Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 16, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 16, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach.
Es liegt bereits ein genehmigter Bauantrag vom 16.08.2022 für das Grundstück vor. Aufgrund einiger größerer Änderungen am Haus wurde nun ein neuer Antrag eingereicht.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 6 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Das Grundstück Fl.Nr. 16, Gemarkung Oberergoldsbach wird durch einen öffentlichen Kanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Wird ein weiterer (= zweiter) Anschluss benötigt, sind die Kosten hierzu vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu wurde bereits eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.02.2023 08:36 Uhr