Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung des Winkelweges in Kühnhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der 150 m lange Winkelweg nördlich von Kühnhofen hat seine Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit verloren. Er wird seit Jahrzehnten nicht mehr als Wegefläche genutzt und ist vor Ort nicht mehr als solche erkennbar.

Es ist deshalb beabsichtigt, den Weg gemäß Art. 8 BayStrWG dauerhaft einzuziehen. Der einzuziehende Weg beginnt bei der Fl. Nr. 1643, Staatsstraße 2404 (vormals: Landstraße II Nr. 1 Altensittenbach/Hormersdorf) und endet an der Gemarkungsgrenze bei der Fl. Nr. 1880. Träger der Straßenbaulast waren die Beteiligten (Eigentümer der Fl. Nrn. 1880, 1881, 1882, 1884 und 1885).
Der Weg soll mit Wirkung vom 01. August 2022 eingezogen werden. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher anzukündigen. Soweit innerhalb dieser Ankündigungsfrist Einwendungen nicht erhoben werden, ist die endgültige Einziehung des Weges ohne erneute Beschlussfassung entsprechend zu verfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2022 09:38 Uhr