1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang macht sich die Inhalte der Ab-
wägungs- u. Beschlussvorlage zur Fassung vom 31.01.2025 zu eigen.
2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der
Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen
Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-
Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den
Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfs-
fassung vom 10.04.2025. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen
und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung, des Textes und des Vorhaben-
und Erschließungsplanes (Dachform Wohnhaus). Es sind keine Inhalte betroffen,
die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend
benachrichtigt.
3. Die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte zu den Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die inhaltlich in Echt-
zeit abgewogen/beschlossen wurden, ergänzen die Inhalte der Abwägungs- u.
Beschlussvorlage. Sofern sich durch diese beschlossenen Inhalte Ergänzungen/
Änderungen im Textteil/in der Planzeichnung des Bebauungsplanes ergeben,
werden diese nach der Gemeinderatssitzung in die Entwurfsfassung vom
10.04.2025 eingearbeitet. Das Fassungsdatum wird beibehalten.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom
10.04.2025 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.