Daten angezeigt aus Sitzung:
73. Gemeinderatssitzung, 12.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt den Umbau bzw. Neubau des SPA-Bereiches beim Hotel Hubertus.
Es entsteht ein 4-geschossiger Baukörper (EG, 1. OG, 2. OG + DG) mit einem Flachdach.
Im EG entsteht das Parkdeck mit 65 Stellplätzen in einer Größe von ca. 50 m x 45 m.
Auf dem Parkdeck ist Im 1. und 2. OG sowie im DG der SPA-Bereich geplant.
Im 1. und 2. OG beträgt die Grundfläche des Baukörpers noch ca. 30 m x 25 m.
Das DG wird in der Grundfläche nochmals reduziert (ca. 20 m x 16 m).
Die Gesamthöhe des Baukörpers ab Straßenniveau beträgt ca. 14,50 m.
Das Parkdeck wird in Stahlbeton errichtet, das Spa-Gebäude als reine Holzkonstruktion. Die Fassade wird weitestgehend verglast, lediglich im Bereich Deckenstirn/Fensterstürze sowie auf der Westseite des Dachgeschosses ist eine Holzbekleidung vorgesehen.
Die Umlaufende Balkonkonstruktion wird komplett in Holz ausgeführt.
Um die bauliche Anlage auf eigenem Grund zu verwirklichen, ist der Erwerb einer Teilfläche im Norden erforderlich.
Für die erforderlichen Abstandsflächen im Norden und Osten bedarf es einer Übernahme der Nachbarn.
Der in der Gemeinderatssitzung im Juni 2019 behandelte Bauantrag über den Neubau einer Tiefgarage auf 2 Ebenen ist somit hinfällig.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Stellplätze:
Nach dem bisherigen Stand waren für das Hotel Hubertus insgesamt 66 Stellplätze nachzuweisen (Baugenehmigung aus dem Jahr 2009).
Wie bereits oben erwähnt, werden im Parkdeck 65 Stellplätze sowie im Freien weitere 21 Stellplätze und 2 Behinderten-Parkplätze nachgewiesen. Somit werden insgesamt 88 Stellplätze nachgewiesen.
Der Bauherr hat bestätigt, dass der SPA-Bereich ausschließlich von Hotelgästen genutzt wird. Somit sind keine zusätzlichen Stellplätze nachzuweisen.
Der Stellplatzpflicht wird somit Rechnung getragen.
Soweit es die bisherigen Stellplätze entlang der Straße auf gemeindlichem Grund betrifft, wurden diese um ca. 4 m nach Norden verlegt, so dass diese in Zukunft größtenteils auf eigenem Grund nachgewiesen sind.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraussetzung
erteilt, dass der Grundstückseigentümer vor Erteilung der Baugenehmigung
eine notarielle Dienstbarkeit unterzeichnet, wonach die angrenzenden
Emmissionen zu dulden sind. Dies sind insbesondere:
- Straßen- u. Verkehrslärm
- Landwirtschaftlicher Verkehr
- Alp- u. Weidewirtschaft
- Feuerwehr- u. Rettungswesen
- Festplatz der Gemeinde Balderschwang
- Linienbus und Haltestelle
- Schneeräumung
2. Vom Antragsteller ist eine Wasserbedarfsberechnung sowie ein Entwässerungs-
gesuch beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe vorzulegen.
3. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall
Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
werden können.
4. Ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde Balderschwang
nachzureichen.
5. Die Anlieferung muss aus Sicherheitsgründen so erfolgen, dass der
fließende Verkehr auf der angrenzenden Kreisstraße sowie der Rad- u.
Fußgängerverkehr beim Geh- u. Radweg nicht beeinträchtigt werden.
6. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass Werbeanlagen gem. Art. 57 Abs. 1
Nr. 12, ab 1 qm genehmigungspflichtig sind und hierüber ein gesonderter
Antrag einzureichen ist.
Diskussionsverlauf
Nach ausführlicher Erläuterung des Sachverhaltes durch Bürgermeister Kienle stellt Herr Traubel die einzelnen Pläne vor. Im Norden ist eine Lawinenschutzwand vorgesehen, die seitens des Bauherren begrünt werden soll. Die Verhandlungen mit dem Grundstücksbesitzer Sepp Steurer laufen dank guter Vorleistung seitens des Gemeinderates gut voran. Im östlichen Bereich liegt schon die Unterschrift für die Abstandsflächen vor im nördlichen Bereich wird sie noch im Zuge des Kaufens eingeholt. Die Parkplätze werden weiter nach hinten verlegt um mehr Platz zum Gehweg zu schaffen.
Bürgermeister Kienle erläutert die einzelnen Punkte der Beschlussvorlage. Gemeinderat Michael Bilgeri rät im Vorfeld zu klären ob der Bauherr die betroffenen Grundstücke der Gemeinde erwirbt oder ggf. tauscht. Dies soll vom Bauamt geprüft werden.
Gemeinderat Peter Sonneborn spricht seine persönlichen Bedenken für die Architektur des Gebäudes aus, betont jedoch das Recht de
s Bauherren zur wirtschaftlichen Umsetzung des Bauvorhabens. Bürgermeister Kienle weist nochmal auf die verschiedenen Sitzungen und Besprechungen betreffend des Bauantrages der Familie Traubel hin. Er empfiehlt nach reichlicher Abwägung dem Bauantrag zuzustimmen.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraussetzung
erteilt, dass der Grundstückseigentümer vor Erteilung der Baugenehmigung
eine notarielle Dienstbarkeit unterzeichnet, wonach die angrenzenden
Emmissionen zu dulden sind. Dies sind insbesondere:
- Straßen- u. Verkehrslärm
- Landwirtschaftlicher Verkehr
- Alp- u. Weidewirtschaft
- Feuerwehr- u. Rettungswesen
- Festplatz der Gemeinde Balderschwang
- Linienbus und Haltestelle
- Schneeräumung
2. Vom Antragsteller ist eine Wasserbedarfsberechnung sowie ein Entwässerungs-
gesuch beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe vorzulegen.
3. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall
Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
werden können.
4. Ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde Balderschwang
nachzureichen.
5. Die Anlieferung muss aus Sicherheitsgründen so erfolgen, dass der
fließende Verkehr auf der angrenzenden Kreisstraße sowie der Rad- u.
Fußgängerverkehr beim Geh- u. Radweg nicht beeinträchtigt werden.
6. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass Werbeanlagen gem. Art. 57 Abs. 1
Nr. 12, ab 1 qm genehmigungspflichtig sind und hierüber ein gesonderter
Antrag einzureichen ist.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2020 14:39 Uhr