1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflage / Hinweise zu beachten:
1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass das Baugrundstück in der Nähe der gemeindlichen Vakuum-station VS 8 (Fl.Nr. 1724 Gemarkung Karlshuld) liegt. Mit Lärm- und Geruchsbelästigungen ist zu rechnen.
3. Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a) Die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b) Die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c) Bis zu Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag (z.B. Pflaster) zu versehen.
d) damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Gemeindestraße (Untere Achstraße) gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Bau-grundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
e) Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrund
stückes die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen.
f) Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
g) Evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
4. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
7. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädi-gungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.
9. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Unteren Achstraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.