Bebauungsplan Sondergebiet "Jugendhotel, Umweltbildung, Nordisches Zentrum;
Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Gemeinderatssitzung, 08.12.2022
Beratungsreihenfolge
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Jugendhotel, Umweltbildung, Nordisches Zentrum“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Aufstellung des Bebauungsplanes: 128/4 (Teilfläche), 128/5 (Teilfläche), 128 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Balderschwang.
Erfordernis und Ziele der Planung:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Jugendhotels, Nordisches Zentrum sowie des geplanten „Alpiniums“ (Umweltbildung)
unter besonderer Berücksichtigung einer effizienten, flächensparenden Erschließung,
Funktionszusammenhängen sowie einer nachhaltigen und raumverträglichen
Gestaltung der Baukörper und Außenanlagen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweis:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Diskussionsverlauf
Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt in kurzen Worten den aktuellen Sachstand vor.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Jugendhotel, Umweltbildung, Nordisches Zentrum“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Aufstellung des Bebauungsplanes: 128/4 (Teilfläche), 128/5 (Teilfläche), 128 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Balderschwang.
Erfordernis und Ziele der Planung:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Jugendhotels, Nordisches Zentrum sowie des geplanten „Alpiniums“ (Umweltbildung)
unter besonderer Berücksichtigung einer effizienten, flächensparenden Erschließung,
Funktionszusammenhängen sowie einer nachhaltigen und raumverträglichen
Gestaltung der Baukörper und Außenanlagen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweis:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.03.2023 07:59 Uhr