3. Änderung des Bebauungsplanes "Wäldle"; - Aufstellungsbeschluss - Billigungs- u. Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Gemeinderatssitzung, 08.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 70. Gemeinderatssitzung 08.08.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Im Zuge der bisherigen Grundstücksverhandlungen stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan hinsichtlich der Grundstückseinteilung einer Änderung bedarf.  

Mit der Änderungsplanung wurde das Büro Sieber beauftragt.

Folgende Änderungen wurden im vorliegenden Entwurf eingearbeitet:
- Die beiden Grundstücke im Süden des Plangebietes wurden zu
  einem Grundstück zusammengefasst, so dass insgesamt noch
  zwei Grundstücke dargestellt sind;
  das nördliche Grundstück hat eine Größe von 930 qm, das südlliche
  eine Größe von 655 qm.  

- Die zulässigen Grundflächen für die Hauptgebäude betragen für das südliche
  Grundstück 190 qm, für das nördliche Grundstück 310 qm.

- Die Zufahrt für das nördliche Grundstück wurde von der Ostseite des Bebauungs-
  plangebietes auf die Westseite verlegt.  

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die 3. Änderung des
    Bebauungsplanes „Wäldle“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetz-
    buch (BauGB)).
    Gemäß § 13 a BauGB wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wäldle“ im                
    sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.
    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden
    Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb
    des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nr. 51 und 51/1, Gem. Balderschwang.

   Erfordernis und Ziele der Planung:
   - Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
   - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für effiziente Ausnutzung
     der Flächen durch Anpassung einzelner Festsetzungen
   - Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum
     und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

   Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
   BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach
   § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
   sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
   abgesehen.

   Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglich-
   keitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

   Hinweise:
   Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die
   Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich
   der 3. Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.  


2. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zur
    3. Änderung des Bebauungsplanes „Wäldle“ in der Fassung vom 05.08.2019.
    Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
    (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
    Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Alternativ:

   2. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zur
       3. Änderung des Bebauungsplanes „Wäldle“ in der Fassung vom
       05.08.2019 mit nachfolgenden Änderungen:
       - …………………………………………….
 
      Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetz-
      buch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
      öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die 3. Änderung des
    Bebauungsplanes „Wäldle“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetz-
    buch (BauGB)).
    Gemäß § 13 a BauGB wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wäldle“ im                
    sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.
    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden
    Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb
    des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nr. 51 und 51/1, Gem. Balderschwang.

   Erfordernis und Ziele der Planung:
   - Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
   - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für effiziente Ausnutzung
     der Flächen durch Anpassung einzelner Festsetzungen
   - Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum
     und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

   Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
   BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach
   § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
   sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
   abgesehen.

   Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglich-
   keitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

   Hinweise:
   Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die
   Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich
   der 3. Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.  


2. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zur
    3. Änderung des Bebauungsplanes „Wäldle“ in der Fassung vom 05.08.2019.
    Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
    (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
    Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 15:33 Uhr