Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Kommunalunternehmens Jetzendorf besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern.
Gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung des Kommunalunternehmens Jetzendorf werden die Mitglieder des Verwaltungsrats mit Ausnahme des Vorsitzenden durch den Gemeinderat für sechs Jahre bestellt.
Da das Kommunalunternehmen zum 01.01.2019 gegründet wurde, endet die Amtszeit des Verwaltungsrates zum 31.12.2024.
Somit ist eine neue Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates notwendig.
Der Verwaltungsrat könnte ab 01.01.2025 wieder für sechs Jahre bestellt werden. Aus Vereinfachungsgründen wird jedoch eine Begrenzung des Mandats bis zum Ende der Legislaturperiode des Gemeinderats empfohlen.
Die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates sind: Simon Fottner sen., Stefan Gottschalk, Ruppert Leimberger, Ludwig Pfleger, Josef Sedlmeier jun. und Leonhard Sedlmeier.
Herr Leonhard Sedlmeier wurde bereits am 19.03.2024 bis zum Ende der Legislaturperiode des Gemeinderates am 30.04.2026 bestellt.
Zur Wahl hat sich, neben den bisherigen Verwaltungsratsmitgliedern, auch die Gemeinderätin Sandra Gamperl gestellt.
Die Auszählung der Stimmen ergab folgendes Ergebnis:
Nach erfolgter geheimer Wahl, werden ab 01.01.2025 zum Verwaltungsrat des Kommunalunternehmen Jetzendorf Anstalt des Öffentlichen Rechts der Gemeinde Jetzendorf folgende Personen bestellt:
Simon Fottner sen., Stefan Gottschalk, Ruppert Leimberger, Ludwig Pfleger, Josef Sedlmeier jun. und Leonhard Sedlmeier.
Die Bestellung endet mit Ablauf des 30.04.2026.
Die Neugewählten nahmen die Wahl an.