Sondernutzung für Außenbestuhlung - Gebührenfreiheit aufgrund der Corona-Pandemie
Daten angezeigt aus Sitzung: 14. Sitzung des Stadtrates, 31.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptverwaltungsausschuss | 12. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses | 22.03.2022 | ö | vorberatend | 1.1 |
Stadtrat | 14. Sitzung des Stadtrates | 31.03.2022 | ö | 1.2 |
Beschluss
Der Stadtrat stellt fest, dass die Ausübung der Sondernutzung durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen gemäß Nr. 3 der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung im Jahr 2022 im öffentlichen Interesse liegt und daher Gebührenfreiheit entsprechend § 4 Abs. 4 der Sondernutzungsgebührensatzung gewährt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.04.2022 11:59 Uhr