Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Garagen und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397/3 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 29 b, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan aber als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.  
Im Westen schließt das Bauvorhaben direkt an die bestehende Bebauung an. Diese ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Geplant ist die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Ausführung in E + I.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage der Grundstücke in angemessener Breite an der Aichacher Straße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Die Kosten für die zusätzlichen Anschlüsse sind durch den Bauherrn zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 07:40 Uhr