Sondernutzung für Außenbestuhlung - Gebührenfreiheit aufgrund der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates, 31.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss 12. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 22.03.2022 ö vorberatend 1.1
Stadtrat 14. Sitzung des Stadtrates 31.03.2022 ö 1.2

Beschluss

Der Stadtrat stellt fest, dass die Ausübung der Sondernutzung durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen gemäß Nr. 3 der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung im Jahr 2022 im öffentlichen Interesse liegt und daher Gebührenfreiheit entsprechend § 4 Abs. 4 der Sondernutzungsgebührensatzung  gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2022 11:59 Uhr