Kommunale Wärmeplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Thema wurde bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.10.2023 unter TOP 8 beraten und beschlossen, dass ein Förderantrag gestellt wird.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde am 17.11.2023 im deutschen Bundestag verabschiedet. Er schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland, die dazu beiträgt die Klimaziele im Jahr 2045 einzuhalten.
Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern und die Entwicklung der Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern. Kern des Wärmeplanungsgesetzes ist die Verpflichtung der Länder, dafür zu sorgen, dass Kommunen Wärmepläne erstellen: bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern.
Das WPG soll gemeinsam mit der Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Die Länder können für Gebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Insbesondere kann dort der Aufwand für Beteiligungsverfahren und Datenerhebung reduziert werden. Landesrechtlich kann zudem geregelt werden, dass die Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete gemeinsam erstellt werden kann (sog. „Konvoi-Verfahren“), um sich den finanziellen und personellen Aufwand zu teilen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um eine informelle Planung. Nach dem Austausch mit den Gemeinden der ILE „Holledauer Tor“ wurde vereinbart, dass für die Wärmeplanung eine gemeinsame Förderantragstellung erfolgen soll. Eine Kosteneinsparung wird es höchstwahrscheinlich nicht geben, dies wird sich aber bei der Ausschreibung zeigen. Der Vorteil wäre aber eine gemeindeübergreifende Planung, um hier mögliche Synergien zu beachten.
Für die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister läuft derzeit ein Förderprogramm des Bundes. Bei Antragstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Hohenthann beim Zusammenschluss für die Kommunale Wärmeplanung innerhalb der ILE „Holledauer Tor“ beteiligt und Erste Bürgermeisterin Weiß bevollmächtigt wird, die Kooperationsvereinbarung sowie alle notwendigen Vertragsunterlagen zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2023 08:44 Uhr