Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes für Anbaugeräte auf Fl.Nr. 100, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt
Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes für Anbaugeräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 100, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Schmatzhausen“.
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 04.09.2019 wurde über diesen Antrag beraten und beschlossen. Es wurden folgende Festsetzung des Bebauungsplanes in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Bebauung außerhalb der Baugrenzen
westliche Ausgleichsfläche entfällt (Diese Fläche wird an einer anderen Stelle ausgewiesen)
Nachdem mittlerweile ein Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Schmatzhausen“ aufgestellt und in der heutigen Sitzung unter TOP 2 gebilligt wurde, sind die beantragten und beschlossenen Befreiungen hinfällig.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Beschluss TOP Nr. 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.09.2019 aufgehoben wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2020 12:04 Uhr