Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 "Friedrich-von-Gärtner-Straße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2013
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der vom Planungsbüro Wipfler GmbH, Hohenwarter Straße 124, 85276 Pfaffenhofen ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ wird zusammen mit der Begründung (jeweils in der Fassung vom 24.09.2013) gebilligt.
- Das Gebiet umfasst nunmehr die Grundstücke mit den Fl.Nr. 186/16, 186/22 und 187/1 Gemarkung Karlshuld.
3. Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
4. Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden.
5. Der Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ ist zusammen mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB nochmals öffentlich auszulegen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2013 16:22 Uhr