Datum: 11.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 06.09.2022
2 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Frühstückspension auf Fl.Nr. 29, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf
3 Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 38/22, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"
4 Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf
5 Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers und Neubau eines Pferdestalles auf Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen
6 Sanierung Freibad - Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren
7 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
7.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
7.2 Bekanntgabe von Vergaben
7.3 Weihnachtsmarkt 2022 in Hohenthann
7.4 Energieeinsparung bei Weihnachtsbeleuchtung
7.5 Information der ersten Bürgermeisterin
7.6 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 06.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Heckner und Schiessl stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 06.09.2022 nicht anwesend waren.

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2. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Frühstückspension auf Fl.Nr. 29, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Frühstückspension auf dem Grundstück Fl.Nr. 29, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf. 
Das vorgenannte Bauvorhaben ist im Prinzip eine Frühstückspension, die zwar generell allen, auch Feriensuchenden zur Verfügung steht, diese wird aber hauptsächlich dazu benutzt, um den angrenzenden Pfarrhof mit seinen Events, Ausstellungen, Konferenzräumen etc. zu bestücken. Die Planung für den Pfarrhof wird demnächst wieder komplett eingereicht, dann sind auch die entsprechenden Zusammenhänge besser sichtbar und nachzuvollziehen. Letztlich hat man sich für eine dem Dorfgebiet angepasste Satteldachausführung entschieden. Die Vorgabe des Raumprogramms erfordert allerdings eine längsgestreckte Ausführung, die bis an die mögliche fiktive Baugrenze, wie im Lageplan dargestellt, errichtet wird. Es sollen 21 Beherbergungsräume mit 36 Betten geschaffen werden. 
Die Ortschaft Andermannsdorf besteht derzeit aus 77 Haushalte mit 235 Einwohner. Außerdem befindet sich ein Teil des geplanten Gebäudes im Überschwemmungsgebiet HK 100. 

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Die 18 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid nicht zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann, da sich das geplante Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. 
Das Landratsamt Landshut wird gebeten im Zuge der Fachstellenbeteiligung das Wasserwirtschaftsamt wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet zu beteiligen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 38/22, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt einen Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 38/22, Gem. Türkenfeld in Hohenthann. 
Der Tekturantrag beinhaltet folgende Änderungen zum bisherigen Bauantrag (genehmigt am 19.08.2020):
  • Errichtung von vier Carports (früher waren nur Stellplätze geplant) 
  • Überschreitung des max. Kniestocks 0,90 m (B-Plan: 0,80 m, im genehmigten Bauantrag 2020 wurde 1,0 m genehmigt; da sich die Ausführung im baurechtlichen Rahmen bewegt, wird diese Befreiung nicht erneut beantragt)

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet
„Am Kellerberg II“ in Weihenstephan.

Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:

- Errichtung der Carports außerhalb der Baugrenzen
- Dachform Carport: Flachdach mit einer Dachneigung von 2° (B-Plan: Garagen sind dem Hauptgebäude anzupassen, Flachdach unzulässig) 

Diese Befreiungen wurden bereits bei dem genehmigten Bauantrag vom 19.08.2020 erteilt und werden deshalb nicht erneut beantragt:
- Überschreitung des max. Kniestocks 1,0 m (B-Plan: 0,80 m, geplanter Kniestock beim Tekturantrag: 0,90 m)
- Seitenverhältnis L/B 1:1,07 (B-Plan: 1:1,25)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Steinberger - Antrag auf Befreiungen.pdf
Download Steinberger - Tekturlageplan f. Sitzung.pdf

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4. Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf. 

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Gemäß der Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem Grundstückseigentümer, wird die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an den Schmutz- und Niederschlagswasserkanal der Gemeinde versagt. Die Entwässerung des Bauvorhabens muss über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes durch Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen. 

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers und Neubau eines Pferdestalles auf Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt einen Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers und Neubau eines Pferdestalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen. 
Der ursprüngliche Bauantrag wurde vom Landratsamt am 29.09.2021 genehmigt. 

Beim Kompostierungsstall wird aus den Komponenten Holzsubstrat und Tierausscheidungen unter Sauerstoffzufuhr ein Heißrotteprozess in Gang gesetzt, dessen Endprodukt Kompost ist. Der Landwirt muss die Einstreu täglich zweimal mit Grubber und/oder Fräse auflockern bzw. belüften und durchmischen und dabei Kot und Harn gleichmäßig einarbeiten. In dem Stall sollen 30 Mutterkühe + Kälber untergebracht werden. Die Tiere werden überwiegend mit Heu und wenig Silo gefüttert. 
Der ordnungsgemäße Betrieb des Kompostierungsstalles soll, um stärkere Geruchsemissionen zu vermeiden, regelmäßig überprüft werden.

Die Nachbarunterschrift wurde vom Antragsteller nicht beigebracht, da bei dem ursprünglichen Tekturantrag diese beigebracht wurde. Der Tekturantrag musste aber nach dem Eingang bei der Gemeinde nochmal abgeändert werden, da der Parkplatz für den Schieber nicht eingezeichnet wurde. Die Pläne mit der Nachbarunterschift wurden vom Bauherrn wieder mitgenommen und liegen demnach der Gemeinde Hohenthann nicht mehr vor. Aus zeitlichen Gründen wurde deshalb auf die erneute Einholung der Nachbarunterschrift von Seiten des Bauherrn verzichtet. 

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich bei dem Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlagers, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers. 

Es sind folgende Änderungen zu dem bisherigen Bauantrag aufgeführt:
  • Neubau eines Pferdestalles 
  • Lageänderung des Technikraumes
  • Lageänderung der Güllegrube
  • Mistlager vergrößert (17,0 m statt 10,20 m; dieses rückt durch den Rangier- und Wendeplatz näher zur Wohnbebauung) 
  • Zufahrt geändert (davor über gemeindlichen Weg Fl.Nr. 324, Gem. Schmatzhausen)
  • 2 Sickermulden (Sickermulde vom Pferdestall befindet sich über der Gasleitung und im Schutzstreifen)

Die Gemeinde ist der Auffassung, dass das Landratsamt im Zuge der Fachstellenbeteiligung, die Lage der Sickermulde des anfallenden Niederschlagswasser vom Neubau Pferdestall prüfen muss, da diese genau über der Gasleitung und in dem Schutzstreifen liegt. 
Außerdem muss geklärt werden, ob die Zufahrt zu dem Bauvorhaben über die Kreisstraße LA36 erfolgen darf und ob aufgrund der größeren befestigten Fläche ein Ausgleich erforderlich ist. 
Auf Nachfrage bei dem Sachgebiet 43 Umwelt- und Immissionsschutz des Landratsamtes wurde mitgeteilt, dass erst in der offiziellen Beteiligung geprüft wird, ob ein Gutachten erforderlich ist oder nicht. 

Per E-Mail vom 29.09.2022 wurde der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die zwei Pferde der Rasse „Percheron“ zur Freizeitbeschäftigung gehalten werden. In der am 07.10.2022 vorgelegten Begründung wurde erklärt, dass die Pferde (Rasse der Arbeitspferde) für die Holzarbeit genutzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdecken Güllegrube außerhalb des Mistlagers und Neubau eines Pferdestalles nicht zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird, da für den Neubau eines Pferdestalles laut Auffassung des Gemeinderates keine Privilegierung nachgewiesen ist.

Das Landratsamt wird gebeten, aufgrund der geänderten Abstände zur angrenzenden Baugebiet „Am Sonnenberg“ ein neues Gutachten mit Darstellung der prognostizierten Geruchsstundehäufigkeiten zu fordern. 

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass das Landratsamt im Zuge der Fachstellenbeteiligung, die Lage der Sickermulde des anfallenden Niederschlagswasser vom Neubau Pferdestall zu prüfen hat, da diese genau über der Gasleitung und in dem Schutzstreifen liegt.
Außerdem muss geprüft werden, ob die Zufahrt zu dem Bauvorhaben über die Kreisstraße LA36 erfolgen darf und ob aufgrund der größeren befestigten Fläche ein Ausgleich erforderlich ist. 
Zudem sind die geplanten elektrischen Weidezäune zu allen gemeindlichen Straßen/Wegen mit einem vorgesetzten Zaun abzusichern.

Sollte das Landratsamt im Zuge der Fachstellenbeteiligung zu dem Entschluss kommen, dass für den Neubau eines Pferdestalles ebenfalls eine Privilegierung vorliegt, so bitten wir um erneute Vorlage. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Dokumente
Download ALT - Sigl - Baugenehmigung.pdf
Download ALT - Sigl - Lageplan f. Sitzung.pdf
Download Sigl - Begründung NEU.pdf
Download Sigl - Lageplan Tektur f. Sitzung.pdf

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6. Sanierung Freibad - Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Für die Sanierung des Freibades Hohenthann kann eine Bundesförderung beantragt werden. In der Phase 1 wird eine Interessenbekundungsverfahren an das Bundesinstitut für Bau‐, Stadt‐ und Raumforschung (BBSR) übermittelt. Falls das Projekt ausgewählt wird, kann ein Förderantrag gestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch Einreichung einer Projektskizze gebilligt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 7
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7.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplanes „Am Anger“ mit Deckblatt Nr. 6 für die Grundstücke Fl.Nr. 2981/109 u. 2967/ 6 der Gemarkung Ergolding (erste Auslegung)
Für die beabsichtigte Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten, Stellplätzen und Carports soll ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB erfolgen.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 934 m²
  • Markt Ergolding
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlagen an der Bundesautobahn A92, Fl.Nr. 601 und 676 der Gemarkung Ergolding“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 4 (erste Auslegung)
Ausweisung eines Sondergebietes „Stromerzeugung aus Sonnenenergie“, der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstück Fl.Nr. 601 (zwischen Autobahn A92 und Staatsstraße St2142, angrenzend an eine bestehende Photovoltaikanlage) und Fl.Nr. 676 (Teilfläche nördlich der Autobahn A92)
Das Planungsgebiet umfasst eine Größe von ca. 70.302 m².


Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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7.2. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Neubau Kinderkrippe Schmatzhausen
Baumeisterarbeiten:                                Fa. Zenger, Hohenthann
Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten        :        Fa. Spichtiger, Bayerbach
Spenglerarbeiten                                Fa. Haustechnik König, Hohenthann
Flachdacharbeiten                                Fa. Duscher, Neustadt a.d. Donau

OD Hohenthann Kreuzung Siemens-/Rottenburger Straße
Lichtzeichenanlage                :                Swarco Traffic Systems, Haar

FF-Haus Hohenthann
Energieberatung:                                IB Kirner, Hohenthann

Straßenbeleuchtung Andermannsdorf
Solar-Straßenleuchten        :                Elektro Hohenester, Weihmichl

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7.3. Weihnachtsmarkt 2022 in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 7.3

Sachverhalt

Am 10.10.2022 fand mit den interessierten Vereinsvorstände eine Besprechung bzgl. der Abhaltung des diesjährigen Weihnachtsmarktes in Hohenthann statt. Es soll ein Weihnachtsmarkt stattfinden, aber ohne Einbeziehung des Brauereikellers, da hier die Energiekosten sehr hoch sind und die Lüftung aufgrund von der Pandemie nicht gewährleistet werden kann. Es wurde noch über Alternativstandorte diskutiert, wobei letztendlich bei Fam. Rauchenecker angefragt werden soll, ob im Schlosshof die Möglichkeit bestehen würde. Der Markt soll erst um 15.00 Uhr beginnen und bis max. 21.00 Uhr geöffnet sein.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der diesjährige Weihnachtsmarkt in Hohenthann im Schlosshof der Familie Rauchenecker am ersten Adventssonntag, den 27.11.2022 stattfinden soll. Der Weihnachtsmarkt soll von 15.00 Uhr bis maximal 21.00 Uhr geöffnet sein. Die Marktleute sind verpflichtet ihre Verkaufsstände von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet zu haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.4. Energieeinsparung bei Weihnachtsbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 7.4

Sachverhalt

Die Verwaltung prüfte aufgrund von Energieeinsparungsmöglichkeiten den Verbrauch der Weihnachtsbeleuchtung an den Straßenlaternen. 
Die Kosten beliefen sich im vergangenen Jahr auf rund 200 €. Dieses Jahr werden sich die Kosten wahrscheinlich verdoppeln. Um Energie einzusparen wäre der Vorschlag nicht alle Straßenlaternen mit der LED-Weihnachtsbeleuchtung zu bestücken, sondern nur einen Teil rund ums Rathaus. Weiter könnte man die Lichterketten für den Christbaum vorm Rathaus mit LED-Lichterkerzen bestücken, statt wie bisher mit herkömmlichen.  Auch wäre die Beleuchtung zeitlich zu begrenzen bis abends um 20.30 Uhr. Bisher war es bis 22.00 Uhr.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Weihnachtsbeleuchtung an den Straßenlaternen zu lassen. 

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Punkt abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Christbaum vorm Rathaus ist mit LED Kerzen zu bestücken und wird bis 22.00 Uhr beleuchtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.5. Information der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 7.5

Sachverhalt

Am Sonntag den 30.10.2022 findet um 15.00 Uhr in der evangelischen Dreieinigkeitskirche in Rottenburg eine Feier zum 65. Geburtstag der Dreieinigkeitskirche statt, der Gemeinderat ist herzlich eingeladen.

Die Bürgerversammlung Oberergoldsbach findet am Samstag den 22.10.2022 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus Oberergoldsbach statt, da der Hofwirt abgesagt hat.

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7.6. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 7.6

Sachverhalt

Lobte den interessanten Vortrag in der letzten Gemeinderatssitzung. Leider war der Vortrag zu lange, deswegen stellt er den Antrag, dass Vorträge von externen Referenten auf eine Redezeit von höchstens 30 Minuten gedeckelt werden.

  • Gemeinderat Zieglmayer
Wollte den Stand für die PV-Anlage beim Dorfladen Schmatzhausen wissen. Die Vorsitzende teilte ihm mit, dass diese noch nicht beauftragt wurde. 

  • Gemeinderat Krieger
Die Klärschlammentsorgung, die dem Gemeinderat vorgestellt wurde, wurde wegen der zu hohen Kosten und Problemen beim Standort eingestellt. Die Vorsitzende hat dies auch nur aus der Zeitung erfahren und wird Kontakt zu Herrn Stieglmeier aufnehmen. Es wird eine Ausbringung des Klärschlamms mit der mobilen Presse und in der Landwirtschaft momentan durchgeführt.

  • Gemeinderat Schiessl
Im Auftrag von GR Hummel fragt GR Schiessl nach, wie es zukünftig am Sportplatz Hohenthann mit der Bewässerung weitergeht, wenn keine Ausleihung von Standrohre lt. Wasserzweckverband möglich ist. Die Vorsitzende teilte mit, dass dies erst ab 01.01.2024 umgesetzt wird und bis dahin eine Lösung in Absprache mit dem FCH gefunden werden wird. 

Datenstand vom 21.04.2023 08:36 Uhr