Bauantrag - A) Neubau eines Wohnhauses mit Ferienwohnungen und Carport; B) Neubau eines Sauna- u. Fitnessgebäudes mit Garage; Bauort: Oberberg 12, Fl. Nr. 27/12


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Gemeinderatssitzung, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 57. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohnungen, 2 Ferienwohnungen und Carport auf dem Grundstück Oberberg 12, Fl. Nr. 27/12. Die Grundfläche des Hauptgebäudes beträgt 16 m x 11 m.
Es entsteht ein KG, EG + DG. Auf der Süd- u. Nordseite ist jeweils ein Kehrgiebel in einer Breite von 7,73 m bzw. 5,33 m geplant. Auf der Nordseite entsteht in Richtung gemeindlicher Straße ein Carport mit Flachdach für die Unterstellung von 2 Stellplätzen.
Die Fassaden werden im Bereich des KG und EG verputzt, im DG bzw. bei den Kehrgiebeln ist eine Holzverschalung geplant.  

Auf der Westseite des Hauptgebäudes ist ein weiterer 2-geschossiger Baukörper in einer Größe von 12 m x 7 m geplant. Auf der Ebene des Kellergeschosses ensteht eine Sauna mit Ruheraum sowie eine Technikraum. Im EG sind 4 Garagenstellplätze vorgesehen.
Auf der Südseite des Gebäudes ist auf der Dachfläche bzw. in einem Teilbereich der Fassade eine PV-Anlage, parallel zum Dach bzw. zur Fassade geplant.  

Rechtliche Beurteilung

§ 30 Baugesetzbuch 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberbergalpe“. 

Bebauungsplan Oberbergalpe:
Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen zum Bebauungsplan beantragt:
- Gemäß Ziffer 2.1.1 der Festsetzungen zum Bebauungsplan sind für das Baugrund-
  stück Ferienwohnungen und Wohnungen für Betriebsinhaber-/leiter, die dem 
  Betrieb zugeordnet sind, zulässig. 
  Neben den beiden geplanten Ferienwohnungen ist eine Betreiberwohnung und eine
  Pflegewohnung für den Sohn der Betreiber geplant.
  Die ausführliche Begründung für die 2. Wohneinheit ist der Sitzungsvorlage als 
  Dokument beigefügt. 

- Gemäß Ziffer 4.3.6 der Festsetzungen zum Bebauungsplan ist vor Garagen bzw. 
  eine Aufstellfläche von mind. 5 m zum öffentlichen Straßenraum einzuhalten. 
  Der vorliegende Bauantrag sieht für die westlich des Hauptgebäudes geplante 
  Garage mit Nebenräumen einen Abstand von 3,72 m vor.
  Die Begründung ist dem beil. Dokument, Ziffer 1 zu entnehmen. 

- In der Zeichnung zum Bebauungsplan sind Baugrenzen für die Hauptgebäude und
  für Garagen bzw. Carports festgesetzt. 
  Für das Hauptgebäude wird die Baugrenze eingehalten.
  Für den geplanten Carport nördlich des Hauptgebäudes wird eine Befreiung von
  der Baugrenze beantragt. Die Begründung ist dem beil. Dokument, Ziffer 2 zu 
  entnehmen. 


Stellplätze:
Nach den Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die geplante Nutzung folgende Stellplätze nachzuweisen:
- 2 Wohneinheiten, je Wohneinheit 2 Stellplätze, somit insgesamt     =  4 Stellplätze,
- 2 Ferienwohnungen, je Wohnung 1 Stellplatz, somit insgesamt       =  2 Stellplätze,

somit insgesamt:                                                                                  =  6 Stellplätze.

In der geplanten Garage westlich des Hauptgebäudes sind 4 Stellplätze geplant, im Carport nördlich des Hauptgebäudes sind 2 Stellplätze geplant. Weitere 2 Stellplätze sind im Freien auf dem Baugrundstück geplant. 
Somit sind insgesamt 8 Stellplätze auf dem Baugrundstück geplant. 

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 

2. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Bebauungsplan 
    wird hinsichtlich der Baugrenze beim Carport sowie von Ziffer 4.3.6 der 
    Festsetzungen zum Bebauungsplan (Stauraum vor Garagen) zugestimmt. 

3. Für das Bauvorhaben sind 6 Stellplätze nachzuweisen. 

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 

2. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Bebauungsplan 
    wird hinsichtlich der Baugrenze beim Carport sowie von Ziffer 4.3.6 der 
    Festsetzungen zum Bebauungsplan (Stauraum vor Garagen) zugestimmt. 

3. Für das Bauvorhaben sind 6 Stellplätze nachzuweisen. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2025 08:38 Uhr