Klärschlammentsorgung II - Entwässerung mittels Schneckenpresse


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Gemeinderatssitzung, 13.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 74. Gemeinderatssitzung 13.02.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

In der Beschlußvorlage der Besprechung vom 9.1.2020 wurde bereits ausführlich auf die derzeitige Entsorgung des Klärschlammes und über Möglichkeiten zur Verbesserung berichtet. Nach dieser Sitzung und dem Vortrag von Dr. Steinle herrschte Konsens, daß eine Klärschlammvererdung wegen der ungünstigen politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen lediglich eine Zwischenspeicherung über 10 Jahre aber keine eigentliche Entsorgung darstellt, wofür der Kostenrahmen jedoch deutlich zu hoch sei. Diese Option wird daher nicht weiter betrachtet.
In der damaligen Beschlußvorlage wurde unter Punkt 2 „Eigene Entwässerung“ bereits die Entwässerung des anfallenden Naßschlammes (ca. 2% TS) auf einen Trockensubstanzgehalt (TS) von 20% thematisiert. Dies geschieht bisher mittels ambulantem Lohnentwässerer zweimal pro Jahr, wofür momentan 8.600 € pro Jahr ausgegeben werden.
Die Entwässerung des Klärschlammes mittels eigenem Aggregat auf der Kläranlage hätte mehrere Vorteile:
  1. Unabhängigkeit von weiteren Preiserhöhungen
  2. Vergleichmäßigung der Rückbelastung der Kläranlage durch Trübwasser
  3. Weitere zukünftige Entsorgungsoptionen etwa über den ZAK oder in den Bregenzer Wald
  4. Geschätzte Amortisation der Investition über 12 Jahre (ohne Förderung)
  5. Durch die Erhöhung des TS-Gehaltes von 2% auf 20% sinkt die Klärschlammenge von 900 m³ (= ca. 900 Tonnen)  pro Jahr auf 90 to pro Jahr. Dadurch würde auf der Kläranlage das Becken für die Naßschlammspeicherung (360 m³) frei werden, was perspektivisch für eine mögliche Erweiterung der Kläranlage herangezogen werden kann.
  6. Momentan günstige Zuschußlage über RZWas

Als geeignetes Aggregat, das in der für uns passenden Größe verfügbar ist, könnte die sogenannte Schneckenpresse eingesetzt werden, die den Naßschlamm auf TS- Gehalte von 20 – 22% reduzieren kann, vgl. nachstehende Abbildung.



Das Technische Bauamt schätzt die Kosten für die Installation einer derartigen Anlage incl. hydraulischer und elektrischer Ausrüstung, Anbindung und Baulichkeit auf rund 100 TEuro, netto.
Zum o.a. Punkt 6 ist anzumerken, daß nach mehreren Anfragen und Diskussionen mit dem Wasserwirtschaftsamt nun von dort eine mündliche Zusage vorliegt, eine derartige Investition entsprechend den Richtlinien der RZWas zu fördern. Der Zuschußsatz beträgt zwischen 60 und 70%. Voraussetzung  für den Zuschuß ist die Vorlage eines Planungsentwurfes durch ein fachlich geeignetes Ingenieurbüro.
Das Ingenieurbüro Dr. Steinle soll nunmehr um die Vorlage eines Ingenieurhonorarangebotes incl. einer ersten Kostenschätzung für ein derartiges Vorhaben gebeten werden.  Falls der Gemeinderat den Überlegungen folgt, soll über den Abschluß eines Ingenieurvertrages auf dieser Grundlage erst in einer der nächsten Sitzungen befunden werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das Thema Kärschlammentwässerung auf der Kläranlage weiter zu verfolgen und das Ingenieurbüro Steinle um die Vorlage eines Ingenieurhonorarangebotes mit erster Kostenschätzung zu bitten.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Hiemer sieht die Platzersparnis von 360 m³ nicht, da auch Lagerplatz für den Trockenschlamm benötigt wird. Er befürwortet jedoch die Überlegung, zumal eine Entwässerung derzeitig einen enormen Aufwand  darstellt. Das Etnwässerungsunterneh men kann erst nach der Schneeschmelze den Wertstoffhof anfahren und bis dahin wird der Platz oft sehr eng. Gegen den Einwand von Gemeinderat Bilgeri bezüglich des höheren Arbeitsaufwandes erwidert Gemeinderat Hans Hiemer dass die eine Schneckenpresse nicht täglich sondern eher 14 tägig in Betrieb sein wird..

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Thema Kärschlammentwässerung auf der Kläranlage weiter zu verfolgen und das Ingenieurbüro Steinle um die Vorlage eines Ingenieurhonorarangebotes mit erster Kostenschätzung zu bitten.
Gemeinderat Hiemer wird die weitere Vorgehensweise mit dem Bautechniker der VG, Klaus Fischer, absprechen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 14:36 Uhr