Neubau von 2 Wohnhäusern mit jeweils 9 seniorengerechten Wohnungen, 9 Carports, 4 Stellplätzen und Nebengebäude (Haus 7 und Haus 8) auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 353 Gemarkung Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2013
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Auf dem Baugrundstück sind mindestens 26 Kfz-Stellplätze (jeweils einer pro Wohnung und mindestens 8 Kfz-Stellplätze für Besucher) zu errichten. Von der Festsetzung Nr. 6 Satz 1 des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld wird deshalb eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
- Für die Überschreitung der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten, der Geschoßflächenzahl (GFZ) und der Grundflächenzahl (GRZ) wird ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplan erteilt.
- Der für Haus 8 erforderliche westliche Grenzabstand wird nach Wegvermessung des Baugrund-stückes auf dem dann verbleibenden gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 353 Gemarkung Karlshuld übernommen.
- Durch das Bauvorhaben sind weiterhin folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:
- Für die beiden Wohnhäuser (Haus 7 und Haus 8) ist nur ein Anschluss an die Abwasser-Druckleitung (zwischen Vakuumstation 7 und dem Pumpwerk P) möglich. Die genaue Lage des Anschlusses ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Vertreter des Bauherrn und der Gemeinde Karlshuld) festzulegen. Auf das Schreiben des Planungsbüros Wipfler, Pfaffenhofen vom 12.07.2013 wird hingewiesen.
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Kraftfahrzeuge von Bewohnern der beiden Wohnhäuser, als auch Kraftfahrzeuge von Besuchern nicht auf der Gemeindestraße „Maurerstraßl“ und auf dem angrenzenden Geh- und Radweg abgestellt werden dürfen. Der Bauherr hat die Wohnungs-eigentümer bzw. die entsprechenden Mieter hierüber zu informieren.
- Bis zur Bezugsfertigstellung der Wohnhäuser ist die Zufahrt zu den Kfz-Stellplätzen auf dem Baugrundstück ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
- Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und der Straße (Maurerstraßl) ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg und der Straße nicht beeinträch
tigt werden.
- Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Erschließungsanlage (Geh-/Radweg, Straße) hin öffnen.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzan-sprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/ Radweges und der Straße (Maurerstraßl) – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2013 16:22 Uhr