Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 245/1, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Carports auf dem unbebauten Grundstück Fl.Nr. 245/1, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach, beantragt der Antragsteller die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberergoldsbach“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung, Dachform und Dachneigung.
Der Carport mit den max. Ausmaßen 7,56 m x 5,50 m (max. 3,15 m Höhe) befindet sich außerhalb der Baugrenzen. Für dieses Grundstück ist im Bebauungsplan kein Baufenster vorgesehen, da es sich um öffentliche Wiesenfläche mit Trockengraben und angrenzender Fläche handelt. Auch sind gemäß Bebauungsplan Gehölzbepflanzungen im Trockengraben vorgesehen. Im Falle einer Bebauung sind die Grundzüge der Planung berührt.
Das beplante Gebiet befindet sich zudem in einem von Hochwasser betroffenen Gebiet, in welchem, laut Sturzflutrisikomanagement, bei einem 100-jährigen Ereignis eine Wassertiefe von bis zu 50 cm erreicht werden kann (Stand der Berechnungen: Januar 2023). Mit dem Antragsteller wurde daher vereinbart, dass die Wände des Carports nicht bis zum Boden gemacht werden, sondern ca. 50 cm oberhalb der Oberfläche enden. So kann das ansteigende Oberflächenwasser weiterhin ablaufen und wird nicht angestaut.
Gemäß B-Plan sind Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen. Flachdach ist unzulässig. Der Antragsteller stellt deshalb Antrag auf Befreiung hinsichtlich
Baugrenzenüberschreitung von 35,915 m²
Dachform: zulässig: Satteldach, geplant: Flachdach
Dachneigung: zulässig: 32° - 30° Dachneigung, geplant: 3° Dachneigung
Die Unterschriften der Nachbarn sind nicht nötig, da nur die Gemeinde Hohenthann als Nachbar vorhanden ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberergoldsbach“ hinsichtlich folgender Befreiungen zugestimmt wird.
- Baugrenzenüberschreitung (35,915 m²)
Dachform
Dachneigung
Retentionsraumverlust muss ausgeglichen werden
Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.01.2024 09:38 Uhr