5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof"; - Billigungs- u. Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Gemeinderatssitzung, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Balderschwang hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Schwabenhof“ beschlossen.

Das Büro Lars Consult hat inzwischen den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes erstellt.
Frau Knupfer vom Planungsbüro wird bei der Sitzung anwesend sein, um den Entwurf im Detail vorzustellen. 

Rechtliche Beurteilung

Verfahren nach dem Baugesetzbuch 

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Enwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof“ in der Fassung vom 07.04.2022.

2. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt die einzelnen Änderungen des Flächennutzungsplanes vor. 
Frau Knupfer erläutert, dass das Landratsamt Oberallgäu dem Vorhaben positiv gegenübersteht. Hingegen das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU-Augsburg) sehen die Umsetzung kritisch. Doch Frau Knupfer ist überzeugt, die Gegenargumente des LfU zu entkräftigen, zumal alternative Orte in Balderschwang bereits geprüft wurden und die Prüfung ergeben hat, dass nur der Standort Schwabenhof in Frage kommt.

Das LfU-Augsburg wird auf Ausgleichsflächen bestehen, bezüglich des Arten- und Naturschutzes. Frau Knupfer schlägt vor, eine Liste der möglichen Ausgleichsflächen zu erarbeiten.

Beschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Enwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof“ in der Fassung vom 07.04.2022.

2. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.09.2022 14:49 Uhr