Sondernutzung für Außenbestuhlung - Gebührenfreiheit aufgrund der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss 12. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 22.03.2022 ö vorberatend 1.1
Stadtrat 14. Sitzung des Stadtrates 31.03.2022 ö 1.2

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass die Ausübung der Sondernutzung durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen gemäß Nr. 3 der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung im Jahr 2022 im öffentlichen Interesse liegt und daher Gebührenfreiheit entsprechend § 4 Abs. 4 der Sondernutzungsgebührensatzung  gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 11:42 Uhr