Datum: 05.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.01.2025
3 Bekanntgaben
3.1 Erfolgreiche Re-Zertifizierung der Stadt Herrieden als Fairtrade-Town
3.2 35 Jahre Partnerschaft Bockau / Herrieden
3.3 Herrieder Fasching
3.4 Konzert des Kreisorchesters am 23.02.2025
3.5 Demokratie-Kampagne der Region Hesselberg zur Kommunalwahl 2026
4 32. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken (8)
5 Aufstellungsbeschluss - Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bioenergie Seebronn" Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Regenerative Energie und Rohstoffgewinnung"
6 Neugewählte Kommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat
7 Anfragen
8 Beendigung der öffentlichen Sitzung
9 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Wenk von der Fränkischen Landeszeitung sowie 18 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2025 wird in der Sitzung am 26.02.2025 zur Genehmigung vorgelegt.

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 3
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3.1. Erfolgreiche Re-Zertifizierung der Stadt Herrieden als Fairtrade-Town

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 3.1

Sachverhalt

Seit 2015 ist die Stadt Herrieden zertifizierte Fairtrade-Town. Dieser Titel muss alle zwei Jahre erneuert werden. Die Unterlagen zur Titelerneuerung wurden im Herbst 2024 durch die Verwaltung unter Federführung von Herrn Maximilian Kroemer bearbeitet. Im Dezember 2024 bestätigte Fairtrade Deutschland als zuständige Prüfstelle die erfolgreiche Re-Zertifizierung für zwei weitere Jahre.

In der Sitzung wird den Mitgliedern der Steuerungsgruppe Faire Stadt und den Beauftragten für kommunale Entwicklungsarbeit, dem Zweiten Bürgermeister Andreas Baumgärtner und Stadträtin Franziska Wurzinger für ihr erfolgreiches ehrenamtliches Engagement gedankt.

Dokumente
Download Präsentation Ehrung Steuerungsgruppe Re-Zertifizierung.pdf

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3.2. 35 Jahre Partnerschaft Bockau / Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 3.2

Sachverhalt

2025 stehen die Feierlichkeiten für das Jubiläum zu 35 Jahre Partnerschaft zwischen der Stadt Herrieden und der Gemeinde Bockau an. Hierzu erfolgte ein Austausch über den Termin mit Frau Bürgermeisterin Franziska Meier. Die Gemeinde Bockau feiert außerdem 2026 ein Partnerschaftsjubiläum mit der Gemeinde Neuhof (Bad Sachsa). Aus diesem Grund wurde sich in der Sitzung des Hauptausschusses durch die Bockauer Gemeinderäte am 14.01.2025 darauf verständigt, dass 2025 keine separate Partnerschaftsfeier mit der Stadt Herrieden gefeiert wird, sondern eine gemeinsame Partnerschaftsfeier „35 Jahre Herrieden und 20 Jahre Neuhof“ am 13./14.06.2026 stattfinden soll. Weitere Informationen werden den Beteiligten noch zeitnah mitgeteilt. Im aktuellen Kalenderjahr wird es zahlreiche Anlässe geben, um die Partnerschaft durch gegenseitige Besuche im Jubiläumsjahr besonders zu würdigen. Die Stadt Herrieden gewährt entsprechende Fahrtkostenzuschüsse. Über Begegnungen im Jubiläumsjahr wird regelmäßig im Amtsblatt berichtet.

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3.3. Herrieder Fasching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer lädt zum Besuch der Faschingsveranstaltungen in Herrieden ein.

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3.4. Konzert des Kreisorchesters am 23.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 3.4

Sachverhalt

Der Kreisverband des Nordbayerischen Musikbundes e.V. lädt zum Konzert des Kreisorchesters Ansbach unter der Leitung von Tobias Hauenstein in die Turnhalle der Realschule in Herrieden ein, am Sonntag, 23. Februar 2025 um 17:00 Uhr. Es ergeht herzliche Einladung. Der Eintritt ist frei. 

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3.5. Demokratie-Kampagne der Region Hesselberg zur Kommunalwahl 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 3.5

Sachverhalt

Am 08. März 2026 findet die nächste Kommunalwahl in Bayern statt. In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung, wird das lokale Engagement für unsere Demokratie immer wichtiger. 
Daher organisiert die Region Hesselberg eine Demokratie-Kampagne um die Kommunen bei der Akquise von Kandidatinnen und Kandidaten für die Ratsgremien unterstützen. 

Was ist das Ziel?

  • Wir möchten interessierte Bürgerinnen und Bürger ermutigen sich zur Wahl zu stellen: Wir möchten auf die Thematik und ihre Bedeutung aufmerksam machen, Fakten rund um die Wahl und das Amt zur Verfügung stellen, persönliche Erfahrungen von aktiven Rätinnen und Räten teilen und Lust auf eine Kandidatur und spätere Mitwirkung machen! Sensibilisieren, Informieren, Motivieren!

Was haben wir konkret vor?

  • Zwei Infoabende (15.05.25 | 19.00 Uhr Herrieden & 20.05.25 | 19.00 Uhr EBZ Hesselberg) für Interessierte mit Kurz-Vortrag zu den wichtigsten Fakten, einer moderierten Diskussionsrunde mit aktiven Rätinnen und Räten zu ihren persönlichen Erfahrungen und der Möglichkeit zum persönlichen Austausch und zur Klärung individueller Fragen beim anschließenden Zusammensein. 
  • Aufbau einer übersichtlichen Internetseite mit allen o.g. Informationen rund um das Amt und die Wahl. Hier sollen einzelne Rätinnen und Räte mit Foto und Zitat vorgestellt werden. 
  • Ein begleitendes Plakat soll Aufmerksamkeit erzeugen, auf die o.g. Termine hinweisen und per QR-Code auf die Internetseite verlinken.
  • Ein zusätzlicher Flyer stellt alle relevanten Informationen zusammen, erläutert die Relevanz für unsere Region und soll zur Mitwirkung ermutigen.

Aufruf an amtierende Ratsmitglieder:

  • Bitte unterstützen Sie diese Kampagne, indem Sie Ihre wertvollen Erfahrungen teilen!
  • Wir suchen ganz konkret: 
  • Rätinnen und Räte, die ein Zitat („Warum engagieren Sie sich in der Kommunalpolitik?“) und ein Foto für die Internetseite zur Verfügung stellen und mit der Veröffentlichung ihres Namens und der Gemeinde einverstanden sind. 
  • Rätinnen und Räte, die ihre persönlichen Erfahrungen im Rahmen eines moderierten Podiumsgesprächs in Herrieden (15.05.2025) oder im EBZ (20.05.2025) teilen.
  • Rätinnen und Räte, die bei den Präsenzveranstaltungen in Herrieden und auf dem Hesselberg im Anschluss an das Podiumsgespräch an Stehtischen als Ansprechpartner für individuelle Gespräche mit Interessierten bereitstehen, um Fragen zu klären und/oder von den eigenen Erfahrungen zu berichten.

Kontakt: info@region-hesselberg.de oder telefonisch unter 09836/9709699

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4. 32. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken (8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 4

Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 07.11.2024 durch den Planungsausschuss der Region Westmittelfranken beschlossene 31. Änderung des RP8 (Teilkapitel RP8 6.2.2 „Windenergie“ – liegt der Regierung von Mittelfranken zur Verbindlicherklärung vor) punktuell in den Teilkapiteln RP8 6.2.2.1 „Vorranggebiete Windkraft“ und 6.2.2.2 „Vorbehaltsgebiete Windkraft“ abgeändert. Die im Verfahren befindlichen Vorranggebiete WK 105, WK 200, WK 201, WK 207, WK 221, WK 303, WK 304, WK 312 und WK 314 waren bereits Bestandteil der 31. Änderung des RP8. Als Abwägungsergebnis des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des RP8 waren substanzielle Änderungen an diesen Gebieten erforderlich bzw. gerechtfertigt (Aufstufungen von Vorbehalts- zu Vorranggebieten, Änderungen der Gebietsumgriffe oder Streichungen). Diese Änderungen machen auf der Grundlage des Art. 16 Abs. 6 BayLplG eine erneute Auslegung unter Zugrundelegung der genannten Anpassungen erforderlich, was im Rahmen der 32. Änderung des RP8 erfolgt. Zu diesen Änderungen können im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 32. Änderung des RP8 gem. Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG Stellungnahmen abgegeben werden. 
Änderungen folgender geplanter Vorranggebiete stehen im Rahmen der 32. Änderung zur Diskussion: 

1. WK 105 (Markt Markt Bibart/ Stadt Scheinfeld) 
Neuausweisung; Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8 

2. WK 200 (Gemeinde Steinsfeld/ Gemeinde Ohrenbach) 
Neuausweisung; Aufstufung vom geplanten Vorbehalts- zum geplanten Vorranggebiet gegenüber 31. Änderung des RP8 

3. WK 201 (Markt Flachslanden/ Gemeinde Rügland) 
Neuausweisung; Aufstufung vom geplanten Vorbehalts- zum geplanten Vorranggebiet gegenüber 31. Änderung des RP8 Stand: 07.11.2024 

4. WK 207 (Stadt Leutershausen) 
Neuausweisung; Aufstufung vom geplanten Vorbehalts- zum geplanten Vorranggebiet gegenüber 31. Änderung des RP8 

5. WK 221 (Stadt Dinkelsbühl) 
Neuausweisung; Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8 

6. WK 303 (Markt Heidenheim) 
Erweiterung Bestandsgebiet (Vorranggebiet WK 13); Neuzuschnitt und Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8 

7. WK 304 (Stadt Treuchtlingen / Gemeinde Polsingen) 
Erweiterung Bestandsgebiet (Vorranggebiet WK 61); Neuzuschnitt und Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8 

8. WK 312 (Stadt Pappenheim) 
Neuausweisung; Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8 

9. WK 314 (Stadt Pappenheim) 
Neuausweisung; Streichung gegenüber 31. Änderung des RP8


Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind durch die 32. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) nicht betroffen. WK 207 in der Nachbarkommune Stadt Leutershausen liegt im Bereich des Ortsteils Mittelramstadt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der 32. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8), Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“, zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Aufstellungsbeschluss - Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bioenergie Seebronn" Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Regenerative Energie und Rohstoffgewinnung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 5

Sachverhalt

Für den Bereich des Firmengeländes der NATURA GmbH & Co. KG besteht ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bioenergie Seebronn“, in Kraft getreten 2010.
Da sich die Firma NATURA GmbH & Co. KG in Sachen regenerativer Energien und Rohstoffgewinnung laufend Fortentwickelt, waren in den letzten Jahren am bestehenden Standort regelmäßig Erweiterungen und Veränderungen erforderlich. 

Die Entwicklung der Firma geht zwischenzeitlich weit über den im Jahr 2010 vorhabenbezogen entwickelten Bereich hinaus. Die bestehenden Festsetzungen stimmen nicht mehr mit dem genehmigten Bestand überein. Weiterhin sind Erweiterungsflächen erforderlich, um die erforderlichen Anpassungen und Entwicklungen bauplanungsrechtlich zu sichern.

Rechtskräftiger Bebauungsplan:

   

Luftbild mit Umgriff rechtskräftiger B-Plan                Planteil rechtskräftiger B-Plan        

Mit der Änderung und Erweiterung können die erforderlichen Flächen für bspw. die Biogasaufbereitung und Biomethanerzeugung planungsrechtlich gesichert werden. Außerdem ist eine zweite Zufahrt geplant, um für den Ortsteil Seebronn eine Verkehrsentlastung zu erreichen. Dieses Projekt wurde in der Sitzung des UEL Ausschusses am 25.06.2024 vorgestellt. Die Unterlagen hierzu finden Sie im RIS zur dortigen Sitzung.
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in einem Fachbeitrag geprüft. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für vorhandene oder potentiell zu erwartenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bzw. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie ist der Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Ein Flächenbedarf für die Kompensation nach Artenschutzrecht ergibt sich nicht.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird durchgeführt. Der erforderliche Ausgleich für die Erweiterungsflächen, sowie die derzeit festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden auf externen Flächen erbracht. 

Flächennutzungsplan

Die Bebauungsplanänderung und Erweiterung kann weitestgehend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Der räumliche Geltungsbereich zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bioenergie Seebronn“ umfasst die Flurstücke 375, 378 (teilw.), 377/2, 378/3, 386 und 386/1 der Gemarkung Hohenberg, Gemeinde Herrieden.
Durch die Erweiterung vergrößert sich der bisher rechtskräftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes um ca. 5,9 ha von ca. 5,5 ha auf ca. 11,4 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Aktuell werden ca. 7,5 ha Fläche durch den bestehenden Betrieb eingenommen. Die geplanten Erweiterungsflächen werden als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Der Vorentwurf wird dem Gremium in der Sitzung vorgestellt. 

Rechtliche Würdigung

Die Bebauungsplanänderung und Erweiterung kann weitestgehend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat Herrieden beschließt die Aufstellung für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bioenergie Seebronn“ gem. § 2 BauGB. 
  2. Der Stadtrat Herrieden billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 05.02.2025) und beschließt die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung zur Vorabinformation gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
  4. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verfahrenskosten trägt der Vorhabenträger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Dokumente
Download 2025-02-05_NATURA_MISSION-Nachhaltigkeit_VOB.pdf
Download Begründung (002).pdf
Download B-Plan_Vorentwurf_250205.pdf
Download saP_Fachbeitrag_Natura.pdf

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6. Neugewählte Kommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 6

Sachverhalt

Bei neugewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren bedarf es laut des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) der Zustimmung bzw. Bestätigung des Stadtrates.

Als Kommandant der FFW Rauenzell wurde bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 26.01.2025 Sebastian Bänsch wiedergewählt. 
Zum stellvertretenden Kommandanten der FFW Rauenzell wurde bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 26.01.2025 Herr Benedikt Goth neu gewählt. 

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt die neu gewählten Kommandanten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 7

Sachverhalt

Es wird keine Anfrage gestellt.

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8. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 8

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 19:52 Uhr.

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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 05.02.2025 ö 9

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 05.03.2025 13:46 Uhr