Datum: 08.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:01 Uhr bis 18:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie vier Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2025 wurde fristgerecht im RIS eingestellt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Jürgen Leis, Michael Weis, Stefan Beckenbauer und Franziska Wurzinger waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download Protokollv.11.03.2025.pdf
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3. Außenbesichtigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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3 |
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3.1. Besichtigung zum im B-Plan festgesetzten Regenrückhaltebecken im BG Nr. 6 Weidenweg, Rauenzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung des UEL-Ausschusses am 01.04.2025 wurde in Form einer Bekanntgabe über folgendes Thema beraten:
„Stadtratsmitglieder Franziska Wurzinger stellte die Anfrage, ob im Bebauungsplan „Am Weidenweg“ das Regenrückhaltebecken festgesetzt ist.
Antwort: Das Regenrückhaltebecken wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 6 „Weidenweg“ und dem Bebauungsplan Nr. 7 “Rauenzell-Mitte“ mit einem wasserrechtlichen Verfahren errichtet. Dies wurde öffentlich bekanntgemacht. Die Bauplätze, zweiter Abschnitt der Erschließung des Baugebietes „Weidenweg“ wurden ab dem Jahre 2019 verkauft. Zu diesem Zeitpunkt war das Regenrückhaltebecken bereits errichtet.
Die Verwaltung hat außerdem beim Ing.-Büro nachgefragt, warum im Becken längere Zeit das Wasser steht. Das Becken ist baulich noch nicht abgeschlossen. Erst wenn die Baustraße des Angrenzers zurückgebaut ist, kann dies erfolgen. Das Becken erhält noch eine Versickerungsrigole, denn es soll kein Wasser auf Grund der Siedlungsnähe im Becken stehen bleiben. Die jetzigen eingebauten Drainagen sind durch die Baumaßnahme des Angrenzers teilweise nicht mehr funktionsfähig.
Der angrenzende Bauherr wird darauf hingewiesen, dass nach Fertigstellung seiner Außenanlagen der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen ist. In der kommenden Bauausschusssitzung werden die Festsetzungen des B-Plans vor Ort besichtigt. Mitglieder des Umweltausschusses sind selbstverständlich bei der Außenbesichtigung des Bauausschusses herzlich willkommen.“
Aufgrund der Zuständigkeit für bauliche Angelegenheiten erfolgte in der heutigen Sitzung durch den BV-Ausschuss die Begutachtung im Rahmen einer Außenbesichtigung. Das Gremium war sich einig, dass wie im UEL-Ausschuss beraten, vorgegangen werden soll.
Der Verursacher wird von der Verwaltung aufgefordert, die Mängel zu beseitigen, sodass die erforderlichen baulichen Maßnahmen abgeschlossen werden können.
Eine private Grundstückszufahrt in diesem Bereich kann nur insofern genehmigt werden, als dass die festgesetzte Größe des Regenrückhaltebeckens nicht tangiert wird.
Rechtliche Würdigung
Das Regenrückhaltebecken wurde in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren für die beiden Bebauungspläne (B-Plan) „Weidenweg“ und „Rauenzell Mitte“ festgesetzt. Deshalb taucht es weder im B-Plan „Rauenzell Mitte“ noch im B-Plan „Weidenweg“ auf. Aufgrund des Trennsystems ist die Stadt Herrieden verpflichtet, ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen oder die entsprechenden Erfordernisse im B-Plan festzusetzen.
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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4 |
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4.1. Vorkaufsrechtsanfrage für Flst.Nrn. 1381, 1381/1, Gemarkung Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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4.1 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 wurde beschlossen, auf das Vorkaufsrecht für die Flst.Nrn. 1381 und 1381/1, Gemarkung Elbersroth, zu verzichten.
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4.2. Vermarktung Grundstück für Mehrfamilienhäuser im BG Schrotfeld 15.4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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4.2 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 wurde beschlossen, das Grundstück Flst. 678/99, Gemarkung Herrieden, im Baugebiet Schrotfeld 15.4 für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses neu auszuschreiben.
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4.3. Auftragsvergabe 2to Elektrostapler Wasserwerk/Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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4.3 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 wurde beschlossen, den Auftrag für einen neuen 2to Elektrostapler für das Wasserwerk/Bauhof an die Firma Still aus Fürth, zu vergeben.
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4.4. Erweiterung Sanierungsgebiet Altstadt Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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4.4 |
Sachverhalt
Hinsichtlich der Erweiterung des Sanierungsgebietes der Altstadt Herrieden wird die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange darüber informieren. Die Träger öffentlicher Belange haben vier Wochen Zeit, ihre Einwendungen bzw. Anregungen bei der Verwaltung vorzubringen. Dem Schreiben ist ein Übersichtsplan beigefügt. Dieser ist im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Übersichtsplan.pdf
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4.5. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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4.5 |
Sachverhalt
Stadtschloss:
- Planung Sitztribüne auf Galerie
- Sitzprobe wegen Höhe auf Podesten
- Erstellung Skizzen und Angebotsanfragen bei Schreinern
Nächste Schritte:
Kita Elbersroth
- Bewegungspodeste werden in KW 41 installiert
- Restarbeiten/Vordach Eingangsbereich
Nächste Schritte:
Kita Oberschönbronn
- Ausschreibungen sind online
- Termin Planung der Spielgeräte steht
- Vergabe Zaunanlage und Landschaftsbau
- Angebot für Spielgeräte einholen
- Auswertung/Vergabe Angebote Spielgeräte
- Vorbereitende Maßnahmen (Hecke/Zaun)
Nächste Schritte:
- Baueinweisung mit Fa. Zäh und Herrn Schmidt am 08.04.2025
- Geplanter Baubeginn ab KW 16
Kita Neunstetten - ehem. SVE-Gebäude
- Angebote zur Kellerwandsanierung werden eingeholt
- Interne Abstimmungsplanung im Zusammenhang mit der Erschließung Halmonslache
- Erneuerung Zaun (Straßenseite) im Frühjahr 2025
- Zaun in den Faschingsferien fertiggestellt, Hecke Ende Februar zurückgeschnitten
Nächste Schritte:
Wald- Kita
- Standort vor Ort mit Kita-Leitung festgelegt
- Genehmigungsplanung für Schutzhütte wird erstellt
- Abgabe der Baugenehmigung
- Baustraße und Gelände sind vorbereitet
- Warten auf Baugenehmigung
- Abänderung Nutzungskonzept nach Vorgaben LRA durch LittlebigFuture
Nächste Schritte:
- Nach Erteilung der Baugenehmigung Aufbau der Schutzhütte
FFW Rauenzell – Anbau Fahrzeuggasse
- Hydrant wurde durch Wasserwerk und Bauhof versetzt
- Außenanlagen im Frühjahr 2025
- Restarbeiten und Aufbau Spinde im Innenbereich
- Prüfung Straßenbeleuchtung erhöhen
Nächste Schritte:
- Beauftragung Umbau Straßenbeleuchtung wenn Rückmeldung Feuerwehr zu den Angrenzern vorliegt
- Vorbereiten Untergrund und Einzeiler (evtl. Bauhof) für Pflasterarbeiten
- Pflasterarbeiten – Bestellung Pflaster nach Anfrage Feuerwehr am 07.04.2025
FFW Hohenberg - Neubau Feuerwehrhaus
- Für Baugenehmigung fehlt noch Zustimmung KBR – wieder Planänderung von Türen und Trennwänden gefordert
- Förderbescheid soll zeitnah zugestellt werden.
- Baugenehmigung und Förderbescheid erhalten
- Werkplanung erstellen
- Erschließung ausschreiben und vergeben
- Ausschreibungen der Hauptgewerke veröffentlichen und vergeben
- Vergabe der Hauptgewerke im Januar#
- Erstellung Bodengutachten und Aushubbeprobung
- Baubeginn FFW Ende März eingeplant
Nächste Schritte:
- Humusabtrag ab KW 15
- Planung und Ausschreibung der Erschließungsstraße
Instandhaltung / Optimierung des Nahwärmenetzes am Schulzentrum / Biomasseheizwerk
- Instandhaltungsarbeiten durchgeführt
Nächsten Schritte:
- Instandhaltung Kettenförderer
- Neue Brennraumauskleidung erfolgt (Gewährleistungsanspruch)
Buswartehallen und Fahrradüberdachung
- Planung Fahrradunterstand Rathaus
- Alternativen werden untersucht evtl. Unterbringung in zwei Garagen
- Nach Haushaltsbeschluss Umsetzung Fahrradstellplatz in Neunstetten
- Umsetzung Fahrradabstellanlagen wenn Garagen umgeräumt bzw. umgezogen (Schule)
Nächsten Schritte
- Planung Rathaus und Neunstetten
Freibad / Hallenbad
- Neue Wasseraufbereitung mittels Chlorgas installiert und in Betrieb genommen
Nächsten Schritte
- Schiebertausch durch Wasserwerk und Bauhof vor Saisonbeginn
- Hydrantenwechsel vor Saisonbeginn, Schiebertausch nach Saisonende auf Grund des nicht überschaubaren Materials
Wertstoffhof
- Elektroarbeiten + E-Prüfung läuft
- Neue Spindschränke wurden angeschafft und geliefert
Neubau Sporthalle
- Auswertung der Bewerbungsunterlagen (1.Runde)
- Vorbereitung VgV für Haustechnik/Elektroplanung und Tragwerksplanung
- Terminabstimmung für 2. Runde / 5 Bewerber werden eingeladen
- 1. Runde VgV für Tragwerksplanung und HLS laufen bis 18.11.24
- 2. Runde VgV für Architektur am 26.11.2024
- Nach Auswertung Einladung 2. Runde VgV Tragwerksplanug und HLS
- Vergabe der Planungsleistung Objektplanung (Architekur) im Dezember
- Vertragsausarbeitung für Objektplanung
- Abgabetermin für 2. Runde HLS und TW am 25.2.25
- Auswertung der 2.Runde und evtl. Nachverhandlung
- Ausschreibung Projektsteuerer
- Auftaktgespräch mit Planer, Verwaltung und Vertretern von Vereinen, Schulen und Stadträten
Nächste Schritte:
- Nachverhandlung Tragwerksplaner
- Vertragsausarbeitung Haustechnikplaner
- Grundlagengespräche Planer und Verwaltung
Markierungsarbeiten 2024
- Liste für Markierungen wird erstellt
- Kosten für Zebrastreifen Nürnberger werden erstellt
- Angebote angefragt
- Vergabe der Markierungsarbeiten
- Ausführung Herbst 2024 oder Frühjahr 2025, je nach Wetterlage
Nächste Schritte:
- Restliche Markierung sobald es die Witterung zulässt
Asphalt- und Straßenbau 2025
- Liste Asphalt- und Straßenbau 2025 – 2027 ist erstellt
- Liste wird in der BV-Ausschusssitzung am 12.11.2024 zur Beratung vorgelegt. (Liste im RIS hinterlegt)
- Gelder für 2025 in den Haushalt
- Liste für Angebote wird erstellt
Nächste Schritte:
- Ausschreibungen werden durchgeführt.
- Geplante Submission Donnerstag, den 24.04.2025
Erschließung BG Schrotfeld 15.4
- Einfassungen fertiggestellt
- Asphaltierungsarbeiten laufen seit Montag
- Asphaltierung abgeschlossen, Vermessung läuft, Gehwege werden gepflastert
- Fertigstellung Pflasterarbeiten bis Ende KW 47 geplant
- Geplante Abnahme Bayerngrund Freitag, den 22.11.2024
- Restarbeiten sobald Frostfrei
Nächsten Schritte:
- Restarbeiten werden diese Woche beginnen nach Rücksprache mit Herrn Nagler Fa. Thannhauser
Erschließung BG Halmonslache Neunstetten
- Abstimmung mit allen Sparten (N-Ergie,Telekom, etc.)
- Nach fertiger und abgestimmter Erschließungsplanung Erstellen der Ausschreibung
Nächsten Schritte:
- Erschließungsplanung wird durchgeführt
- Abschluss der Maßnahme mit LPH 6 (Ausschreibungsunterlagen)
Sanierung BG Neunstetten (Altsiedlung)
- Bürgerinformationsveranstaltung am 28.11.2024 19Uhr (die betroffenen Einwohner werden per Brief eingeladen)
- Kanalfilmungen um festzulegen ob der alte Kanal verwendet werden kann, saniert werden muss oder Erneuert.
- Ermittlung des Fremdwasseranteils
- Ortstermine mit den Grundstücksbesitzern und dem Ing.- Büro für die mögliche Ausführung eines Trennsystem auf den privaten Grundstücken
Nächsten Schritte:
- Erstellen der Werkplanung
- Die Ortstermine mit den Grundstückseigentümern haben begonnen
- Ausschreibung Frühjahr 2025
Wohnheim Lebenshilfe
- Bauantrag vorhanden, aber noch keine Förderung
Nächsten Schritte:
- Nach Förderzusage Baubeginn
KidZ Lebenshilfe
- Bauantrag eingereicht
- FAG-Antrag für Kita und Förderantrag für SVE/HPT wird erstellt. Hierzu ist detaillierte Kostenzusammenstellung notwendig
- Nach Baugenehmigung und Förderzusage – feste Terminplanung und Förderzusage
- Baugenehmigung erhalten
- Rückfragen zur FAG Förderung beantwortet und neuen Beschluss gefasst
Nächsten Schritte:
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn für FAG am 08.04.2025 eingegangen
- PV, Mittelspannungstrafo und Einspeisepunkte in Abstimmung mit der N-Ergie und Lebenshilfe
- Besprechung Verwaltung, Regierung und Lebenshilfe bezüglich Förderung SVE in KW18
Radweg Lammelbach – Lettenmühle
- Termin für restliche Asphaltierungen steht noch nicht fest
- Asphaltierung erfolgt
- Brücke in Lammelbach fertigstellen
- Restarbeiten
- Audits und Abnahmen
Nächsten Schritte:
Radweg Rauenzell – Burgoberbach – Lückenschluss Hohenberg
- Förderantrag fristgerecht eingereicht
- Anfang Oktober Termin mit Staatsforsten w. g. Rodungsflächen
- Rodungsantrag wird gestellt
- Vereinbarung mit Staatlichen Bauamt
- Fertigstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
- Warten auf Förderzusage
- Abstimmung mit ALEF und UNB bezüglich Rodung und Aufforstung
- Rodungsgenehmigung und Beginn der Rodungen
- Umsiedlung Ameisenvölker
Nächsten Schritte:
- Ausführungspläne werden erstellt
- Wasserrechtsantrag wird parallel vorbereitet
- Teilabstimmung mit den Behörden werden durchgeführt
- Bodengutachten für Ausschreibung und Planung in der Durchführung
Vordere Gasse 11 und 13
- Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
Nächsten Schritte:
- Machbarkeitsstudie und Abstimmung mit Regierung und Denkmalpflege
Vordere Gasse 21 und 23
- Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
- Bewerbungsunterlagen werden veröffentlicht
- Keine Bewerbungen eingegangen
Nächsten Schritte:
- Gespräch mit Regierung bezüglich Förderung
Herrnhof 7
- Bestandsaufnahme (Pläne)
- Haushaltsansatz
Nächsten Schritte:
- Honoraranfrage für die Ertüchtigung der Wohnräume
- Anfragen Förderfähigkeit
Förderung Waldwege
- Mit Herrn Dießl abgestimmt, dass im Oktober die angrenzenden Waldbesitzer angeschrieben werden um bis Frühjahr 2025 das Lichtraumprofil der Waldwege wiederherzustellen
- Im Frühjahr Sommer 2025 sollen Teilbereiche der Wegseitengräben wiederhergestellt werden.
Nächsten Schritte:
- Begutachtung durch Förster, ob die Waldbesitzer auch die Lichtraumprofile wie gefordert hergestellt haben
Lärmschutzgutachten:
- Förderprogramm als Pauschalförderung wird ausgearbeitet
- Beratung in BV-Sitzung
- Beauftragung Büro
- Nach Rücklauf Beauftragung – Koordinierung Kick-Off Termin
Nächsten Schritte:
- Anschreiben werden erstellt
- Festlegung welche Gebäude genau betroffen sind
Zebrastreifen Nürnberger Straße:
- Angebot für Beleuchtung Zebrastreifen wurde bei der N-ERGIE eingeholt
- Beleuchtung wurde beauftragt
Nächsten Schritte:
- Voraussichtliches Montagedatum KW 15
- Markierung des Zebrastreifens wenn die Lampen aufgestellt wurden.
Bebauungsplan Naherholungsbereich Steinweg
- Ortsbesichtigung und Bestandsaufnahme durch Landschaftsbüro Klebe erfolgt
- Begutachtung und Aufnahme des Areals vor Weihnachten 2024 durch das beauftragte Planungsbüro
Nächsten Schritte:
- Vorentwurf erstellen in Abstimmung mit Stadt
Querungshilfe Nürnberger Straße
- Vorentwurf wurde erstellt
Nächsten Schritte:
- Ausführungsplanung und Ausschreibung nach Haushaltsbeschluss
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4.6. Sachstandsbericht zu den verkehrlichen Themen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
|
ö
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|
4.6 |
zum Seitenanfang
5. 1. Änderung B-Plan Nr. XIII Wohngebiet "Auf dem Kappelbuck" m. paralleler 11. FNP Änderung, Gemeinde Burgoberbach
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Burgoberbach hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIII Wohngebiet „Auf dem Kappelbuck“ sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In gleicher Sitzung wurden die Vorentwürfe gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.
Die Stadt Herrieden wird als Behörde beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis zum 02.05.2025 erfolgen. Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei der Gemeinde Burgoberbach vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen gegen die Planungen bestehen oder dass Belange der Stadt Herrieden durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Burgoberbach, Ansbacher Straße 24, 91595 Burgoberbach statt.
Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Internet auf der Homepage der Gemeinde Burgoberbach (www.burgoberbach.de) veröffentlicht.
Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.
Rechtliche Würdigung
Belange der Stadt Herrieden sind nicht tangiert.
Beschlussvorschlag
Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauleitverfahren der Gemeinde Burgoberbach.
Beschluss
Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauleitverfahren der Gemeinde Burgoberbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download 01 FNP-Änderung.pdf
Download 02 Begründung - FNP-Änderung.pdf
Download 03 Bebauungsplan.pdf
Download 04 textl Festsetzungen.pdf
Download 05 Begründung.pdf
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6. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
|
ö
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Kleinspielfeld am Sportplatz SV-Rauenzell
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
08.04.2025
|
ö
|
|
6.1 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in BV-Ausschuss am 09.07.2024 beraten:
„In der vergangenen Sitzung des BV-Ausschusses am 18.06.2024 fand eine Ortsbesichtigung statt, in deren Rahmen Alternativen zum bisherigen Vorschlag des Sportvereins thematisiert wurden. Daher wurde auf eine Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung verzichtet und diese vertagt.
Folgender Sachverhalt war für die Sitzung vorbereitet:
„Der SV Rauenzell prüft derzeit intern, ob und ggf. wie ein weiteres Kleinspielfeld im Bereich des Sportgeländes durch den Verein realisiert werden kann. Diesbezüglich hat die Bürgermeisterin folgende E-Mail am 23.04.2024 vom 1. Vorstand des Vereins, Johannes Buckel, erreicht:
„… Mittlerweile hat sich unser Planungsteam ein wenig detailliertere Gedanken gemacht, welche Größe sinnvoll ist und wo genau ein geeigneter Standort wäre. Für uns wäre die Fläche zwischen Spielplatz und Parkplatz ideal. Dies war auch bei uns in den Planungen vor ca. 10 Jahren schon die favorisierte Fläche. Allerdings müsste für eine sinnvolle Größe auch eine kleinere Versetzung eines Spielgerätes erfolgen, der ohnehin kaum genutzte Basketballplatz versetzt werden und es würde eine Teilfläche des Parkplatzes mit einbezogen werden. (…)
Bevor von Seiten des Vereins weitere Schritte eingeleitet werden, wird zunächst die Stadt um Stellungnahme zum Vorhaben gebeten.
In der heutigen Sitzung soll daher darüber beraten werden, ob die Stadt Herrieden grundsätzlich die Errichtung eines Kleinsportfeldes durch den SV Rauenzell auf städtischen Flächen befürwortet, auch wenn dies eine Umgestaltung/Verkleinerung des Spielplatzes und des Parkplatzes auf Kosten der Stadt erfordert. Im Rahmen der Außenbesichtigung sind Aspekte zur Sprache gekommen, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Daher soll erst auf Grundlage weiterer Unterlagen entschieden werden.“
Für die heutige Sitzung hat der Sportverein die Standortalternativen aus Sicht des Sportvereins geprüft und bewertet. Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.
Diskussionsverlauf:
Der BV-Ausschuss signalisiert grundsätzlich die Zustimmung zum Vorhaben. Eine formlose Bauvoranfrage soll gestellt werden. Die Kosten sollen gegenübergestellt werden. Bei der Radwegeplanung muss beachtet werden, dass 20 m Abstand zur Fahrbahn (St 2249) gehalten wird. Dies ist unter § 23 und 24 des Straßen- und Wegegesetz verankert. Die Variante 3 soll näher untersucht und planerisch dargestellt werden.
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände, dass auf dem Weg einer formlosen Bauvoranfrage durch den Verein die grundsätzlichen Genehmigungsbedingungen für das Projekt ermittelt werden.“
Nun wurde beim Landratsamt Ansbach ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Kleinspielfeldes mit Kunstrasenplatz, Flutlicht, umlaufender Bande und Ballfangzaun vom Sportverein Rauenzell, auf Flst. 206, Gemarkung Rauenzell. Das Landratsamt bittet nunmehr die Stadt Herrieden um eine Stellungnahme nach § 36 BauGB. Lt. Rückfrage beim Sportverein, soll lediglich erfragt werden, ob der Standort möglich wäre.
Der Antrag und die Vorhabensbeschreibung ist im RIS hinterlegt.
Zusätzlich hat die Verwaltung ein Orthophoto sowie einen Ausschnitt des geplanten Geh- u. Radweg eingestellt, damit man sich die Lage des Kleinspielfeldes besser vorstellen kann.
Anmerkungen der Verwaltung:
- Durch die Planung fallen mindestens 12 Stellplätze weg. Alternative Parkplätze wurde im Rahmen der Vorhabensbeschreibung nicht ausgewiesen.
- Der Containerplatz müsste versetzt und an anderer Stelle errichtet werden.
- Die Druckleitung wird im jetzigen Planentwurf überbaut. Grundsätzlich sollte eine Druckleitung einschl. der erforderlichen Grabenbreite jederzeit zugänglich sein.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde bislang nicht durchgeführt, da dies aus Sicht des SV-Rauenzell zum jetzigen Zeitpunkt für eine Bauvoranfrage noch nicht notwendig ist.
Der Abstand zur Staatstraße, die Blendwirkung der Flutlichtanlage und die Höhe des Ballfangzaunes ist von der Genehmigungsbehörde und dem Staatlichen Straßenbauamt zu beurteilen.
Beschlussvorschlag
Beschluss nach Beratung.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beschließt, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen unter Berücksichtigung folgender Auflagen:
- Die wegfallenden Parkplätze müssen ersetzt werden.
- Anwohnerbeteiligung muss erfolgen.
- Die Druckleitung darf nicht überbaut werden.
- Die Radwegplanung muss berücksichtigt werden.
- Weitere Varianten sollen geprüft werden (ggf. Variante 3).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Antrag auf Vorbescheid.pdf
Download Vorhabensbeschreibung.pdf
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6.2. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
21.01.2025
|
ö
|
|
6.1 |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
08.04.2025
|
ö
|
|
6.2 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 21.01.2025 beraten:
„Frau Stefanie Schuster und Herr Lukas Herrmann stellen einen formlose Bauvoranfrage hinsichtlich der Errichtung eine Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Fst. 430, Gemarkung Oberschönbronn in Limbach, angrenzend an das Wohnhaus der Eltern Schuster. Der Plan für die mögliche Erschließung sowie der FNP-Ausszug ist im TOP ersichtlich. Die Fläche befindet sich im Außenbereich.
Im Falle einer Genehmigung müssen alle Erschließungskosten sowie die anfallenden Herstellungskosten vom Bauherrn übernommen werden.“
Folgender Diskussionsverlauf wurde besprochen:
„Bei der Planung des Bauvorhabens sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Ortsrandgestaltung mit Streuobst,
- Flächensparend integrieren. „
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss beschließt, dass die gemeindliche Einvernahme in Aussicht gestellt wird. Über die im Diskussionsverlauf angemerkten Punkte sind die Antragsteller zu unterrichten.“
Nach der Sitzung informierte die Mitarbeiterin der Bauverwaltung die Antragsteller über die Beschlussfassung und wies auf die Punkte „Ortsrandgestaltung mit Streuobst“ und „flächensparende Integration des Bauvorhaben“ explizit hin.
Mit folgende Skizze der Familie Schuster wurde den Vorgaben der BV-Ausschusses Rechnung getragen. Die Zufahrt ist über das Flst. 430/1 möglich.
Nunmehr ging der Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Ansbach ein. Hierbei ist keine Zufahrt über das Flst. 430/1 vorgesehen.
Die Anlagen sind im RIS eingestellt.
Eine gemeindliche Stellungnahme muss bis 12.05.2025 beim Landratsamt abgegeben werden.
Im Falle, dass die gemeindliche Einvernahme erteilt wird, müssen sämtlich anfallende Erschließungskosten sowie die Kanal- u. Wasseranschlussbeiträge vom Antragsteller übernommen werden.
Rechtliche Würdigung
Außenbereich, Bebauung nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Beschluss nach Beratung.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beschließt, die gemeindliche Einvernahme, die Genehmigungsfähigkeit im Außenbereich vorausgesetzt, zu erteilen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, die Ortsrandgestaltung mit Streuobst und die Gestaltung der Zufahrt mit versickerungsfähigem Pflaster zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Antrag auf Vorbescheid Schuster.pdf
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7. Lückenschluss im Radwegenetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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7 |
Sachverhalt
In der heutigen Sitzung soll über folgende Radwegeverbindungen beraten werden:
- Neunstetten – Niederdombach
- Birkach – Feuchtwangen
- Schönau – Elbersroth
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.09.2022 wurde hinsichtlich der Realisierung von weiteren Lückenschlüssen im Radwegenetz im Protokoll festgehalten, dass Radwege zwischen Birkach und Feuchtwangen und Neunstetten und Niederdombach grundsätzlich gewünscht sind und dass sich die Reihenfolge des Radwegebaus in Abhängigkeit der Grundstücksverfügbarkeit ergibt.
Daraufhin wurden die betreffenden Grundstückseigentümer zunächst angeschrieben. Im Anschreiben wurde über die Option eines Radwegebaus und das Kaufinteresse der Stadt bzgl. des erforderlichen Grundstückstreifens informiert. Anschließend wurden die Grundstückseigentümer für eine Terminvereinbarung zu einem persönlichen Gespräch kontaktiert. Die Eigentümer der beiden Schüsselgrundstücke Flurnummer 631 und 717, Gemarkung Neunstetten haben beim Versuch einer Terminvereinbarung erklärt, dass sie den Bau eines Radweges grundsätzlich ablehnen und daher auch für weitere Gespräche nicht zur Verfügung stehen.

Herr Alois Hofmann aus Neunstetten hat in der Zwischenzeit seinen Antrag vom 12. März 2020 erneuert und im Februar 2025 die Bürgermeisterin um die Realisierung des Weges zwischen Neunstetten und Niederdombach gebeten. Dieses Schreiben ging auch an die Verkehrsbehörde des LRA Ansbach, an das staatliche Bauamt und an die PI Ansbach, SbV-Ansbach. Aus Sicht des Herrn Alois Hofmann ist mit großer Wahrscheinlichkeit der vorhandene Grünstreifen zwischen Neunstetten und Niederdombach entlang der St. 2249, der sich im Eigentum des Freistaates bzw. der Stadt Herrieden befindet, für die Realisierung eines Radwegs ausreichend.
Zwischenzeitlich fand ein Austausch zwischen der Stadtverwaltung und dem staatlichen Bauamt statt. Das staatliche Bauamt wurde gebeten zu prüfen, ob der Streifen entlang der Straße, der im Besitz des Freistaates ist, für den Bau eines Radweges ausreicht, so wie es Herr Homann einschätzt. Das Staatliche Bauamt Ansbach hat selbst keine Planungsabsichten für einen Straßenbau und/oder Radwegebau zwischen Neunstetten und Niederdombach.
Bezüglich der Radwegeverbindung Birkach-Feuchtwangen fanden zwischenzeitlich erste Sondierungsgespräche statt. Die Grundstückseigentümer zeigen sich gesprächsbereit.
Bezüglich des Lückenschlusses zwischen Schönau und Elbersroth kann durch eine vergleichsweise einfache Ertüchtigung eines vorhandenen Weges eine effektive Verbesserung erzielt werden:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ertüchtigung des Weges zwischen Schönau und Elbersroth in die Wege zu leiten.
Hinsichtlich des Lückenschlusses zwischen Neunstetten und Niederdombach beschließt der BV-Ausschuss, dass …
Hinsichtlich des Lückenschlusses zwischen Birkach und Feuchtwangen beschließt der BV-Ausschuss, dass …
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ertüchtigung des Weges zwischen Schönau und Elbersroth in die Wege zu leiten.
Hinsichtlich des Lückenschlusses zwischen Birkach und Feuchtwangen beschließt der BV-Ausschuss, dass die Variante 1 und 2 gegenüberstellend geprüft werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile von Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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8 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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76. Stadtratssitzung
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07.05.2025
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt vor, die Förderrichtlinien für das Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile Herrieden anzupassen.
§ 3 Abs. 4 sollte wie folgt geändert werden:
(4) Die äußere Planung der Gestaltung des Gebäudes ist dem zuständigen Ausschuss der Stadt Herrieden vorzulegen. Falls die äußere Gestaltung nicht wie vom Ausschuss genehmigt eingehalten wird, behält sich die Stadt Herrieden vor, die Fördersumme zu reduzieren bzw. zu streichen.
Neu eingefügt werden sollte nach Empfehlung der Verwaltung in § 3 der Förderrichtlinie:
(6) Stellt sich im Nachgang heraus, dass Fördervoraussetzungen aus den Absätzen 1 bis 5 nicht erfüllt sind oder dass im Nachgang davon abgewichen wurde, werden die Fördermittel versagt bzw. zurückgefordert.
In der Sitzung des BV-Ausschusses vom 12.02.2022 teilte die Verwaltung mit, dass sie künftig nur einmal jährlich über die Höhe der ausbezahlten Fördermittel informiert. Wichtig ist jedoch, dass bei allen Förderanträgen der § 3 Abs. 4 einzuhalten ist, weshalb der BV-Ausschuss zunächst darüber beraten muss, ob die äußere Gestaltung des Gebäudes grundsätzlich förderwürdig ist.
Beschlussvorschlag
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Anpassung der Förderrichtlinien zuzustimmen.
Beschluss
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Anpassung der Förderrichtlinien zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9. Förderantrag zur Stärkung der Ortsteile von Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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9 |
Sachverhalt
Für das Anwesen Hohenberg 30, wurde für den Ausbau des Dachgeschosses ein Förderantrag gestellt.
- Beginn der Maßnahme: Frühjahr 2025,
- Fertigstellung: Ende 2026.
- Kosten wurden noch nicht genannt, da die Familie noch nicht weiß, ob es ein Teilausbau oder ein kompletter Ausbau des DG wird.
- Ein Plan konnte nicht vorgelegt werden, da nicht vorhanden. Bilder wurden vorgelegt.
- An der Außenhülle wird laut Antragsteller nichts verändert.
Lt. Berechnung der Verwaltung (Größe des Hauses) könnte eine Geschossfläche von 176,55 m² für den Komplettausbau angesetzt werden. Die Fördersumme würde sich daher wie folgt errechnen: Geschossfläche 176,55 m² x 75 € = 13.241,25 €, zuzüglich 10 % für Leerstand mehr wie drei Jahre, zuzüglich 30 % für 3 Kinder unter 18 Jahren. Dies ergäbe eine Gesamtfördersumme von 18.537,75 €, wenn die Förderrichtlinien eingehalten, die angenommene Geschossfläche realisiert und die erforderlichen Nachweise erbracht werden.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: 6150.9403
18.537,75 €, dies bedeutet 3.707,55 € pro Jahr für die Dauer von 5 Jahren.
Beschlussvorschlag
Der BV-Ausschuss beschließt, dass eine Förderung aufgrund der vorgestellten Gestaltung gewährt werden kann. Die Fördervoraussetzungen sind einzuhalten.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beschließt, dass eine Förderung aufgrund der vorgestellten Gestaltung gewährt werden kann. Die Fördervoraussetzungen sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Johann Heller war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
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10. Förderantrag zur Stärkung der Ortsteile von Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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10 |
Sachverhalt
Die Eigentümer beantragen die Förderung für den Abriss einer bestehenden landwirtschaftlichen Scheune und für einen Ersatz-Neubau eines EF-Wohnhauses auf der Fläche der bisherigen Scheune, Flst. 36, Gemarkung Rauenzell.
- Beginn der Maßnahme: Juli 2025,
- Fertigstellung: April 2027.
- Die Fördersumme errechnet sich wie folgt: Geschossfläche 285,373 m² x 75 € = 21.402,98 €,
- zzgl. 20 % für 2 Kinder unter 18 Jahren = 4.280,60 €.
- Dies ergibt die max. Fördersumme in Höhe von 20.000,00 €.
Anbei neu Gestaltung lt. Bauplan:
Rechtliche Würdigung
HHSt.: 6150.9403
20.000,00 €, dies bedeutet 4.000,00 € pro Jahr für die Dauer von 5 Jahren.
Beschlussvorschlag
Der BV-Ausschuss beschließt, dass eine Förderung aufgrund der vorgestellten Gestaltung gewährt werden kann. Die Fördervoraussetzungen sind einzuhalten.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beschließt, dass eine Förderung aufgrund der vorgestellten Gestaltung gewährt werden kann. Die Fördervoraussetzungen sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Matthias Rank war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
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11. Förderantrag zur Stärkung der Ortsteile von Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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11 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 09.03.2021 beraten:
„Herr Thomas Pfahler beantragt die Förderung für den Umbau eines leerstehenden bestehenden Wohnhauses, Brünst 4 mit Kosten von ca. 219.500 €. Beginn der Maßnahme: Mitte 2021, Fertigstellung: 2022/2023.
Die Fördersumme errechnet sich wie folgt: Geschossfläche 244,93 m² x 50 € = 12.246,50 €“.
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss stimmt der Förderung zu.“
Im damaligen Antrag wurde der Umbau des Erdgeschosses und des Obergeschosses, wie im Bestand, beantragt. Im Nachgang wurde allerdings das Obergeschoss entfernt.
Nunmehr befindet sich auf dem Grundstück das umgebaute Erdgeschoss mit einem Zeltdach.
Der Bauantrag liegt in der Sitzung aus.
Die Fördersumme würde sich dadurch wie folgt berechnen: Geschossfläche 165 m² x 50 € = 8.250,00 € zzgl. Deponiekosten in Höhe von 472 €, somit insgesamt: 8.722,48 €.
Die Verwaltung weist auf § 3 Fördervoraussetzungen Abs. (4) der Förderrichtlinien hin und bittet um Entscheidung, ob die Fördersumme reduziert bzw. gestrichen werden muss, da das Vorhaben anders als beantragt ausgeführt worden ist.
§ 3 Abs. 4 lautet:
Beschlussvorschlag
Beschluss nach Beratung.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beschließt, dass der Antragsteller aufgefordert wird, einen Änderungsantrag zu stellen. Solange wird keine weitere Förderung ausbezahlt. Der BV-Ausschuss berät erneut, sobald der Änderungsantrag vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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12. Antrag auf Förderung von Stadtbildpflegerischen Maßnahmen - Hintere Gasse 3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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12 |
Sachverhalt
Die Evang.-Kath. Sozialstation Bechhofen e.V. stellte bei der Stadt Herrieden einen Antrag auf Förderung von Eigentumserwerb, von Modernisierungsmaßnahmen und von gewerblicher Ausstattung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt Herrieden“ und einen Antrag auf Förderung stadtbildpflegerischer Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungsrichtlinien für die Altstadt von Herrieden.
Die Anträge wurden für die Sanierung und Umbau des Schwester-Brionda-Hauses in der Hinteren Gasse 3 gestellt.
Für die Fassadenerneuerung des Schwester-Brionda-Hauses fanden ausführliche Beratungsgespräche mit dem Stadtplaner Herrn Jechnerer sowie dem Planer Herrn Stefan Wenk von der Firma Buckel Bau statt. Die Farbausführung wurden ausführlich besprochen. Eine E-Mail und ein Aktenvermerk liegen der Verwaltung vor.
In der tatsächlichen Umsetzung wurden die Maßnahmen jedoch nicht wie beantragt bzw. wie besprochen ausgeführt. Der Sachbearbeiter von der Regierung von Mittelfranken hat bereits angemerkt, dass eine Förderung ihrerseits (60 %) nicht möglich ist, wenn die Ausführung nicht den Förderrichtlinien entspricht.
Im BV-Ausschuss vom 11.03.2025 und in der Stadtratssitzung vom 19.03.2025 wurde folgende Anpassung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien für die Altstadt Herrieden beschlossen:
„Wenn die beantragte Gesamtmaßnahme - auch in Teilen - abweichend oder mangelhaft durchgeführt wurde oder Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten wurden, werden keine Fördermittel ausgezahlt. Außerdem erfolgt die Förderung in Abhängigkeit, der Förderung durch die Regierung von Mittelfranken.“
Beschlussvorschlag
Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Förderung vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung von Mittelfranken gewährt werden soll.
Alternativ:
Der BV-Ausschuss beschließt, dass aufgrund der Abweichung von den Absprachen keine Förderung gewährt wird.
Beschluss
Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund eines noch ausstehenden Vor-Ort-Termines mit dem Stadtplanungsbüro Jechnerer, der Firma Buckel-Bau und dem Landratsamt vertagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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13. Antrag auf Förderung von Stadtbildpflegerischen Maßnahmen - Hintere Gasse 8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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13 |
Sachverhalt
Herr Bekim Emini stellte bei der Stadt Herrieden einen Antrag auf Förderung von Eigentumserwerb, von Modernisierungsmaßnahmen und von gewerblicher Ausstattung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt Herrieden“ und einen Antrag auf Förderung stadtbildpflegerischer Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungsrichtlinien für die Altstadt von Herrieden. Die Anträge wurden für den Neubau des Anwesens Hintere Gasse 8 gestellt.
Für den Ersatzbau des Anwesens liegt ein Bauantrag vor. Dieser Bauantrag wurde in der BV-Ausschusssitzung am 05.12.2023 vorgestellt und die gemeindliche Einvernahme wurde erteilt. Dieser Bauantrag wurde im Vorfeld durch mehrere Beratungsgespräche mit dem Stadtplanungsbüro Jechnerer abgestimmt. Diese Stellungnahme ist Bestandteil aller drei Ausfertigungen des Bauantrages.
In der tatsächlichen Umsetzung wurde die Maßnahme jedoch nicht wie beantragt bzw. besprochen ausgeführt. Der Sachbearbeiter von der Regierung von Mittelfranken hat bereits angemerkt, dass eine Förderung ihrerseits (60 %) nicht möglich ist, wenn die Ausführung nicht den Förderrichtlinien entspricht.
Im BV-Ausschuss vom 11.03.2025 und in der Stadtratssitzung vom 19.03.2025 wurde folgende Anpassung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien für die Altstadt Herrieden beschlossen:
„Wenn die beantragte Gesamtmaßnahme - auch in Teilen - abweichend oder mangelhaft durchgeführt wurde oder Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten wurden, werden keine Fördermittel ausgezahlt. Außerdem erfolgt die Förderung in Abhängigkeit, der Förderung durch die Regierung von Mittelfranken.“
Beschlussvorschlag
Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Förderung vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung von Mittelfranken gewährt werden soll.
Alternativ:
Der BV-Ausschuss beschließt, dass aufgrund der Abweichung von den Absprachen keine Förderung gewährt wird.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Förderung vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung von Mittelfranken gewährt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
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14. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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14 |
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14.1. Gaby Rauch: Straßensprerrung zwischen BG Schrotfeld 15.2 und Schrotfeld 15.4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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14.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt an, wie lange die Verbindungsstraße zwischen dem Baugebiet „Schrotfeld 15.2“ und „Schrotfeld 15.4“ noch gesperrt ist und warum diese Straße so schmal ist. Antwort: Restarbeiten werden noch durchgeführt. Die Ausführung der Straße erfolgt wie im Bebauungsplan festgesetzt.
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14.2. Matthias Rank: Lärmschutzgutachten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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14.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, wie der Sachstand zum Lärmschutzgutachten ist und ob die Anwohner bereits angeschrieben wurden. Antwort: Nein, dies erfolgt erst im 2. Quartal. Aktuell wird noch auf das Entwurfsschreiben gewartet.
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14.3. Jürgen Leis: Standort für Trafohaus der N-ERGIE
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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14.3 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Jürgen Leis fragt an, ob es schon einen geplanten Standort für das Trafogebäude der N-ERGIE in Birkach gibt und wann es gebaut wird. Antwort: Derzeit ist noch nichts bekannt, die Verwaltung wird diesbezüglich nachfragen.
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14.4. Michael Weis: Trassenführung Radweg Rauenzell - Burgoberbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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14.4 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Michael Weis fragt an, wo die Trassenführung des Radweges Rauenzell-Burgoberbach verläuft. Am Plateau könnte man eine Sitzgelegenheit anbringen. Antwort: Der Verlauf wurde gezeigt. Es soll ein Förderantrag für das Regionalbudget gestellt werden.
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14.5. Johann Heller: Anbringung Sackgassenschild in Lattenbuch
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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14.5 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an, ob man in Lattenbuch an der Umgehung ein Sackgassenschild anbringen kann. Er wurde auf der Versammlung der Jagdgenossenschaft in Oberschönbronn darauf angesprochen.
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14.6. Johann Heller: Anbringung einer Solarleuchte in der Feuchtwanger Straße, Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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14.6 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an, ob man in Elbersroth in der Feuchtwanger Straße Richtung Feuerwehrhaus eine Solarleuchte aufstellen kann.
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14.7. Robert Goth: Zuständigkeit für die Anbringung der grünen Straßenschilder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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14.7 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob für die Anbringung der grünen Verkehrsschilder die Straßenmeisterei oder die Stadt zuständig ist. Antwort: Diesbezüglich wird sich die Verwaltung erkundigen.
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15. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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15 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 18:43 Uhr.
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16. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen - Keine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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08.04.2025
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ö
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16 |
Datenstand vom 29.04.2025 07:48 Uhr