Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes für Anbaugeräte auf Fl.Nr. 100, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.03.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt  Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes für Anbaugeräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 100, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Schmatzhausen“.

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 04.09.2019 wurde über diesen Antrag beraten und beschlossen. Es wurden folgende Festsetzung des Bebauungsplanes in dem Bauantrag nicht eingehalten:
  • Bebauung außerhalb der Baugrenzen
  • westliche Ausgleichsfläche entfällt (Diese Fläche wird an einer anderen Stelle ausgewiesen)

Nachdem mittlerweile ein Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Schmatzhausen“ aufgestellt und in der heutigen Sitzung unter TOP 2 gebilligt wurde, sind die beantragten und beschlossenen Befreiungen hinfällig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Beschluss TOP Nr. 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.09.2019 aufgehoben wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2020 12:04 Uhr