Neubau von 2 Wohnhäusern mit jeweils 9 seniorengerechten Wohnungen, 9 Carports, 4 Stellplätzen und Nebengebäude (Haus 7 und Haus 8) auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 353 Gemarkung Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2013 ö beschließend 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Auf dem Baugrundstück sind mindestens 26 Kfz-Stellplätze (jeweils einer pro Wohnung und mindestens 8 Kfz-Stellplätze für Besucher) zu errichten. Von der Festsetzung Nr. 6 Satz 1 des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld wird deshalb eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

  1. Für die Überschreitung der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten, der  Geschoßflächenzahl (GFZ) und der Grundflächenzahl (GRZ) wird ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplan erteilt.

  1. Der für Haus 8 erforderliche westliche Grenzabstand wird nach Wegvermessung des Baugrund-stückes auf dem dann verbleibenden gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 353 Gemarkung Karlshuld übernommen.

  1. Durch das Bauvorhaben sind weiterhin folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:

  • Für die beiden Wohnhäuser (Haus 7 und Haus 8) ist nur ein Anschluss  an die Abwasser-Druckleitung (zwischen Vakuumstation 7 und dem Pumpwerk P) möglich. Die genaue Lage des Anschlusses ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Vertreter des Bauherrn und der Gemeinde Karlshuld) festzulegen. Auf das Schreiben des Planungsbüros Wipfler, Pfaffenhofen vom 12.07.2013 wird hingewiesen.
  • Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  • Es wird darauf hingewiesen, dass Kraftfahrzeuge von Bewohnern der beiden Wohnhäuser, als auch Kraftfahrzeuge von Besuchern nicht auf der Gemeindestraße „Maurerstraßl“ und auf dem angrenzenden Geh- und Radweg abgestellt werden dürfen. Der Bauherr hat die Wohnungs-eigentümer bzw. die entsprechenden Mieter hierüber zu informieren.

  • Bis zur Bezugsfertigstellung der Wohnhäuser ist die Zufahrt zu den Kfz-Stellplätzen auf dem Baugrundstück ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  • Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  • Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  • Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  • Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und der Straße (Maurerstraßl) ist nicht erlaubt.

  • Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  • Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg und der Straße nicht beeinträch tigt werden.

  • Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Erschließungsanlage (Geh-/Radweg, Straße) hin öffnen.

  • Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzan-sprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/ Radweges und der Straße (Maurerstraßl) – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2013 16:22 Uhr