Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Gemeinderatssitzung, 11.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nachdem in der letzten Sitzung vom 14.07.2022 u.a. der Beitragssatz nach § 3 Abs. 4 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Balderschwang von 10 v.H. auf 11 v.H. erhöht wurde, muss auch noch der Mindestbeitragssatz nach § 3 Abs. 5 entsprechend angepasst werden. Außerdem wurde versehentlich beschlossen, dass diese Satzungsänderung bereits zum 01.12.2022 in Kraft tritt und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, erst zum neuen Geschäftsjahr am 01.01.2023.
Die Höhe des Mindestbeitragssatzes hängt von dem durch Schätzung zu ermittelnden branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz (sog. Umsatzrendite) ab und wird mit dem festgelegten Beitragssatz multipliziert.
Die neuen Sätze errechnen sich wie folgt:
0 – 5 v.H. = 0,025 x 0,5 x 11 = 0,138 %
5 – 10 v.H. = 0,075 x 0,5 x 11 = 0,413 %
10 – 15 v.H. = 0,125 x 0,5 x 11 = 0,688 %
15 – 20 v.H. = 0,175 x 0,5 x 11 = 0,963 %
Über 20 v.H. = 0,250 x 0,5 x 11 = 1,375 %
Erläuterung zur Berechnung des Mindestbeitragssatzes:
Branchendurchschnittlicher Anteil des Gewinnes am Umsatz gemäß der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen -
Mittelwert zwischen oberen und unteren Wert (z.B. 0 – 5 v.H. = 0,025)
X Messzahl (als Sicherheitsabschlag, sodass nur die Hälfte des Mittelwertes bei
der Bemessung des Mindestbeitrags herangezogen wird)
X Beitragssatz - neu - nach § 3 Abs. 4 der FBS
Rechtliche Beurteilung
Die Satzungsänderung ist nach Art. 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zulässig.
Beschlussvorschlag
- „Der Gemeinderat beschließt, dass die in der Sitzung vom 14.07.2022 beschlossene Satzung zur 9. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages zum 01.01.2023 in Kraft tritt.“
- „Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 29.07.2022 zur 10. Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.“
Diskussionsverlauf
Hauptamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Fischen Herr Lingemann, berichtet über den aktuellen Sachstand. Er weist auf die letzte Sitzung am 14.07.2022 hin, hier wurde die Satzungsänderung zum Fremdenverkehrsbeitrag versehentlich zum 01.12.2022 beschlossen und nicht wie ursprünglich zum 01.01.2023. Dies wird nach dem Beschluss abgeändert.
Beschluss
- „Der Gemeinderat beschließt, dass die in der Sitzung vom 14.07.2022 beschlossene Satzung zur 9. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages zum 01.01.2023 in Kraft tritt.“
- „Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 29.07.2022 zur 10. Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.“
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Peter Sonneborn und GR Marc Traubel waren zu dieser Abstimmung noch nicht anwesend
Datenstand vom 12.09.2022 08:45 Uhr