Neuerlass der Geschäftsordnung des Gemeinderats


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderatssitzung, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 1. Gemeinderatssitzung 14.05.2020 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Zur Regelung des Geschäftsganges in der Gemeinde benötigt der Gemeinderat eine Geschäftsordnung. In dieser Geschäftsordnung werden die Aufgaben, Befugnisse und Rechte der einzelnen Mitglieder des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters festgelegt. Außerdem wird näher konkretisiert, wie Sitzungen ablaufen sollen. Die bisherige Geschäftsordnung ist grundsätzlich mit Ablauf der Legislaturperiode abgelaufen. Der Gemeinderat hat sich deshalb eine neue Geschäftsordnung zu geben.
Der Bayerische Gemeindetag hat eine Mustergeschäftsordnung erstellt. Anhand der bisherigen Geschäftsordnung und der Mustergeschäftsordnung wurde mit dem Ersten Bürgermeister der beigefügte Entwurf einer Geschäftsordnung besprochen.
Eine wesentliche Änderung sieht die Geschäftsordnung in § 18 – Form und Frist für die Einladung vor. Nunmehr ist auch eine elektronische Einladung zulässig, wenn das einzelne Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis hierfür erteilt.  
Es ist vorgesehen die Sitzungsunterlagen zukünftig über das vorhandene Ratsinformationssystem (RIS) bereit zu stellen. Zur Nutzung des RIS ist eine Nutzungsvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe erforderlich. Eine entsprechende Vereinbarung wird nachgereicht.
Damit besteht die Möglichkeit, die Sitzungseinladung im RIS einzusehen. Hierzu versendet die Gemeinde eine E-Mail (mit Zustellbestätigung) an die Gemeinderatsmitglieder und kündigt die Bereitstellung der Sitzungsladung im RIS zu einem bestimmten Zeitpunkt an.
Die Befugnisse des Ersten Bürgermeisters wurden der Gesetzeslage angepasst bzw. von der vorher geltenden Geschäftsordnung übernommen.

Rechtliche Beurteilung

Art. 45 Gemeindeordnung

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 zu dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Anlage 2 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Bernward Lingemann erläutert, dass die Geschäftsordnung als Bibel des Gemeinderates anzusehen ist. Die Digitalisierung wurde nun in der neuen Geschäftsordnung mit aufgenommen. Um die Einladungen künftig nicht mehr auszufahren, werden die Gemeinderäte künftig mit einem Tablet + Stift für die Sitzungen ausgestattet.  Die Auswahl fiel auf ein I-pad, da Apple bereits mit  Kommuna zusammen an der App-Version für das Ratsprogramm gearbeitet hat. Das Tablet soll zur Julisitzung bereits genutzt werden.   
Herr Lingemann erklärt zudem, dass mit der digitalen Ladung auch Sitzungspunkte bis drei Tage vor der Sitzung eingestellt werden können.  Die Gemeinderäte werden per E-Mail benachrichtigt und erhalten eine eigene E-Mailadresse. In dem Sitzungsprogramm erhalten alle Gemeinderäte die Möglichkeit Pläne, Sitzungsvorlagen und Protokoll einzusehen und zu auch nach Stichpunkten zu suchen. Er empfiehlt dass alle den Vorschlag folgen, erwähnt aber das natürlich kein Gemeinderat zur Nutzung des Tablets gezwungen werden kann und im Bedarfsfall die Einladung wieder schriftlich zugestellt wird.
Gemeinderat Jenn sieht dies als Gefahr und bittet  auch künftig die Tagesordnung eine Woche vor Sitzung festzulegen.  Zudem erhofft er sich eine gute Nutzerfreundlichkeit der Tablets.

Gemeinderat Traubel möchte wissen ob in  §7 Absatz 2 der   Geschäftsordnung nicht bisher ein höherer Betrag, über den der Bürgermeister ohne Beschluss verfügen kann, eingestellt war. Bernward Lingemann verneint dies und erklärt, dass die Empfehlung in der Regeln 4-5 €/Einwohner sind.

Bernward Lingemann erläutert §11 Abs 2 Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter in folgender Reihenfolge: Nach dem ABC des Nachnamens bestimmt werden. Gemeinderat Bilgeri stellt zur Diskussion ob die Reihung nicht nach dem Alter gewählt werden soll. Der Gemeinderat stimmt  dazu folgendermaßen ab: 5:4 für eine Reihung nach dem Alter.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 zu dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Anlage 2 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 14:29 Uhr