Sondernutzung für Außenbestuhlung - Gebührenfreiheit aufgrund der Corona-Pandemie
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Hauptverwaltungsausschuss | 12. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses | 22.03.2022 | ö | vorberatend | 1.1 |
Stadtrat | 14. Sitzung des Stadtrates | 31.03.2022 | ö | 1.2 |
Beschluss
Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass die Ausübung der Sondernutzung durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen gemäß Nr. 3 der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung im Jahr 2022 im öffentlichen Interesse liegt und daher Gebührenfreiheit entsprechend § 4 Abs. 4 der Sondernutzungsgebührensatzung gewährt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2022 11:42 Uhr