Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 67 "Blick auf die Stadtmauer", Nähe Grabenstr. 17 und Eisenhüttlein 17, Hersbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 67 „Blick auf die Stadtmauer“.

Der Umgriff ist im beigefügten Lageplan dargestellt; er umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 294/1 (Teilfl.), 304, 304/2, 304/3, 304/4, 304/5, 307 (Teilfl.), 307/6, 311, 79/17, Gemarkung Hersbruck.

Der Bebauungsplan ist erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung des Areals im Bereich Grabenstraße/ Eisenhüttlein näher zu beleuchten und für eine mögliche Nutzung eine städtebauliche Konzeption zu erstellen.

Dabei sind in besonderem Maße die Belange der historischen Baukultur bzw. des Denkmalschutzes in Bezug auf die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude (Gänsturm, Baumeisterturm, Stadtmauer) zu berücksichtigen: Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplanes ist  es sicherzustellen,  dass sowohl die Auftaktfunktion und damit der zentrale Blick auf Gäns- und Baumeisterturm, Stadtmauer, Schloss und Hirtenmuseum, als auch die stadträumliche Funktion und damit der dort auftretende, markante Höhensprung  zwischen Grabenstraße und Eisenhüttlein auf Dauer sicht- und erfahrbar erhalten bleibt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2021 12:52 Uhr