Antrag auf Baugenehmigung; Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren; Aufstockung von Garagen zur Schaffung einer Betriebsleiterwohnung auf Fl.Nr. 32, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt einen Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren (Bauantrags-Nr. 41N 1426 2021 BAUG) zur Aufstockung von Garagen zur Schaffung einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 32, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld. Folgende Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Eingabeplan sind vorgesehen: Der Eingangsbereich an der Nord/West-Seite soll überdacht werden, das natürliche Gelände wird im Bereich des Hauses um 0,25 m aufgefüllt, an der Süd/Ost-Seite des Hauses ist eine Dachgaube geplant. Ebenso wurde geplant, das Mauerwerk mit einer Mauerstärke von 0,425 m und nicht, wie ursprünglich geplant mit 0,365 m-Steinen zu mauern und den Kniestock des Dachgeschosses auf 2,01 m zu erhöhen und das Dachgeschoss auszubauen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2023 08:17 Uhr