Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers und Neubau eines Pferdestalles auf Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt einen Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers und Neubau eines Pferdestalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen. 
Der ursprüngliche Bauantrag wurde vom Landratsamt am 29.09.2021 genehmigt. 

Beim Kompostierungsstall wird aus den Komponenten Holzsubstrat und Tierausscheidungen unter Sauerstoffzufuhr ein Heißrotteprozess in Gang gesetzt, dessen Endprodukt Kompost ist. Der Landwirt muss die Einstreu täglich zweimal mit Grubber und/oder Fräse auflockern bzw. belüften und durchmischen und dabei Kot und Harn gleichmäßig einarbeiten. In dem Stall sollen 30 Mutterkühe + Kälber untergebracht werden. Die Tiere werden überwiegend mit Heu und wenig Silo gefüttert. 
Der ordnungsgemäße Betrieb des Kompostierungsstalles soll, um stärkere Geruchsemissionen zu vermeiden, regelmäßig überprüft werden.

Die Nachbarunterschrift wurde vom Antragsteller nicht beigebracht, da bei dem ursprünglichen Tekturantrag diese beigebracht wurde. Der Tekturantrag musste aber nach dem Eingang bei der Gemeinde nochmal abgeändert werden, da der Parkplatz für den Schieber nicht eingezeichnet wurde. Die Pläne mit der Nachbarunterschift wurden vom Bauherrn wieder mitgenommen und liegen demnach der Gemeinde Hohenthann nicht mehr vor. Aus zeitlichen Gründen wurde deshalb auf die erneute Einholung der Nachbarunterschrift von Seiten des Bauherrn verzichtet. 

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich bei dem Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlagers, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers. 

Es sind folgende Änderungen zu dem bisherigen Bauantrag aufgeführt:
  • Neubau eines Pferdestalles 
  • Lageänderung des Technikraumes
  • Lageänderung der Güllegrube
  • Mistlager vergrößert (17,0 m statt 10,20 m; dieses rückt durch den Rangier- und Wendeplatz näher zur Wohnbebauung) 
  • Zufahrt geändert (davor über gemeindlichen Weg Fl.Nr. 324, Gem. Schmatzhausen)
  • 2 Sickermulden (Sickermulde vom Pferdestall befindet sich über der Gasleitung und im Schutzstreifen)

Die Gemeinde ist der Auffassung, dass das Landratsamt im Zuge der Fachstellenbeteiligung, die Lage der Sickermulde des anfallenden Niederschlagswasser vom Neubau Pferdestall prüfen muss, da diese genau über der Gasleitung und in dem Schutzstreifen liegt. 
Außerdem muss geklärt werden, ob die Zufahrt zu dem Bauvorhaben über die Kreisstraße LA36 erfolgen darf und ob aufgrund der größeren befestigten Fläche ein Ausgleich erforderlich ist. 
Auf Nachfrage bei dem Sachgebiet 43 Umwelt- und Immissionsschutz des Landratsamtes wurde mitgeteilt, dass erst in der offiziellen Beteiligung geprüft wird, ob ein Gutachten erforderlich ist oder nicht. 

Per E-Mail vom 29.09.2022 wurde der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die zwei Pferde der Rasse „Percheron“ zur Freizeitbeschäftigung gehalten werden. In der am 07.10.2022 vorgelegten Begründung wurde erklärt, dass die Pferde (Rasse der Arbeitspferde) für die Holzarbeit genutzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdecken Güllegrube außerhalb des Mistlagers und Neubau eines Pferdestalles nicht zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird, da für den Neubau eines Pferdestalles laut Auffassung des Gemeinderates keine Privilegierung nachgewiesen ist.

Das Landratsamt wird gebeten, aufgrund der geänderten Abstände zur angrenzenden Baugebiet „Am Sonnenberg“ ein neues Gutachten mit Darstellung der prognostizierten Geruchsstundehäufigkeiten zu fordern. 

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass das Landratsamt im Zuge der Fachstellenbeteiligung, die Lage der Sickermulde des anfallenden Niederschlagswasser vom Neubau Pferdestall zu prüfen hat, da diese genau über der Gasleitung und in dem Schutzstreifen liegt.
Außerdem muss geprüft werden, ob die Zufahrt zu dem Bauvorhaben über die Kreisstraße LA36 erfolgen darf und ob aufgrund der größeren befestigten Fläche ein Ausgleich erforderlich ist. 
Zudem sind die geplanten elektrischen Weidezäune zu allen gemeindlichen Straßen/Wegen mit einem vorgesetzten Zaun abzusichern.

Sollte das Landratsamt im Zuge der Fachstellenbeteiligung zu dem Entschluss kommen, dass für den Neubau eines Pferdestalles ebenfalls eine Privilegierung vorliegt, so bitten wir um erneute Vorlage. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Dokumente
ALT - Sigl - Baugenehmigung (.pdf)
ALT - Sigl - Lageplan f. Sitzung (.pdf)
Sigl - Begründung NEU (.pdf)
Sigl - Lageplan Tektur f. Sitzung (.pdf)

Datenstand vom 21.04.2023 08:36 Uhr