Bauantrag - Abbruch Altbestand, Neubau Zimmer; Bauort: Hotel Torghele's Wald und Fluh, Schlipfhalden 11, Fl. Nr. 302, 302/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Gemeinderatssitzung, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Bauherr stellt den Antrag auf Abbruch und Neubau des ehemaligen Restaurants mit Küche sowie des Beherbergungsbereiches im Hotelgebäude.
Seit dem Neubau des Restaurants im Jahr 2021 wird das ehemalige Restaurant nicht mehr genutzt.
Eine Sanierung des Gebäudeteils ist aus energetischer und Brandschutztechnischer Sicht nicht zu empfehlen. Desweiteren kann die Barrierefreiheit bei einer Sanierung des Gebäudeteils nicht hergestellt werden. 

Die Grundfläche des Neubaus beträgt ca. 675 qm und wird gegenüber dem Bestandsgebäude geringfügig verkleinert. 
Es entsteht ein Sockelgeschoss mit einer Tiefgarage für 16 Stellplätze. Im EG sind weitere 6 Stellplätze im hinteren nördlichen Bereich und 5 Gästezimmer im südlichen Bereich geplant. Im OG und DG entstehen weitere 8 Gästezimmer, insgesamt sind im Neubau 64 Gästebetten vorgesehen.
Im Dachgeschoss entsteht neben den Gästezimmern im Freien ein Wellnessbereich (Sauna, Whirlpool, Swimming-Pool). 

Anstelle des bisherigen Satteldaches beim Bestandsgebäude wird der Neubau mit einem Zeltdach mit 0,80 m Dachüberstand geplant.
Das Dachgeschoss erstreckt sich nicht über die gesamte Grundfläche des Neubaus. Die Dacheindeckung des Zeltdaches erfolgt mit einer Bitumenbahn, die übrigen Bereiche, die nicht als Terrasse genutzt werden, werden begrünt. 

Rechtliche Beurteilung

§ 30 Baugesetzbuch 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel Bergblick“ aus dem Jahr 2021.

Gemäß der Planzeichnung i. V. m. Ziffer 2.3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan ist eine max. zulässige Grundfläche für das Hotel samt Wellnessbereich von 2.100 qm festgesetzt. 
Die Planung sieht für den Neubau inkl. der Bestandsgebäude eine Grundfläche von 2.202 qm fest, hierfür bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan. 
Begründet wird die Befreiung damit, dass der Neubau in der Grundfläche gegenüber dem Bestandsgebäude reduziert wird.

Bei den Vorhaben- u. Erschließungsplänen, die Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind, wurde im Jahr 2021 das Bestandsgebäude mit aufgenommen. Gemäß § 2 der Satzung zum Bebauungsplan werden die Grundzüge der Planung (z. B. Grundrisse, Dachform, Dachneigung, Fassadengestaltung, Fassadengliederung) Bestandteil des Bebauungsplanes. Da der Neubau in den o. g. Punkten nicht mehr identisch mit dem Bestandsgebäude ist (insbesondere Flachdach, Fassadengestaltung), bedarf es hierzu einer Befreiung vom Vorhaben- u. Erschließungsplan. 

Stellplätze:
Für das Bauvorhaben sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung je 2 Betten 1 Stellplatz, somit für 64 Gästebetten 32 Stellplätze nachzuweisen.
Inkl. der bestehenden Nutzung sind für den gesamten Hotelbetrieb insgesamt 79 Stellplätze nachzuweisen (sh. Stellplatzberechnung, die als Anhang beigefügt ist.)
Im Stellflächenplan werden inkl. der entstehenden Stellplätze im Neubau insgesamt 96 Stellplätze nachgewiesen. 

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter nachfolgenden
    Voraussetzungen erteilt:
    a) Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine 
        notarielle Dienstbarkeit zu unterzeichnen, wonach die angrenzenden 
        Emissionen zu dulden sind. Dies sind insbesondere:
        - Straßen- u. Verkehrslärm
        - Landwirtschaftlicher Verkehr
        - Alp- u. Weidewirtschaft
        - Feuerwehr- u. Rettungswesen
        - Schneeräumung

    b) Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbe-
        darfsberechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen 
        Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen.
        Dabei ist nachzuweisen, dass das zusätzlich anfallende Schmutzwasser 
        Über den bestehenden Grundstücksanschluss mit dem dort befindlichen
        Abwasserhebewerk ordnungsgemäß entsorgt werden kann.

2. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall 
    Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
    werden können. 

3. Der fließende Verkehr der angrenzenden Gemeindestraße sowie der Rad-
    u. Fußgängerverkehr beim Geh- u. Radweg darf durch den künftigen Betrieb
    nicht beeinträchtigt werden. 

4. Einer Befreiung von Ziffer 2.3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan 
    (zulässige Grundfläche) wird zugestimmt, wenn die erforderliche Dienst-
    barkeit lt. Ziffer 1 des Beschlusses unterzeichnet ist. 
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass der geplante 
    Neubau in der Grundfläche gegenüber dem Bestandsgebäude reduziert wird.

5. Einer Befreiung von § 2 der Satzung zum Bebauungsplan wird vom Vorhaben- 
    u. Erschließungsplan hinsichtlich der Grundriss- u. Fassadengestaltung und der
    Dachform zugestimmt, wenn die erforderliche Dienstbarkeit lt. Ziffer 1 
    des Beschlusses unterzeichnet ist.  
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass durch den 
    Neubau in Bezug auf die bestehenden Gebäudeteile des Hotels gestalterisch 
    insgesamt ein harmonisches Gesamtbild entsteht.  

6. Für das Bauvorhaben sind 32 Stellplätze nachzuweisen.
    Insgesamt sind auf dem Baugrundstück 79 Stellplätze nachzuweisen.

7. Die maßgeblichen Behörden (u. a. Bayerisches Landesamt f. Umwelt und 
    Kreistiefbauverwaltung) sind durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.  

Diskussionsverlauf

BGM Kienle erläutert den Sachverhalt. Folgende Punkte werden im Beschluss ergänzt:
Unter 1.a). zusätzlich Geh, Rad und Wanderwegnutzung. 7.: Kreisbrandinspektion Oberallgäu. 8.: Es muss abgeklärt werden, ob die Carports auf der Fl.Nr. 269/9 genehmigt wurden. 
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis und bittet den Bauherr für Punkt 8 bei Verneinung einen nachträglichen Bauantrag sowie Pläne vorzulegen..

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter nachfolgenden
    Voraussetzungen erteilt:
    a) Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine 
        notarielle Dienstbarkeit zu unterzeichnen, wonach die angrenzenden 
        Emissionen zu dulden sind. Dies sind insbesondere:
        - Straßen- u. Verkehrslärm
        - Landwirtschaftlicher Verkehr
        - Alp- u. Weidewirtschaft
        - Feuerwehr- u. Rettungswesen
        - Schneeräumung
        - Geh, Rad und Wanderwegnutzung

    b) Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbe-
        darfsberechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen 
        Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen.
        Dabei ist nachzuweisen, dass das zusätzlich anfallende Schmutzwasser 
        über den bestehenden Grundstücksanschluss mit dem dort befindlichen
        Abwasserhebewerk ordnungsgemäß entsorgt werden kann.

2. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall 
    Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
    werden können. 

3. Der fließende Verkehr der angrenzenden Gemeindestraße sowie der Rad-
    u. Fußgängerverkehr beim Geh- u. Radweg darf durch den künftigen Betrieb
    nicht beeinträchtigt werden. 

4. Einer Befreiung von Ziffer 2.3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan 
    (zulässige Grundfläche) wird zugestimmt, wenn die erforderliche Dienst-
    barkeit lt. Ziffer 1 des Beschlusses unterzeichnet ist. 
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass der geplante 
    Neubau in der Grundfläche gegenüber dem Bestandsgebäude reduziert wird.

5. Einer Befreiung von § 2 der Satzung zum Bebauungsplan wird vom Vorhaben- 
    u. Erschließungsplan hinsichtlich der Grundriss- u. Fassadengestaltung und der
    Dachform zugestimmt, wenn die erforderliche Dienstbarkeit lt. Ziffer 1 
    des Beschlusses unterzeichnet ist.  
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass durch den 
    Neubau in Bezug auf die bestehenden Gebäudeteile des Hotels gestalterisch 
    insgesamt ein harmonisches Gesamtbild entsteht.  

6. Für das Bauvorhaben sind 32 Stellplätze nachzuweisen.
    Insgesamt sind auf dem Baugrundstück 79 Stellplätze nachzuweisen.

7. Die maßgeblichen Behörden (u. a. Bayerisches Landesamt f. Umwelt und 
    Kreistiefbauverwaltung und Kreisbrandinspektion Oberallgäu) sind durch das Landratsamt am Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.  

8. Es muss abgeklärt werden, ob die Carports auf der Fl.Nr. 296/6 genehmigt wurden.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2025 12:19 Uhr