Es wurde von einem Bürger aus Weihenstephan ein Antrag auf Errichtung einer Bodenschwelle in der Schloßstraße in Weihenstephan im Bereich des Kinderspielplatzes gestellt.
Nach Rücksprache mit der PI Rottenburg kann die Gemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde im Bereich des Spielplatzes Weihenstephan Maßnahmen zur Verkehrssicherheit treffen. Dies kann in Form von Bodenschwellen, Blumentrögen o.Ä. erfolgen (Erläuterungen zu § 32 StVO). Zu beachten ist, dass bei Bodenschwellen dem Fahrzeugführer trotz verkehrsgerechtem Verhalten kein Schaden entstehen darf, d.h. wenn er „normal“ fährt darf er nicht „aufsitzen“. Zudem sind solche Schwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung immer ausreichend kenntlich zu machen, z.B. durch Warnschilder oder reflektierender Oberfläche. Sollte ein Schadensfall eintreten, wird genau geprüft, ob und wie weit die Gemeinde haftbar ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass in diesem Bereich Tempo 30 erlaubt ist und deshalb die geplante Bodenschwelle eine Höhe von 30 mm nicht überschreiten darf. Ebenso sind links und rechts zwischen Schwelle und Bordsteinkante ein Raum von 80 bis 100 cm für den Radverkehr freizuhalten.
Die Fahrbahn weist in dem Bereich beim Kinderspielplatz in Weihenstephan eine Breite von 6 m auf. Nach dem vorliegenden Angebot kostet eine Bodenschwelle mit 4 m Breite derzeit 569,83 € brutto. Mit entsprechenden Verkehrszeichen muss auf die Bodenschwelle aufmerksam gemacht werden, Kosten hierfür 154,51 €.
Damit ein uneingeschränkter Winterdienst möglich ist, müsste die Bodenschwelle jeweils im Herbst jeden Jahres vom Bauhof demontiert und im Frühjahr wieder montiert werden. Ebenso ist eine Genehmigung in Form einer verkehrsrechtlichen Anordnung notwendig. Dazu müsste die Polizeidienststelle Rottenburg als Fachstelle angehört und deren Zustimmung eingeholt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass in diesem Bereich außer Anliegerverkehr auch erheblicher landwirtschaftlicher Verkehr herrscht. Auch kann es sein, dass durch das Abbremsen und Beschleunigen vor und nach den Bodenschwellen eine Mehrbelastung durch Verkehrslärm für die Anwohner entsteht.
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch das gemeindliche Messgerät in der Zeit vom 17.07.2023 bis 29.08.2023 stellte sich heraus, dass 85 % der Fahrzeuge in der Schlossstraße langsamer oder maximal 25 km/h fahren.