Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Alpkuhstalls;
Bauort: Gschwend 25, Fl. Nr. 325, 326
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Gemeinderatssitzung, 08.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt die Erweiterung des bestehenden Alpkuhstalls im Süden an die bestehende landwirtschaftliche Hofstelle Gschwend 25, Fl. Nr. 325 u. 326.
Die Größe des Anbaus beträgt 45 m x 27,50 m.
Der eingeschossige Baukörper ist mit einem Pultdach mit Neigung an die bestehende Hofstelle geplant. Das Pultdach soll begrünt werden.
Die Ost- u. Westfassade erhält einen Boden-Deckel-Schirm, auf der Südseite werden für den Stallbau übliche „Curtains“ (eine Art Vorhang-Netz-Konstruktion) angebracht.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Zum geplanten Pultdach hat das Landratsamt im Vorfeld Stellung genommen. Aus Sicht der Ortsplanung gibt es keine Rechtsgrundlage, das Pultdach abzulehnen. Das Orts- u. Landschaftsbild ist durch das Pultdach nicht beeinträchtigt, das Vorhaben „müsste die Landschaft grob verunstalten“. Insbesondere bei privilegierten Vorhaben ist die Schwelle der Verunstaltung sehr hoch.
Das Landwirtschaftsamt wird vom Landratsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens am Verfahren beteiligt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Landwirtschaftsamt die Privilegierung des Vorhabens bestätigt.
Der GR fordert einen Bepflanzungsplan zwecks Sichtschutz für die West- und Ostseite des Gebäudes.
Diskussionsverlauf
GS Hillmann liest die Begründung von Herrn Fehr für den Umbau vor.
Der gestellte Bauantrag wurde in der letzten nichtöffentlichen Sitzung bereits dem GR vorgestellt.
GR Jenn ist der Meinung, dass die geplante Größe des neuen Stalles
nicht mehr als Alpe gesehen werden kann und somit auch nicht in ein Alpdorf passt.
GR Traubel fordert, dass der Bauherr auf der Westseite einen Art Sichtschutz-Wall errichtet, damit der wuchtige Stall etwas verdeckt wird.
Der GR diskutieren über mehrerer Varianten damit das Gebäude optisch versteckt wird. Ein Schichtschutz-Wall müsste an der Ost und Westseite errichtet werden.
GR Bilgeri erklärt, dass die Bewirtschaftung eines Walls für den Landwirt nicht optimal ist.
Folgender Fazit soll ich den Beschlussvorschlag mitaufgenommen werden:
Der GR fordert einen Bepflanzungsplan zwecks Sichtschutz für die West- und Ostseite des Gebäudes.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Landwirtschaftsamt die Privilegierung des Vorhabens bestätigt.
Der GR fordert einen Bepflanzungsplan zwecks Sichtschutz für die West- und Ostseite des Gebäudes.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.10.2024 09:28 Uhr