Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Hohenthann - Kostensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 10.10.2018 hat der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) erlassen, eine erste Änderung fand am 13.06.2023 statt.
Bisher sind keine Gebühren für Pfändungs- und Unterweisungsverfügungen enthalten. Nachdem jedoch die Zahlungsforderungen häufig auf Pfändungen hinauslaufen, sollten aufgrund des Verwaltungsaufwands künftig entsprechende Gebühren erhoben werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist § 339 AO, somit 28,60 €. Die Auslagen (z.B. für Postzustellungsurkunde) werden im Zuge des Bescheids gemäß § 1 der Kostensatzung erhoben.
Im Bereich des Baurechts sollte bei einer Verlängerung einer Baugenehmigung (Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO) ebenfalls eine Gebühr erhoben werden. Es wird eine Gebührenhöhe von 10 € vorgeschlagen, dies entspricht 25% der Genehmigungsgebühr.
Nachdem auch oftmals eine Erlaubnis zur Sondernutzung von gemeindlichen Wegen ausgestellt wird, könnte auch hier eine Gebühr in Höhe von 10 € festgesetzt werden, um den Verwaltungsaufwand zu honorieren.
Die von der Gemeinde bestehende Kostensatzung ist demnach entsprechend abzuändern.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) vom 10.10.2018, zuletzt geändert am 13.06.2023 wie folgt abzuändern:
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung)
vom 14.05.2024
Die Gemeinde Hohenthann erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis vom 10.10.2018, zuletzt geändert am 13.06.2023:
§ 1
Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) wird unter Ziffer 3 Bauamt um folgende Punkte erweitert:
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33
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Verlängerung einer Baugenehmigung gemäß Genehmigungsfreistellungsverfahren
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10,00 €
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34
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Erlaubnis zur Sondernutzung gemeindlicher Wege
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10,00 €
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§ 2
Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) wird unter Ziffer 4 Finanzverwaltung um folgende Punkte erweitert:
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41
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Vollstreckung von Geldforderungen gem. Art. 26 VwZVG
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411
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Gebühren für Pfändungs- und Überweisungsverfügung
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28,60 €
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§ 3 Inkrafttreten
Diese zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) tritt am 01.06.2024 in Kraft.
Hohenthann, den 14.05.2024
Gemeinde Hohenthann
Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 05.06.2024 12:56 Uhr