Ortsrecht; Änderung der Loipenbetriebs-Gebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Gemeinderatssitzung, 11.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In Abstimmung mit der Gemeinde Hittisau wurde im Dezember 2016 die Loipengebühr für die Tageskarte von 4,50 € auf 5,00 € und für den Saisonpass von 60,00 € auf 75,00 € angehoben.
Aufgrund des immensen Aufwands und der extrem gestiegenen Kosten zur Herstellung der Loipen soll die Loipengebühr nunmehr für die Tageskarte auf 9,50 Uhr und für den Saisonpass auf 95,00 € erhöht werden.
Rechtliche Beurteilung
Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Beschlussvorschlag
„Der Gemeinderat erlässt den diesem Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf vom 10.01.2024 zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Loipe der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach seiner Bekanntmachung in Kraft.“
Diskussionsverlauf
Durch die immer höher werdende Qualität der Loipe, Anschaffung eines neuen Loipenspurgerätes und dem größeren Personalaufwand, musste die Loipengebühr für die Saison 2023/2024 angepasst werden.
Der GR sieht dies als rechtfertigend.
Beschluss
„Der Gemeinderat erlässt den diesem Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf vom 10.01.2024 zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Loipe der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach seiner Bekanntmachung in Kraft.“
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2024 08:41 Uhr