Amtsbeginn des Ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderatssitzung, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 1. Gemeinderatssitzung 14.05.2020 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Der am 15. März 2020 mit 94,5 % der abgegebenen gültigen Stimmen wieder gewählte erste Bürgermeister Konrad Kienle hat seine neue Amtszeit bereits am 01.05.2020 angetreten.
Nachdem erster Bürgermeister Konrad Kienle bereits seit 01.05.2014 erster Bürgermeister ist und den Diensteid gegenüber der Gemeinde Balderschwang als Dienstherrn abgelegt hat, entfällt eine erneute Eidesleistung.

Rechtliche Beurteilung

Die Amtszeit eines ersten Bürgermeisters beginnt am Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen das Amt innehabenden Person (Art. 43 Abs. 1 Gemeinde- Landkreiswahlgesetz –GLKrWG-).
Die Eidesleistung entfällt, wenn der Beamte im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird. (Art. 27 Abs. 4 Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz –KWBG-)

 

Datenstand vom 27.08.2020 14:29 Uhr