Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 58/68, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan/Baugebiet "Brandberg" im Genehmigungsfreistellungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aktenzeichen:        47/2024
Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Bauort:        Fl.Nr. 58/68 Gemarkung Weihenstephan

Die zukünftigen Grundstückseigentümer (derzeit befindet sich das Grundstück noch im gemeindlichen Besitz) stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 58/68, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Kenntnisnahme des Grundstückseigentümers:
Die Gemeinde Hohenthann ist derzeit noch Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 58/68 Gemarkung Weihenstephan.
Hiermit erklären wir, dass wir als Grundstückseigentümer das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis genommen haben. 
Kenntnisnahme Nachbar: 
Die Gemeinde Hohenthann ist Eigentümerin der Nachbargrundstücke Fl.Nr. 58, 58/4, 58/67, 58/69 Gemarkung Weihenstephan. 
Hiermit erklären wir, dass wir als Nachbar beteiligt wurden und das Vorhaben zur Kenntnis genommen haben.

Datenstand vom 23.10.2024 08:29 Uhr