Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 "Friedrich-von-Gärtner-Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2013 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Der vom Planungsbüro Wipfler GmbH, Hohenwarter Straße 124, 85276 Pfaffenhofen ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ wird zusammen mit der Begründung (jeweils in der Fassung vom 24.09.2013) gebilligt.
  2. Das Gebiet umfasst nunmehr die Grundstücke  mit den Fl.Nr. 186/16, 186/22 und 187/1 Gemarkung Karlshuld.
3.        Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
4.        Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden.
5.        Der Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ ist zusammen mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nochmals öffentlich auszulegen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2013 16:22 Uhr