Datum: 03.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
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ö
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|
1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie ein Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
|
ö
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|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2024 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Dokumente
Download Protokoll12.11.2024.pdf
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3. Außenbesichtigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
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ö
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3 |
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3.1. Ortstermin Straße "Am Weinberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 19.11.2023 wurde unter anderem über die Situation in der Straße „Am Weinberg“ beraten, nachdem dies in der Verkehrsschau am 19.10.2023 thematisiert wurde. Entsprechend der Empfehlung aus der Verkehrsschau fasste der BV-Ausschuss den Beschluss, dass ein Treffen mit den Anwohnern durchgeführt werden solle, um über die (Wieder-)einführung einer Einbahnstraße zu sprechen.
Vorfeld eines Treffens mit den Anwohnern wurde mit Schreiben vom 11.10.2024 eine Umfrage durchgeführt, um die Meinung zu einer Einbahnstraße abzufragen. Von den 20 angeschriebenen Haushalten gingen 16 Rückmeldungen ein (4 Anwohner stehen nach Information eines Hausbesitzers vor einem Umzug).
Bei der Abfrage wurde gegenüber der Verwaltung folgendes Meinungsbild abgegeben:
Einbahnstraßenregelung
|
ja
|
nein
|
Keine Angabe
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Ich würde mich dadurch eingeschränkt fühlen
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6
|
8
|
2
(teilweise)
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Ich sehe mehr Nachteile als Vorteile
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8
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8
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|
Ich befürworte eine Einbahnstraßenregelung von oben nach unten
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5
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10
|
|
Ich befürworte eine Einbahnstraßenregelung von unten nach oben
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8
|
8
|
|
Darüber hinaus wünschen sich zwei Bürgerinnen und Bürger, dass im Falle einer Einbahnstraßenregelung der Verkehr für Fahrradfahrer freigegeben wird.
In der heutigen Sitzung findet nun eine Ortbesichtigung zusammen mit den Anwohnern, die ebenfalls zum Termin eingeladen wurden. Verschiedene Lösungen (Fahrradstraße, Anlieger frei, Gegenverkehr hat Vorfahrt …) sollen dabei geprüft werden.
Diskussionsverlauf
Über folgende Maßnahmen wurde diskutiert:
- Begegnungsverkehr bei den Engstellen mit Regelung durch Pfeile,
- Anbringung einer Geschwindigkeitsanzeige (Smiley),
- Bordsteinabsenkung und das Schneiden der Hecke an der Kurve,
- Asphaltierte Boller wie in Brodswinden (Nachfrage bei der Stadt Ansbach, auf welcher Rechtsgrundlange diese ausgeführt wurden),
- Anbringung von Bremsschwellen „schlafende Polizisten“ (Prüfung durch die Verwaltung),
- Schließung der Straße an geeigneter Stelle für Durchgangsverkehr.
Im ersten Schritt soll zur Probe die Anbringung eines Verkehrsspiegels bei der Kurve und Begegnungsschilder (roter und schwarzer Pfeil) erfolgen, Begegnungsschilder sollen auch im oberen Bereich angebracht werden. Ein Smiley soll aufgehängt werden.
In einem 2. Schritt kann über Bremsschwellen und möglicherweise über eine Schließung der Straße nachgedacht werden.
Im BV-Ausschuss im März 2025 soll erneut über die Umsetzung beraten werden.
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
|
ö
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|
4 |
Sachverhalt
Stadtschloss:
- Planung Sitztribüne auf Galerie
Nächste Schritte:
- Sitzprobe wegen Höhe auf Podesten
- Erstellung Skizzen und Angebotsanfragen bei Schreinern
Kita Elbersroth
- Bewegungspodeste werden in KW 41 installiert
Nächste Schritte:
- Restarbeiten/Vordach Eingangsbereich
Kita Oberschönbronn
- Ausschreibungen sind online
- Termin Planung der Spielgeräte steht
Nächste Schritte:
- Vergabe Zaunanlage und Landschaftsbau
- Angebot für Spielgeräte
Kita Neunstetten - ehem. SVE-Gebäude
- Angebote zur Kellerwandsanierung werden eingeholt
Nächste Schritte:
- Interne Abstimmungsplanung im Zusammenhang mit der Erschließung Halmonslache
- Erneuerung Zaun (Straßenseite) im Frühjahr 2025
Wald- Kita
- Standort vor Ort mit Kita-Leitung festgelegt
- Genehmigungsplanung für Schutzhütte wird erstellt
- Abgabe der Baugenehmigung
- Baustraße und Gelände sind vorbereitet
Nächste Schritte:
- Warten auf Baugenehmigung
- Aufbau der Schutzhütte
FFW Rauenzell – Anbau Fahrzeuggasse
- Hydrant wurde durch Wasserwerk und Bauhof versetzt
Nächste Schritte:
- Außenanlagen im Frühjahr 2025
FFW Hohenberg - Neubau Feuerwehrhaus
- Für Baugenehmigung fehlt noch Zustimmung KBR – wieder Planänderung von Türen und Trennwänden gefordert
- Förderbescheid soll zeitnah zugestellt werden.
- Baugenehmigung und Förderbescheid erhalten
Nächste Schritte:
- Werkplanung erstellen
- Erschließung ausschreiben und vergeben
- Ausschreibungen der Hauptgewerke veröffentlichen und vergeben
- Vergabe der Hauptgewerke im Januar
Instandhaltung / Optimierung des Nahwärmenetzes am Schulzentrum / Biomasseheizwerk
- Instandhaltungsarbeiten durchgeführt
Nächsten Schritte:
- Instandhaltung Kettenförderer
Buswartehallen und Fahrradüberdachung
- Planung Fahrradunterstand Rathaus
Nächsten Schritte
- Alternativen werden untersucht evtl. Unterbringung in zwei Garagen
Freibad / Hallenbad
- Neue Wasseraufbereitung mittels Chlorgas installiert und in Betrieb genommen
Neubau Sporthalle
- Auswertung der Bewerbungsunterlagen (1.Runde)
- Vorbereitung VgV für Haustechnik/Elektroplanung und Tragwerksplanung
- Terminabstimmung für 2. Runde / 5 Bewerber werden eingeladen
- 1. Runde VgV für Tragwerksplanung und HLS laufen bis 18.11.24
Nächste Schritte:
- 2. Runde VgV für Architektur am 26.11.2024
- Nach Auswertung Einladung 2. Runde VgV Tragwerksplanug und HLS
- Vergabe der Planungsleistung Objektplanung (Architekur) im Dezember
Markierungsarbeiten 2024
- Liste für Markierungen wird erstellt
- Kosten für Zebrastreifen Nürnberger werden erstellt
Nächste Schritte:
- Vergabe der Markierungsarbeiten
- Ausführung Herbst 2024 oder Frühjahr 2025, je nach Wetterlage
Straßenausbauprogramm (Vollausbauten) 2024 HHSt.: 6300.9412
- Maßnahme vorerst zurückgestellt. Fa. Appold plant entlang der Straße von Höfstetten nach Seebronn eine Gasleitung
Straßensanierungsprogramm 2024 HHSt.: 6300.9411
- Vorabmaßnahme GVS Neunstetten Eyerlohe durchgeführt.
- OB wird fertiggestellt sobald die Witterung es zulässt.
- OB von St2248 nach Esbach fertiggestellt. Bereich unter der Brücke wird noch mit Feinschicht überarbeitet.
- OB Weg zur Dreifaltigkeit Niederoberbach wird fertig gestellt
- Flurweg Elbersroth – Leuckersdorf Beginn in KW 42 (14.10.2024)
- Straße von Buschhof – Kr AN 52 Beginn ab KW 42 (14.10.2024)
- Maßnahme wird in KW 46 (diese Woche) abgeschlossen
Asphalt- und Straßenbau 2025 - 2027
- Liste Asphalt- und Straßenbau 2025 – 2027 ist erstellt
- Liste wird in der BV-Ausschusssitzung am 12.11.2024 zur Beratung vorgelegt. (Liste im RIS hinterlegt)
Nächste Schritte:
- Gelder für 2025 in den Haushalt
- Ausschreibung im Frühjahr
Erschließung BG Schrotfeld 15.4
- Einfassungen fertiggestellt
- Asphaltierungsarbeiten laufen seit Montag
- Asphaltierung abgeschlossen, Vermessung läuft, Gehwege werden gepflastert
Nächsten Schritte:
- Fertigstellung Pflasterarbeiten bis Ende KW 47 geplant
- Geplante Abnahme Bayerngrund Freitag, den 22.11.2024
- Restarbeiten
Erschließung BG Halmonslache Neunstetten
- Beprobung und Baugrundgutachten für Erschließung durch GEOTECHNIK wird durchgeführt
- Erschließungsplanung wird durchgeführt durch Ing. Büro Heller
Nächsten Schritte:
- Abstimmung mit allen Sparten (N-Ergie,Telekom, etc.)
- Nach fertiger und abgestimmter Erschließungsplanung Erstellen der Ausschreibung
Sanierung BG Neunstetten (Altsiedlung)
- Entwurfsplanung wurde erstellt
- Beprobung durch GEOTECHNIK wird durchgeführt.
- Planung wird im Trennsystem erstellt.
Nächsten Schritte:
- Bürgerinformationsveranstaltung am 28.11.2024 19Uhr (die betroffenen Einwohner werden per Brief eingeladen)
- Kanalfilmungen um festzulegen ob der alte Kanal verwendet werden kann, saniert werden muss oder Erneuert.
- Ermittlung des Fremdwasseranteils
- Erstellen der Werkplanung
- Ausschreibung Frühjahr 2025
- Ortstermine mit den Grundstücksbesitzern und dem Ing.- Büro für die mögliche Ausführung eines Trennsystem auf den privaten Grundstücken
Erschließung BG Heuberg
Wohnheim Lebenshilfe
- Bauantrag vorhanden, aber noch keine Förderung
Nächsten Schritte:
- Nach Förderzusage Baubeginn
KidZ Lebenshilfe
Nächsten Schritte:
- FAG-Antrag für Kita und Förderantrag für SVE/HPT wird erstellt. Hierzu ist detaillierte Kostenzusammenstellung notwendig
- Nach Baugenehmigung und Förderzusage – feste Terminplanung und Förderzusage
Radweg Lammelbach – Lettenmühle
- Termin für restliche Asphaltierungen steht noch nicht fest
- Asphaltierung erfolgt
Nächsten Schritte:
- Brücke in Lammelbach fertigstellen
- Restarbeiten
- Audits und Abnahmen
- Verwendungsnachweis
Radweg Rauenzell – Burgoberbach – Lückenschluss Hohenberg
- Förderantrag fristgerecht eingereicht
- Anfang Oktober Termin mit Staatsforsten w. g. Rodungsflächen
- Rodungsantrag wird gestellt
Nächsten Schritte:
- Vereinbarung mit Staatlichen Bauamt
- Fertigstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
- Warten auf Förderzusage
Vordere Gasse 11 und 13
- Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
Nächsten Schritte:
- Machbarkeitsstudie und Abstimmung mit Regierung und Denkmalpflege
Vordere Gasse 21 und 23
- Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
- Bewerbungsunterlagen werden veröffentlicht
- Keine Bewerbungen eingegangen
Nächsten Schritte:
- Gespräch mit Regierung bezüglich Förderung
Herrnhof 7
Nächsten Schritte:
- Honoraranfrage für die Ertüchtigung der Wohnräume
- Haushaltsansatz
Umsetzung aus dem Verkehrs- und Radwegekonzept
- Ausschreibungen für Liste der Maßnahmen wird erstellt
- Planungsauftrag und Ausschreibung für Fußgängerquerungen erteilt
- Markierungsarbeiten
- Nächste Verkehrsschau am 13.11.2024 mit folgenden Themen: Nürnberger Straße Tempo 30, Ansbacher Str. – St 2248 Querungshilfe an der Kreuzung zum Martinsberg, Neunstetter Str., St2249 Temporeduzierung, Vordere Gasse 32 – St 2248 Anbringen eines Verkehrsspiegels, Temporeduzierung im Altstadtbereich St 2248/2249, Bürgersteigverbreiterungen im Altstadtbereich – St 2249 – Herrnhof, Querungshilfe in der Bahnhofstraße, Baumreihe und Ortsschildversetzung Zum Steinbachwald, Rauenzell S 2249 – AN 55 gegenüber vom Sportplatz, Temporeduzierung bei Bushaltestelle Röser Straße, Rauenzell S 2249 – AN 55, Vorfahrt für Radfahrer und Blockmarkierungen in Röser Straße, AN 55 Kreuzungsbereichen: Am Schutz, Am Rösgraben, Kugelmühle, Querungshilfen am Ortseingang bzw. Einfädelspuren für Radverkehr und Radschutzstreifen Ortsdurchfahrt Velden, AN55 14, AN55, Velden – Anbringen eines Verkehrsspiegels.
- Terminierung eines Treffens mit Anwohnern am Weinberg wegen Antrag auf Einbahnstraßenregelung, Informationsschreiben ist bereits an alle 20 Anlieger gegangen und wird aktuell ausgewertet
Förderung Waldwege
- Mit Herrn Dießl abgestimmt, dass im Oktober die angrenzenden Waldbesitzer angeschrieben werden um bis Frühjahr 2025 das Lichtraumprofil der Waldwege wiederherzustellen
- Im Frühjahr Sommer 2025 sollen Teilbereiche der Wegseitengräben wiederhergestellt werden.
Nächsten Schritte:
- Begutachtung durch Förster, ob die Waldbesitzer auch die Lichtraumprofile wie gefordert hergestellt haben
Lärmschutzgutachten:
- Förderprogramm als Pauschalförderung wird ausgearbeitet
Nächsten Schritte:
- Beratung in BV-Sitzung
- Beauftragung Büro
Zebrastreifen Nürnberger Straße:
- Angebot für Beleuchtung Zebrastreifen wurde bei der N-ERGIE eingeholt
- Beleuchtung wurde beauftragt
Nächsten Schritte:
- Noch kein Montagedatum für die Straßenbeleuchtung
- Markierung des Zebrastreifens wenn die Lampen aufgestellt wurden.
Bebauungsplan Naherholungsbereich Steinweg
- Ortsbesichtigung und Bestandsaufnahme durch Landschaftsbüro Klebe erfolgt
Nächsten Schritte:
- Vorentwurf erstellen in Abstimmung mit Stadt
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
03.12.2024
|
ö
|
|
4.1 |
zum Seitenanfang
4.2. Vergabe - Kindergarten Oberschönbronn - Zaunbau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
03.12.2024
|
ö
|
|
4.2 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des BV-Ausschusses am 12.11.2024 wurde beschlossen, die Einfriedung am Kindergarten in Oberschönbronn an die Fa. Eckenweber Zaunbau aus Hohenberg, zu vergeben.
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5. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
03.12.2024
|
ö
|
|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Neubau einer Unterstellhalle
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
03.12.2024
|
ö
|
|
5.1 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau einer Unterstellhalle von Baumpflege u. Forstwirtschaft vertreten von Herrn Martin Hirsch, auf Flst. 355, Gemarkung Hohenberg, Höfstetten 3.
Rechtliche Würdigung
Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteils Höfstetten und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Beschluss
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.2. Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
03.12.2024
|
ö
|
|
5.2 |
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Johann Heller, auf Flst. 533, Gemarkung Elbersroth, in Sickersdorf.
Das Gebäude soll westlich neben der bestehenden land- u. forstwirtschaftlich genutzten Halle errichtet werden, mit einer Größe von ca. 12 m x 9 m.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. In Sickersdorf gibt es Bezugsfälle. Im Jahre 2001 wurde ein ähnliches Bauvorhaben im Außenbereich genehmigt (WH Klemm). Diese Fläche wurde im späteren FNP mit einbezogen. Das Bauvorhaben ist bereits teilweise eingegrünt. Zusätzlich soll im Norden des Grundstückes ein flacher Wall mit heimischen Bäumen, Büschen, Sträuchern und Stauden errichtet werden, welcher gleichzeitig als Wasserableitung im Starkregenfall dient. Die bestehenden Obstbäume und die Hainbuchenhecke bleiben größtenteils erhalten bzw. werden ersetzt.
Folgende Angaben zur Erschließung wurden gemacht:
Das zu bebauende Grundstück ist noch nicht, bzw. nur teilweise erschlossen und soll durch den Bauherrn und auf Kosten des Bauherrn wie folgt vollständig erschlossen werden:
- Abwasser: Anschluss an den Schacht des bestehenden Entwässerungssystem in der angrenzenden Straße
- Wasser: Anschluss an die bestehende Leitung in Höhe des Anwesens Sickersdorf 4
- Breitband: Anschluss an die vorhandene Leitung in Höhe des Anwesens Sickersdorf 4
- Verkehr: Die Verkehrserschließung ist durch die bestehende asphaltierte Straße, welche am Grundstück entlang verläuft, sichergestellt.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Falle einer Bebauung müssen der Stadt Herrieden die Erschließungspläne in digitaler Form vorgelegt werden. Die Erschließungskosten inkl. Kanal-u. Wasseranschlussbeiträge sind vom Bauherrn zu übernehmen.
Die Ansichten sowie der Auszug des aktuellen FNP sind im RIS eingestellt.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beschließt, die Beratung zu vertagen, da vor einer Beschlussfassung die Standortfrage zum Spielplatz und die Frage des Starkregenmanagements geklärt werden soll. Außerdem soll die Grundstücksverfügbarkeit am nördlichen Rand von Sickersdorf (für die Ausweisung von Bauland) geprüft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Ansichten_Lageplan_Entwurfsplanung zur Bauvoranfrage Heller Sickersdorf 12.11.2024.pdf
Download Her_FNP_OT_Sickersdorf.pdf
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6. Gebühr für die Absage eines Baugrundstückes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
03.12.2024
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Bislang ist es so, dass Bauwerber 750 Euro bezahlen müssen, wenn sie ein Grundstück wieder zurückgeben. 1.500 Euro ist festgesetzt, wenn der Kaufvertrag schon beurkundet ist. Die Verwaltung schlägt aufgrund der Erfahrungen in jüngster Zeit vor, dass 1.500 Euro bereits fällig werden, wenn der Entwurf des Notarvertrages zugesandt wurde.
Diskussionsverlauf
Die Gebühr für die Absage eines Baugrundstückes erhöht sich für die künftig ins Gespräch gehenden Bewerber.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und setzt 1.500 Euro für die Rückgabe eines Grundstückes fest, wenn dies geschieht, nachdem der Vertragsentwurf bereits übermittelt war.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Verrohrung des Wegseitengrabens am Heuberger Schützenhaus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
03.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
In der Außenbesichtigung des BV-Ausschusses am 24.09.2024 wurde Vorort der Wegseitengraben in Heuberg besichtigt und eine Durchführung der Verrohrung des Wegseitengrabens in Aussicht gestellt. Die Ortsbürger sowie die Vorstandschaft des Schützenvereins Leibelbach – Heuberg stellen den Antrag auf Verrohrung des Wegseitengrabens auf einer Länge von 45 m entlang der Ortsverbindungsstraße Heuberg nach Lattenbuch, Flst.: 61, Gemarkung Heuberg. Antrag im RIS hinterlegt. Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 8.000 – 9.000 € brutto. Die Herstellung der Verrohrung wird in Eigenleistung durchgeführt.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stimmt der Verrohrung des Wegseitengrabens in Eigenleistung durch die Ortsbürger von Heuberg und der Übernahme der Materialkosten durch die Stadt Herrieden in Höhe von ca. 9.000 € brutto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. 1. Änderung BPL.Nr. XXII "Im Herrmannshof" mit BPL. SO "großflächiger Einzelhandel" mit paralleler 10. FNP-Änderung, Gemeinde Burgoberbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
03.12.2024
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Burgoberbach hat in seiner Sitzung vom 10.10.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Im Herrmannshof II“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ mit paralleler 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die Vorentwürfe gebilligt. In der gleichen Sitzung wurden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.
Die Stadt Herrieden wird als Behörde nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis spätestens 09.12.2024 erfolgen.
Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei der Gemeinde. Burgoberbach vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen gegen die Planungen bestehen oder dass Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Im Herrmannshof II“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit allen Anlagen ist vom 08.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Burgoberbach (www.burgoberbach.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Burgoberbach, Ansbacher Straße 24, 91595 Burgoberbach während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Die Planteile, die Satzung und die Begründungen mit Anlagen (jeweils Stand 10.10.2024) zu oben genannten Bauleitplanungen sind im RIS hinterlegt.
Beschluss
Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände zu den Planungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Dokumente
Download 01 FNP-ÄnderungGem.BOB.pdf
Download 02 Begründung - FNP-ÄnderungGem.BOB.pdf
Download 03 Bebauungsplangem.BOB.pdf
Download 03 textl FestsetzungenGem.BOB.pdf
Download 04 BegründungGem.BOB.pdf
Download 05 Anlage 1 Flur-Nr. 989 Sachsbach Ausgleichsflächen geändert070524.pdf
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9. Beratung über die verkehrliche Neuordnung "Am Weinberg" - Antrag der Freien Wähler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
03.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Am 09.11.2024 erreichte die Verwaltung folgende E-Mail:
„Hallo Dorina,
hallo Kolleginnen und Kollegen,
unsere Fraktion hat gestern eine Verkehrsbeobachtung sowie Anliegergespräche „Am Weinberg“ durchgeführt. In Folge konnten wir mit den Anwohnern geeignete Mittel zur Verbesserung der dortigen Situation besprechen – die dort auf Akzeptanz trafen. Nun beantragen wir den Beschluss von drei Maßnahmen. Hierfür bitten wir um die Unterstützung der anderen Fraktionen – und sind gerne bereit den Antrag in einen Antrag aller Fraktionen umzuwandeln.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Christian“
Der Antrag war als Word-Dokument der E-Mail beigefügt und hatte folgenden Inhalt (das Dokument ist auch im RIS hinterlegt):
„Antrag zur verkehrlichen Neuordnung „Am Weinberg“
Antrag A: Der Stadtrat möge für den Einmündungsbereich des Weges „Am Weinberg“ (Kurvenbereich) in die „Nürnberger Straße“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h beschließen.
Antrag B: Der Stadtrat möge für den Weg „Am Weinberg“ ab dem Wendekreis des Friedhofparkplatzes bis zur Einmündung „Nürnberger Straße“ den Status einer Fahrradstraße beschließen. Gleichzeitig möge der Stadtrat die Befahrung durch Kraftfahrzeuge auf Anlieger (Zusatzschild „Anlieger frei“) begrenzen.
Antrag C: Der Stadtrat möge für den Weg „Am Weinberg“ im Verlauf des neuen Friedhofes „Hausnummer 22“ eine Absenkung der Bordsteine beschließen.
Begründung: Anlieger haben kürzlich den Wunsch an die Stadt herangetragen, den Weg „Am Weinberg“ in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Hierfür bestand unter den Anliegern kein Konsens, was dem Stadtrat durch ein Beschwerdeschreiben anderer Anwohner an die Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gebracht wurde.
In Folge hat unsere Fraktion das Gespräch mit den Anliegern „Am Weinberg“, sowohl Befürwortern als Gegnern einer Einbahnstraßenregelung, gesucht – und die Verkehrssituation im Rahmen einer Einstündigen Beobachtung abgeklärt.
Das Anwohnergespräch ergab, dass nicht primär eine Einbahnstraße gewünscht ist. Vielmehr ging es den Antragstellern darum, eine Verbesserung der komplexen Verkehrssituation herbeizuführen. Diese hat in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an Fahrzeugen geführt. Ebenso kommt es regelmäßig zu Gefahrensituationen im unteren Auslauf des Weges, im Mündungsbereich „Nürnberger Straße“. Hinzu kommt die Sorge der Anwohner, dass mit der Ansiedlung des Einzelhandelsgebietes „Am Wasserturm“ sowie der durch den Stadtrat bereits befürworteten Nachverdichtung „Am Martinsberg“ mit noch mehr Frequenz „Am Weinberg“ gerechnet wird. Diese höhere Fahrzeugzahl würde zu verstärkt auftretenden Komplikationen führen – der die Breite des Weges Begegnungsverkehr erschwert. Gleichzeitig bestand Einsicht darin, dass eine Einbahnstraße ebenfalls Schwierigkeiten mit sich bringt. Einerseits würden einzelne Grundstücke nur noch sehr erschwert zu erreichen sein. Ebenso müssten alle Anlieger bei jeder Fahrt in eine Richtung einen sehr großen Umweg in Kauf nehmen.
Die hier beantragten Einzelmaßnahmen sind aus Sicht unserer Fraktion probate Mittel, um die berechtigter Weise vorgetragenen Schwierigkeiten zu reduzieren. Die Geschwindigkeitsbegrenzung im schlecht einsehbaren Kurvenbereich ist geeignet, um die Sorge vor Zusammenstößen zu nehmen – ohne gleichzeitig die benötigten Laufwege einzuschränken. Der Status einer Fahrradstraße mit Freigabe für Anlieger ist geeignet die berechtigte Sorge vor zunehmenden Problemen bei stärkerem Verkehrsaufkommen zu nehmen. Denn auf diese Weise lässt sich Durchgangsverkehr vermeiden – der gemäß Verkehrskonzept auf besser ausgebauten Straßen und Wegen fließen soll. Gleichzeitig wird die kraftfahrzeugarme Wegstrecke für Fahrradfahrer aufgewertet – was die Akzeptanz für diese neue Wege-Art in der Öffentlichkeit stärken sollte. Die Absenkung der Bordsteine im Friedhofsbereich ist ihrerseits geeignet um Beschädigungen an Felgen zu vermeiden, sollten Fahrzeuge im Begegnungsverkehr ein wenig ausweichen müssen. Der erhöhte Bordstein in diesem Bereich hat zudem keine Sicherheitsfunktion, da er den Anschluss eines Grünstreifens an die Straße markiert – keinen Gehweg. Im Zuge der Nachverdichtung „Am Martinsberg“ wäre auch zu prüfen, ob hier noch Parkplätze angelegt werden könnten. Dies würde der verkehrlichen Entzerrung in diesem Bereich zu Stoßzeiten (Beerdigungen) dienlich sein.
Ökologische Betrachtung: Die Einrichtung einer Fahrradstraße stärkt den ökologischen Fahrradverkehr in Herrieden und entspricht somit den Zielen des Verkehrskonzeptes. Gleichzeitig wird der obere Rand des ökologisch besonders wertvollen Gebietes „Weinberg“ dauerhaft verkehrsberuhigt – was Natur und Tierwelt in diesem Umgriff entgegen kommt.“
Bürgermeisterin Jechnerer antwortete am 11.11.2024:
„Hallo Christian,
liebe Fraktionsvorsitzenden,
gerne können wir auch das Thema Fahrradstraße und Geschwindigkeitsbeschränkung für den Weinberg in Erwägung prüfen.
Ich halte es jedoch für kein gutes Signal, wenn wir vor Abschluss des vom Bau- und Verkehrsausschuss initiierten Bürgerbeteiligungsprozesses beraten und Tatsachen schaffen.
Gerne rufe ich in Erinnerung:
Der BV-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2023
https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/30285704/53038 beschlossen (siehe dem TOP angefügte Anlage – hier ist die Empfehlung notiert, der der BV gefolgt ist), dass mit den Anliegern vor Ort das Thema besprochen wird, da die Einbahnstraße, auch wenn sie aus verkehrlicher Sicht empfohlen bei der Verkehrsschau wurde, vermutlich bei den Anwohner kontrovers diskutiert wird.
(…): von 20 angeschriebenen Anliegern bekamen wir von 16 eine Antwort. Die fehlenden 4 Rückantworten stehen wohl in Zusammenhang mit zu Ende gehenden Mietverhältnissen. Wie erwartet, wird die Einbahnstraße sehr unterschiedlich gesehen.
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, haben wir nicht nur eine Treffen mit den Anwohner vor Ort angekündigt, sondern auch Vorschläge der Anwohner mit abgefragt.
Nachdem mich gestern Abend noch eine Mail erreicht hat, in der sich ein Anwohner kritisch zur selektiven Anwohnerbefragung durch die Freien Wähler geäußert hat, schlage ich vor, dass wir nun erst einmal auf die Auswertung der Umfrageergebnisse warten. Den Termin mit den Anwohnern leite ich gerne an die Mitglieder des BV-Ausschusses weiter.
Nach dem Termin mit den Anwohnern können wir dann gerne die Beratung zu diesem Thema fortsetzen und die verschiedenen Vorschläge – Fahrradstraße, 10km/h Begrenzung und die Vorschläge aus den Reihen der Anwohner – diskutieren.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung, ob mit dieser Vorgehensweise Einverständnis besteht.
Schöne Grüße
Dorina“
Darauf erreichte die Bürgermeisterin am 19.11.2024 folgende E-Mail von Herrn Dr. Enz:
„Hallo Dorina,
nach Rücksprache mit anderen Ratskollegen sind wir der Meinung, dass der Antrag behandelt werden kann. Allerdings besteht der Wunsch, den Punkt Fahrradstraße und den Punkt Anlieger getrennt abzustimmen.
Als Antragsteller können wir das Mitgehen - und ändern den Antrag also in vier Unterpunkte.
Viele Grüße - und danke für die Übersendung der Geschäftsordnung.
Christian“
Rechtliche Würdigung
Die Verwaltung weist daraufhin, dass der Bürgermeisterin nur ein formelles Vorprüfungsrecht zusteht. Eine inhaltliche (materielle) Prüfung steht der Bürgermeisterin nicht zu. Aus diesen Gründen hat die Verwaltung keinen Beschlussvorschlag formuliert.
Diskussionsverlauf
Bürgermeisterin Jechnerer bittet Frau Rauch als Vertreterin der antragsstellenden Fraktion, Beschlussvorschläge zu formulieren. Nachdem sie keine expliziten Beschlussvorschläge formulierte, sondern auf die Anträge im Antrag verwies, erklärte Bürgermeisterin Jechnerer, dass das Gremium in der Folge über eine Zustimmung zum Antrag entscheidet, da Beschlussvorschläge nur von den Antragstellern formuliert werden können. Das Thema „Bordsteine“ ist als eine der Maßnahmen zur Lösung des Problems bereits im Diskussionsverlauf beim TOP Außenbesichtigung vermerkt.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stimmt den Anträgen (A-C) der Freien Wähler zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung
Somit sind die Anträge abgelehnt.
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10. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
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ö
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10 |
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10.1. Matthias Rank: Kriterien Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
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ö
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10.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob man in einer Sitzung darstellen kann, wann Bauanträge in den Ausschuss müssen und wann diese verwaltungsmäßig abgearbeitet werden. Antwort: Die Verwaltung macht sich Gedanken, wie man dies darstellen kann.
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10.2. Gaby Rauch: Schnittkante in der Hohenberger Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
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ö
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10.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt an, dass auf der Hohenberger Straße eine Schnittkante ist. Antwort: Diese wurde durch die Fa. N-ERGIE inzwischen beschildert.
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11. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 17:59 Uhr.
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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
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ö
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12 |
Sachverhalt
Es liegen keine Bürgeranfragen vor.
Datenstand vom 23.04.2025 08:57 Uhr