Datum: 07.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses, Herrn Fürhäusser vom Architekturbüro Holzinger, Eberl, Fürhäusser sowie einen Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2014 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Protokoll16.04.2024.pdf
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3. Außenbesichtigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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3 |
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen einschließlich der Umsetzung des Verkehrskonzepts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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4.1 |
Sachverhalt
Stadtschloss:
- Aufbereitung Heizungswasser nach Wartung der Kesselanlagen durchgeführt
- Schreiner für Behinderten WC nach mehrfacher Aufforderung bisher nicht erschienen. Ersatzvornahme angedroht.
- Provisorisch verschlossen
Kita Elbersroth
- Beginn Fassade und Kellerabdichtung nach Beschluss Haushalt
- Nach Beauftragung wird Zeitplan erstellt
Kita Neunstetten - ehem. SVE-Gebäude
FFW Rauenzell – Anbau Fahrzeuggasse
- Attika-Abdeckung montiert
- Innenwände verputzt
- Entwässerungsrohre Dachterrasse verlegt
- Geländerpfosten für Dachterrasse montiert
- Koordinierung Außenanlagen (Versetzung Hydrant, etc.)
FFW Hohenberg - Neubau Feuerwehrhaus
- Anfrage beim KUVB bezüglich Spinde in Fahrzeuggasse
- Baugenehmigung eingereicht
- Abstimmung Zufahrt und Erschließung mit Ing.-Büro Heller
Instandhaltung / Optimierung des Nahwärmenetzes am Schulzentrum / Biomasseheizwerk
- Lieferung Gaskessel KW47
- Aufbereitung Heizungswasser durchgeführt
- Neuer Gaskessel in Betrieb
Buswartehallen und Fahrradüberdachung
Buswartehalle Schönau und Sickersdorf
- Fertigstellung Buswartehäuschen Sickersdorf bis Ende KW 17
- Buswartehäuschen Schönau, erneute Aufforderung zur Glasmontage
- Fertigstellung Buswartehäuschen Sickersdorf verschoben auf KW 20
- Glasmontage soll bis KW 22 fertig gestellt werden
Freibad / Hallenbad
- Chlorgasleitung wurde vom Freibad zum Hallenbad verlegt
- Anschluss und Umbau der Technik erfolgt nach Ende der Hallenbadsaison
Neubau Sporthalle
- Honorar VgV Vergeben – Warten auf Aussage Regierung bezüglich Förderung und Bundesförderung
- Beratung im MSV
Brückengeländer 2024
- Brückengeländer 2024 beauftragt
Markierungsarbeiten 2024
- Markierungsliste wird erstellt
Straßenausbauprogramm (Vollausbauten) 2023 HHSt.: 6300.9412
Straßensanierungsprogramm 2023 HHSt.: 6300.9411
- Ortbegehung mit Fa. Geuder und Terminfestlegung der Oberflächenbehandlung in KW 6
- Termine sind noch nicht bekannt.
Asphaltdeckschicht Rauenzell – Am Weidenweg
- Asphaltdeckschicht KW 16
- Anwohner wurden durch die Firma Thannhauser in KW 15 verständigt
- Maßnahme abgeschlossen
Erschließung Nr. 7 Rauenzell-Mitte
- Restarbeiten wurden durch Bayerngrund und Ing.-Büro nochmals angemahnt
- Restarbeiten wurden fertig gestellt
- Noch keine Rückmeldung wegen Austausch der beschädigten Solarleuchte
Erschließung BG Schrotfeld 15.4
- Wasserleitungsarbeiten Teilbereich abgeschlossen
- Fa. Neureiter und Fa. Thannhauser seit KW 14 wieder auf Baustelle vor Ort.
- Behinderung in Teilabschnitten durch Bodenverhältnisse im Kanalbau
- Bei der Wasserleitung bis auf Hauptleitung fertiggestellt
Erschließung BG Halmonslache Neunstetten
- Honorarangebot nochmals nachgefragt
- Kostenumfang wird zusammen mit Ing.-Büro Heller erörtert
Sanierung BG Neunstetten (Altsiedlung)
- Vorentwurfsplanung mit Bauzeitenplan wird erstellt
Erschließung BG Heuberg
- Baubeginn in KW 6 erfolgt
- Verlegung Wasserleitung zusätzlich beauftragt
- Kanal- Wasserleitung- Breitband und Leerrohre für N-ERGIE verlegt.
- Bei der Wasserleitung muss noch die Keimfreiheit, Druckprüfung erfolgen
KidZ Lebenshilfe
- Förderungen geklärt. FAG Antrag (Kindergarten) und Förderung für SVE/HPT (Lebenshilfe) werden erstellt. Vorstellung im nächsten BV-Ausschuss
- Bauantrag
Radweg Lammelbach – Lettenmühle
- Baufeld wurde abgeschoben
- Unterbau wurde eingebaut
Radweg Rauenzell – Burgoberbach – Lückenschluss Hohenberg
- Verkehrsschau am 14.05.2024
- Angebote für Baugrunduntersuchungen werden eingeholt
- Abstimmungstermin mit Staatl. Bauamt KW20
Vordere Gasse 11 und 13
- Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
Vordere Gasse 21 und 23
- Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
Umsetzung aus dem Verkehrs- und Radwegekonzept
- Beratung, Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahmen nach Beschluss Haushalt 2024
- Ausschreibungen für Liste der Maßnahmen wird erstellt
- Planungsauftrag und Ausschreibung für Fußgängerquerungen erteilt
Förderung Waldwege
- Nach Rücksprache mit Herrn Diesel vom Forstamt gibt es für Instandhaltungsmaßnahmen an Waldwegen Möglichkeiten für Förderungen.
- Herr Diesel und die Verwaltung werden ca. Juni/Juli eine gemeinsame Begehung der Waldwege zur Begutachtung und weiterer Veranlassungen vornehmen.
Lärmschutzgutachten:
- Beauftragung erfolgt
- Ortstermin für KW 21 terminiert
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4.2. Turmuhr Kita Oberschönbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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4.2 |
Sachverhalt
Für die Turmuhr auf der städtischen KiTa Oberschönbronn wurde ein jährlicher Wartungsvertrag abgeschlossen.
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4.3. Neubau KIDZ Lebenshilfe - Vorstellung Vorentwurfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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4.3 |
Sachverhalt
Herr Fürhäusser, HEF Architekten und Herr Heumann, Lebenshilfe aus Ansbach erläutern in der Sitzung den aktuellen Stand. Sie stellen die Vorentwurfsplanungen des KIDZ Neubaus vor. Die Grundrisse sind mit den einzelnen Fördermittelgebern und Einrichtungsleitungen abgestimmt.
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 17.01.2023 beraten:
„Kriterien für den Architektenwettbewerb für den Neubau der KiTa der Lebenshilfe 17.01.2023
Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland. Die VgV enthält konkrete Erläuterungen über Vergabeverfahren sowie für die Ausrichtung von Wettbewerben. Grundlage für den Erlass der Vergabeverordnung sind § 113 und § 114 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Aufgrund dieser Verordnung* muss die Lebenshilfe für den Bau der KiTA einen „Architektenwettbewerb“ (2-stufiges Auswahlverfahren) veranstalten.
Im Sinne eines einvernehmlichen Miteinanders berücksichtigt die Lebenshilfe gerne Kriterien bei der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs, die aus Sicht der Stadt hilfreich sind, damit sich der Neubau städtebaulich und nachbarschaftsverträglich gut einfügt. Die Vorgaben aus dem B-Plan können dadurch präzisiert werden.
Der Bau- und Verkehrsausschuss soll heute darüber beraten, welche Kriterien aus Sicht der Stadt Herrieden bei der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs berücksichtigt werden sollen.“
Der BV-Ausschuss beschließt, dass folgende Kriterien bei der Ausschreibung der Architektenleistungen im VgV-Verfahren berücksichtigt werden sollen:
- energieeffizientes Konzept mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Lebenszyklus des Gebäudes ausgerichtet (40 Jahre)
- Verwendung nachwachsender oder mineralischer Baumaterialien
- möglichst große Freifläche und naturnahe Gestaltung
- Berücksichtigung der Anforderungen des "Inklusions"-Konzeptes
- flexibel nutzbare Spielflure
- Mehrzweckraum mit separatem Zugang (z.B. für Veranstaltungen)
- Modular erweiterbar
- Städtebaulich gut integriert
Nächste Schritte:
- Gemeindliche Einvernahme zum Bauantrag
- Transparenz erst Info an Gremien
Diskussionsverlauf
Die Planungen sind mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt. Das Landratsamt Ansbach ist ebenfalls informiert. Der Umfang der PV-Anlage wird in einer der nächsten UEL-Sitzungen beraten. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich der Energieeffizienz über einen Zeitraum von 40 Jahren wird in Leistungsphase 3 durchgeführt. Aktuell ist KW 40 Standard geplant.
Dokumente
Download Herr_KIDZ_2024_05_07_Vorstellung BV.pdf
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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5 |
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5.1. Errichtung einer grenzständigen Mauer, Terrassenüberdachung, Pool und einem Geräteraum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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5.1 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 05.12.2023 geraten:
„Frau Elvira Breiter und Herr Matthias Barta, Am Klingengraben 10, 91567 Herrieden, wurden durch die Untere Bauaufsichtsbehörde LRA Ansbach aufgefordert einen Bauantrag für die Errichtung einer grenzständigen Mauer, einer Terrassenüberdachung mit Pool und einem Geräteraum auf dem Flst. Nr. 683/15, Gemarkung Herrieden einzureichen. „
Rechtliche Würdigung
Der Geräteraum liegt ca. 15,20 m² und die Terrassenüberdachung ca. 3,50 m² außerhalb der Baugrenzen. Baugrenzenüberschreitungen in diesen Abmessungen wurden im Baugebiet schon erteilt. Der an der Grundstücksgrenze errichtet Geräteraum in Verbindung mit der Grenzgarage ergeben eine Grenzbebauung von ca. 9,85 m anstelle der max. zulässigen Grenzbebauung von 9,00 m je Grundstücksgrenze. Für die geplante Terrassenüberdachung ist eine Abstandsfläche von min. 3,00 m erforderlich. Aufgrund des trapezförmigen Restgrundstückes ist der Abstand von der Terrassenüberdachung bis zur Grundstücksgrenze an einer Seite nur ca. 1,60 m an der anderen ca. 4,20 m. Eine Abstandsfläche kann teilweise nicht eingehalten werde. Für die überlange Grenzbebauung und für die teilweise nicht ausreichende Abstandsfläche bei der Terrassenüberdachung wird nun Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen gestellt.
Hinsichtlich der Einfriedungen ist im Bebauungsplan Schrotfeld 15.2 Nachstehendes festgesetzt:
Für die Nord- und Westseite wurde auf ca. 16,00 m ein Holzsichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,90 m und an der West- und Südseite auf eine Länge von ca. 11,80 m eine Mauer mit ca. 1,84 m errichtet. Einfriedung bis 2,00 m sind nach BayBO Art. 57 verfahrensfrei, jedoch ist hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Befreiungen für Einfriedungen wurden für kurze Bereiche im Bebauungsplan Schrotfeld 15.2 mit Zustimmung der Nachbarn erteilt. Einfriedungen in dieser Höhe und Länge als Abgrenzung zwischen zwei Grundstücken jedoch wurden jedoch noch nicht befreit. Eventuelle Zustimmungen der Nachbarn liegen zum Zeitpunkt der Einladung zum BV-Ausschuss noch nicht vor. Der Bebauungsplan sieht eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 vor. Die GFZ mit 0,54 ist < 0,8 und somit eingehalten. Die GRZ mit 0,74 ist > 0,6 (0,4 + 50 v. H. für Garagen, Stellplätze, Zufahrten u. Nebenräume) und somit überschritten. Die zulässige Grundfläche darf nach BauNVO durch die Grundflächen (Garagen, Stellplätze, Zufahrten u. Nebenräume) bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, weitere Überschreitungen im geringfügigen Ausmaß können zugelassen werden.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wären erforderlich:
- Befreiung wegen der Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen
- Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Höhe und Ausführung der Einfriedungen
- Befreiung von den Festsetzungen bezüglich der Grundflächenzahl
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen und der Grundflächenzahl. Die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung hinsichtlich der Höhe und Ausführung der Einfriedungen wird nicht erteilt.“
Im Zuge der Gespräche mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde am LRA Ansbach wurden der Sichtschutzzaun an der nordwestlichen und der südwestlichen Grundstücksgrenze auf eine Länge von ca. 18,00 m zurückgenommen. Des Weiteren wird im Zufahrtsbereich eine bestehende Pflasterfläche in eine Grünfläche umgewandelt. Die verbleibende Grundstückseinfriedung im Bereich des Pools, mit einer Höhe von ca. 1,90 m und einer Länge von ca. 12,00 m soll aus Sichtschutzgründe belassen werden.
Die Nachbarunterschriften wurden zum Bauantrag erteilt. Befreiungen für kurze Bereiche wurden im Baugebiet Schrotfeld 15.2 mit Zustimmung der Nachbarn erteilt.
Beschluss
Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die beantragten Befreiungen. Eine Begrünung der Mauer wird angeregt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
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6. Vorberatung zum Umbau des Knotenpunktes Nürnberger Straße/Ansbacher Straße/St2248
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bereits 2015 gab es erste Beratungen zu einem möglichen Kreisverkehr an der Schernberger Kreuzung. Im Juli 2015 stellte Ratsmitglied Max Heller hierzu eine Anfrage im BUL-Ausschuss und verwies auf die Fördermöglichkeiten über das Sonderbaulastprogramm.
Im August 2015 stimmte daraufhin das Ing.-Büro Heller eine mögliche Planung mit der Regierung von Mittelfranken und dem Staatlichen Bauamt ab. Im August 2016 wiederholte Max Heller in nicht-öffentlicher Sitzung seine Anfrage, woraufhin Bürgermeister Brandl erklärte, dass vorerst kein Kreisverkehr geplant sei. In der BUL-Sitzung im Februar 2016 wurde schließlich über den Kreisverkehr beraten:
„Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller, Schernberg, stellt die Möglichkeit eines Kreisverkehres bei Schernberg sowie die finanziellen Auswirkungen vor.
Es wurde bereits ein erstes Gespräch mit der Regierung von Mittelfranken zur Förderung dieser Baumaßnahme geführt. Laut Herrn Gurko und Frau Wolf-Fuchs, Regierung von Mittelfranken, gibt es aus fachlicher sowie technischer Sicht keine Bedenken zur Umsetzung eines Kreisverkehrs bei Schernberg. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2018 geplant.“
Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur grundsätzlichen Planung eines Kreisverkehrs bei Schernberg. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit dem Staatlichen Bauamt die weiteren Schritte abzuklären.“
Diesem Beschluss folgte der Stadtrat in seiner Sitzung im März 2016. Laut Sitzungsunterlagen sollte die Umsetzung der Baumaßnahme für 2018 geplant werden. Allerdings wurde dieses Projekt seinerzeit dann nicht weiterverfolgt.
Ab 2020 wurde das Projekt wieder konkreter forciert. Auf Grund der möglichen Förderung im Sonderbaulastprogramm und auch wegen der Empfehlung des Verkehrsplaners Herrn Ulzhöfer wurde die Realisierung des Kreisverkehres wieder weiterverfolgt. Im Verkehrskonzept der Stadt Herrieden wird unter anderem als mittelfristige Maßnahme, der Umbau des Kontenpunktes, Nürnberger Straße/Ansbacher Straße/St2248 in einen Kreisverkehr vorgeschlagen.
In der Oktobersitzung des Stadtrates 2021 wurde das Projekt erneut zur Beratung vorgelegt. Der Stadtrat stimmte der Umsetzung eines Kreisverkehres vorbehaltlich einer Förderzusage zu und beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag fristgerecht einzureichen.
Dieser Förderantrag wurde jedoch negativ beschieden. In der BV-Sitzung vom Februar 2023 wurde der Bescheid offiziell bekanntgegeben.
Zwischenzeitlich wurde der Umbau des Knotenumbaus im Zuge der Bebauungsplanänderung des B-Planes Nr. 7 „Burgerfeld“ in die Planung mit aufgenommen.
Die Behördenbeteiligung des Bauleitplanverfahren wurde durchgeführt, unter anderem wurde auch das Staatliche Bauamt als betroffene Behörde beteiligt.
Die Stellungnahme zu dem Knotenpunktsumbau lautet wie folgt:
„Für die Anbindung der Stadtstraße „Am Wasserturm" an die St 2248 wird die Knotenpunktsform eines Kreisverkehrs im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Da unter den aktuellen Verkehrsbedingungen, die bestehende Kreuzung keinen Unfallschwerpunkt darstellt und verkehrlich keine Defizite aufweist, sieht das Staatliche Bauamt Ansbach keine Veranlassung zum Umbau der bestehenden Kreuzung. Mangels des Nachweises der Notwendigkeit kann dem Kreuzungsumbau in der vorgelegten Form nicht zugestimmt werden. Eine Kostenbeteiligung, des Straßenbaulastträger der Staatstraße 2248 kann somit nicht in Aussicht gestellt werden.“
Der Bau des Kreisverkehrs kann unter folgenden Voraussetzungen umgesetzt werden:
„Der Knotenpunktsumbau, an der St 2248, Einmündung „Am Wasserturm" und „Nürnbergerstraße" zum Kreisverkehr ist im Detail mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach abzustimmen. Vor weiteren Abstimmungen ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und dem Staatlichen Bauamt Ansbach abzuschließen, die den Bau, die Kostentragung sowie die Ablösekosten regelt. Die gesamten Kosten für diese Maßnahme sind von der Stadt Herrieden zu tragen.“
Für das geplante Vorhaben wurde ein Verkehrsgutachten vom Büro Ulzhöfer erstellt. Es ist im RIS eingestellt. Die bestehenden Straßen sind für die Erschließung des Einzelhandelszentrums demnach ausreichend leistungsfähig. Alle betrachteten Straßenabschnitte können die prognostizierten Verkehrsstärken der Gesamtprognose 2040 gemäß RASt 06 verkehrsverträglich aufnehmen. Aufgrund der bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastung ist ein Rückstau auf die Staatsstraße nicht zu erwarten.
Diskussionsverlauf
Beide Kreisverkehre sollen weiterverfolgt werden. Ein Kreisverkehr nördlich der Kreuzung zur Erschließung des Gewerbegebietes „Sandfeld“ und des gegenüberliegenden Gewerbegebietes wird nach Ansicht des Gremiums unabhängig, vom aktuell diskutierten Kreisverkehr, dennoch für erforderlich betrachtet.
Beschluss
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, bei der weiteren Verfolgung des Bebauungsplans an der Realisierung des Kreisverkehrs festzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download 240308 Verkehrsgutachten Ulzhöfer ergänzt.pdf
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7. Beteiligungsverfahren - 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) Teilkapitel 6.2.2 Windenergie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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7 |
Sachverhalt
Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf ist beabsichtigt, den RP 8 im Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ an neue rechtliche und fachliche Grundlagen anzupassen.
Es handelt sich bei der 31. Änderung um eine Teilfortschreibung des bestehenden Kapitels, wobei inhaltlich
- der Kriterienkatalog Windkraft überarbeitet,
- die verbindlichen Ziele und Grundsätze neu gefasst,
- Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Windkraft neu aufgenommen,
- teilweise bestehende Vorranggebiete erweitert,
- teilweise bestehende Vorbehaltsgebiete zu Vorranggebieten aufgestuft und
- Ausschlussgebiete Windkraft neu aufgenommen wurden.
Die Stadt Herrieden wurde mit Schreiben vom 19. April 2024 aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes schriftlich sowie in digitaler Form an rpv@landratsamt-ansbach.de bis spätestens 28.06.2024 Stellung zu nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die benannten Änderungen Gegenstand des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung sind. Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.
Rechtliche Würdigung
Nach § 9 Abs. 3, Nr. 1e der Geschäftsordnung des Stadtrates ist der BV-Ausschuss für die Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren abschließend zuständig.
Diskussionsverlauf
Ortssprecher Siegfried Heller soll über den Beschluss informiert werden.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beschließt folgende Stellungnahme: Antrag auf Aufnahme des Gebietes im Stadler Forst als Windvorranggebiet
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Aenderungsbegruendung2024.pdf
Download Begruendung_2024.pdf
Download Datenschutzhinweis_2024.pdf
Download Denkmalschutz31-1.pdf
Download Kriterienkatalog_2024.pdf
Download Luftfahrt31-1.pdf
Download Naturhaushalt31.pdf
Download Tekturkarte31-1.pdf
Download Umweltbericht_2024-1.pdf
Download Wasserwirtschaft31.pdf
Download ZieleundGrundsaetze2024.pdf
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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8.1. Stefan Beckenbauer: Vorfahrtsregelung im OT Limbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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8.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer fragt an, wie die Vorfahrtsregelung im OT Limbach geregelt ist. Ist es eine 30-km-Zone oder ist rechts vor links zu beachten. Antwort: Die Verwaltung schaut im BV-Beschluss nach und gibt das Ergebnis in der nächsten Sitzung bekannt.
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8.2. Stefan Beckenbauer: Lärmschutzmaßnahmen in der Nürnberger Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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8.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer fragt an, wie es sich mit den geplanten Lärmschutzmaßnahmen in der Nürnberger Straße verhält. Antwort: Bgm. Jechnerer verweist auf den angesetzten Vor-Ort-Termin mit dem beauftragten Ing.-Büro.
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8.3. Franziska Wurzinger: Engstellen am Rathaus und an der Stadtbücherei
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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8.3 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Franziska Wurzinger fragt an, wie der Sachstand zur Engstelle am Rathaus und an der Stadtbücherei ist. Antwort: Bgm. Jechnerer erläutert, dass dies auch im Bürgerworkshop angesprochen wurde. Die Ergebnisse des Workshops werden im Moment aufbereitet. Ein Antrag an das staatliche Bauamt wird gestellt.
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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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Sachverhalt
Es liegen keine Bürgeranfragen vor.
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10. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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07.05.2024
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Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 17.47 Uhr.
Datenstand vom 26.06.2024 10:21 Uhr