Datum: 06.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.03.2016
3 Bekanntgaben
3.1 Aktueller Stand Breitband
3.2 Energiewende vor Ort gestalten - Bürgerinnen und Bürger teilhaben lassen
3.3 Bekanntmachung der Stadt Herrieden über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages gem. § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
3.4 Tourismusbüro in der Buchhandlung DECIMA - Finanzielle Auswirkungen 2015/2016
3.5 Stand der Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2016/17
4 Vorstellung "Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan" der Stadt Herrieden
5 Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Stadt Herrieden inkl. Ortsteile
6 Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe Baumeisterarbeiten BA III
7 Oberbauerneuerung der St 2248 - Überquerungshilfe in Leibelbach
8 Anfragen
8.1 Anfrage von Johann Heller - Biber am Birkacher Weiher
8.2 Anfrage von Wolfgang Strauß - Ausbau der A6
8.3 Anfrage von Dieter Bunsen - Sperrung der Straße nach Rauenzell
8.4 Anfrage von Stefan Horndasch - Bayern WLan
9 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Johannes Bisping, b isping & bisping, Frau Kristina Vogelsang, Herrn Tobias Altmann und Herrn Sebastian Klebe, Planungsbüro Vogelsang, sowie 17 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2016 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 16.03.2016.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 3
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3.1. Aktueller Stand Breitband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 3.1

Sachverhalt

Herr Johannes Bisping von bisping & b isping stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den aktuellen Stand in Sachen Breitband vor.

Dokumente
Download Aktueller Stand Breitband.pdf

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3.2. Energiewende vor Ort gestalten - Bürgerinnen und Bürger teilhaben lassen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 3.2

Sachverhalt

Brief der N-ERGIE Regerativ GmbH vom 17.03.2016:
„Die N-ERGIE bietet ihren zahlreichen Kunden im gesamten nordbayerischen Raum innovative Energie- und Wärmelösungen verbunden mit kommunaler Verlässlichkeit.
Zudem fordert die N-ERGIE von der Politik mit Nachdruck eine starke dezentral und regional ausgeprägte Komponente bei der Gestaltung der Energiewende. Wir sind der festen Überzeugung, dass Dezentralität und Regionalität maßgebliche Erfolgsfaktoren sind und auch zukünftig sein werden, um eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die „Generationenaufgabe“ Energiewende sicherzustellen. Ohne diese breit verankerte Akzeptanz wird die Energiewende nicht gelingen.

Unternehmerisch handeln wir danach. So hat die N-ERGIE in Nürnberg Anfang 2015 den deutschlandweit innovativsten und größten Zwei-Zonen-Warmwasserspeicher errichtet.
Strom aus zahlreichen regional verteilten erneuerbaren Erzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaik oder Windkraft) wird zwischengespeichert und zeitversetzt als Wärme an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Nürnberg abgegeben. Mitte 2015 hat die N-ERGIE das weltweit erste virtuelle Kraftwerk – bestehend aus zahlreichen jeweils in Haushalten installierten innovativen Energiespeichern – erfolgreich auf den Markt gebracht.
Dieses virtuelle Kraftwerk erzeugt Primärenergieleistung und leistet somit einen Beitrag, um zentrale Großkraftwerke (bspw. Atom oder Kohle) vom Netz nehmen zu können.

Den Bürgerinnen und Bürgern im regionalen Umfeld unserer Photovoltaikkraftwerke boten wir Ende 2015 die Chance, zu sehr attraktiven und bürgerfreundlichen Konditionen, an unseren regenerativen Engagements zu partizipieren. Auch aus Ihrer Kommune haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unser Angebot angenommen. Dies freut uns sehr, denn auch dies ist ein wichtiger Beitrag, um Dezentralität und Regionalität zu stärken.

Wir würden uns freuen, wenn Sie hierüber auch den Gemeinderat bzw. Stadtrat Ihrer Kommune informieren.“

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3.3. Bekanntmachung der Stadt Herrieden über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages gem. § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 3.3

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz zum 31.03.2018 endet.
Die Stadt beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Gas im Gemeindegebiet Herrieden i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG mit einer Laufzeit von höchstens 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der Stadt Herrieden interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse schriftlich innerhalb einer Frist von drei  Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntgabe bei der

       Stadt Herrieden, Kämmerei (Zimmer 1), Herrnhof 10, 91567 Herrieden

zu bekunden. Die Stadt behält sich vor, nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen zu berücksichtigen; auf eine Berücksichtigung nach diesem Termin eingehender Interessensbekundungen besteht aber kein Anspruch.

Die von der Stadt Herrieden vom bisherigen Konzessionär vorgelegten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasversorgungsnetzes, die der Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss dienen, können während der üblichen Bürozeiten im Rathaus Herrieden eingesehen bzw. unter o.g. Adresse angefordert werden.

Diese Bekanntmachung erfolgt parallel im elektronischen Teil des Bundesanzeigers.

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3.4. Tourismusbüro in der Buchhandlung DECIMA - Finanzielle Auswirkungen 2015/2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 3.4

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 18.02.2012 hat der Stadtrat beschlossen, ein Tourismusbüro in der Buchhandlung Decima einzurichten. Es war vereinbart, dass hierfür ein Betrag in Höhe von 400,00 €/Monat im Jahresdurchschnitt zur Verfügung gestellt werden soll. Jährlich wird über die finanzielle Entwicklung in der Stadtratssitzung berichtet. In der Zeit vom 01.03.2015 bis 29.02.2016 betrugen die Ausgaben für die Tourismusstelle im Monatsdurchschnitt 399,46 €.
Die einzelnen Beträge entnehmen Sie bitte der angefügten Tabelle:
Monat
Rechnungsdatum
Was wird abgerechnet
Betrag in €
März 2015
10.04.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
294,26 €
April 2015
05.05.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
408,95 €
Mai 2015
03.06.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
675,07 €
Juni 2015
13.07.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
675,32 €
Juli 2015
07.08.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
727,80 €
August 2015
08.10.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
615,30 €
September 2015
09.10.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
554,54 €
Oktober 2015
04.11.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
262,11 €
November 2015
11.12.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
174,38 €
Dezember 2015
31.12.2015
Telefon, Fax, Touristenberatung
114,86 €
Januar 2016
15.02.2016
Telefon, Fax, Touristenberatung
86,65 €
Februar 2016
07.03.2016
Telefon, Fax, Touristenberatung
204,25 €
Gesamtbetrag im Jahr:


4.793,49 €
Durchschnittlicher Aufwand pro Monat:


399,46 €

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3.5. Stand der Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2016/17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 3.5

Sachverhalt

Die Auswertung der Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr 2016/17 ergibt folgendes Ergebnis. Die Plätze im Bereich Regelkinder (für Kinder zwischen 3 Jahren bis zur Einschulung) sind ausreichend vorhanden. Im Moment sind hier 6 freie Plätze zu verzeichnen. Die Zahl kann sich noch verändern, weil von den Kindern, die in die Schule kommen, evtl. Rückstellungen vom Schulbesuch zum Tragen kommen. Im Krippenbereich (für Kinder ab 1 Jahr bis ca. 3 Jahre) fehlen 8 Plätze. Für die Betreuung von Krippenkindern kommt auch eine Tagespflegeperson in Betracht. Die Stadt Herrieden hat dazu einen Aufruf im Amtsblatt veröffentlicht.

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4. Vorstellung "Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan" der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung vom 18.11.2014 die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Der Vorentwurf dieser Gesamtfortschreibung wurde nun durch das Planungsbüro Vogelsang und das Büro Landschaftsplanung Klebe erarbeitet. In diesem Vorentwurf wurden insbesondere die Ergebnisse der beiden Workshops des Stadtrates (November 2015 und Februar 2016) berücksichtigt und eingearbeitet. Die Vorstellung des Vorentwurfes erfolgt durch die Planungsbüros in der Sitzung durch eine Präsentation. Aufgrund der Plangröße und der noch notwendigen Abstimmung einzelner Themen ist eine Vorabaushändigung der Unterlagen an die Stadtratsmitglieder nicht möglich.

Beschluss

a)        Der Stadtrat billigt den vorgestellten Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans- und Landschaftsplans in der Fassung vom 06.04.2016.
b)        Der Stadtrat beschließt den Vorentwurf in den Bürgerversammlungen der Ortsteile vor der öffentlichen Auslegung vorzustellen.
c)        Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit/öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
d)        Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Stadt Herrieden inkl. Ortsteile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis entsprechend dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) eine adäquate Gefahrenabwehr für die Bereiche Abwehrender Brandschutz und Technische Hilfeleistung sicherzustellen. Dafür muss die Stadt Herrieden innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit eine gemeindliche Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten.
Desweiteren fordert die Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG, dass die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen sollen. Auch die Feuerwehrführungskräfte im Landkreis fordern von den Kommunen einen Feuerwehrbedarfsplan.
Um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen bzw. diesen gemeindespezifisch zu definieren, empfiehlt die Verwaltung, einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Zusätzlich ist solch ein Feuerwehrbedarfsplan Grundlage für zukünftige Anschaffungen und Baumaßnahmen im Feuerwehrbereich.
Der Ablauf zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans sieht im Groben wie folgt aus:
1.        Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach Gefährdungsklassen
2.        Erstellung einer Risikoanalyse
3.        Bestimmung des Schutzziels
4.        Festlegung der Ausstattung der Feuerwehren
(Feuerwehrgerätehäuser, Fahrzeuge, Personal; Ist-Soll-Zustand)
5.        Erstellung eines Entwurfs zur Feuerwehrbedarfsplanung
6.        Abgleich des Entwurfs mit dem Kreisbrandrat
7.        Vorstellung des Entwurfs für die Kommandanten
8.        Vorstellung der Feuerwehrbedarfsplanung im Stadtrat mit anschließendem Stadtratsbeschluss.

In der Kommandantenversammlung am 22.03.2016 hat die Verwaltung zusammen mit den Kommandanten der Feuerwehren der Stadt Herrieden darüber beraten, ob der Bedarfsplan durch ein externes Beratungsbüro (Kosten ca. 21.000 €) oder durch die Verwaltung zusammen mit den Kommandanten erarbeitet werden soll. Die Versammlung kam zum Entschluss, dass der Feuerwehrbedarfsplan von der Verwaltung zusammen mit den Kommandanten sowie in Absprache mit den Feuerwehrführungskräften des Landkreises erarbeitet wird.

Rechtliche Würdigung

BayFwG, Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG

Finanzielle Auswirkungen

Bei HHSt. 1300.9401 wurden für den Fremdbezug des Konzeptes 25.000 € eingestellt. Was die jetzige Vorgehensweise für Kosten verursacht kann nicht beziffert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Betrag jedoch deutlich geringer ausfallen wird.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Stadt Herrieden wie oben angegeben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download IBG_Angebot_Feuerwehrbedarfsplan_Herrieden.pdf

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6. Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe Baumeisterarbeiten BA III

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 05.04.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten: „Für die Baumeisterarbeiten des neuen Sozialtrakts am Bauhof Herrieden wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission am 17.03.2016 sind 13 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Neureiter aus Fremdingen mit einer Angebotssumme von 244.874,78 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung des Architekturbüros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 290.213,04 € brutto“.
In der Sitzung wird der Beschluss des BUL- Ausschusses bekannt gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9401 244.874,78 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BUL-Ausschusses vom 05.04.2016 und beschließt, dass der Fa. Neureiter aus Fremdingen der Auftrag zu der Angebotssumme von 244.874,78 € erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2016-03-23_Vergabevorschlag Baumeister.pdf
Download 2016-03-23_Vergabevorschlag Gerüst.pdf

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7. Oberbauerneuerung der St 2248 - Überquerungshilfe in Leibelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 05.04.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Das Ing.-Büro Heller, Schernberg, hat die Überquerungshilfe in Leibelbach umgeplant, da kein Grunderwerb möglich ist. Die Planungsunterlagen sind diesem Tagesordnungspunkt digital beigefügt.
Das Staatliche Bauamt hat zur aktuellen Planung bereits Stellung genommen und keine Einwände erhoben, wenn die Finanzierung über den Sonderbaulastradweg Leibelbach-Häuslingen sowie Unterhalt und Betriebskosten der Beleuchtung von der Stadt Herrieden erfolgen kann.
Folgende Punkte müssen jedoch beachten werden:
- Die Überquerungshilfe muss vom Staatlichen Bauamt Ansbach auditiert werden.
- Eine ausreichende Straßenbeleuchtung muss mit eingeplant werden.
- Die artenschutzrechtliche Prüfung für die Fällung des im Plan gelb markierten Baumes ergab   keine Einwände gegen eine Fällung in der Zeit vom 01.10.-28.02.
- Die im Plan grün markierten Bäume sind in jedem Fall zu erhalten, da sie eine gute Torwirkung haben und am Ortseingang eine gefällige optische Ortseingangs- Situation bilden; ggf. ist mit Böschungssteinen mit möglichst großem Wurzelraumerhalt zu arbeiten.“

In der Sitzung wird der Beschluss des BUL-Ausschusses bekanntgegeben.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an und stimmt der oben genannten Planung der Überquerungshilfe in Leibelbach im Zuge der Oberbauerneuerung der St 2248 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Querungshilfe_Bäume.pdf
Download Überquerungshilfe _Leibelbach.pdf

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 8
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8.1. Anfrage von Johann Heller - Biber am Birkacher Weiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 8.1

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, ob zu dem Problem mit dem Biber am Birkacher Weiher schon etwas unternommen wurde . Bürgermeister Brandl antwortet, dass die Verwaltung daran arbeitet.

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8.2. Anfrage von Wolfgang Strauß - Ausbau der A6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 8.2

Sachverhalt

Herr Strauß erläutert, dass der 6-spurige Ausbau der A6 im Bundesverkehrswegeplan nicht vorgesehen ist. Er bittet darum, den Kreistagsbeschluss im Stadtrat zu unterstützen und den 6-spurigen Ausbau zu fördern.

Diskussionsverlauf

Herr Jechnerer merkt dazu an, dass für den intelligenten Ausbau der A6 mit gleichzeitigen Lärmschutzmaßnahmen plädiert werden soll. Dies ist besonders für den Ortsteil Esbach von Bedeutung. Herr Buckel spricht sich auch für die Unterstützung des Antrages aus, befürchtet jedoch dass die Angelegenheit, ähnlich wie zu TTIP, nicht weiter verfolgt wird. Herr Horndasch befürwortet ebenfalls den Antrag von Herrn Strauß zu unterstützen, damit die Stadt Herrieden in die weitere Planung eingreifen kann. Er führt weiter aus, dass der Bundesverkehrswegeplan im Mai 2016 verabschiedet werden soll. Lärmschutzmaßnahmen werden in die Planung aufgenommen. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird dann klar, welche Maßnahmen umgesetzt werden.

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8.3. Anfrage von Dieter Bunsen - Sperrung der Straße nach Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 8.3

Sachverhalt

Herr Bunsen teilt mit, dass durch die Sperrung der Straße nach Rauenzell die Umleitung über Roth verläuft. Es ist daher ein höheres Verkehrsaufkommen festzustellen. Herr Bunsen fragt an, wer für eine Geschwindigkeitsreduzierung zuständig ist. Der Bürgermeister antwortet, dass hier die Stadt zuständig ist, da es sich um eine Ortsverbindungsstraße handelt.

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8.4. Anfrage von Stefan Horndasch - Bayern WLan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 8.4

Sachverhalt

Herr Horndasch berichtet, dass in allen Gemeinden Bayerns freies WLAN zur Verfügung stehen soll. Bürgermeister Brandl teilt dazu mit, dass die Verwaltung schon an dem Projekt arbeitet.

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9. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 35. Stadtratssitzung 06.04.2016 ö 9

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 10.10.2016 09:15 Uhr