchmal blockiert
Ergebnis: Anbringen eines Schildes „Ausfahrt freihalten“ z.B. an den Gabionen (durch den Eigentümer des Hauses Nr. 13). Sollte dies zu keiner Besserung der Parksituation führen, kann darüber nachgedacht werden, den rot markierten Bereich zu schraffieren (Parkverbot).
Velden:
Verkehrsspiegel ggüber Haus-Nr. 8
Begründung: Schlechte Sicht auf die Straße beim Ausfahren vom Grundstück
Ergebnis: Ein Spiegel macht Sinn. Die Einsichtnahme in die Straße ist schwierig. Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (AN 55) handelt, wird die Anfrage an das Landratsamt Ansbach (als Straßenbaulastträger) weitergeleitet.
Roth:
Zeichen 138 – Vorsicht Radfahrer
Begründung: Radweg am Bahndamm Rauenzell-Herrieden
Ergebnis: Die Schilder sind nicht zwingend notwendig. Am Radweg ist bereits ein Piktogramm, das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und eine Linie eingezeichnet. Die Straße ist vom Radweg her gut einsehbar und übersichtlich. Von Seiten der Polizei besteht hier kein Handlungsbedarf für zusätzliche Schilder.
Winn:
Tempo 70 von Thann kommend
Begründung: Sicht von Winn nach links (Richtung Thann) sehr eingeschränkt. Ende des Radweges.
Ergebnis: Es kann Tempo 70 angeordnet werden. Da die Sichtweite an dieser Stelle höchstens 60-70 Meter beträgt, ist das Aufstellen eines Tempo 70 Schildes gerechtfertigt.
Limbach:
Verkehrsspiegel auf Höhe Haus Nr. 12
Begründung: Bessere Einsicht, wenn in die „Hauptstraße“ von Zirndorf kommend, eingefahren wird.
Ergebnis: Ein Verkehrsspiegel ist nicht notwendig. An dieser Stelle gilt „rechts vor links“. Anbringen eines „rechts vor links“ Schildes und Freischneiden des Sichtdreiecks
Oberschönbronn:
Temporeduzierung auf der Umgehungsstraße
Begründung: Ausfahrt aus dem Grundstück direkt auf die Umgehungsstraße
Ergebnis: Eine Temporeduzierung ist nicht erforderlich. Die Sicht aus dem Grundstück auf die Umgehungsstraße ist in beide Richtungen gegeben und nicht eingeschränkt.
Binsenkapelle:
Temporeduzierung auf der Straße zwischen Schönau und Sickersdorf auf Höhe Lattenbuch (Abzweigung)
Begründung: Fahrzeuge, die von Lattenbuch kommend auf die Kreisstraße AN 37 einfahren wollen, haben eine sehr schlechte Sicht auf den Verkehr, der von Sickersdorf und Schönau kommt.
Ergebnis: Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (AN 37) handelt, wird die Anfrage auf eine Temporeduzierung an das Landratsamt Ansbach (als Straßenbaulastträger) weitergeleitet. Aus Sicht der Polizei besteht hier aber kein Handlungsbedarf, da die Straße in beide Richtungen gut einsehbar ist.
Elbersroth:
Querungshilfe auf Höhe „Am Steinbuck“ und Schützenhaus
Begründung: Verbesserter Übergang für die Fußgänger über eine vielbefahrene „Hauptstraße“. Auch ist der viel frequentierte Spielplatz nur ein paar Meter entfernt.
Ergebnis: Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (AN 36) handelt, wird die Anfrage auf eine Querungshilfe an das Landratsamt Ansbach (als Straßenbaulastträger) weitergeleitet.
Stegbruck:
Verkehrsspiegel im Kreuzungsbereich
Begründung: Um die Sicht beim Abbiegen von Brünst kommend Richtung Hilsbach fahrend zu verbessern.
Ergebnis: Es wäre möglich, einen Spiegel am vorhandenen Pfosten (rotes Dreieck) anzubringen.
Anmerkung: Der Polizei: Die Straßenmarkierung ist in diesem Kreuzungsbereich sehr gut durch den Bauhof gelöst worden.
Esbach:
Tempo 30 in der Ortschaft
Begründung: Sehr enge Straßen, kein Gehsteig.
Ergebnis: Aufgrund der engen und unübersichtlichen Straßenführung kann nur auf Sicht und mit niedriger Geschwindigkeit (teilweise nur 20 km/h) gefahren werden. Eine angenommene höhere Geschwindigkeit ist oft dem eigenen subjektiven Eindruck geschuldet. Tempo 30 wird von der Polizei abgelehnt.
Folgende Maßnahmen sieht die Verwaltung:
- Umsetzung der Maßnahmen „Am Schrotfeld“, „Bayernring“, „Abenteuerspielplatz“, „Limbach – Vorfahrt-achten-schild“, Spiegel Adolph-Kolping-Straße und Stegbruck – Priorität eines Minikreisverkehrs durch die Verwaltung.
- Kein Handlungsbedarf bzw. Ablehnung der Vorschläge bei „Hohenberg“, „Höfstetten“, „Rauenzell – Am Weidenweg“, „Oberschönbronn“.
- Weiterleitung der Vorschläge „Velden“, „Binsenkapelle“, „Elbersroth“ an das Landratsamt Ansbach zur Prüfung.
- Über die Veränderung der Straßenmarkierung bzw. der Priorität eines Minikreisverkehrs in Stegbruck kann der Ausschuss bei Bedarf einen Beschluss fassen.
- Für die Temporeduzierung vor Winn sieht die Verwaltung den Bedarf eines Beschlusses durch den BV-Ausschuss.
Diskussionsverlauf
Die Maßnahme beim Abenteuerspielplatz oberhalb der Pfarrer-Speinle-Str. ist nicht erforderlich.
Für die Maßnahme in Velden, Anbringung eines Verkehrsspiegels, hat der Antragsteller die Kosten zu tragen.
Für die Maßnahme in Stegbruck vor der Verbesserung der Markierung soll für eine evtl. Errichtung eines Minikreisverkehrs Herr W. Heller die Kosten dafür ermitteln. Die Ausführung des Minikreisverkehrs kann in ovaler Form oder in Pflasterbauweise sein.
Grundsätzlich sollen bei allen Ortsteilen ohne Gehsteige die Regelung Tempo 30 km/h die Norm sein.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob eine Minikreisverkehr in Stegbruck realisierbar ist; falls nicht soll die Straßenmarkierung in Stegbruck STVO-konform angebracht werden.
Der BV-Ausschuss beschließt folgende Punkte, die in der heutigen Sitzung erarbeitet wurden:
- Temporeduzierung vor Winn auf 70 km/h – Anbringung eines Schildes.
- Temporeduzierung in Esbach und Höfstetten auf 30 km/h - Anbringung von Schildern.
- Kreuzung Radverkehr bei Roth – Anbringung Vorsicht Radfahrer Schilder.
- Limbach – Anbringung eines Vorfahrt-achten-schildes.
- Temporeduzierung bei der Binsenkapelle auf 70 km/h – Anbringung eines Schildes.
- Elbersroth – Anbringung einer Querungshilfe, Zebrastreifen oder eines Piktogramms.
- Stegbruck – Errichtung eines Minikreisverkehrs.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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8 |
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8.1. Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Büro- und Verwaltungsgebäudes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Büro- und Verwaltungsgebäudes von Herrn Markus Appold auf dem Flst. 378/1, Gemarkung Hohenberg, Seebronn 10.
Die Ansicht und die Grundrisse sind im RIS eingestellt.
Rechtliche Würdigung
Die vorgesehene Baumaßnahme liegt im gültigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bioenergie Seebronn“. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten.
Beschluss
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9. Beratung über die Festsetzungen im Bebauungsplan "Halmonslache"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
|
ö
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9 |
Sachverhalt
In der heutigen Sitzung soll im BV-Ausschuss über die Festsetzungen im Bebauungsplan „Halmonslache“ beraten werden. Die Verwaltung hat hierzu einen Vorschlag mit Mindestfestsetzungen, angelehnt an die Festsetzungen im Baugebiet Schrotfeld 15.3 bzw. 15.4, erarbeitet.
Zu folgenden Aspekten müssen Festsetzungen getroffen werden:
- GRZ 0,4
- GFZ 0,8
- II Vollgeschosse
- Maximale Traufenhöhe 6,50 m
- Maximale Firsthöhe 9,00 m
Festsetzungen zu folgenden Aspekten sind nicht erforderlich aber möglich:
- Dachneigung 22° - 45°
- Satteldach (SD)
- Pultdach (PD)
- Versetztes Satteldach (vSD)
- Walmdach (WD)
- Flachdach (FD) begrünt
- Dacheindeckung - Farbe frei wählbar
Festsetzungen zu folgenden Aspekten sind nicht erforderlich aber aus Sicht der Verwaltung dringend zu empfehlen:
- 2 Wohneinheiten (WE)
- Anwendung der Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Herrieden
- Einbau einer Zisterne - Festsetzung im Bebauungsplan mit Angaben der Größe, die sich nach der Größe des Grundstückes richtet.
Um den Bauherren einen großen Gestaltungsspielraum zu lassen, schlägt die Verwaltung vor, auf weitere Festsetzungen wie z.B. zu den Dachaufbauten, Quergiebeln oder Einfriedungen zu verzichten.
Diskussionsverlauf
Die Abstimmung für die Höhen, der Zulässigkeit der Dachformen und Dachfarben sowie der Verankerung für die Errichtung einer Zisterne in den Festsetzungen des Bebauungsplanes haben in der heutigen Sitzung stattgefunden und wurden bereits im Sachverhalt eingearbeitet.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, das Ergebnis der heutigen Beratungen dem Ing.-Büro Heller zur Einarbeitung in den Bebauungsplan zu übermitteln, damit der Bebauungsplan für die Beratung im Stadtrat angefertigt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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10. Marktgemeinde Bechhofen - FNP-Änderung und Bebauungsplan "Sonnenkraft Königshofen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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10 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 14.12.2022 hat der Marktgemeinderat Bechhofen den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenkraft Königshofen“ gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Bechhofen mit Begründung i.d.F. vom 14.12.2022 und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenkraft Königshofen i.d.F. vom 14.12.2022 mit Begründung und Umweltbericht sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und die umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung liegen in der Zeit von
Dienstag 10.01.2023 bis einschließlich Mittwoch 15.02.2023
im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Bechhofen unter
eingesehen werden. Einwände bzw. Stellungnahmen sind bis zum 15.02.2023 bei der Marktgemeinde Bechhofen einzureichen.
Beschluss
Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen das Bauleitplanverfahren – Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenkraft Königshofen“ – der Marktgemeinde Bechhofen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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11 |
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11.1. Robert Goth: Schilder Am Klingengraben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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11.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, wann die noch fehlenden Schilder – „Abknickende Vorfahrt“ an der Straße „Am Klingengraben“ aufgestellt werden. Antwort: Die Verwaltung wird dies veranlassen.
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11.2. Robert Goth: Radwegeverbindung Rauenzell - Burgoberbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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11.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob Herr W. Heller eine neue überarbeitete Kostenberechnung der Radwegeverbindung im Hinblick der Erdabtragungen, der Grunderwerbe und der exakten Berücksichtigung der Steigung bis zur nächsten BV-Sitzung vorlegen kann. Ein Ortsbesichtigungstermin mit dem Forstamt soll ebenfalls vorab stattfinden.
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11.3. Matthias Rank: Abenteuerspielplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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11.3 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob bereits Angebote für einen Abenteuerspielplatz eingeholt wurden. Antwort: Ein Angebot kann erst nach Genehmigung des Haushaltes, wo die Kosten eingestellt wurden, eingeholt werden.
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11.4. Gaby Rauch: Anbieter Funkmast in Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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11.4 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt an, wie viele Anbieter beim Funkmast in Elbersroth sind. Antwort: Im Moment sind zwei Anbieter vorhanden.
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11.5. Stefan Beckenbauer: Veranstaltungsrahmen Ortseinfahrt Rauenzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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11.5 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer fragt an, warum der Veranstaltungsrahmen bei der Ortseinfahrt Rauenzell von Rös kommend, wieder auf der Höhe von 2,50 m anstatt wie bereits vorher angebracht auf 1,50 m aufgestellt wurde. Antwort: die Verwaltung wird dies an den Bauhof zur Behebung weiterleiten.
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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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14.02.2023
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ö
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12 |
Sachverhalt
Es liegen keine Bürgeranfragen vor.
Datenstand vom 12.05.2023 07:27 Uhr