Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs des Deckblattes Nr. 3 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Nord“ in Hohenthann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 16.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes des Deckblattes Nr. 3 zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Hr. Bindhammer begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.01.2021 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE Nord" aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde ein Vorentwurf erarbeitet.
Die Baugrenze wird bis 15 Meter an den Waldrand (Baumfallgrenze) erweitert. Die ursprüngliche innenliegende Baugrenze wird herausgenommen. Die Wandhöhe wird auf 8 Meter festgesetzt, der Zaun auf 1,80 Meter. Als Dachform wird Satteldach (21° - 42°) und Pultdach (11° - 20°) zugelassen. Zudem wird die Errichtung einer Lärmschutzwand bis 3 Meter zugelassen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 3 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE Nord in der Fassung vom 16.03.2021 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Datenstand vom 19.04.2021 09:02 Uhr