Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 - Neubau Kinderhaus - Behandlung der Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2/2025. Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 2/2025. Sitzung des Gemeinderates | 27.01.2025 | ö | Beschließend | 6 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge an und macht sich diese zu Eigen.
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31 – Neubau Kinderhaus anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, sowie Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 31 – Neubau Kinderhaus in der Fassung vom 27.01.2025 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 26.02.2025 07:56 Uhr