Aktenzeichen: 47/2024
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Bauort: Fl.Nr. 58/68 Gemarkung Weihenstephan
Die zukünftigen Grundstückseigentümer (derzeit befindet sich das Grundstück noch im gemeindlichen Besitz) stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 58/68, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Kenntnisnahme des Grundstückseigentümers:
Die Gemeinde Hohenthann ist derzeit noch Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 58/68 Gemarkung Weihenstephan.
Hiermit erklären wir, dass wir als Grundstückseigentümer das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis genommen haben.
Kenntnisnahme Nachbar:
Die Gemeinde Hohenthann ist Eigentümerin der Nachbargrundstücke Fl.Nr. 58, 58/4, 58/67, 58/69 Gemarkung Weihenstephan.
Hiermit erklären wir, dass wir als Nachbar beteiligt wurden und das Vorhaben zur Kenntnis genommen haben.