Notwasserversorgung Balderschwang - Weiteres Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Gemeinderatssitzung, 08.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 14.10.21 wurde bereits ausführlich auf die Notwendigkeit einer Notwasserversorgung für den Fall eingegangen, dass die Versorgung aus der Doserlochquelle aus technischen, geologischen oder biologischen Gründen unterbrochen wird. In der o.a. Sitzung wurde über die Begehung der drei Quellen
- Staatswaldquelle (bei Wildgatter)
- Mittelalpquelle (Doppelquelle, auf dem Grundstück der WWG Obermaiselstein)
- Hörburger Quelle
berichtet. Als Ergebnis der Begehung und der Auswertung konnte festgehalten werden, daß, was Zugänglichkeit, Leistungsfähigkeit und den Ausbauzustand der Quellen angeht, zunächst die sogenannten Mittelalpquellen als geeignetste Quellen bewertet wurden. Beschlußgemäß hat die Verwaltung nun im September diesen Jahres eine weitere Quelle, die sogenannte Jakobsquelle, näher untersucht. Sie liegt auf dem Flurstück 121 in der Nähe des Rauhbachs auf einer Höhe von ca. 1.130 mNN (vgl. Karte).
Eigentümer des Flurstückes ist Paul Jakob – in seinem Beisein fand die Begehung statt. Es handelt sich hierbei um eine Hangquelle mit guter Ergiebigkeit, sehr guter Zugänglichkeit und gutem Ausbauzustand.
Damit kommen nach Auffassung der Verwaltung zunächst potentiell zur Notwasserversorgung der Gemeinde die beiden Quellstandorte
- Mittelalpquellen und
- Jakobsquelle
in Betracht. Zum weiteren Vorgehen vorgeschlagen, die beiden Quellstandorte nun näher zu untersuchen, insbesondere was das Verhalten bei Trockenwetter, Niederschlag und im Jahresverlauf angeht. Hierzu müssen über zwei Jahre hinweg, 2-wöchentlich die Parameter
- Wetter
- Lufttemperatur
- Niederschlagsmenge
- Schneehöhe
- Temperatur Quellwasser
- Schüttung
- Leitfähigkeit
aufgenommen und hernach fachlich ausgewertet werden. Es wird vorgeschlagen diese Arbeiten an einen freien Mitarbeiter zu vergeben, der nach Aufwand abrechnet. Ein Angebot hierzu wurde von Herrn Klaus Mitterhuber, der bereits des öfteren für die Gemeinde tätig war, eingeholt. Herr Mitterhuber bietet die o.a. Leistungen für pauschal 75 € pro Durchlauf an. Bei 2-jähriger Untersuchungsdauer und 14-tägiger Durchführung ergibt sich damit ein Honorar von 3.750 €.
Ein Hinweis noch zum Thema „Notwasserquelle“: Eine derartige Quelle dient dazu, in absoluten Notfällen die Wasserversorgung zum Teil und für mehrere Tage aufrechtzuhalten. Nach Auskunft des Landratsamtes wird dort davon ausgegangen, dass eine Notversorgung höchstens einmal pro 10 Jahren notwendig ist. Derartige Quelle benötigen daher kein Schutzgebiet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt Herrn Mitterhuber mit der Untersuchung der beiden potentiellen Notwasserquellen zum Gesamthonorar von 3.750 € für zwei Jahre.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt Herrn Mitterhuber mit der Untersuchung der beiden potentiellen Notwasserquellen zum Gesamthonorar von 3.750 € für zwei Jahre.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.03.2023 07:59 Uhr